“Die Verpflichtungserklärung Vattenfalls zur Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe ist juristisch ohne Wert. Der Energiekonzern will mit diesem Täuschungsmanöver die Landwirte und die Öffentlichkeit in die Irre führen und sich als uneigennütziger Wohltäter der Region präsentieren”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zu der von Vattenfall einseitig präsentierten Verpflichtungserklärung zur Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe.
Nešković weiter: “Die Erklärung Vattenfalls stellt juristisch nicht mehr als ein Angebot an die Landwirte dar. Dieses Angebot entfaltet ohne eine entsprechende Annahme keinerlei Rechtswirkung.
Vattenfall gibt sich generös, obwohl die Erklärung nicht über das hinaus geht, wozu der Energiekonzern ohnehin rechtlich verpflichtet ist.
Bei dieser Sachlage erscheint es verständlich, wenn der Firmenverbund Proschim das Angebot ablehnt und zur Begründung u. a. darauf verweist, dass Vattenfall in der Vergangenheit ihnen auferlegte Verpflichtungen gegenüber den Landwirten ignoriert und nicht umgesetzt hat. Die Erklärung des Firmenverbundes beweist, dass es Vattenfall in der Vergangenheit nicht gelungen ist, Vertrauen zu den Landwirten aufzubauen.
Unabhängig hiervon läuft die Verpflichtungserklärung deswegen ins Leere, weil die rechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Tagebau nicht erfüllbar sind. Die energiepolitischen Rahmenbedingungen haben sich entscheidend verändert. Für einen Neuaufschluss des Tagebaus Welzow TA II gibt es keine energiepolitische Notwendigkeit. Vattenfall ist daher – nicht zuletzt aus Imagegründen – gut beraten, seine Bemühungen um neue Tagebaue endgültig einzustellen. Damit wäre auch die Existenz der Landwirte nachhaltig gesichert.”
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
“Die Verpflichtungserklärung Vattenfalls zur Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe ist juristisch ohne Wert. Der Energiekonzern will mit diesem Täuschungsmanöver die Landwirte und die Öffentlichkeit in die Irre führen und sich als uneigennütziger Wohltäter der Region präsentieren”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zu der von Vattenfall einseitig präsentierten Verpflichtungserklärung zur Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe.
Nešković weiter: “Die Erklärung Vattenfalls stellt juristisch nicht mehr als ein Angebot an die Landwirte dar. Dieses Angebot entfaltet ohne eine entsprechende Annahme keinerlei Rechtswirkung.
Vattenfall gibt sich generös, obwohl die Erklärung nicht über das hinaus geht, wozu der Energiekonzern ohnehin rechtlich verpflichtet ist.
Bei dieser Sachlage erscheint es verständlich, wenn der Firmenverbund Proschim das Angebot ablehnt und zur Begründung u. a. darauf verweist, dass Vattenfall in der Vergangenheit ihnen auferlegte Verpflichtungen gegenüber den Landwirten ignoriert und nicht umgesetzt hat. Die Erklärung des Firmenverbundes beweist, dass es Vattenfall in der Vergangenheit nicht gelungen ist, Vertrauen zu den Landwirten aufzubauen.
Unabhängig hiervon läuft die Verpflichtungserklärung deswegen ins Leere, weil die rechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Tagebau nicht erfüllbar sind. Die energiepolitischen Rahmenbedingungen haben sich entscheidend verändert. Für einen Neuaufschluss des Tagebaus Welzow TA II gibt es keine energiepolitische Notwendigkeit. Vattenfall ist daher – nicht zuletzt aus Imagegründen – gut beraten, seine Bemühungen um neue Tagebaue endgültig einzustellen. Damit wäre auch die Existenz der Landwirte nachhaltig gesichert.”
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
“Die Verpflichtungserklärung Vattenfalls zur Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe ist juristisch ohne Wert. Der Energiekonzern will mit diesem Täuschungsmanöver die Landwirte und die Öffentlichkeit in die Irre führen und sich als uneigennütziger Wohltäter der Region präsentieren”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zu der von Vattenfall einseitig präsentierten Verpflichtungserklärung zur Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe.
Nešković weiter: “Die Erklärung Vattenfalls stellt juristisch nicht mehr als ein Angebot an die Landwirte dar. Dieses Angebot entfaltet ohne eine entsprechende Annahme keinerlei Rechtswirkung.
Vattenfall gibt sich generös, obwohl die Erklärung nicht über das hinaus geht, wozu der Energiekonzern ohnehin rechtlich verpflichtet ist.
Bei dieser Sachlage erscheint es verständlich, wenn der Firmenverbund Proschim das Angebot ablehnt und zur Begründung u. a. darauf verweist, dass Vattenfall in der Vergangenheit ihnen auferlegte Verpflichtungen gegenüber den Landwirten ignoriert und nicht umgesetzt hat. Die Erklärung des Firmenverbundes beweist, dass es Vattenfall in der Vergangenheit nicht gelungen ist, Vertrauen zu den Landwirten aufzubauen.
Unabhängig hiervon läuft die Verpflichtungserklärung deswegen ins Leere, weil die rechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Tagebau nicht erfüllbar sind. Die energiepolitischen Rahmenbedingungen haben sich entscheidend verändert. Für einen Neuaufschluss des Tagebaus Welzow TA II gibt es keine energiepolitische Notwendigkeit. Vattenfall ist daher – nicht zuletzt aus Imagegründen – gut beraten, seine Bemühungen um neue Tagebaue endgültig einzustellen. Damit wäre auch die Existenz der Landwirte nachhaltig gesichert.”
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
“Die Verpflichtungserklärung Vattenfalls zur Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe ist juristisch ohne Wert. Der Energiekonzern will mit diesem Täuschungsmanöver die Landwirte und die Öffentlichkeit in die Irre führen und sich als uneigennütziger Wohltäter der Region präsentieren”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zu der von Vattenfall einseitig präsentierten Verpflichtungserklärung zur Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe.
Nešković weiter: “Die Erklärung Vattenfalls stellt juristisch nicht mehr als ein Angebot an die Landwirte dar. Dieses Angebot entfaltet ohne eine entsprechende Annahme keinerlei Rechtswirkung.
Vattenfall gibt sich generös, obwohl die Erklärung nicht über das hinaus geht, wozu der Energiekonzern ohnehin rechtlich verpflichtet ist.
Bei dieser Sachlage erscheint es verständlich, wenn der Firmenverbund Proschim das Angebot ablehnt und zur Begründung u. a. darauf verweist, dass Vattenfall in der Vergangenheit ihnen auferlegte Verpflichtungen gegenüber den Landwirten ignoriert und nicht umgesetzt hat. Die Erklärung des Firmenverbundes beweist, dass es Vattenfall in der Vergangenheit nicht gelungen ist, Vertrauen zu den Landwirten aufzubauen.
Unabhängig hiervon läuft die Verpflichtungserklärung deswegen ins Leere, weil die rechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Tagebau nicht erfüllbar sind. Die energiepolitischen Rahmenbedingungen haben sich entscheidend verändert. Für einen Neuaufschluss des Tagebaus Welzow TA II gibt es keine energiepolitische Notwendigkeit. Vattenfall ist daher – nicht zuletzt aus Imagegründen – gut beraten, seine Bemühungen um neue Tagebaue endgültig einzustellen. Damit wäre auch die Existenz der Landwirte nachhaltig gesichert.”
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB