Gegenwärtig werden wieder Schreiben einer „Gewerbeauskunft – Zentrale“ zur Erfassung gewerblicher Einträge verschickt, die behördlichen Schreiben sehr ähnlich sind.
Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt weist darauf hin, dass es sich nicht um behördliche Schreiben handelt, sondern um Anfragen eines privaten Wirtschaftsinformationsdienstes für ein Branchenverzeichnis.
Es besteht keine Verpflichtung, die Anfrage zu beantworten. Wer dennoch seine Daten weitergibt, sollte sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Pkt. 4 – Vergütung – genau anschauen. Der Eintrag in das Branchenverzeichnis zieht jährliche Kosten in nicht unerheblicher Höhe nach sich.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Gegenwärtig werden wieder Schreiben einer „Gewerbeauskunft – Zentrale“ zur Erfassung gewerblicher Einträge verschickt, die behördlichen Schreiben sehr ähnlich sind.
Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt weist darauf hin, dass es sich nicht um behördliche Schreiben handelt, sondern um Anfragen eines privaten Wirtschaftsinformationsdienstes für ein Branchenverzeichnis.
Es besteht keine Verpflichtung, die Anfrage zu beantworten. Wer dennoch seine Daten weitergibt, sollte sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Pkt. 4 – Vergütung – genau anschauen. Der Eintrag in das Branchenverzeichnis zieht jährliche Kosten in nicht unerheblicher Höhe nach sich.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt