ver.di fordert vom Landkreis die Finanzierung der Personalkosten des Rettungsdienstes auf Basis des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
Mit Schreiben vom 13. Oktober 2015 fordert die Gewerkschaft ver.di vom Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Finanzierung der Personalkosten des Rettungsdienstes im Landkreis auf Basis des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Nach Auffassung der Gewerkschaft ver.di sind die Arbeitsbedingungen in den sechs Rettungswachen im Landkreis sehr unterschiedlich und teilweise sehr schlecht geregelt, obwohl es eine einheitliche Gebührensatzung des Landkreises gibt, die für alle Rettungseinsätze, egal von welcher Rettungswache erbracht, gilt.
Nach dem Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz ist der bodengebundene Rettungsdienst eine verpflichtende Selbstverwaltungsaufgabe des Landkreises. Der Landkreis kann diese Aufgabe auf anerkannte Hilfsorganisationen und auf private Dritte übertragen. Im Landkreis OSL wurden die Rettungswachen auf vier Träger übertragen: Klinikum Niederlausitz GmbH, ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V., DRK Kreisverband Calau e.V. und DRK Kreisverband Lausitz e.V..
Die Personalkosten werden von den jeweiligen Betreibern der Rettungswache getragen und durch Vereinbarung mit dem Landkreis vom Landkreis finanziert. Der Landkreis muss mit einer kostendeckenden Gebührensatzung den Krankenkassen die jeweiligen Rettungseinsätze in Rechnung stellen.
Zur Regelung der Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst steht die Gewerkschaft ver.di mit der Klinikum Niederlausitz GmbH (Rettungswache in Senftenberg) und mit dem ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V., (Rettungswache Vetschau) getrennten in Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten in den Rettungswachen Calau, Lübbenau und Großräschen (alle DRK Kreisverband Calau e.V.) gilt ein Tarifvertrag einer anderen Gewerkschaft. Für die Beschäftigten der Rettungswache Lauchhammer gibt es keinen gültigen Tarifvertrag.
Damit die Arbeitsbedingungen aller Rettungsdienstbeschäftigten im Landkreis OSL einheitlich geregelt werden können, fordert die Gewerkschaft ver.di vom Landkreis die Finanzierung der Personalkosten der Rettungswachen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). „Es ist nicht einzusehen, warum die Rettungsdienstmitarbeiter im Landkreis Oberspreewald-Lausitz unterschiedlich vergütet werden und nicht die Entgelte nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes erhalten, wie die Rettungsdienstmitarbeiter im Landkreis Elbe-Elster“, so der ver.di-Gewerkschaftssekretär Ralf Franke aus Cottbus.
Der TVöD findet u. a. für die Rettungsdienstmitarbeiter in den Landkreisen Elbe-Elster, Teltow-Fläming, Uckermark und in Cottbus Anwendung. Für die Rettungsdienstmitarbeiter im Landkreis Spree-Neiße gibt es einen eigenen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di.
Quelle: ver.di-Bezirk Cottbus