Im Prozess um eine Geiselnahme und Körperverletzung in Senftenberg sind die beiden Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. So hat das Landgericht Cottbus entschieden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten den Geschädigten gefesselt und unter Vorhalt eines Messers von ihm 300 Euro gefordert haben. Da der Geschädigte kein Geld bei sich hatte und auch seine Mutter einer Zahlungsaufforderung nicht nachkam, wurde per Sprachnachricht gedroht, den Geschädigten solange festzuhalten, bis das Geld da sei.
Das Landgericht Cottbus teilte dazu mit:
Beide Angeklagten sind wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, der zum Tatzeitpunkt 19-jährige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten, der zum Tatzeitpunkt 24-jährige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten. Die Vollstreckung beider Freiheitsstrafen wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit wurde auf 3 Jahre festgelegt.
Hintergrund
Die beiden Angeklagten, zum Tatzeitpunkt 24 und 19 Jahre alt, sollen den Geschädigten unter dem Vorwand, Drogen von ihm kaufen zu wollen, nachmittags zu ihrer Wohnung gelockt haben. Bei seinem Eintreffen sollen sie ihm einen Faustschlag gegen den Kopf versetzt, ihn gefesselt und unter Vorhalt eines Messers von ihm 300,00 € als Schadensersatz für Geld und ein Handy, dass der Geschädigte ihnen kurz vorher gestohlen haben soll, gefordert haben. Da der Geschädigte über kein Geld verfügte, soll er seine Mutter über Facebook um die Zahlung gebeten haben. Nach dem diese die Zahlung verweigerte, sollen ihr die Angeklagten mittels Sprachnachrichten gedroht haben, den Geschädigten solange festzuhalten, bis das Geld da sei. Auch die ehemalige Freundin des Geschädigten soll über Facebook zur Zahlung aufgefordert worden sein. Die von der Mutter des Geschädigten alarmierte Polizei soll den Geschädigten abends aus der Wohnung befreit haben.
Red. / Presseinfo
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