Für das Spreegebiet im Landkreis Dahme-Spreewald wurde auf Grund der eingetretenen Wasserstände die Hochwasseralarmstufe I ausgerufen, es ist damit zu rechnen, dass die Alarmstufe II erreicht wird.
Durch die hohe Wasserführung treten besonders an den komplett geöffneten Wehranlagen, Schleusen und anderen „Engpässen“ hohe Strömungsgeschwindigkeiten auf. Manchmal ist auch das eigentliche Gewässerbett durch Ausuferungen nicht mehr erkennbar. Vermehrt auftretendes Treibgut stellt eine zusätzliche Gefahrenquelle dar.
Die touristische und sportliche Nutzung ist nicht mehr ohne weiteres möglich.
Aus diesem Grund wurde mit schifffahrtsrechtlicher Anordnung vom 07.06.2013 verfügt, dass jeglicher Bootsverkehr in den ausgewiesenen Abschnitten bzw. Fließen einzustellen ist.
Die untere Wasserbehörde warnt vor diesem Hintergrund eindringlich vor dem Baden in den Fließgewässern im Spreewald.
Die auftretenden Strömungsgeschwindigkeiten, das Treibgut und die nicht in jedem Fall einsehbaren Gewässergrenzen stellen für Badende ein erhebliches Gefährdungspotential da.
Die Stadt Lübben (Spreewald) hat aufgrund des Hochwassers ab sofort das Baden an der SpreeLagune sowie an der öffentlichen Naturbadestelle in Steinkirchen verboten. Der Wasserspielplatz auf der Schlossinsel wurde gesperrt
Es wird um Verständnis und unbedingte Beachtung gebeten.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Für das Spreegebiet im Landkreis Dahme-Spreewald wurde auf Grund der eingetretenen Wasserstände die Hochwasseralarmstufe I ausgerufen, es ist damit zu rechnen, dass die Alarmstufe II erreicht wird.
Durch die hohe Wasserführung treten besonders an den komplett geöffneten Wehranlagen, Schleusen und anderen „Engpässen“ hohe Strömungsgeschwindigkeiten auf. Manchmal ist auch das eigentliche Gewässerbett durch Ausuferungen nicht mehr erkennbar. Vermehrt auftretendes Treibgut stellt eine zusätzliche Gefahrenquelle dar.
Die touristische und sportliche Nutzung ist nicht mehr ohne weiteres möglich.
Aus diesem Grund wurde mit schifffahrtsrechtlicher Anordnung vom 07.06.2013 verfügt, dass jeglicher Bootsverkehr in den ausgewiesenen Abschnitten bzw. Fließen einzustellen ist.
Die untere Wasserbehörde warnt vor diesem Hintergrund eindringlich vor dem Baden in den Fließgewässern im Spreewald.
Die auftretenden Strömungsgeschwindigkeiten, das Treibgut und die nicht in jedem Fall einsehbaren Gewässergrenzen stellen für Badende ein erhebliches Gefährdungspotential da.
Die Stadt Lübben (Spreewald) hat aufgrund des Hochwassers ab sofort das Baden an der SpreeLagune sowie an der öffentlichen Naturbadestelle in Steinkirchen verboten. Der Wasserspielplatz auf der Schlossinsel wurde gesperrt
Es wird um Verständnis und unbedingte Beachtung gebeten.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald