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Landratswahl 2010 – Wahlbenachrichtigungskarte weg – und nun? – Wie man trotzdem an der Stichwahl am 24.01.2010 teilnehmen kann

18:00 Uhr | 14. Januar 2010
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Am Mittwoch, dem 13. Januar 2010, hat der Kreiswahlausschuss des Landkreises Spree-Neiße offiziell festgestellt, dass aufgrund des prozentualen Wahlergebnisses zur Landratwahl am 10.01.2010 keiner der angetretenen Bewerber gewählt wurde. Aus diesem Grunde findet am Sonntag, dem 24.01.2010, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen – zwischen Dieter Friese (SPD) und Harald Altekrüger (CDU) – statt.
Im Vorfeld dieser Stichwahl gab es beim Landkreis Spree-Neiße einige verunsicherte Bürgerinnen und Bürger, die z.B. nach ihrem Wahlgang am vergangenen Sonntag ihre Wahlbenachrichtigungskarte vernichtet hatten oder aufgrund der durchgeführten Briefwahl keine mehr besitzen und anfragten, wie sie sich denn nun am 24.01.10 an der Stichwahl beteiligen könnten. Dazu folgende Informationen:
Wahl ohne vorhandene Wahlbenachrichtigungskarte: Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nach seinem Wahlgang am 10.01.2010 vernichtet oder mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen versendet hat, kann sich am Wahlsonntag einfach mit einem gültigen Personaldokument in seinem Wahllokal melden, erhält den Stimmzettel zur Wahl des Landrates und kann so auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte an der Stichwahl teilnehmen.
Briefwahl mit Vollmacht: Um an der Wahl teilzunehmen, ist es insbesondere für ältere oder behinderte Menschen möglich, eine andere Person mit der Abholung der Wahlunterlagen zu beauftragen. Die Person des Vertrauens muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie dazu berechtigt ist, die Briefwahl-Wahlunterlagen stellvertretend in Empfang zu nehmen. Als Vollmacht gilt bereits die auf der Rückseite ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte. Die bevollmächtigte Person kann dann die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde abholen.
Briefwahl mit vorhandener Wahlbenachrichtigungskarte: Die Wahlberechtigten, denen es am Wahltag nicht möglich sein wird, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben, können per Briefwahl an der Stichwahl teilnehmen. Die Zusendung der erforderlichen Briefwahlunterlagen kann mit der Wahlbenachrichtigungskarte und einem entsprechenden Kreuz auf der Rückseite angefordert werden. Wer schon vor dem 10.01.10 von der Briefwahl Gebrauch gemacht und auch sein Kreuz für die Zusendung der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl gesetzt hat, erhält die Unterlagen automatisch und in Kürze von Amts wegen.
Wer bei der Anforderung der Briefwahlunterlagen die Wahlbenachrichtigungskarte mit den Briefwahlunterlagen für den 10.01.2010 wieder zurückgesendet bekommen hat, muss erneut die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl mit der Wahlbenachrichtigungskarte anfordern. Alle anderen Wahlberechtigten erhalten die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl automatisch von Amts wegen an die Hauptanschrift zugesandt. (Bei den Abforderungen von Briefwahlunterlagen, die keine separate Möglichkeit der Auswahl für Hauptwahl oder Stichwahl beinhalteten, erfolgt die Zusendung der Briefwahlunterlagen automatisch von Amts wegen.)
Briefwahl ohne vorhandene Wahlbenachrichtigungskarte: Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr besitzt, muss sich zur Anforderung der Briefwahlunterlagen unbedingt und schnellstmöglich bei seiner Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde melden. Dort erhält er – nach Vorlage eines gültigen Personaldokumentes – die entsprechenden Wahlunterlagen.
Die Unterlagen können aber auch schriftlich beantragt werden – z.B. durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form. Dieser Antrag muss auch den Tag der Geburt der antragstellenden Person enthalten. Zur Wahrnehmung dieser Möglichkeit, die Wahlunterlagen zu erhalten, kann jedoch keine andere Person bevollmächtigt werden.
Hinweis: Wer von Amts wegen Briefwahlunterlagen zugesendet bekommen hat, aber trotzdem im Wahllokal wählen möchte, kann mit dem zugesendeten hellblauen Wahlschein sein Wahlrecht auch in einem Wahllokal des Landkreises Spree-Neiße (Wahlgebiet) wahrnehmen.
