Die Stadt Senftenberg hat einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 185.000 Euro vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erhalten. Dies ist eine Zuwendung entsprechend den Regelungen der Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2008-2013 im Land Brandenburg.
Durch diese Fördermittel kann die Stadt Senftenberg das Erdgeschoss der Kita „Kinderhaus“ in der Lindenstraße umbauen. Das Vorhaben dient der Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Gegenwärtig laufen die Planungen für diese Baumaßnahme.
Insgesamt wird die Stadt Senftenberg circa 240.000 Euro in diese Maßnahme investieren. 90 Prozent der förderfähigen Kosten werden durch die Fördermittel abgedeckt. Den Eigenanteil sowie 34.000 Euro nicht förderfähige Kosten für die Ausstattung übernimmt die Stadt Senftenberg.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Stadt Senftenberg hat einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 185.000 Euro vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erhalten. Dies ist eine Zuwendung entsprechend den Regelungen der Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2008-2013 im Land Brandenburg.
Durch diese Fördermittel kann die Stadt Senftenberg das Erdgeschoss der Kita „Kinderhaus“ in der Lindenstraße umbauen. Das Vorhaben dient der Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Gegenwärtig laufen die Planungen für diese Baumaßnahme.
Insgesamt wird die Stadt Senftenberg circa 240.000 Euro in diese Maßnahme investieren. 90 Prozent der förderfähigen Kosten werden durch die Fördermittel abgedeckt. Den Eigenanteil sowie 34.000 Euro nicht förderfähige Kosten für die Ausstattung übernimmt die Stadt Senftenberg.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Stadt Senftenberg hat einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 185.000 Euro vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erhalten. Dies ist eine Zuwendung entsprechend den Regelungen der Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2008-2013 im Land Brandenburg.
Durch diese Fördermittel kann die Stadt Senftenberg das Erdgeschoss der Kita „Kinderhaus“ in der Lindenstraße umbauen. Das Vorhaben dient der Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Gegenwärtig laufen die Planungen für diese Baumaßnahme.
Insgesamt wird die Stadt Senftenberg circa 240.000 Euro in diese Maßnahme investieren. 90 Prozent der förderfähigen Kosten werden durch die Fördermittel abgedeckt. Den Eigenanteil sowie 34.000 Euro nicht förderfähige Kosten für die Ausstattung übernimmt die Stadt Senftenberg.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Stadt Senftenberg hat einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 185.000 Euro vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erhalten. Dies ist eine Zuwendung entsprechend den Regelungen der Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2008-2013 im Land Brandenburg.
Durch diese Fördermittel kann die Stadt Senftenberg das Erdgeschoss der Kita „Kinderhaus“ in der Lindenstraße umbauen. Das Vorhaben dient der Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Gegenwärtig laufen die Planungen für diese Baumaßnahme.
Insgesamt wird die Stadt Senftenberg circa 240.000 Euro in diese Maßnahme investieren. 90 Prozent der förderfähigen Kosten werden durch die Fördermittel abgedeckt. Den Eigenanteil sowie 34.000 Euro nicht förderfähige Kosten für die Ausstattung übernimmt die Stadt Senftenberg.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Stadt Senftenberg hat einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 185.000 Euro vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erhalten. Dies ist eine Zuwendung entsprechend den Regelungen der Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2008-2013 im Land Brandenburg.
Durch diese Fördermittel kann die Stadt Senftenberg das Erdgeschoss der Kita „Kinderhaus“ in der Lindenstraße umbauen. Das Vorhaben dient der Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Gegenwärtig laufen die Planungen für diese Baumaßnahme.
Insgesamt wird die Stadt Senftenberg circa 240.000 Euro in diese Maßnahme investieren. 90 Prozent der förderfähigen Kosten werden durch die Fördermittel abgedeckt. Den Eigenanteil sowie 34.000 Euro nicht förderfähige Kosten für die Ausstattung übernimmt die Stadt Senftenberg.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Stadt Senftenberg hat einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 185.000 Euro vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erhalten. Dies ist eine Zuwendung entsprechend den Regelungen der Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2008-2013 im Land Brandenburg.
Durch diese Fördermittel kann die Stadt Senftenberg das Erdgeschoss der Kita „Kinderhaus“ in der Lindenstraße umbauen. Das Vorhaben dient der Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Gegenwärtig laufen die Planungen für diese Baumaßnahme.
Insgesamt wird die Stadt Senftenberg circa 240.000 Euro in diese Maßnahme investieren. 90 Prozent der förderfähigen Kosten werden durch die Fördermittel abgedeckt. Den Eigenanteil sowie 34.000 Euro nicht förderfähige Kosten für die Ausstattung übernimmt die Stadt Senftenberg.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Stadt Senftenberg hat einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 185.000 Euro vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erhalten. Dies ist eine Zuwendung entsprechend den Regelungen der Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2008-2013 im Land Brandenburg.
Durch diese Fördermittel kann die Stadt Senftenberg das Erdgeschoss der Kita „Kinderhaus“ in der Lindenstraße umbauen. Das Vorhaben dient der Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Gegenwärtig laufen die Planungen für diese Baumaßnahme.
Insgesamt wird die Stadt Senftenberg circa 240.000 Euro in diese Maßnahme investieren. 90 Prozent der förderfähigen Kosten werden durch die Fördermittel abgedeckt. Den Eigenanteil sowie 34.000 Euro nicht förderfähige Kosten für die Ausstattung übernimmt die Stadt Senftenberg.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Stadt Senftenberg hat einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 185.000 Euro vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erhalten. Dies ist eine Zuwendung entsprechend den Regelungen der Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2008-2013 im Land Brandenburg.
Durch diese Fördermittel kann die Stadt Senftenberg das Erdgeschoss der Kita „Kinderhaus“ in der Lindenstraße umbauen. Das Vorhaben dient der Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Gegenwärtig laufen die Planungen für diese Baumaßnahme.
Insgesamt wird die Stadt Senftenberg circa 240.000 Euro in diese Maßnahme investieren. 90 Prozent der förderfähigen Kosten werden durch die Fördermittel abgedeckt. Den Eigenanteil sowie 34.000 Euro nicht förderfähige Kosten für die Ausstattung übernimmt die Stadt Senftenberg.
Quelle: Stadt Senftenberg