Ab dem 01.06.2011 gilt in der Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße, in der Käthe-Kollwitz-Straße und in der Roßstraße eine neue Verkehrsregelung.
Die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße sowie die vorhandenen Vorfahrtregelungen Albertstraße / Roßstraße und Roßstraße / Käthe-Kollwitz-Straße werden aufgehoben.
Entsprechend StVO § 8 Abs. 1 Satz 1 wird als neue Vorfahrtsregel „Rechts vor Links„ eingeführt.
Die neue Verkehrsregelung gilt vorerst befristet bis zum Ende des Jahres und dient u.a. der Erprobung von Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Verkehrszeichendichte in der Stadt Forst (Lausitz) und der Übertragung von mehr Eigenverantwortung im Straßenverkehr an die Verkehrsteilnehmer.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Ab dem 01.06.2011 gilt in der Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße, in der Käthe-Kollwitz-Straße und in der Roßstraße eine neue Verkehrsregelung.
Die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße sowie die vorhandenen Vorfahrtregelungen Albertstraße / Roßstraße und Roßstraße / Käthe-Kollwitz-Straße werden aufgehoben.
Entsprechend StVO § 8 Abs. 1 Satz 1 wird als neue Vorfahrtsregel „Rechts vor Links„ eingeführt.
Die neue Verkehrsregelung gilt vorerst befristet bis zum Ende des Jahres und dient u.a. der Erprobung von Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Verkehrszeichendichte in der Stadt Forst (Lausitz) und der Übertragung von mehr Eigenverantwortung im Straßenverkehr an die Verkehrsteilnehmer.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Ab dem 01.06.2011 gilt in der Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße, in der Käthe-Kollwitz-Straße und in der Roßstraße eine neue Verkehrsregelung.
Die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße sowie die vorhandenen Vorfahrtregelungen Albertstraße / Roßstraße und Roßstraße / Käthe-Kollwitz-Straße werden aufgehoben.
Entsprechend StVO § 8 Abs. 1 Satz 1 wird als neue Vorfahrtsregel „Rechts vor Links„ eingeführt.
Die neue Verkehrsregelung gilt vorerst befristet bis zum Ende des Jahres und dient u.a. der Erprobung von Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Verkehrszeichendichte in der Stadt Forst (Lausitz) und der Übertragung von mehr Eigenverantwortung im Straßenverkehr an die Verkehrsteilnehmer.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Ab dem 01.06.2011 gilt in der Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße, in der Käthe-Kollwitz-Straße und in der Roßstraße eine neue Verkehrsregelung.
Die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße sowie die vorhandenen Vorfahrtregelungen Albertstraße / Roßstraße und Roßstraße / Käthe-Kollwitz-Straße werden aufgehoben.
Entsprechend StVO § 8 Abs. 1 Satz 1 wird als neue Vorfahrtsregel „Rechts vor Links„ eingeführt.
Die neue Verkehrsregelung gilt vorerst befristet bis zum Ende des Jahres und dient u.a. der Erprobung von Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Verkehrszeichendichte in der Stadt Forst (Lausitz) und der Übertragung von mehr Eigenverantwortung im Straßenverkehr an die Verkehrsteilnehmer.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)