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NIEDERLAUSITZ aktuell

Dellmann: Führerschein mit 17 erhöht Verkehrssicherheit – Positive Bilanz für Modellversuch „Begleitetes Fahren“

19:00 Uhr | 16. März 2008
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Das Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ hat weiter Erfolg. Das teilte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann mit. Seit Start des Modellprojektes im Februar 2006 sind landesweit rund 12.000 Prüfungsbescheinigungen von den Verkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte erteilt worden. Verstöße gegen die Vorschriften und Unfälle gab es kaum.
Reinhold Dellmann: “Das Modellprojekt ist weiter ein Erfolg. Gerade im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung ist das Risiko am größten, einen Unfall zu verursachen. Die Zahl der Unfälle ist bei den Teilnehmern am Modellprojekt sehr gering. Jetzt kommt es darauf an, ob dies auch nach dem Ende der begleiteten Phase so bleibt. Dies werden wir jetzt beobachten und untersuchen. Der bundesweite Modellversuch läuft bis 2009.“
Bisher musste lediglich in 12 Fällen die Prüfungsbescheinigung zurückgezogen werden, meist wegen Fahrens ohne Begleitung. Bei 12.000 ausgehändigten Prüfungsbescheinigungen liegt der Anteil der Verstöße damit sehr niedrig bei einem Promille. Auch die Zahl der Unfälle blieb sehr gering. In 25 Fällen waren die Fahranfänger Verursacher eines Unfalls. 20 mal blieb es zum Glück beim Blechschaden, Verletzte gab es in fünf Fällen. Tödliche Unfälle gab es keine. Positiv auch: Die Teilnehmer beim Begleiteten Fahren bestehen die theoretische Führerscheinprüfung häufiger als die übrigen Prüflinge. So lag die Bestehensquote beim Begleiteten Fahren im Durchschnitt bei rund 65 Prozent gegenüber rund 60 Prozent Bestehensquote bei den regulären Prüflingen.
Die erste Prüfungsbescheinigung wurde in Brandenburg bereits Mitte Februar 2006 erteilt. Beim Modellprojekt des Ministeriums „Begleitetes Fahren ab 17“ können Brandenburger Jugendliche bereits vor dem 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren.
Hintergrund sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und die Akzeptanz einer defensiven Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird.
Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Aus den Erfahrungen der anderen Nationen ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Das Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ hat weiter Erfolg. Das teilte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann mit. Seit Start des Modellprojektes im Februar 2006 sind landesweit rund 12.000 Prüfungsbescheinigungen von den Verkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte erteilt worden. Verstöße gegen die Vorschriften und Unfälle gab es kaum.
Reinhold Dellmann: “Das Modellprojekt ist weiter ein Erfolg. Gerade im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung ist das Risiko am größten, einen Unfall zu verursachen. Die Zahl der Unfälle ist bei den Teilnehmern am Modellprojekt sehr gering. Jetzt kommt es darauf an, ob dies auch nach dem Ende der begleiteten Phase so bleibt. Dies werden wir jetzt beobachten und untersuchen. Der bundesweite Modellversuch läuft bis 2009.“
Bisher musste lediglich in 12 Fällen die Prüfungsbescheinigung zurückgezogen werden, meist wegen Fahrens ohne Begleitung. Bei 12.000 ausgehändigten Prüfungsbescheinigungen liegt der Anteil der Verstöße damit sehr niedrig bei einem Promille. Auch die Zahl der Unfälle blieb sehr gering. In 25 Fällen waren die Fahranfänger Verursacher eines Unfalls. 20 mal blieb es zum Glück beim Blechschaden, Verletzte gab es in fünf Fällen. Tödliche Unfälle gab es keine. Positiv auch: Die Teilnehmer beim Begleiteten Fahren bestehen die theoretische Führerscheinprüfung häufiger als die übrigen Prüflinge. So lag die Bestehensquote beim Begleiteten Fahren im Durchschnitt bei rund 65 Prozent gegenüber rund 60 Prozent Bestehensquote bei den regulären Prüflingen.
Die erste Prüfungsbescheinigung wurde in Brandenburg bereits Mitte Februar 2006 erteilt. Beim Modellprojekt des Ministeriums „Begleitetes Fahren ab 17“ können Brandenburger Jugendliche bereits vor dem 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren.
Hintergrund sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und die Akzeptanz einer defensiven Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird.
Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Aus den Erfahrungen der anderen Nationen ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Das Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ hat weiter Erfolg. Das teilte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann mit. Seit Start des Modellprojektes im Februar 2006 sind landesweit rund 12.000 Prüfungsbescheinigungen von den Verkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte erteilt worden. Verstöße gegen die Vorschriften und Unfälle gab es kaum.
Reinhold Dellmann: “Das Modellprojekt ist weiter ein Erfolg. Gerade im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung ist das Risiko am größten, einen Unfall zu verursachen. Die Zahl der Unfälle ist bei den Teilnehmern am Modellprojekt sehr gering. Jetzt kommt es darauf an, ob dies auch nach dem Ende der begleiteten Phase so bleibt. Dies werden wir jetzt beobachten und untersuchen. Der bundesweite Modellversuch läuft bis 2009.“
Bisher musste lediglich in 12 Fällen die Prüfungsbescheinigung zurückgezogen werden, meist wegen Fahrens ohne Begleitung. Bei 12.000 ausgehändigten Prüfungsbescheinigungen liegt der Anteil der Verstöße damit sehr niedrig bei einem Promille. Auch die Zahl der Unfälle blieb sehr gering. In 25 Fällen waren die Fahranfänger Verursacher eines Unfalls. 20 mal blieb es zum Glück beim Blechschaden, Verletzte gab es in fünf Fällen. Tödliche Unfälle gab es keine. Positiv auch: Die Teilnehmer beim Begleiteten Fahren bestehen die theoretische Führerscheinprüfung häufiger als die übrigen Prüflinge. So lag die Bestehensquote beim Begleiteten Fahren im Durchschnitt bei rund 65 Prozent gegenüber rund 60 Prozent Bestehensquote bei den regulären Prüflingen.
Die erste Prüfungsbescheinigung wurde in Brandenburg bereits Mitte Februar 2006 erteilt. Beim Modellprojekt des Ministeriums „Begleitetes Fahren ab 17“ können Brandenburger Jugendliche bereits vor dem 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren.
Hintergrund sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und die Akzeptanz einer defensiven Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird.
Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Aus den Erfahrungen der anderen Nationen ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Das Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ hat weiter Erfolg. Das teilte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann mit. Seit Start des Modellprojektes im Februar 2006 sind landesweit rund 12.000 Prüfungsbescheinigungen von den Verkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte erteilt worden. Verstöße gegen die Vorschriften und Unfälle gab es kaum.
Reinhold Dellmann: “Das Modellprojekt ist weiter ein Erfolg. Gerade im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung ist das Risiko am größten, einen Unfall zu verursachen. Die Zahl der Unfälle ist bei den Teilnehmern am Modellprojekt sehr gering. Jetzt kommt es darauf an, ob dies auch nach dem Ende der begleiteten Phase so bleibt. Dies werden wir jetzt beobachten und untersuchen. Der bundesweite Modellversuch läuft bis 2009.“
Bisher musste lediglich in 12 Fällen die Prüfungsbescheinigung zurückgezogen werden, meist wegen Fahrens ohne Begleitung. Bei 12.000 ausgehändigten Prüfungsbescheinigungen liegt der Anteil der Verstöße damit sehr niedrig bei einem Promille. Auch die Zahl der Unfälle blieb sehr gering. In 25 Fällen waren die Fahranfänger Verursacher eines Unfalls. 20 mal blieb es zum Glück beim Blechschaden, Verletzte gab es in fünf Fällen. Tödliche Unfälle gab es keine. Positiv auch: Die Teilnehmer beim Begleiteten Fahren bestehen die theoretische Führerscheinprüfung häufiger als die übrigen Prüflinge. So lag die Bestehensquote beim Begleiteten Fahren im Durchschnitt bei rund 65 Prozent gegenüber rund 60 Prozent Bestehensquote bei den regulären Prüflingen.
Die erste Prüfungsbescheinigung wurde in Brandenburg bereits Mitte Februar 2006 erteilt. Beim Modellprojekt des Ministeriums „Begleitetes Fahren ab 17“ können Brandenburger Jugendliche bereits vor dem 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren.
Hintergrund sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und die Akzeptanz einer defensiven Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird.
Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Aus den Erfahrungen der anderen Nationen ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Das Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ hat weiter Erfolg. Das teilte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann mit. Seit Start des Modellprojektes im Februar 2006 sind landesweit rund 12.000 Prüfungsbescheinigungen von den Verkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte erteilt worden. Verstöße gegen die Vorschriften und Unfälle gab es kaum.
Reinhold Dellmann: “Das Modellprojekt ist weiter ein Erfolg. Gerade im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung ist das Risiko am größten, einen Unfall zu verursachen. Die Zahl der Unfälle ist bei den Teilnehmern am Modellprojekt sehr gering. Jetzt kommt es darauf an, ob dies auch nach dem Ende der begleiteten Phase so bleibt. Dies werden wir jetzt beobachten und untersuchen. Der bundesweite Modellversuch läuft bis 2009.“
Bisher musste lediglich in 12 Fällen die Prüfungsbescheinigung zurückgezogen werden, meist wegen Fahrens ohne Begleitung. Bei 12.000 ausgehändigten Prüfungsbescheinigungen liegt der Anteil der Verstöße damit sehr niedrig bei einem Promille. Auch die Zahl der Unfälle blieb sehr gering. In 25 Fällen waren die Fahranfänger Verursacher eines Unfalls. 20 mal blieb es zum Glück beim Blechschaden, Verletzte gab es in fünf Fällen. Tödliche Unfälle gab es keine. Positiv auch: Die Teilnehmer beim Begleiteten Fahren bestehen die theoretische Führerscheinprüfung häufiger als die übrigen Prüflinge. So lag die Bestehensquote beim Begleiteten Fahren im Durchschnitt bei rund 65 Prozent gegenüber rund 60 Prozent Bestehensquote bei den regulären Prüflingen.
Die erste Prüfungsbescheinigung wurde in Brandenburg bereits Mitte Februar 2006 erteilt. Beim Modellprojekt des Ministeriums „Begleitetes Fahren ab 17“ können Brandenburger Jugendliche bereits vor dem 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren.
Hintergrund sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und die Akzeptanz einer defensiven Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird.
Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Aus den Erfahrungen der anderen Nationen ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Das Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ hat weiter Erfolg. Das teilte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann mit. Seit Start des Modellprojektes im Februar 2006 sind landesweit rund 12.000 Prüfungsbescheinigungen von den Verkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte erteilt worden. Verstöße gegen die Vorschriften und Unfälle gab es kaum.
Reinhold Dellmann: “Das Modellprojekt ist weiter ein Erfolg. Gerade im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung ist das Risiko am größten, einen Unfall zu verursachen. Die Zahl der Unfälle ist bei den Teilnehmern am Modellprojekt sehr gering. Jetzt kommt es darauf an, ob dies auch nach dem Ende der begleiteten Phase so bleibt. Dies werden wir jetzt beobachten und untersuchen. Der bundesweite Modellversuch läuft bis 2009.“
Bisher musste lediglich in 12 Fällen die Prüfungsbescheinigung zurückgezogen werden, meist wegen Fahrens ohne Begleitung. Bei 12.000 ausgehändigten Prüfungsbescheinigungen liegt der Anteil der Verstöße damit sehr niedrig bei einem Promille. Auch die Zahl der Unfälle blieb sehr gering. In 25 Fällen waren die Fahranfänger Verursacher eines Unfalls. 20 mal blieb es zum Glück beim Blechschaden, Verletzte gab es in fünf Fällen. Tödliche Unfälle gab es keine. Positiv auch: Die Teilnehmer beim Begleiteten Fahren bestehen die theoretische Führerscheinprüfung häufiger als die übrigen Prüflinge. So lag die Bestehensquote beim Begleiteten Fahren im Durchschnitt bei rund 65 Prozent gegenüber rund 60 Prozent Bestehensquote bei den regulären Prüflingen.
Die erste Prüfungsbescheinigung wurde in Brandenburg bereits Mitte Februar 2006 erteilt. Beim Modellprojekt des Ministeriums „Begleitetes Fahren ab 17“ können Brandenburger Jugendliche bereits vor dem 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren.
Hintergrund sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und die Akzeptanz einer defensiven Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird.
Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Aus den Erfahrungen der anderen Nationen ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Das Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ hat weiter Erfolg. Das teilte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann mit. Seit Start des Modellprojektes im Februar 2006 sind landesweit rund 12.000 Prüfungsbescheinigungen von den Verkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte erteilt worden. Verstöße gegen die Vorschriften und Unfälle gab es kaum.
Reinhold Dellmann: “Das Modellprojekt ist weiter ein Erfolg. Gerade im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung ist das Risiko am größten, einen Unfall zu verursachen. Die Zahl der Unfälle ist bei den Teilnehmern am Modellprojekt sehr gering. Jetzt kommt es darauf an, ob dies auch nach dem Ende der begleiteten Phase so bleibt. Dies werden wir jetzt beobachten und untersuchen. Der bundesweite Modellversuch läuft bis 2009.“
Bisher musste lediglich in 12 Fällen die Prüfungsbescheinigung zurückgezogen werden, meist wegen Fahrens ohne Begleitung. Bei 12.000 ausgehändigten Prüfungsbescheinigungen liegt der Anteil der Verstöße damit sehr niedrig bei einem Promille. Auch die Zahl der Unfälle blieb sehr gering. In 25 Fällen waren die Fahranfänger Verursacher eines Unfalls. 20 mal blieb es zum Glück beim Blechschaden, Verletzte gab es in fünf Fällen. Tödliche Unfälle gab es keine. Positiv auch: Die Teilnehmer beim Begleiteten Fahren bestehen die theoretische Führerscheinprüfung häufiger als die übrigen Prüflinge. So lag die Bestehensquote beim Begleiteten Fahren im Durchschnitt bei rund 65 Prozent gegenüber rund 60 Prozent Bestehensquote bei den regulären Prüflingen.
Die erste Prüfungsbescheinigung wurde in Brandenburg bereits Mitte Februar 2006 erteilt. Beim Modellprojekt des Ministeriums „Begleitetes Fahren ab 17“ können Brandenburger Jugendliche bereits vor dem 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren.
Hintergrund sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und die Akzeptanz einer defensiven Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird.
Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Aus den Erfahrungen der anderen Nationen ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Das Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ hat weiter Erfolg. Das teilte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann mit. Seit Start des Modellprojektes im Februar 2006 sind landesweit rund 12.000 Prüfungsbescheinigungen von den Verkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte erteilt worden. Verstöße gegen die Vorschriften und Unfälle gab es kaum.
Reinhold Dellmann: “Das Modellprojekt ist weiter ein Erfolg. Gerade im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung ist das Risiko am größten, einen Unfall zu verursachen. Die Zahl der Unfälle ist bei den Teilnehmern am Modellprojekt sehr gering. Jetzt kommt es darauf an, ob dies auch nach dem Ende der begleiteten Phase so bleibt. Dies werden wir jetzt beobachten und untersuchen. Der bundesweite Modellversuch läuft bis 2009.“
Bisher musste lediglich in 12 Fällen die Prüfungsbescheinigung zurückgezogen werden, meist wegen Fahrens ohne Begleitung. Bei 12.000 ausgehändigten Prüfungsbescheinigungen liegt der Anteil der Verstöße damit sehr niedrig bei einem Promille. Auch die Zahl der Unfälle blieb sehr gering. In 25 Fällen waren die Fahranfänger Verursacher eines Unfalls. 20 mal blieb es zum Glück beim Blechschaden, Verletzte gab es in fünf Fällen. Tödliche Unfälle gab es keine. Positiv auch: Die Teilnehmer beim Begleiteten Fahren bestehen die theoretische Führerscheinprüfung häufiger als die übrigen Prüflinge. So lag die Bestehensquote beim Begleiteten Fahren im Durchschnitt bei rund 65 Prozent gegenüber rund 60 Prozent Bestehensquote bei den regulären Prüflingen.
Die erste Prüfungsbescheinigung wurde in Brandenburg bereits Mitte Februar 2006 erteilt. Beim Modellprojekt des Ministeriums „Begleitetes Fahren ab 17“ können Brandenburger Jugendliche bereits vor dem 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren.
Hintergrund sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und die Akzeptanz einer defensiven Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird.
Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Aus den Erfahrungen der anderen Nationen ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.
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Neues Interims-Führungsduo für Notaufnahme in Cottbus

