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NIEDERLAUSITZ aktuell

“Demokratie ist mehr als eine mathematische Übung oder die Macht der größeren Zahl.”

7:34 Uhr | 16. November 2012
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Natürlich ist es möglich, dass sich 42.000 Menschen im Kollektiv irren. Und natürlich ist es auch möglich, dass einzelne und selbst von sich und ihrer Sache besonders überzeugte Menschen recht haben, obwohl große Demonstrationen und eine Volksinitiative dagegen sprechen. Es könnte doch aber auch sein, dass sich Positionen verändern, dass Polarisierungen sich als unproduktiv erweisen. Denn Demokratie ist ein kompliziertes Ding im richtigen Leben und auf jeden Fall mehr als eine mathematische Übung oder die Macht der größeren Zahl.
Wer je an einer Universität gearbeitet hat, der weiß, mit welchem konservativen Beharrungsvermögen selbst die kreativsten Lehrstühle und Institute agieren können, wenn es um sie selber betreffende strukturelle Veränderungen gehen soll.
Ich gebe zu, dass manche Formen des ersten Protestes gegen das Vorhaben der Ministerin, die Hochschullandschaft im Süden des Landes grundlegend umzugestalten, bei mir keine Sympathie ausgelöst haben. Mit gewissem Respekt habe ich dagegen das forsche Handeln der Ministerin zur Kenntnis genommen. Denn Veränderungen im Hochschulsystem des Landes Brandenburg halte ich für nötig – des Landes, nicht bloß in der Lausitz. Und das ist das Problem.
Der wichtigste Punkt ist dabei eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg – eine der vier Forderungen der Volksinitiative. Ich unterstütze allerdings auch die anderen drei Forderungen, auch diejenige, die BTU und die Hochschule Lausitz als eigenständige Einrichtungen zu erhalten.
Meine Gründe sind einmal die Ignoranz gegenüber einer sich im Verlaufe der Auseinandersetzungen entwickelnden hochschulpolitischen Debatte im Lande und besonders an der BTU, aber auch an der Hochschule Lausitz. Hier entstanden kluge Ideen und Konzepte, die ich vor zwei oder drei Jahren nicht für möglich gehalten hätte.
Der zweite wichtige Grund für meine Unterstützung der Volksinitiative ist der vorliegende Gesetzesentwurf, der im nächsten Punkt der Tagesordnung behandelt werden soll.
1968 gab es Studentenunruhen in der Schweiz, weil ein Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen die Autonomie von Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch zentralere Verwaltung usw. einschränken sollte. So ist es letztlich auch gekommen. Erst im Jahre 2003 wurde ein Autonomieartikel wieder in dieses Gesetz aufgenommen.
Max Frisch, leider viel zu selten an brandenburgischen Theatern aufgeführt, hat sich damals als „Laie“ und „als Staatsbürger ohne Macht“, wie er schreibt, in diesen Streit eingemischt. Die Änderungen seien an den Bedürfnissen des Landes ausgerichtet, meinte die Regierung. Doch wer sagt uns, was die Bedürfnisse des Landes sind, fragt Max Frisch.
Die Studierenden wurden jedenfalls nicht einmal gefragt, geschweige denn in den Prozess einbezogen. Nicht viel besser erging es den Professoren. Die Notwendigkeit zur Veränderung alter Strukturen sahen viele. Die Regierung wollte aber „Durchregieren“ und interessierte sich dafür nicht. Ich zitiere Max Frisch:
„Das in der Schweiz wie in anderen Ländern als dringlich erkannte Bedürfnis, die Struktur der Hochschulen zu überdenken und eine neue Struktur zu erarbeiten, wirkte keineswegs verzögernd; es wurde übergangen.“
Max Frisch entwickelt dann Sympathie für die Studentenschaft, die das Gesetz in der Mehrheit ablehnt, nicht einfach so, sondern da sie das neue Gesetz nun kennt.
Kein Verständnis hatte der Schriftsteller dafür, dass die Studierenden als temporäre Erscheinung an Hochschulen angesehen wurden und deshalb von einer Mitsprache in diesem Prozess komplett ausgeschlossen waren. Er kann auch dem Versprechen nichts abgewinnen, dass später nach Verabschiedung des Gesetzes das Mitspracherecht schon gegeben sein werde.
