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NIEDERLAUSITZ aktuell

Pflichtimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit

11:08 Uhr | 16. März 2009
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Nach dem erstmaligen Auftreten der Blauzungenkrankheit im August 2006 in Deutschland kam es zu einer rasanten Ausbreitung dieser Seuche, verbunden mit hohen direkten und indirekten wirtschaftlichen Verlusten durch Todesfälle, Leistungsminderungen und Handelsbeschränkungen besonders bei Rindern und Schafen.
Es handelt sich um eine virusbedingte, durch Stechmücken übertragende anzeigepflichtige Tierseuche. Empfänglich sind Haus- und Wildwiederkäuer. Der Erreger ist für den Menschen völlig ungefährlich.

Auf Drängen vieler betroffener Landwirte wurde im Mai/Juni 2008 die flächendeckende Impfung aller Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit für jeden Halter dieser Tierarten verpflichtend.
Durch diese Impfung ist es gelungen, eine weitere Ausbreitung in Richtung Osten so auch nach Brandenburg zu verhindern, die Zahl klinischer Erkrankungen, die Todesrate und damit die wirtschaftlichen Schäden drastisch zu reduzieren. Die Impfung wird von den Impflingen gut vertragen, Impfschäden sind selten.
Auf Grund des Impferfolges im vergangenen Jahr besteht auch im Jahr 2009 für den Halter von Rindern, Schafen und Ziegen die Pflicht, diese Tiere von einem Tierarzt impfen zu lassen. Die Tierärzte verfügen über ausreichend Impfstoff, so dass die Impfung in diesem Jahr rechtzeitig vor Weideaustrieb durchgeführt werden kann. Die Grundimmunisierung umfasst bei Rind und Ziege zwei Impfungen im Abstand von 3 Wochen, beim Schaf eine Impfung. Die Wiederholungsimpfung ist einmal jährlich vorzunehmen. Die Tierhalter haben dazu umgehend mit ihrem Hoftierarzt Kontakt aufzunehmen, um die Impfmaßnahmen abzusprechen. Bei der Durchführung der Impfung hat der Tierhalter dem Tierarzt die erforderliche Hilfeleistung zu gewähren.
Bei dem für diese Tierseuche ebenfalls empfänglichen Gatterwild (Dam- und Rotwild) sollte von der Möglichkeit einer freiwilligen Impfung Gebrauch gemacht werden. Die Kosten trägt auch hier die Tierseuchenkasse.

Einzelheiten zum Impfstoff und zur Impfung erfahren Sie bei Ihrem Hoftierarzt.

Tierhalter, die ihre Rinder, Schafe und Ziegen immer noch nicht bei der Tierseuchenkasse und beim Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gemeldet haben, werden dringend gebeten, dieses noch vor dem Impftermin zu tun, um eine flächendeckende Immunität zu erreichen und die Kostenerstattung für die Impfung durch die Tierseuchenkasse zu sichern. Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Verlusten im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Weitere Informationen zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit erhalten Sie im Fachbereich
Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Landkreis Spree-Neiße
Tel.: (03562) 986-18301
Fax: (03562) 986-18388

Dr. Dietmar Vogt – Amtstierarzt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Nach dem erstmaligen Auftreten der Blauzungenkrankheit im August 2006 in Deutschland kam es zu einer rasanten Ausbreitung dieser Seuche, verbunden mit hohen direkten und indirekten wirtschaftlichen Verlusten durch Todesfälle, Leistungsminderungen und Handelsbeschränkungen besonders bei Rindern und Schafen.
Es handelt sich um eine virusbedingte, durch Stechmücken übertragende anzeigepflichtige Tierseuche. Empfänglich sind Haus- und Wildwiederkäuer. Der Erreger ist für den Menschen völlig ungefährlich.

Auf Drängen vieler betroffener Landwirte wurde im Mai/Juni 2008 die flächendeckende Impfung aller Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit für jeden Halter dieser Tierarten verpflichtend.
Durch diese Impfung ist es gelungen, eine weitere Ausbreitung in Richtung Osten so auch nach Brandenburg zu verhindern, die Zahl klinischer Erkrankungen, die Todesrate und damit die wirtschaftlichen Schäden drastisch zu reduzieren. Die Impfung wird von den Impflingen gut vertragen, Impfschäden sind selten.
Auf Grund des Impferfolges im vergangenen Jahr besteht auch im Jahr 2009 für den Halter von Rindern, Schafen und Ziegen die Pflicht, diese Tiere von einem Tierarzt impfen zu lassen. Die Tierärzte verfügen über ausreichend Impfstoff, so dass die Impfung in diesem Jahr rechtzeitig vor Weideaustrieb durchgeführt werden kann. Die Grundimmunisierung umfasst bei Rind und Ziege zwei Impfungen im Abstand von 3 Wochen, beim Schaf eine Impfung. Die Wiederholungsimpfung ist einmal jährlich vorzunehmen. Die Tierhalter haben dazu umgehend mit ihrem Hoftierarzt Kontakt aufzunehmen, um die Impfmaßnahmen abzusprechen. Bei der Durchführung der Impfung hat der Tierhalter dem Tierarzt die erforderliche Hilfeleistung zu gewähren.
Bei dem für diese Tierseuche ebenfalls empfänglichen Gatterwild (Dam- und Rotwild) sollte von der Möglichkeit einer freiwilligen Impfung Gebrauch gemacht werden. Die Kosten trägt auch hier die Tierseuchenkasse.

