Die Gewerkschaft Verdi fordert erneut die zugesagten Corona-Sonderzahlungen für Rettungsdienstmitarbeiter im Landkreis Spree-Neiße. Laut Verdi habe die private Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH ihren rund 140 Beschäftigten keinen Bonus gezahlt, obwohl Spree-Neiße schon am 23. Dezember 2020 die Finanzierung zugesagt hatte. Brandenburgweit haben alle Rettungsdienstbeschäftigten der vier kreisfreien Städte und der 12 Landkreise die Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 EUR erhalten.
Die Gewerkschaft ver.di teilte dazu mit:
Die private Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH zahlt ihren rund 140 Beschäftigten keine Corona-Sonderzahlung, obwohl der Landkreis Spree-Neiße schon am 23. Dezember 2020 die Finanzierung der Corona-Sonderzahlung zugesagt hatte.
Mit größtem Unverständnis nimmt die Gewerkschaft ver.di die Weigerung des privaten Rettungsdienstbetreibers Falck zur Kenntnis. Für die Ablehnung der Zahlung der Corona-Sonderzahlung gibt es keine berechtigte Begründung.
„Es ist beschämend für den privaten Falck-Konzern, wenn den Rettungsdienstbeschäftigten des Falck-Konzerns die Corona-Sonderzahlung vorenthalten wird, obwohl die Corona-Sonderzahlung von den Krankenkassen als gebührenansatzfähig anerkannt wurde und von den Krankenkassen über die Rettungsdienstgebühren finanziert wird.“, so Ralf Franke von der Gewerkschaft ver.di.
Die Gewerkschaft ver.di fordert von der Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH, dass die Corona-Sonderzahlung, deren Finanzierung zugesagt wurde, unverzüglich an die Rettungsdienstbeschäftigten ausgezahlt wird.
Gemäß der Erklärung der Krankenkassen wird eine Corona-Sonderzahlung als gebührenansatzfähig anerkannt. Somit ist für die gesetzlichen Träger des Rettungsdienstes (Zweckverbände, Landkreise, kreisfreie Städte, Stadtstaaten) in allen Bundesländern die Corona-Sonderzahlung für Rettungsdienstbeschäftigte gebührenansatzfähig. Es bedarf für die Finanzierung der Corona-Sonderzahlung im Rettungsdienst keiner zusätzlichen Regelung durch die Bundesregierung.
Die Falck-Unternehmen innerhalb des Falck-Konzerns müssen sich nur an die jeweiligen gesetzlichen Träger des Rettungsdienstes (Zweckverbände, Landkreise, kreisfreie Städte, Stadtstaaten) wenden, um für den jeweiligen Rettungsdienst die Finanzierung der Corona-Sonderzahlung zugesagt zu bekommen. Für die gesetzlichen Träger des Rettungsdienstes erfolgt die Finanzierung über die künftige Anpassung der Rettungsdienstgebühren.
Im Land Brandenburg haben alle Rettungsdienstbeschäftigten der vier kreisfreien Städte und alle Rettungsdienstbeschäftigten in 12 Landkreisen (von 14 Landkreisen), darunter auch Rettungsdienstbeschäftigte der Johanniter-Unfall-Hilfe, von verschiedenen DRK-Kreisverbänden und von einem ASB-Ortsverband die Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 EUR erhalten. Die Kosten wurden vom jeweiligem gesetzlichen Träger des Rettungsdienstes vorfinanziert. Die gesetzlichen Träger erhalten die Finanzierung über die künftige Gebührenanpassung von den Krankenkassen.
Auch im Landkreis Potsdam-Mittelmark erhalten die Rettungsdienstbeschäftigten von dem Falck-Unternehmen Promedica Rettungsdienst GmbH keine Corona-Sonderzahlung, obwohl auch hier der Landrat die Finanzierung zugesagt hatte.
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Red. / Presseinfo