Er schreibt: „Es ist mir unangenehm, dem Bundesrat zu melden: Wir sehen keinen Grund daran zu glauben.“
Außerdem sei „Mitsprache noch lange keine Mitbestimmung“.
Und dann formuliert er sehr hart, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf zwar um ein „Dokument formal-demokratischer Perfektion“ handele, der ganze Prozess und das Gesetz selbst aber lediglich zum Zwecke des Fortbestandes „der Schein-Demokratie“ auf den Weg gebracht wurden.
So geht es also nicht bloß darum, ob eine oder zwei Hochschulen richtig sind, ob zentral oder separat geleitet, sondern um die Frage: „Wie wollen wir regiert werden?“. Und so ist dann auch der Titel der kleinen sehr aktuellen Schrift von Max Frisch aus dem Jahre 1968: „Wie wollen wir regiert werden?“
Der demokratische Prozess der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ im Brandenburg des Jahres 2012 hat Konzepte und Ideen – intellektuelle und organisatorische Leistungen – hervorgebracht, auf die wir nicht einfach verzichten sollten.
Manches braucht noch Zeit, anderes ist als Aufgabe klar. Ist wirklich diese Eile geboten? Bleibt dabei nicht kluge demokratische Mitbestimmung auf der Strecke?
Quelle: Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Natürlich ist es möglich, dass sich 42.000 Menschen im Kollektiv irren. Und natürlich ist es auch möglich, dass einzelne und selbst von sich und ihrer Sache besonders überzeugte Menschen recht haben, obwohl große Demonstrationen und eine Volksinitiative dagegen sprechen. Es könnte doch aber auch sein, dass sich Positionen verändern, dass Polarisierungen sich als unproduktiv erweisen. Denn Demokratie ist ein kompliziertes Ding im richtigen Leben und auf jeden Fall mehr als eine mathematische Übung oder die Macht der größeren Zahl.
Wer je an einer Universität gearbeitet hat, der weiß, mit welchem konservativen Beharrungsvermögen selbst die kreativsten Lehrstühle und Institute agieren können, wenn es um sie selber betreffende strukturelle Veränderungen gehen soll.
Ich gebe zu, dass manche Formen des ersten Protestes gegen das Vorhaben der Ministerin, die Hochschullandschaft im Süden des Landes grundlegend umzugestalten, bei mir keine Sympathie ausgelöst haben. Mit gewissem Respekt habe ich dagegen das forsche Handeln der Ministerin zur Kenntnis genommen. Denn Veränderungen im Hochschulsystem des Landes Brandenburg halte ich für nötig – des Landes, nicht bloß in der Lausitz. Und das ist das Problem.
Der wichtigste Punkt ist dabei eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg – eine der vier Forderungen der Volksinitiative. Ich unterstütze allerdings auch die anderen drei Forderungen, auch diejenige, die BTU und die Hochschule Lausitz als eigenständige Einrichtungen zu erhalten.
Meine Gründe sind einmal die Ignoranz gegenüber einer sich im Verlaufe der Auseinandersetzungen entwickelnden hochschulpolitischen Debatte im Lande und besonders an der BTU, aber auch an der Hochschule Lausitz. Hier entstanden kluge Ideen und Konzepte, die ich vor zwei oder drei Jahren nicht für möglich gehalten hätte.
Der zweite wichtige Grund für meine Unterstützung der Volksinitiative ist der vorliegende Gesetzesentwurf, der im nächsten Punkt der Tagesordnung behandelt werden soll.
1968 gab es Studentenunruhen in der Schweiz, weil ein Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen die Autonomie von Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch zentralere Verwaltung usw. einschränken sollte. So ist es letztlich auch gekommen. Erst im Jahre 2003 wurde ein Autonomieartikel wieder in dieses Gesetz aufgenommen.
Max Frisch, leider viel zu selten an brandenburgischen Theatern aufgeführt, hat sich damals als „Laie“ und „als Staatsbürger ohne Macht“, wie er schreibt, in diesen Streit eingemischt. Die Änderungen seien an den Bedürfnissen des Landes ausgerichtet, meinte die Regierung. Doch wer sagt uns, was die Bedürfnisse des Landes sind, fragt Max Frisch.
