Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) haben bei Kontrollen im Jahr 2015 bisher bereits rund 40.000 Feuerwerkskörper ohne die erforderlichen Prüf- und Kennzeichen festgestellt und beschlagnahmt, allein mehr als 30.000 Stück davon in den Monaten Oktober und November. Darüber hinaus beschlagnahmten die Zöllner bisher mehr als 8.000 Knallpatronen, weil der für den legalen Erwerb der Patronen notwendige Munitionserwerbsschein nicht vorgelegt werden konnte.
„Bei den beschlagnahmten Feuerwerkskörpern handelt es sich überwiegend um Erzeugnisse, die aufgrund der verwendeten Materialien und Mengen selbst mit ordnungsgemäßen Prüf- und Kennzeichen nur an Personen mit einer besonderen Erlaubnis, also beispielsweise an Feuerwerker, abgegeben werden dürften“, sagte dazu Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). „In den Händen nicht qualifizierter Personen gehen von diesen Feuerwerkskörpern erhebliche Gefahren für die Personen selbst und für unbeteiligte Dritte aus“.
Gegen Reisende, die bei Kontrollen mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern „erwischt“ werden, wird ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet, es drohen Geldstrafen, bei schweren Verstößen sogar bis zu drei Jahre Haft. Hinzu kommt, dass die spätere kostspielige Vernichtung der Feuerwerkskörper ebenfalls von den Reisenden zu zahlen ist.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)