Einzelheiten zum Impfstoff und zur Impfung erfahren Sie bei Ihrem Hoftierarzt.

Tierhalter, die ihre Rinder, Schafe und Ziegen immer noch nicht bei der Tierseuchenkasse und beim Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gemeldet haben, werden dringend gebeten, dieses noch vor dem Impftermin zu tun, um eine flächendeckende Immunität zu erreichen und die Kostenerstattung für die Impfung durch die Tierseuchenkasse zu sichern. Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Verlusten im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Weitere Informationen zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit erhalten Sie im Fachbereich
Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Landkreis Spree-Neiße
Tel.: (03562) 986-18301
Fax: (03562) 986-18388

Dr. Dietmar Vogt – Amtstierarzt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Nach dem erstmaligen Auftreten der Blauzungenkrankheit im August 2006 in Deutschland kam es zu einer rasanten Ausbreitung dieser Seuche, verbunden mit hohen direkten und indirekten wirtschaftlichen Verlusten durch Todesfälle, Leistungsminderungen und Handelsbeschränkungen besonders bei Rindern und Schafen.
Es handelt sich um eine virusbedingte, durch Stechmücken übertragende anzeigepflichtige Tierseuche. Empfänglich sind Haus- und Wildwiederkäuer. Der Erreger ist für den Menschen völlig ungefährlich.

Auf Drängen vieler betroffener Landwirte wurde im Mai/Juni 2008 die flächendeckende Impfung aller Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit für jeden Halter dieser Tierarten verpflichtend.
Durch diese Impfung ist es gelungen, eine weitere Ausbreitung in Richtung Osten so auch nach Brandenburg zu verhindern, die Zahl klinischer Erkrankungen, die Todesrate und damit die wirtschaftlichen Schäden drastisch zu reduzieren. Die Impfung wird von den Impflingen gut vertragen, Impfschäden sind selten.
Auf Grund des Impferfolges im vergangenen Jahr besteht auch im Jahr 2009 für den Halter von Rindern, Schafen und Ziegen die Pflicht, diese Tiere von einem Tierarzt impfen zu lassen. Die Tierärzte verfügen über ausreichend Impfstoff, so dass die Impfung in diesem Jahr rechtzeitig vor Weideaustrieb durchgeführt werden kann. Die Grundimmunisierung umfasst bei Rind und Ziege zwei Impfungen im Abstand von 3 Wochen, beim Schaf eine Impfung. Die Wiederholungsimpfung ist einmal jährlich vorzunehmen. Die Tierhalter haben dazu umgehend mit ihrem Hoftierarzt Kontakt aufzunehmen, um die Impfmaßnahmen abzusprechen. Bei der Durchführung der Impfung hat der Tierhalter dem Tierarzt die erforderliche Hilfeleistung zu gewähren.
Bei dem für diese Tierseuche ebenfalls empfänglichen Gatterwild (Dam- und Rotwild) sollte von der Möglichkeit einer freiwilligen Impfung Gebrauch gemacht werden. Die Kosten trägt auch hier die Tierseuchenkasse.

Einzelheiten zum Impfstoff und zur Impfung erfahren Sie bei Ihrem Hoftierarzt.

Tierhalter, die ihre Rinder, Schafe und Ziegen immer noch nicht bei der Tierseuchenkasse und beim Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gemeldet haben, werden dringend gebeten, dieses noch vor dem Impftermin zu tun, um eine flächendeckende Immunität zu erreichen und die Kostenerstattung für die Impfung durch die Tierseuchenkasse zu sichern. Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Verlusten im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Weitere Informationen zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit erhalten Sie im Fachbereich
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Dr. Dietmar Vogt – Amtstierarzt
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Nach dem erstmaligen Auftreten der Blauzungenkrankheit im August 2006 in Deutschland kam es zu einer rasanten Ausbreitung dieser Seuche, verbunden mit hohen direkten und indirekten wirtschaftlichen Verlusten durch Todesfälle, Leistungsminderungen und Handelsbeschränkungen besonders bei Rindern und Schafen.
Es handelt sich um eine virusbedingte, durch Stechmücken übertragende anzeigepflichtige Tierseuche. Empfänglich sind Haus- und Wildwiederkäuer. Der Erreger ist für den Menschen völlig ungefährlich.

Auf Drängen vieler betroffener Landwirte wurde im Mai/Juni 2008 die flächendeckende Impfung aller Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit für jeden Halter dieser Tierarten verpflichtend.
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Auf Grund des Impferfolges im vergangenen Jahr besteht auch im Jahr 2009 für den Halter von Rindern, Schafen und Ziegen die Pflicht, diese Tiere von einem Tierarzt impfen zu lassen. Die Tierärzte verfügen über ausreichend Impfstoff, so dass die Impfung in diesem Jahr rechtzeitig vor Weideaustrieb durchgeführt werden kann. Die Grundimmunisierung umfasst bei Rind und Ziege zwei Impfungen im Abstand von 3 Wochen, beim Schaf eine Impfung. Die Wiederholungsimpfung ist einmal jährlich vorzunehmen. Die Tierhalter haben dazu umgehend mit ihrem Hoftierarzt Kontakt aufzunehmen, um die Impfmaßnahmen abzusprechen. Bei der Durchführung der Impfung hat der Tierhalter dem Tierarzt die erforderliche Hilfeleistung zu gewähren.
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