Die Studierenden wurden jedenfalls nicht einmal gefragt, geschweige denn in den Prozess einbezogen. Nicht viel besser erging es den Professoren. Die Notwendigkeit zur Veränderung alter Strukturen sahen viele. Die Regierung wollte aber „Durchregieren“ und interessierte sich dafür nicht. Ich zitiere Max Frisch:
„Das in der Schweiz wie in anderen Ländern als dringlich erkannte Bedürfnis, die Struktur der Hochschulen zu überdenken und eine neue Struktur zu erarbeiten, wirkte keineswegs verzögernd; es wurde übergangen.“
Max Frisch entwickelt dann Sympathie für die Studentenschaft, die das Gesetz in der Mehrheit ablehnt, nicht einfach so, sondern da sie das neue Gesetz nun kennt.
Kein Verständnis hatte der Schriftsteller dafür, dass die Studierenden als temporäre Erscheinung an Hochschulen angesehen wurden und deshalb von einer Mitsprache in diesem Prozess komplett ausgeschlossen waren. Er kann auch dem Versprechen nichts abgewinnen, dass später nach Verabschiedung des Gesetzes das Mitspracherecht schon gegeben sein werde.
Er schreibt: „Es ist mir unangenehm, dem Bundesrat zu melden: Wir sehen keinen Grund daran zu glauben.“
Außerdem sei „Mitsprache noch lange keine Mitbestimmung“.
Und dann formuliert er sehr hart, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf zwar um ein „Dokument formal-demokratischer Perfektion“ handele, der ganze Prozess und das Gesetz selbst aber lediglich zum Zwecke des Fortbestandes „der Schein-Demokratie“ auf den Weg gebracht wurden.
So geht es also nicht bloß darum, ob eine oder zwei Hochschulen richtig sind, ob zentral oder separat geleitet, sondern um die Frage: „Wie wollen wir regiert werden?“. Und so ist dann auch der Titel der kleinen sehr aktuellen Schrift von Max Frisch aus dem Jahre 1968: „Wie wollen wir regiert werden?“
Der demokratische Prozess der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ im Brandenburg des Jahres 2012 hat Konzepte und Ideen – intellektuelle und organisatorische Leistungen – hervorgebracht, auf die wir nicht einfach verzichten sollten.
Manches braucht noch Zeit, anderes ist als Aufgabe klar. Ist wirklich diese Eile geboten? Bleibt dabei nicht kluge demokratische Mitbestimmung auf der Strecke?
Quelle: Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Natürlich ist es möglich, dass sich 42.000 Menschen im Kollektiv irren. Und natürlich ist es auch möglich, dass einzelne und selbst von sich und ihrer Sache besonders überzeugte Menschen recht haben, obwohl große Demonstrationen und eine Volksinitiative dagegen sprechen. Es könnte doch aber auch sein, dass sich Positionen verändern, dass Polarisierungen sich als unproduktiv erweisen. Denn Demokratie ist ein kompliziertes Ding im richtigen Leben und auf jeden Fall mehr als eine mathematische Übung oder die Macht der größeren Zahl.
Wer je an einer Universität gearbeitet hat, der weiß, mit welchem konservativen Beharrungsvermögen selbst die kreativsten Lehrstühle und Institute agieren können, wenn es um sie selber betreffende strukturelle Veränderungen gehen soll.
Ich gebe zu, dass manche Formen des ersten Protestes gegen das Vorhaben der Ministerin, die Hochschullandschaft im Süden des Landes grundlegend umzugestalten, bei mir keine Sympathie ausgelöst haben. Mit gewissem Respekt habe ich dagegen das forsche Handeln der Ministerin zur Kenntnis genommen. Denn Veränderungen im Hochschulsystem des Landes Brandenburg halte ich für nötig – des Landes, nicht bloß in der Lausitz. Und das ist das Problem.
Der wichtigste Punkt ist dabei eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg – eine der vier Forderungen der Volksinitiative. Ich unterstütze allerdings auch die anderen drei Forderungen, auch diejenige, die BTU und die Hochschule Lausitz als eigenständige Einrichtungen zu erhalten.
Meine Gründe sind einmal die Ignoranz gegenüber einer sich im Verlaufe der Auseinandersetzungen entwickelnden hochschulpolitischen Debatte im Lande und besonders an der BTU, aber auch an der Hochschule Lausitz. Hier entstanden kluge Ideen und Konzepte, die ich vor zwei oder drei Jahren nicht für möglich gehalten hätte.