ACHTUNG: Auf Grund dessen, dass die Stichwahl bereits am 24. Januar 2010 stattfindet, ist es wichtig, dass die Briefwahl-Anträge möglichst frühzeitig bei der zuständigen Stelle (Wahlbehörde) angefordert werden.
Die Beantragung von Briefwahl-Unterlagen ist darüber hinaus bei einigen Behörden auch schon im Internet möglich, allerdings nur, wenn man noch seine Wahlbenachrichtigungskarte besitzt, da die Nummer des Wahlbezirkes und die Nummer im Wählerverzeichnis – beide Zahlen stehen auf der Wahlbenachrichtigungskarte – eingegeben werden müssen. Daraufhin werden die angeforderten Briefwahlunterlagen mit entsprechenden Erläuterungen zugeschickt.
In Abhängigkeit der üblichen Öffnungszeiten der Wahlbehörden können die Briefwahlunterlagen noch bis zum Freitag vor der Stichwahl (22.01.2010) spätestens 18:00 Uhr beantragt werden. Kann das Wahllokal wegen plötzlicher Erkrankung nicht aufgesucht werden, ist die Antragstellung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Wichtig ist, dass der Briefwähler seinen Wahlbrief rechtzeitig zur Post gibt oder bei der auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebenen Empfängeradresse abgibt. Jeder Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr beim Kreiswahlleiter in der Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße in Forst (Lausitz), Heinrich-Heine-Straße 1 vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahlzeit abgelaufen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Die Wahlbriefe sollten deshalb spätestens am Donnerstag, dem 21. Januar 2010, abgeschickt werden.
Wer seinen Wahlbrief später abschickt, muss unter Umständen damit rechnen, dass dieser Wahlbrief nicht rechtzeitig beim Kreiswahlleiter eintrifft und seine Stimme nicht berücksichtigt wird.
Der Versand der Wahlbriefe erfolgt in Deutschland über die Deutsche Post AG. Wird ein anderes Postunternehmen genutzt oder der Wahlbrief aus dem Ausland gesendet, muss er frankiert werden.
Für weitere Fragen rund um die Landratswahl und die Stichwahl am 24. Januar 2010 steht Ihnen beim Landkreis Spree-Neiße gern auch der Kreiswahlleiter Andreas Schober unter Tel.: (03562) 986-11001 zur Verfügung.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Am Mittwoch, dem 13. Januar 2010, hat der Kreiswahlausschuss des Landkreises Spree-Neiße offiziell festgestellt, dass aufgrund des prozentualen Wahlergebnisses zur Landratwahl am 10.01.2010 keiner der angetretenen Bewerber gewählt wurde. Aus diesem Grunde findet am Sonntag, dem 24.01.2010, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen – zwischen Dieter Friese (SPD) und Harald Altekrüger (CDU) – statt.
Im Vorfeld dieser Stichwahl gab es beim Landkreis Spree-Neiße einige verunsicherte Bürgerinnen und Bürger, die z.B. nach ihrem Wahlgang am vergangenen Sonntag ihre Wahlbenachrichtigungskarte vernichtet hatten oder aufgrund der durchgeführten Briefwahl keine mehr besitzen und anfragten, wie sie sich denn nun am 24.01.10 an der Stichwahl beteiligen könnten. Dazu folgende Informationen:
Wahl ohne vorhandene Wahlbenachrichtigungskarte: Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nach seinem Wahlgang am 10.01.2010 vernichtet oder mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen versendet hat, kann sich am Wahlsonntag einfach mit einem gültigen Personaldokument in seinem Wahllokal melden, erhält den Stimmzettel zur Wahl des Landrates und kann so auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte an der Stichwahl teilnehmen.
Briefwahl mit Vollmacht: Um an der Wahl teilzunehmen, ist es insbesondere für ältere oder behinderte Menschen möglich, eine andere Person mit der Abholung der Wahlunterlagen zu beauftragen. Die Person des Vertrauens muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie dazu berechtigt ist, die Briefwahl-Wahlunterlagen stellvertretend in Empfang zu nehmen. Als Vollmacht gilt bereits die auf der Rückseite ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte. Die bevollmächtigte Person kann dann die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde abholen.
