Das Freizeitbad in Guben öffnet ab sofort nach der 2G-Regelung. Weiterhin gab die Stadt bekannt, dass ab sofort bis auf Weiteres in der Stadtbibliothek, Musikschule „Johann Crüger“ sowie im Stadt- und Industriemuseum die 3G-Regelungen gelten. Seit gestern ist der Zutritt des Service-Centers und der Stadtverwaltung Guben nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.
Die Stadt Guben teilte dazu mit:
In Anpassung an die aktuelle Situation sowie zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes gibt es neue Zugangsbedingungen für den Besuch der städtischen Einrichtungen.
Das Gubener Freizeitbad öffnet ab sofort nach der 2G-Regelung gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Der Zutritt ist nur für Geimpfte, Genesene sowie Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich (Nachweispflicht). Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen eine unterzeichnete Bescheinigung der Sorgeberechtigten über das negative Ergebnis des Selbsttestes vorlegen.
In der Stadtbibliothek, Musikschule „Johann Crüger“ sowie im Stadt- und Industriemuseum gilt bis auf Weiteres die 3G-Regelung. Der Zutritt ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete sowie Kinder unter 6 Jahren möglich. Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen eine unterzeichnete Bescheinigung der Sorgeberechtigten über das negative Ergebnis des Selbsttestes vorlegen. Als Testnachweis gilt eine nicht länger als 24 Stunden zurückliegende Antigen-Testung oder eine nicht länger als 48 Stunden zurückliegende PCR-Testung.
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Seit dem 15. November 2021 ist der Zutritt des Service-Centers und der Stadtverwaltung Guben nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Bitte beschränken Sie Ihre Kommunikation, wenn möglich ausschließlich auf telefonische Anfragen oder schriftlich per E-Mail.
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Red. / Presseinfo




