Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind heute alle Weihnachtsmärkte abgesagt worden. Außerdem wurde gemeinsam mit den Kommunen vereinbart, die behördlichen Kontrollen zu verstärken, beispielsweise wenn es um Zugangsbeschränkungen und die Einhaltung von 2G in relevanten Bereichen geht. Der Inzidenzwert befindet sich mittlerweile den dritten Tag in Folge über dem Wert von 1.000 und das Klinikum Niederlausitz behandelt aktuell insgesamt 34 Covid-Patienten stationär.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit:
Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Montag, 22. November bei 1.247,3.
Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 10.633 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 2.283 Personen. Als genesen gelten 8.085 Bürgerinnen und Bürger. 265 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 34 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon elf intensivmedizinisch betreut. Derzeit befinden sich 2.302 Personen in häuslicher Quarantäne.
Weihnachtsmärkte in OSL werden abgesagt
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Aufgrund der angespannten Pandemielage in OSL hat sich der Landkreis gemeinsam mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der kreisangehörigen Kommunen auf die Absage der Weihnachtsmärkte verständigt.
Landrat Siegurd Heinze: „Eine Inzidenz von mehr als 1.000 und eine voll ausgelastete Intensivstation in unserem Klinikum passen mit einem geselligen Zusammensein bei Glühwein auf den Weihnachtsmärkten nicht zusammen. Von daher haben wir uns gemeinsam mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren darauf verständigt, die Weihnachtsmärkte abzusagen.“ Von der Absage betroffen ist auch die Spreewaldweihnacht in Lehde. Bereits für die Spreewaldweihnacht erworbene Tickets werden zurückerstattet. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.spreewaldweihnacht.de.
Verstärkte Kontrolltätigkeiten durch Landkreis, Kommunen und Polizei
Neben der Absage der Weihnachtsmärkte wurde sich gemeinsam mit den Kommunen vereinbart, die behördlichen Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zu verstärken. Damit werden Landkreis, kommunale Ordnungsämter und Polizei insbesondere Vorgaben wie Zugangsbeschränkungen und die Einhaltung von 2G in den relevanten Bereichen kontrollieren.
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Red. / Presseinfo