Briefwahl mit vorhandener Wahlbenachrichtigungskarte: Die Wahlberechtigten, denen es am Wahltag nicht möglich sein wird, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben, können per Briefwahl an der Stichwahl teilnehmen. Die Zusendung der erforderlichen Briefwahlunterlagen kann mit der Wahlbenachrichtigungskarte und einem entsprechenden Kreuz auf der Rückseite angefordert werden. Wer schon vor dem 10.01.10 von der Briefwahl Gebrauch gemacht und auch sein Kreuz für die Zusendung der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl gesetzt hat, erhält die Unterlagen automatisch und in Kürze von Amts wegen.
Wer bei der Anforderung der Briefwahlunterlagen die Wahlbenachrichtigungskarte mit den Briefwahlunterlagen für den 10.01.2010 wieder zurückgesendet bekommen hat, muss erneut die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl mit der Wahlbenachrichtigungskarte anfordern. Alle anderen Wahlberechtigten erhalten die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl automatisch von Amts wegen an die Hauptanschrift zugesandt. (Bei den Abforderungen von Briefwahlunterlagen, die keine separate Möglichkeit der Auswahl für Hauptwahl oder Stichwahl beinhalteten, erfolgt die Zusendung der Briefwahlunterlagen automatisch von Amts wegen.)
Briefwahl ohne vorhandene Wahlbenachrichtigungskarte: Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr besitzt, muss sich zur Anforderung der Briefwahlunterlagen unbedingt und schnellstmöglich bei seiner Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde melden. Dort erhält er – nach Vorlage eines gültigen Personaldokumentes – die entsprechenden Wahlunterlagen.
Die Unterlagen können aber auch schriftlich beantragt werden – z.B. durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form. Dieser Antrag muss auch den Tag der Geburt der antragstellenden Person enthalten. Zur Wahrnehmung dieser Möglichkeit, die Wahlunterlagen zu erhalten, kann jedoch keine andere Person bevollmächtigt werden.
Hinweis: Wer von Amts wegen Briefwahlunterlagen zugesendet bekommen hat, aber trotzdem im Wahllokal wählen möchte, kann mit dem zugesendeten hellblauen Wahlschein sein Wahlrecht auch in einem Wahllokal des Landkreises Spree-Neiße (Wahlgebiet) wahrnehmen.
ACHTUNG: Auf Grund dessen, dass die Stichwahl bereits am 24. Januar 2010 stattfindet, ist es wichtig, dass die Briefwahl-Anträge möglichst frühzeitig bei der zuständigen Stelle (Wahlbehörde) angefordert werden.
Die Beantragung von Briefwahl-Unterlagen ist darüber hinaus bei einigen Behörden auch schon im Internet möglich, allerdings nur, wenn man noch seine Wahlbenachrichtigungskarte besitzt, da die Nummer des Wahlbezirkes und die Nummer im Wählerverzeichnis – beide Zahlen stehen auf der Wahlbenachrichtigungskarte – eingegeben werden müssen. Daraufhin werden die angeforderten Briefwahlunterlagen mit entsprechenden Erläuterungen zugeschickt.
In Abhängigkeit der üblichen Öffnungszeiten der Wahlbehörden können die Briefwahlunterlagen noch bis zum Freitag vor der Stichwahl (22.01.2010) spätestens 18:00 Uhr beantragt werden. Kann das Wahllokal wegen plötzlicher Erkrankung nicht aufgesucht werden, ist die Antragstellung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Wichtig ist, dass der Briefwähler seinen Wahlbrief rechtzeitig zur Post gibt oder bei der auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebenen Empfängeradresse abgibt. Jeder Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr beim Kreiswahlleiter in der Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße in Forst (Lausitz), Heinrich-Heine-Straße 1 vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahlzeit abgelaufen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Die Wahlbriefe sollten deshalb spätestens am Donnerstag, dem 21. Januar 2010, abgeschickt werden.
Wer seinen Wahlbrief später abschickt, muss unter Umständen damit rechnen, dass dieser Wahlbrief nicht rechtzeitig beim Kreiswahlleiter eintrifft und seine Stimme nicht berücksichtigt wird.
Der Versand der Wahlbriefe erfolgt in Deutschland über die Deutsche Post AG. Wird ein anderes Postunternehmen genutzt oder der Wahlbrief aus dem Ausland gesendet, muss er frankiert werden.
