Im Landkreis Spree-Neiße gibt es ab sofort für Ungeimpfte eine nächtliche Ausgangssperre. Wie der Landkreis mitteilte, hat der Inzidenzwert an drei Tagen in Folge den Wert von 750 überschritten, weshalb jetzt verschärfte Maßnahmen greifen. Zudem sind damit ab sofort auch Tanz- und Musikveranstaltungen untersagt und Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen schließen.
Der Landkreis Spree-Neiße teilte dazu mit:
Der Landkreis Spree-Neiße hat am Mittwoch, dem 24. November 2021, eine amtliche Bekanntmachung zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Bürgerinnen und Bürger ohne Covid-19-Schutzimpfung veröffentlicht.
Die Grundlage dafür sind die vom Kabinett beschlossenen verschärften Maßnahmen im Land Brandenburg im Rahmen der Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
Demnach ist bis zum 15. Dezember 2021 in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht zulässig. Ausgenommen von der Regelung sind geimpfte oder genesene Personen sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung von der Ständigen Impfkommission erhalten haben.
Detaillierte Informationen zu den Ausgangsbeschränkungen finden Sie in der Bekanntmachung unter www.lkspn.de.
Ausnahmen
Besuch der Ehe- und Lebensparnter
Die Wahnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts
Die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen
Die Begleitung und Betreuung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
Die Inanspruchnahme von medizinisch, pflegerisch und therapeuthischer Leistung
Die Inanspruchnahme von veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren
Die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
Das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten
Die Teilnahme an Veranstaltungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen
Der Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen
Die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagtberechtigte und beauftragte Personen
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Red. / Presseinfo