Nun also doch: Ein erstes LKW-Verbot soll mehr Ruhe für die Anwohner entlang der B169 bringen. Geplant ist ein Verbot für Transit-LKW, die weder ein Ziel in der Region ansteuern noch ihren Firmensitz hier haben. Darauf haben sich das Infrastrukturministerium, die Stadt Cottbus und die Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz verständigt.
Wie das Ministerium mitgeteilt hat, soll das Verbot zeitnah umgesetzt werden. Wann genau, ist aber noch unklar. Laut Medienberichten wird es den Bereich zwischen Cottbus und Ruhland betreffen. Transit-LKW sollen somit auf den Autobahnen A13 und A15 gehalten werden. Ein Monitoring soll beobachten, welche Effekte das Verbot bringt und ob durch dadurch möglicherweise sogar andere Straßen in der Region als Ausweichstrecken genutzt und belastet werden.
Seit Jahren kämpfen Anwohner gegen den LKW-Lärm. Erfolgreiche Klagen aus Klein Oßnig und Allmosen hatten die Politik zuletzt zum Handeln aufgefordert.
Reaktionen
IHK und HWK Cottbus: Die Industrie- und Handelskammer Cottbus (IHK) und die Handwerkskammer Cottbus (HWK) begrüßen den nun gefundenen Kompromiss, die Bundesstraße B 169 für den überregionalen Lkw-Transitverkehr zu sperren, aber gleichzeitig die Durchfahrt für den Quell- und Zielverkehr weiterhin zu ermöglichen. „Die Erreichbarkeit der regionalen Wirtschaft in der Lausitz über die B 169 kann mit dem nun gefundenen Kompromiss sichergestellt werden. Die meist kleinen und mittelständischen Unternehmen entlang der B 169 können weiterhin Lieferungen per Lkw empfangen und versenden. Die oberste Forderung der Wirtschaft ist damit erfüllt worden“, so Peter Kopf, Präsident der IHK Cottbus und Mitglied des IHK-Verkehrsausschusses.
„Der gefundene Kompromiss bleibt trotzdem nur eine Zwischenlösung. Zu einer konsequenten und weitsichtigen Verkehrsgestaltung gehören Ortsumfahrungen, aber auch der Ausbau einer leistungsfähigen Fernstrecke. Hier sind nach verschenkten Jahren endlich Planungen durch das Land aufzunehmen. Für Handwerker der Region, die die kommunalen Straßen nutzen, darf es keinesfalls zu Belastungen mit Durchfahrtseinschränkungen kommen“, ergänzt Peter Dreißig, Präsident der Handwerkskammer Cottbus. Eine Vielzahl der täglich durchfahrenden Transit-Lkw wird dann die Autobahnen A 13 und A 15 nutzen müssen. Deshalb appelliert Peter Kopf an das Autobahnamt Brandenburg, bereits an den Autobahnabfahrten mehrsprachige Schilder mit dem Hinweis anzubringen, dass eine Nutzung der Bundesstraße für Transit-Lkw bei Strafe untersagt ist.
Aus Erfahrung der Kammern reiche die alleinige Aufstellung von Verbotszeichen nicht aus. Ein Abfahren der Transit-Lkw von der Autobahn müsse zwingend verhindert werden, da diese sich sonst ihren Weg durch kleine Orte der Lausitz suchen. Einzig regelmäßige Kontrollen des Durchfahrtsverbots werden zu dessen Einhaltung beitragen. Ein zeitnahes Monitoring wird seitens der Wirtschaft ausdrücklich begrüßt. Nur so kann verhindert werden, dass Transit-Lkw sich neue Schleichwege über kleine Landes- oder Kreisstraßen suchen, die für Lkw-Verkehre nicht ausgelegt sind.
Hintergrund:
Das Brandenburger Oberverwaltungsgericht hatte von den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz verkehrslenkende Maßnahmen gefordert, die den Lkw-Verkehr auf die Bundesautobahnen zurücklenken sollen. Der Neubau aller Ortsumfahrungen entlang der B 169 ist im Bundesverkehrswegeplan mit höchster Priorität eingestellt. Mit der Planung einzelner Ortsumfahrungen ist bisher noch nicht einmal begonnen worden, so dass mit einem Baubeginn frühestens in 10 bis 15 Jahren zu rechnen ist.
red