Der Landkreis Spree-Neiße stimmt am 7.7.2021 in der Kreistagssitzung über eine Satzungsänderung bei der Schulbusbeförderung entscheiden. Alle schulpflichtigen Kinder mit Wohnsitz im Landkreis sollen künftig kostenfrei mit den Bussen des öffentlichen Nahverkehrs ihren Schulweg bestreiten können. Etwa 7.000 Schüler*innen im Landkreis könnten von der Regelung profitieren.
Für alle berechtigten Schüler aus Spree-Neiße
Antragsberechtig sind laut Landkreis grundsätzlich alle Schüler*innen mit Wohnsitz im Landkreis Spree-Neiße gemäß §2 der Satzung über die Schülerbeförderung. Es werden auch weiterhin keine speziellen Schulbusse eingesetzt, die Beförderung erfolgt über das bestehende Angebot der Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs, im Landkreis Spree-Neiße durch die Bahntochter DB Regio Bus Ost GmbH und Cottbusverkehr. Von der Befreiung des Eigenanteils sind auch die Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Spree-Neiße umfasst, welche in einer Schule außerhalb des Landkreises beschult werden.
Derzeit werden ca. 12.000 Schülerinnen und Schüler in Spree-Neiße beschult, davon befinden sich etwa 7.000 Schülerinnen und Schüler jährlich im Antragsverfahren für eine Schülerbeförderung.
Am 7.7.2021 stimmt der Kreistag des Landkreises über die zugrunde liegende Satzungänderung ab, “bis dahin können sich am Vorschlag noch einzelne Dinge ändern.” heißt es von der Landkreisverwaltung.
Antrag und Rückerstattung
Die Übernahme der Kosten durch den Landkreis Spree-Neiße wird anhand der gültigen Satzung geprüft. Lediglich der bisher durch die Antragsteller zu leistende Eigenanteil soll entfallen. Dementsprechend sind auch keine Nachweise mehr über den Bezug von Sozialleistungen zu erbringen. Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten für den Landkreis werden auf mindestens 440.000 Euro geschätzt.
Das bisherige Antragsverfahren für das Schülerticket bleibt unverändert und wird über die Formulare auf der Homepage des Landkreises beantragt.
Bis jetzt wurden bereits mehrere hundert Bescheide verschickt. Dazu kommen gültige Bescheide aus vergangenen Schuljahren, die Ihre Gültigkeit über den Bildungsgang behalten. Bei bereits vorliegendem Bescheid sollte das Ticket laut Landkreis wie bisher unter Zahlung des Eigenanteils erworben werden.
Nach dem Kreistagsbeschluss werden bereits gezahlte Eigenanteile auf Antrag mit Nachweis über die Zahlung erstattet. Grund dafür ist, dass dem Landkreis die Kontodaten der Empfänger nicht bekannt sind. Die Eigenanteile werden direkt an die Verkehrsbetriebe überwiesen. Antragsteller, die noch keinen Bescheid haben, erhalten gegebenenfalls einen Bescheid ohne Eigenanteil. Die Vorgehensweise bei der Änderung bereits bestehender Bescheide ist noch nicht abschließend geklärt.
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Red / Presseinfo