Brandenburgs 50. ASP-Fall wurde heute vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Der Kadaver wurde innerhalb des bestehenden Kerngebiets im Südwesten von Neuzelle gefunden. Das gab heute das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg bekannt.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg teilte dazu mit:
Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat heute bei einem weiteren Wildschwein den amtlichen Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt. Damit gibt es jetzt insgesamt 50 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild im Land Brandenburg. Die Fallwildsuche wird im gefährdeten Gebiet mit Hochdruck fortgesetzt. Außerdem sollen Jagdausübungsberechtigte auch außerhalb der bestehenden ASP-Restriktionszonen, also in allen Gebieten Brandenburgs, die noch nicht von der ASP betroffen sind, flächendeckend verstärkt Wildschweine erlegen und noch intensiver verendete Wildschweine suchen und beproben.
50. ASP-Fall kommt aus Neuzelle
Bei dem neuen ASP-Fall handelt es sich um Fallwild. Der Kadaver wurde innerhalb des bestehenden Kerngebiets im Hotspot Dorchetal im Südwesten von Neuzelle (Landkreis Oder-Spree) gefunden. Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden. Seitdem wurde bislang bei insgesamt 50 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen:
Fundort | Anzahl bestätigte ASP-Fälle bei |
Landkreis Spree-Neiße | 9 |
Landkreis Oder-Spree | 40 |
Landkreis Märkisch-Oderland | 1 |
Land Brandenburg gesamt | 50 |
Verendete Wildschweine werden in Brandenburg auf Afrikanische Schweinepest beprobt. Die Proben werden im Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht. Sollte ein Ergebnis positiv sein, wird der amtliche Verdachtsfall festgestellt und die Probe umgehend an das Nationale Referenzlabor FLI zur Bestätigung weitergeleitet.
Der Landkreis Oder-Spree teilte bereits gestern dazu mit:
Der am 30. September im Nachbarlandkreis Märkisch-Oderland festgestellte Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschein erfordert eine Ausweitung der bisherigen Restriktionszonen in Brandenburg. Die Europäische Union hat per Durchführungsbeschluss, der seit Montag (5. Oktober) im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree vorliegt, dem Brandenburger Vorschlag für die erweiterte ASP-Gebietskulisse zugestimmt. Auf dieser Grundlage wird am Mittwoch (7. Oktober) eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung für das Gebiet des Landkreises Oder-Spree veröffentlicht, die am Tag darauf in Kraft tritt.
Danach werden fünf weitere Gemeinden oder Teile davon künftig zum gefährdeten Gebiet gehören. Dies sind: Gemeinde Jakobsdorf mit den Gemarkungen Petersdorf (B.), Sieversdorf, Pillgram, Jacobsdorf, Gemeinde Briesen mit der Gemarkung Biegen, Gemeinde Müllrose, Gemeinde Groß Lindow, Gemeinde Brieskow-Finkenheerd.
Gefährdetes Gebiet breitet sich aus
Damit umfasst das gefährdete Gebiet im Landkreis Oder-Spree ausgehend von Neiße und Oder jetzt den gesamten östlichen Teil des Landkreises. Das in Oder-Spree bereits in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 18. September definierte Kerngebiet innerhalb des gefährdeten Gebietes bleibt nach derzeitigem Stand unverändert. Aktualisierte Kartendarstellungen der Restriktionszonen können ab dem 7. Oktober auf der Webseite der Kreisverwaltung unter https://www.landkreis-oder-spree.de/asp abgerufen werden.