11. Juni 2025

Zum 1. Juni hat die Zentrale Notaufnahme im Cottbuser Uniklinikum eine neue kommissarische Leitung in Doppelspitze erhalten. Wie die MUL-CT...

Daniela Rohnfeld 

Anmeldungen für Jugendweihe 2026 in Finsterwalde gestartet

11. Juni 2025

Im kommenden Jahr findet die Jugendweihe in Finsterwalde am 30. Mai in der Kulturweberei statt. Wie die Sängerstadt mitteilte, sind...

SFPM

Gottesdienst unter freiem Himmel im Branitzer Park in Cottbus

11. Juni 2025

Die Evangelische Kirchengemeinde St. Nikolai lädt am 22. Juni  zum 8. Parkgottesdienst in den Branitzer Park in Cottbus ein. Die Predigt an...

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Newsticker

Neuer Hausarzt stärkt medizinische Versorgung in Lauchhammer

11:30 Uhr | 12. Juni 2025 | 16 Leser

Energie Cottbus nimmt 1,94-Meter-Stürmer Ted Tattermusch unter Vertrag

10:32 Uhr | 12. Juni 2025 | 276 Leser

Tattoo-Studio sammelte über 5.500 Euro für Cottbuser Kinderonkologie

18:27 Uhr | 11. Juni 2025 | 220 Leser

Transfer-Doppelschlag: Energie Cottbus verpflichtet Moritz Hannemann

18:05 Uhr | 11. Juni 2025 | 3k Leser

Energie Cottbus holt Flügelflitzer Theo Ogbidi vom Regionalliga-Meister

17:50 Uhr | 11. Juni 2025 | 934 Leser

Vier Verletzte bei schwerem Unfall auf der B101 bei Herzberg

17:42 Uhr | 11. Juni 2025 | 4k Leser

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Brand in Cottbus: Feuerwehr zu Baustoffhandel alarmiert

06.Juni 2025 | 13.7k Leser

Unfall in Cottbus: Auto mit Straßenbahn zusammengestoßen

06.Juni 2025 | 8.8k Leser

Lausitzer Tiere: Karamell sucht Geborgenheit und will bei dir ankommen

05.Juni 2025 | 8.6k Leser

Elbe-Elster: Schwerer Unfall auf B101. Eine Tote, ein Schwerverletzter

06.Juni 2025 | 8.1k Leser

Stadtfest Cottbus erstmals mit sieben Bühnen & verschärfter Sicherheit

10.Juni 2025 | 7.3k Leser

Mit der Simson nach Rom: Kahrener Moped-Team hat Venedig erreicht

10.Juni 2025 | 7.1k Leser

VideoNews

Herzberg | Vier Verletzte bei schwerem Unfall auf B101, Einsatzleiter über Vorfall
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Am Mittwochmittag hat sich auf der B101 zwischen Herzberg und Borken ein schwerer Verkehrsunfall ereignet. Gegen 13:40 Uhr kollidierten zwei Pkw und ein Camper aus noch ungeklärter Ursache. Durch den ...Zusammenstoß wurde der Camper stark beschädigt, Trümmerteile lagen auf der gesamten Fahrbahn. Vier Beteiligte mussten nach Angaben von Blaulichtreport Lausitz mit teils schweren Verletzungen in umliegende Krankenhäuser gebracht werden. Rettungsdienst und Feuerwehr waren im Einsatz, auch ein Rettungshubschrauber landete an der Unfallstelle. Die Bundesstraße wurde für mehrere Stunden voll gesperrt, der Verkehr kam vollständig zum Erliegen. Die Polizei ermittelt zur Unfallursache.

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Stadtfest Cottbus 2025 | Ausblick auf Programm, sieben Bühnen & verschärfte Sicherheit
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Es wird wieder die größte Festmeile Südbrandenburgs. Vom 20. bis 22. Juni 2025 findet das 31. Cottbuser Stadtfest statt. Drei Tage lang verwandelt sich die Innenstadt in eine riesige Festmeile ...mit Bühnenprogramm auf erstmals sieben Bühnen, Fahrgeschäften, Verkaufsständen und gastronomischen Angeboten. Veranstaltungsorte sind unter anderem Altmarkt, Stadthallenvorplatz, Spremberger Straße, Puschkinpark und der Bereich an der Oberkirche. Ebenfalls wird es erstmals das deutsch-polnische Bürgerfest auf dem Klosterplatz geben. Für die Sicherheit wurde das Konzept der allgemeinen Lage hin nochmals angepasst und verschärft. Mehr dazu im NL-Videotalk mit dem Veranstalter.

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Zweites Bahngleis zw. Cottbus und Lübbenau kommt | Baustart in 2026 und 30-Minuten-Takt soll folgen
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Das langersehnte zweite Bahngleis zwischen Cottbus und Lübbenau kommt. Im Jahr 2026 soll Baustart sein. Das haben die Deutsche Bahn sowie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke nach einer gemeinsamen Sitzung in ...Cottbus bekanntgegeben. Das zweite Gleis soll Ende 2027 fertig sein und dann den 30-Minuten-Takt zwischen Cottbus und Berlin ermöglichen.

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