Für weitere Fragen rund um die Landratswahl und die Stichwahl am 24. Januar 2010 steht Ihnen beim Landkreis Spree-Neiße gern auch der Kreiswahlleiter Andreas Schober unter Tel.: (03562) 986-11001 zur Verfügung.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Am Mittwoch, dem 13. Januar 2010, hat der Kreiswahlausschuss des Landkreises Spree-Neiße offiziell festgestellt, dass aufgrund des prozentualen Wahlergebnisses zur Landratwahl am 10.01.2010 keiner der angetretenen Bewerber gewählt wurde. Aus diesem Grunde findet am Sonntag, dem 24.01.2010, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen – zwischen Dieter Friese (SPD) und Harald Altekrüger (CDU) – statt.
Im Vorfeld dieser Stichwahl gab es beim Landkreis Spree-Neiße einige verunsicherte Bürgerinnen und Bürger, die z.B. nach ihrem Wahlgang am vergangenen Sonntag ihre Wahlbenachrichtigungskarte vernichtet hatten oder aufgrund der durchgeführten Briefwahl keine mehr besitzen und anfragten, wie sie sich denn nun am 24.01.10 an der Stichwahl beteiligen könnten. Dazu folgende Informationen:
Wahl ohne vorhandene Wahlbenachrichtigungskarte: Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nach seinem Wahlgang am 10.01.2010 vernichtet oder mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen versendet hat, kann sich am Wahlsonntag einfach mit einem gültigen Personaldokument in seinem Wahllokal melden, erhält den Stimmzettel zur Wahl des Landrates und kann so auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte an der Stichwahl teilnehmen.
Briefwahl mit Vollmacht: Um an der Wahl teilzunehmen, ist es insbesondere für ältere oder behinderte Menschen möglich, eine andere Person mit der Abholung der Wahlunterlagen zu beauftragen. Die Person des Vertrauens muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie dazu berechtigt ist, die Briefwahl-Wahlunterlagen stellvertretend in Empfang zu nehmen. Als Vollmacht gilt bereits die auf der Rückseite ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte. Die bevollmächtigte Person kann dann die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde abholen.
Briefwahl mit vorhandener Wahlbenachrichtigungskarte: Die Wahlberechtigten, denen es am Wahltag nicht möglich sein wird, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben, können per Briefwahl an der Stichwahl teilnehmen. Die Zusendung der erforderlichen Briefwahlunterlagen kann mit der Wahlbenachrichtigungskarte und einem entsprechenden Kreuz auf der Rückseite angefordert werden. Wer schon vor dem 10.01.10 von der Briefwahl Gebrauch gemacht und auch sein Kreuz für die Zusendung der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl gesetzt hat, erhält die Unterlagen automatisch und in Kürze von Amts wegen.
Wer bei der Anforderung der Briefwahlunterlagen die Wahlbenachrichtigungskarte mit den Briefwahlunterlagen für den 10.01.2010 wieder zurückgesendet bekommen hat, muss erneut die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl mit der Wahlbenachrichtigungskarte anfordern. Alle anderen Wahlberechtigten erhalten die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl automatisch von Amts wegen an die Hauptanschrift zugesandt. (Bei den Abforderungen von Briefwahlunterlagen, die keine separate Möglichkeit der Auswahl für Hauptwahl oder Stichwahl beinhalteten, erfolgt die Zusendung der Briefwahlunterlagen automatisch von Amts wegen.)
Briefwahl ohne vorhandene Wahlbenachrichtigungskarte: Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr besitzt, muss sich zur Anforderung der Briefwahlunterlagen unbedingt und schnellstmöglich bei seiner Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde melden. Dort erhält er – nach Vorlage eines gültigen Personaldokumentes – die entsprechenden Wahlunterlagen.
Die Unterlagen können aber auch schriftlich beantragt werden – z.B. durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form. Dieser Antrag muss auch den Tag der Geburt der antragstellenden Person enthalten. Zur Wahrnehmung dieser Möglichkeit, die Wahlunterlagen zu erhalten, kann jedoch keine andere Person bevollmächtigt werden.
Hinweis: Wer von Amts wegen Briefwahlunterlagen zugesendet bekommen hat, aber trotzdem im Wahllokal wählen möchte, kann mit dem zugesendeten hellblauen Wahlschein sein Wahlrecht auch in einem Wahllokal des Landkreises Spree-Neiße (Wahlgebiet) wahrnehmen.
ACHTUNG: Auf Grund dessen, dass die Stichwahl bereits am 24. Januar 2010 stattfindet, ist es wichtig, dass die Briefwahl-Anträge möglichst frühzeitig bei der zuständigen Stelle (Wahlbehörde) angefordert werden.
Die Beantragung von Briefwahl-Unterlagen ist darüber hinaus bei einigen Behörden auch schon im Internet möglich, allerdings nur, wenn man noch seine Wahlbenachrichtigungskarte besitzt, da die Nummer des Wahlbezirkes und die Nummer im Wählerverzeichnis – beide Zahlen stehen auf der Wahlbenachrichtigungskarte – eingegeben werden müssen. Daraufhin werden die angeforderten Briefwahlunterlagen mit entsprechenden Erläuterungen zugeschickt.
In Abhängigkeit der üblichen Öffnungszeiten der Wahlbehörden können die Briefwahlunterlagen noch bis zum Freitag vor der Stichwahl (22.01.2010) spätestens 18:00 Uhr beantragt werden. Kann das Wahllokal wegen plötzlicher Erkrankung nicht aufgesucht werden, ist die Antragstellung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Wichtig ist, dass der Briefwähler seinen Wahlbrief rechtzeitig zur Post gibt oder bei der auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebenen Empfängeradresse abgibt. Jeder Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr beim Kreiswahlleiter in der Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße in Forst (Lausitz), Heinrich-Heine-Straße 1 vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahlzeit abgelaufen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Die Wahlbriefe sollten deshalb spätestens am Donnerstag, dem 21. Januar 2010, abgeschickt werden.
Wer seinen Wahlbrief später abschickt, muss unter Umständen damit rechnen, dass dieser Wahlbrief nicht rechtzeitig beim Kreiswahlleiter eintrifft und seine Stimme nicht berücksichtigt wird.
Der Versand der Wahlbriefe erfolgt in Deutschland über die Deutsche Post AG. Wird ein anderes Postunternehmen genutzt oder der Wahlbrief aus dem Ausland gesendet, muss er frankiert werden.
Für weitere Fragen rund um die Landratswahl und die Stichwahl am 24. Januar 2010 steht Ihnen beim Landkreis Spree-Neiße gern auch der Kreiswahlleiter Andreas Schober unter Tel.: (03562) 986-11001 zur Verfügung.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Am Mittwoch, dem 13. Januar 2010, hat der Kreiswahlausschuss des Landkreises Spree-Neiße offiziell festgestellt, dass aufgrund des prozentualen Wahlergebnisses zur Landratwahl am 10.01.2010 keiner der angetretenen Bewerber gewählt wurde. Aus diesem Grunde findet am Sonntag, dem 24.01.2010, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen – zwischen Dieter Friese (SPD) und Harald Altekrüger (CDU) – statt.
Im Vorfeld dieser Stichwahl gab es beim Landkreis Spree-Neiße einige verunsicherte Bürgerinnen und Bürger, die z.B. nach ihrem Wahlgang am vergangenen Sonntag ihre Wahlbenachrichtigungskarte vernichtet hatten oder aufgrund der durchgeführten Briefwahl keine mehr besitzen und anfragten, wie sie sich denn nun am 24.01.10 an der Stichwahl beteiligen könnten. Dazu folgende Informationen:
Wahl ohne vorhandene Wahlbenachrichtigungskarte: Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nach seinem Wahlgang am 10.01.2010 vernichtet oder mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen versendet hat, kann sich am Wahlsonntag einfach mit einem gültigen Personaldokument in seinem Wahllokal melden, erhält den Stimmzettel zur Wahl des Landrates und kann so auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte an der Stichwahl teilnehmen.
Briefwahl mit Vollmacht: Um an der Wahl teilzunehmen, ist es insbesondere für ältere oder behinderte Menschen möglich, eine andere Person mit der Abholung der Wahlunterlagen zu beauftragen. Die Person des Vertrauens muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie dazu berechtigt ist, die Briefwahl-Wahlunterlagen stellvertretend in Empfang zu nehmen. Als Vollmacht gilt bereits die auf der Rückseite ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte. Die bevollmächtigte Person kann dann die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde abholen.
Briefwahl mit vorhandener Wahlbenachrichtigungskarte: Die Wahlberechtigten, denen es am Wahltag nicht möglich sein wird, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben, können per Briefwahl an der Stichwahl teilnehmen. Die Zusendung der erforderlichen Briefwahlunterlagen kann mit der Wahlbenachrichtigungskarte und einem entsprechenden Kreuz auf der Rückseite angefordert werden. Wer schon vor dem 10.01.10 von der Briefwahl Gebrauch gemacht und auch sein Kreuz für die Zusendung der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl gesetzt hat, erhält die Unterlagen automatisch und in Kürze von Amts wegen.
Wer bei der Anforderung der Briefwahlunterlagen die Wahlbenachrichtigungskarte mit den Briefwahlunterlagen für den 10.01.2010 wieder zurückgesendet bekommen hat, muss erneut die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl mit der Wahlbenachrichtigungskarte anfordern. Alle anderen Wahlberechtigten erhalten die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl automatisch von Amts wegen an die Hauptanschrift zugesandt. (Bei den Abforderungen von Briefwahlunterlagen, die keine separate Möglichkeit der Auswahl für Hauptwahl oder Stichwahl beinhalteten, erfolgt die Zusendung der Briefwahlunterlagen automatisch von Amts wegen.)
Briefwahl ohne vorhandene Wahlbenachrichtigungskarte: Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr besitzt, muss sich zur Anforderung der Briefwahlunterlagen unbedingt und schnellstmöglich bei seiner Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde melden. Dort erhält er – nach Vorlage eines gültigen Personaldokumentes – die entsprechenden Wahlunterlagen.
Die Unterlagen können aber auch schriftlich beantragt werden – z.B. durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form. Dieser Antrag muss auch den Tag der Geburt der antragstellenden Person enthalten. Zur Wahrnehmung dieser Möglichkeit, die Wahlunterlagen zu erhalten, kann jedoch keine andere Person bevollmächtigt werden.
Hinweis: Wer von Amts wegen Briefwahlunterlagen zugesendet bekommen hat, aber trotzdem im Wahllokal wählen möchte, kann mit dem zugesendeten hellblauen Wahlschein sein Wahlrecht auch in einem Wahllokal des Landkreises Spree-Neiße (Wahlgebiet) wahrnehmen.
ACHTUNG: Auf Grund dessen, dass die Stichwahl bereits am 24. Januar 2010 stattfindet, ist es wichtig, dass die Briefwahl-Anträge möglichst frühzeitig bei der zuständigen Stelle (Wahlbehörde) angefordert werden.
Die Beantragung von Briefwahl-Unterlagen ist darüber hinaus bei einigen Behörden auch schon im Internet möglich, allerdings nur, wenn man noch seine Wahlbenachrichtigungskarte besitzt, da die Nummer des Wahlbezirkes und die Nummer im Wählerverzeichnis – beide Zahlen stehen auf der Wahlbenachrichtigungskarte – eingegeben werden müssen. Daraufhin werden die angeforderten Briefwahlunterlagen mit entsprechenden Erläuterungen zugeschickt.
In Abhängigkeit der üblichen Öffnungszeiten der Wahlbehörden können die Briefwahlunterlagen noch bis zum Freitag vor der Stichwahl (22.01.2010) spätestens 18:00 Uhr beantragt werden. Kann das Wahllokal wegen plötzlicher Erkrankung nicht aufgesucht werden, ist die Antragstellung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Wichtig ist, dass der Briefwähler seinen Wahlbrief rechtzeitig zur Post gibt oder bei der auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebenen Empfängeradresse abgibt. Jeder Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr beim Kreiswahlleiter in der Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße in Forst (Lausitz), Heinrich-Heine-Straße 1 vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahlzeit abgelaufen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Die Wahlbriefe sollten deshalb spätestens am Donnerstag, dem 21. Januar 2010, abgeschickt werden.
Wer seinen Wahlbrief später abschickt, muss unter Umständen damit rechnen, dass dieser Wahlbrief nicht rechtzeitig beim Kreiswahlleiter eintrifft und seine Stimme nicht berücksichtigt wird.
Der Versand der Wahlbriefe erfolgt in Deutschland über die Deutsche Post AG. Wird ein anderes Postunternehmen genutzt oder der Wahlbrief aus dem Ausland gesendet, muss er frankiert werden.
Für weitere Fragen rund um die Landratswahl und die Stichwahl am 24. Januar 2010 steht Ihnen beim Landkreis Spree-Neiße gern auch der Kreiswahlleiter Andreas Schober unter Tel.: (03562) 986-11001 zur Verfügung.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

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