Seit Mittwoch (26. August) liegen auch die Ergebnisse des zweiten Corona-Tests der 68 getesteten Schülerinnen und Schüler einer Lübbenauer Grundschule vor. Wie beim ersten Test am vergangenen Mittwoch sind auch die Ergebnisse vom Test in dieser Woche (Dienstag, 25. August) erneut negativ. „Die Kinder sind zum jetzigen Zeitpunkt nachweislich nicht erkrankt“, fasst Amtsärztin Dr. Susanne Rosenthal vom Gesundheitsamt des Landkreises OSL zusammen und bedankt sich bei Eltern, Kindern, Lehrkräften sowie der Schulleitung für die kooperative Zusammenarbeit und das Verständnis gegenüber den getroffenen Maßnahmen.
Eltern telefonisch informiert
Die Eltern der Kinder wurden am Mittwoch zunächst telefonisch durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes über das Testergebnis informiert.
Mit Blick auf mögliche Inkubationszeiten hatte das Gesundheitsamt in Absprache mit dem MSGIV festgelegt, dass die Kinder bei erneut durchweg negativen Testergebnissen ab Montag, den 31. August, wieder ohne Einschränkungen am öffentlichen Leben teilnehmen und somit auch die Schule besuchen können. Dies ist mit den Ergebnissen der zweiten Tests gegeben.
Die infizierte Lehrkraft befindet sich in häuslicher Quarantäne, hier müssen mehrere Negativtests vorliegen, ehe diese beendet wird. Eine Kollegin befindet sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne, bis die Inkubationszeit vorrüber ist. Sie muss sich beim Gesundheitsamt melden, sobald Krankheitsanzeichen auftreten. Die weiteren Lehrerkollegen wurden nach dem ersten Negativtest nicht erneut getestet, da kein enger Kontakt mit der infizierten Lehrkraft bestand.
Abstands- und Hygienemaßnahmen wichtig
„Jeder kann jederzeit unverschuldet an dem neuartigen Coronavirus erkranken“, macht die Amtsärztin im Zusammenhang mit den jüngsten zurückliegenden Fällen in OSL erneut deutlich und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen auch weiterhin einzuhalten. „Wir alle können dazu beitragen, dass sich das Virus nicht weiterverbreitet und niemand aufgrund einer Erkrankung in eine unangenehme Situation gelangen muss, der sich die Betroffenen nach Bekanntwerden einer Infektion teilweise ausgesetzt sehen.“