Maßnahmen im Kerngebiet
Im Kerngebiet ist das Betreten und Befahren des Waldes und der offenen Landschaft verboten. Unter offener Landschaft sind Felder, Wiesen und Ackerflächen sowie alle Bereiche außerhalb geschlossener Ortslagen oder außerhalb von Bebauungszusammenhängen zu verstehen. Darüber hinaus gelten im Kerngebiet Einschränkungen für den Fahrzeugverkehr. Ausgenommen davon sind Anwohner, der reguläre Durchgangsverkehr auf den öffentlichen Straßen und der Fahrzeug- und Personenverkehr innerhalb geschlossener Ortslagen oder innerhalb von Bebauungszusammenhängen. Im gesamten gefährdeten Gebiet gilt ein umfassendes Jagdverbot für alle Tierarten. Die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist verboten. Von diesem Verbot können durch die Kreisverwaltung Ausnahmen zugelassen werden. Das Nutzungsverbot wird aufgehoben, sobald es die epidemiologische Lage zulässt und durch die fachliche Planung der Bekämpfungsstrategie bestätigt ist.
Unterstützung durch Drohnenflüge und Kadaversuchhunde
Einen hohen Stellenwert bei der Bekämpfung der Tierseuche hat weiterhin die Fallwildsuche. „Die Jäger kennen sich in ihren Revieren am besten aus. Sie sind unsere obersten Fallwildsucher“, hebt Amtstierärztin Petra Senger hervor. „Hier wird eine Arbeit geleistet, die weit über das Hobby Jagd hinausgeht“, sagt sie. Wichtige Erkenntnisse, auch für die jetzt verstärkt anlaufende Nutzungsfreigabe landwirtschaftlicher Flächen, liefern weiterhin Drohnenflüge. Kontinuierlich fortgesetzt wird darüber hinaus die Suche nach Fallwild durch Menschenketten. In der kommenden Woche wird im Landkreis Oder-Spree erneut Unterstützung durch Kadaversuchhunde erwartet.
Für Fallwildmeldungen von verendet aufgefundenem Schwarzwild (Wildschweine) stehen im Landkreis Oder-Spree die Rufnummern 03366 35-1934 und 03366 351922 (Montag bis Sonntag von 08:00 bis 16:00 Uhr) zur Verfügung. Außerdem die Mailadresse: [email protected]. Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie auf der Webseite der Kreisverwaltung www.l-os.de.
Errichtung eines Festzaunes hat in Oder-Spree begonnen
Mit Nachdruck wird im Landkreis Oder-Spree an der Realisierung einer festen Umzäunung des Seuchenherdes gearbeitet. „Wir reden hier von drei Zäunen mit speziellen Anforderungen, die das Landeskrisenzentrum vorgibt. Wir haben das Ziel, diese festen Zäune in einer Zeit aufzustellen, in der gewöhnlich nicht einmal die Planung umzusetzen wäre”, erläutert Gundula Teltewskaja, Beigeordnete für Ländliche Entwicklung des Landkreises Oder-Spree. Nachdem am 5. Oktober die Gebietskulisse durch die EU bestätigt wurde und die Spezifika des Zaunbaus seitens des Landes verbindlich festgelegt wurden, haben der Landrat und der Kreistagsvorsitzende von Oder-Spree noch am selben Tag den Auftrag für Lieferung und Bau der Zäune an drei Unternehmen erteilt. Es handelt sich nach derzeitigem Stand in Summe um rund 150 Kilometer Zaun, die allein der Landkreis Oder-Spree beauftragt hat.
Die Trasse für den Zaun entlang Oder und Neiße zwischen Brieskow-Finkenheerd und Coschen steht und vorbereitende Arbeiten wie das streckenweise erforderliche Freischneiden des Zaunverlaufs sind abgeschlossen. Die für die Baumaßnahme notwendige Sperrung des Oder-Neiße Radweges wird zeitnah umgesetzt. Mit dem Setzen der Zaunpfähle werden in der nächsten Woche zwei private Bauunternehmen beginnen. Parallel zum Zaunbau an Oder und Neiße, wird eine sogenannte „weiße Zone” um das Kerngebiet „Sembten – Neuzelle” gezogen. Zwei feste Zaunreihen um das Kerngebiet, die in einem Abstand von etwa fünf Kilometern zueinander errichtet werden, sollen eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest ins Landesinnere verhindern. Mit dem Bau des äußeren Zaunes wurde an mehreren Stellen entlang der Trasse am Dienstag durch ein privates Bauunternehmen begonnen.
Red. / Presseinfo