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NIEDERLAUSITZ aktuell

Weiterer Kandidatenausschluss für Landratswahl – Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen im Forster Kreishaus nun abgeschlossen

15:59 Uhr | 7. April 2010
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Nach abgeschlossener Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen der Landratskandidaten durch den Fachbereich Recht des Landkreises Spree-Neiße teilt die Kreisverwaltung das Ergebnis mit: Neben den bereits bekanntgegebenen Kandidaten-Ausschlüssen muss ein vierter Bewerber, Peter Molliné, Berlin – laufende Nr. 19 – vom Wahlverfahren ausgeschlossen werden, da der Kandidat zum Zeitpunkt seiner Bewerbung bereits das 62. Lebensjahr, also die gesetzlich vorgeschriebene Altershöchstgrenze für den Amtsantritt, überschritten hatte.
Außerdem liegt der Kreisverwaltung inzwischen auch die Stellungnahme des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg zur möglichen Befangenheit eines Kandidaten vor, der als Kreistagsabgeordneter im Vorab über das gesamte Verfahren der Landratswahl in Spree-Neiße mit abgestimmt hatte. Das Schreiben aus Potsdam bestätigt die Auffassung des Forster Kreishauses, wonach eine mögliche Befangenheit des Kandidaten (laufende Nr. 14) anhand der Unterlagen geprüft wurde und verneint werden kann.
Im Ergebnis dessen erfüllen nunmehr 16 Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen für die Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat des Landkreises Spree-Neiße und können von den Fraktionen und Abgeordneten des Kreistages am Montag, dem 19.04.2010, in der öffentlichen Kreistagssitzung für den Stimmzettel vorgeschlagen werden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Nach abgeschlossener Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen der Landratskandidaten durch den Fachbereich Recht des Landkreises Spree-Neiße teilt die Kreisverwaltung das Ergebnis mit: Neben den bereits bekanntgegebenen Kandidaten-Ausschlüssen muss ein vierter Bewerber, Peter Molliné, Berlin – laufende Nr. 19 – vom Wahlverfahren ausgeschlossen werden, da der Kandidat zum Zeitpunkt seiner Bewerbung bereits das 62. Lebensjahr, also die gesetzlich vorgeschriebene Altershöchstgrenze für den Amtsantritt, überschritten hatte.
Außerdem liegt der Kreisverwaltung inzwischen auch die Stellungnahme des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg zur möglichen Befangenheit eines Kandidaten vor, der als Kreistagsabgeordneter im Vorab über das gesamte Verfahren der Landratswahl in Spree-Neiße mit abgestimmt hatte. Das Schreiben aus Potsdam bestätigt die Auffassung des Forster Kreishauses, wonach eine mögliche Befangenheit des Kandidaten (laufende Nr. 14) anhand der Unterlagen geprüft wurde und verneint werden kann.
Im Ergebnis dessen erfüllen nunmehr 16 Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen für die Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat des Landkreises Spree-Neiße und können von den Fraktionen und Abgeordneten des Kreistages am Montag, dem 19.04.2010, in der öffentlichen Kreistagssitzung für den Stimmzettel vorgeschlagen werden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Nach abgeschlossener Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen der Landratskandidaten durch den Fachbereich Recht des Landkreises Spree-Neiße teilt die Kreisverwaltung das Ergebnis mit: Neben den bereits bekanntgegebenen Kandidaten-Ausschlüssen muss ein vierter Bewerber, Peter Molliné, Berlin – laufende Nr. 19 – vom Wahlverfahren ausgeschlossen werden, da der Kandidat zum Zeitpunkt seiner Bewerbung bereits das 62. Lebensjahr, also die gesetzlich vorgeschriebene Altershöchstgrenze für den Amtsantritt, überschritten hatte.
Außerdem liegt der Kreisverwaltung inzwischen auch die Stellungnahme des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg zur möglichen Befangenheit eines Kandidaten vor, der als Kreistagsabgeordneter im Vorab über das gesamte Verfahren der Landratswahl in Spree-Neiße mit abgestimmt hatte. Das Schreiben aus Potsdam bestätigt die Auffassung des Forster Kreishauses, wonach eine mögliche Befangenheit des Kandidaten (laufende Nr. 14) anhand der Unterlagen geprüft wurde und verneint werden kann.
Im Ergebnis dessen erfüllen nunmehr 16 Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen für die Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat des Landkreises Spree-Neiße und können von den Fraktionen und Abgeordneten des Kreistages am Montag, dem 19.04.2010, in der öffentlichen Kreistagssitzung für den Stimmzettel vorgeschlagen werden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Nach abgeschlossener Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen der Landratskandidaten durch den Fachbereich Recht des Landkreises Spree-Neiße teilt die Kreisverwaltung das Ergebnis mit: Neben den bereits bekanntgegebenen Kandidaten-Ausschlüssen muss ein vierter Bewerber, Peter Molliné, Berlin – laufende Nr. 19 – vom Wahlverfahren ausgeschlossen werden, da der Kandidat zum Zeitpunkt seiner Bewerbung bereits das 62. Lebensjahr, also die gesetzlich vorgeschriebene Altershöchstgrenze für den Amtsantritt, überschritten hatte.
Außerdem liegt der Kreisverwaltung inzwischen auch die Stellungnahme des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg zur möglichen Befangenheit eines Kandidaten vor, der als Kreistagsabgeordneter im Vorab über das gesamte Verfahren der Landratswahl in Spree-Neiße mit abgestimmt hatte. Das Schreiben aus Potsdam bestätigt die Auffassung des Forster Kreishauses, wonach eine mögliche Befangenheit des Kandidaten (laufende Nr. 14) anhand der Unterlagen geprüft wurde und verneint werden kann.
Im Ergebnis dessen erfüllen nunmehr 16 Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen für die Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat des Landkreises Spree-Neiße und können von den Fraktionen und Abgeordneten des Kreistages am Montag, dem 19.04.2010, in der öffentlichen Kreistagssitzung für den Stimmzettel vorgeschlagen werden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Nach abgeschlossener Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen der Landratskandidaten durch den Fachbereich Recht des Landkreises Spree-Neiße teilt die Kreisverwaltung das Ergebnis mit: Neben den bereits bekanntgegebenen Kandidaten-Ausschlüssen muss ein vierter Bewerber, Peter Molliné, Berlin – laufende Nr. 19 – vom Wahlverfahren ausgeschlossen werden, da der Kandidat zum Zeitpunkt seiner Bewerbung bereits das 62. Lebensjahr, also die gesetzlich vorgeschriebene Altershöchstgrenze für den Amtsantritt, überschritten hatte.
Außerdem liegt der Kreisverwaltung inzwischen auch die Stellungnahme des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg zur möglichen Befangenheit eines Kandidaten vor, der als Kreistagsabgeordneter im Vorab über das gesamte Verfahren der Landratswahl in Spree-Neiße mit abgestimmt hatte. Das Schreiben aus Potsdam bestätigt die Auffassung des Forster Kreishauses, wonach eine mögliche Befangenheit des Kandidaten (laufende Nr. 14) anhand der Unterlagen geprüft wurde und verneint werden kann.
Im Ergebnis dessen erfüllen nunmehr 16 Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen für die Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat des Landkreises Spree-Neiße und können von den Fraktionen und Abgeordneten des Kreistages am Montag, dem 19.04.2010, in der öffentlichen Kreistagssitzung für den Stimmzettel vorgeschlagen werden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Nach abgeschlossener Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen der Landratskandidaten durch den Fachbereich Recht des Landkreises Spree-Neiße teilt die Kreisverwaltung das Ergebnis mit: Neben den bereits bekanntgegebenen Kandidaten-Ausschlüssen muss ein vierter Bewerber, Peter Molliné, Berlin – laufende Nr. 19 – vom Wahlverfahren ausgeschlossen werden, da der Kandidat zum Zeitpunkt seiner Bewerbung bereits das 62. Lebensjahr, also die gesetzlich vorgeschriebene Altershöchstgrenze für den Amtsantritt, überschritten hatte.
Außerdem liegt der Kreisverwaltung inzwischen auch die Stellungnahme des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg zur möglichen Befangenheit eines Kandidaten vor, der als Kreistagsabgeordneter im Vorab über das gesamte Verfahren der Landratswahl in Spree-Neiße mit abgestimmt hatte. Das Schreiben aus Potsdam bestätigt die Auffassung des Forster Kreishauses, wonach eine mögliche Befangenheit des Kandidaten (laufende Nr. 14) anhand der Unterlagen geprüft wurde und verneint werden kann.
Im Ergebnis dessen erfüllen nunmehr 16 Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen für die Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat des Landkreises Spree-Neiße und können von den Fraktionen und Abgeordneten des Kreistages am Montag, dem 19.04.2010, in der öffentlichen Kreistagssitzung für den Stimmzettel vorgeschlagen werden.
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Außerdem liegt der Kreisverwaltung inzwischen auch die Stellungnahme des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg zur möglichen Befangenheit eines Kandidaten vor, der als Kreistagsabgeordneter im Vorab über das gesamte Verfahren der Landratswahl in Spree-Neiße mit abgestimmt hatte. Das Schreiben aus Potsdam bestätigt die Auffassung des Forster Kreishauses, wonach eine mögliche Befangenheit des Kandidaten (laufende Nr. 14) anhand der Unterlagen geprüft wurde und verneint werden kann.
Im Ergebnis dessen erfüllen nunmehr 16 Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen für die Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat des Landkreises Spree-Neiße und können von den Fraktionen und Abgeordneten des Kreistages am Montag, dem 19.04.2010, in der öffentlichen Kreistagssitzung für den Stimmzettel vorgeschlagen werden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

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