Der zweite wichtige Grund für meine Unterstützung der Volksinitiative ist der vorliegende Gesetzesentwurf, der im nächsten Punkt der Tagesordnung behandelt werden soll.
1968 gab es Studentenunruhen in der Schweiz, weil ein Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen die Autonomie von Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch zentralere Verwaltung usw. einschränken sollte. So ist es letztlich auch gekommen. Erst im Jahre 2003 wurde ein Autonomieartikel wieder in dieses Gesetz aufgenommen.
Max Frisch, leider viel zu selten an brandenburgischen Theatern aufgeführt, hat sich damals als „Laie“ und „als Staatsbürger ohne Macht“, wie er schreibt, in diesen Streit eingemischt. Die Änderungen seien an den Bedürfnissen des Landes ausgerichtet, meinte die Regierung. Doch wer sagt uns, was die Bedürfnisse des Landes sind, fragt Max Frisch.
Die Studierenden wurden jedenfalls nicht einmal gefragt, geschweige denn in den Prozess einbezogen. Nicht viel besser erging es den Professoren. Die Notwendigkeit zur Veränderung alter Strukturen sahen viele. Die Regierung wollte aber „Durchregieren“ und interessierte sich dafür nicht. Ich zitiere Max Frisch:
„Das in der Schweiz wie in anderen Ländern als dringlich erkannte Bedürfnis, die Struktur der Hochschulen zu überdenken und eine neue Struktur zu erarbeiten, wirkte keineswegs verzögernd; es wurde übergangen.“
Max Frisch entwickelt dann Sympathie für die Studentenschaft, die das Gesetz in der Mehrheit ablehnt, nicht einfach so, sondern da sie das neue Gesetz nun kennt.
Kein Verständnis hatte der Schriftsteller dafür, dass die Studierenden als temporäre Erscheinung an Hochschulen angesehen wurden und deshalb von einer Mitsprache in diesem Prozess komplett ausgeschlossen waren. Er kann auch dem Versprechen nichts abgewinnen, dass später nach Verabschiedung des Gesetzes das Mitspracherecht schon gegeben sein werde.
Er schreibt: „Es ist mir unangenehm, dem Bundesrat zu melden: Wir sehen keinen Grund daran zu glauben.“
Außerdem sei „Mitsprache noch lange keine Mitbestimmung“.
Und dann formuliert er sehr hart, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf zwar um ein „Dokument formal-demokratischer Perfektion“ handele, der ganze Prozess und das Gesetz selbst aber lediglich zum Zwecke des Fortbestandes „der Schein-Demokratie“ auf den Weg gebracht wurden.
So geht es also nicht bloß darum, ob eine oder zwei Hochschulen richtig sind, ob zentral oder separat geleitet, sondern um die Frage: „Wie wollen wir regiert werden?“. Und so ist dann auch der Titel der kleinen sehr aktuellen Schrift von Max Frisch aus dem Jahre 1968: „Wie wollen wir regiert werden?“
Der demokratische Prozess der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ im Brandenburg des Jahres 2012 hat Konzepte und Ideen – intellektuelle und organisatorische Leistungen – hervorgebracht, auf die wir nicht einfach verzichten sollten.
Manches braucht noch Zeit, anderes ist als Aufgabe klar. Ist wirklich diese Eile geboten? Bleibt dabei nicht kluge demokratische Mitbestimmung auf der Strecke?
Quelle: Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Natürlich ist es möglich, dass sich 42.000 Menschen im Kollektiv irren. Und natürlich ist es auch möglich, dass einzelne und selbst von sich und ihrer Sache besonders überzeugte Menschen recht haben, obwohl große Demonstrationen und eine Volksinitiative dagegen sprechen. Es könnte doch aber auch sein, dass sich Positionen verändern, dass Polarisierungen sich als unproduktiv erweisen. Denn Demokratie ist ein kompliziertes Ding im richtigen Leben und auf jeden Fall mehr als eine mathematische Übung oder die Macht der größeren Zahl.
Wer je an einer Universität gearbeitet hat, der weiß, mit welchem konservativen Beharrungsvermögen selbst die kreativsten Lehrstühle und Institute agieren können, wenn es um sie selber betreffende strukturelle Veränderungen gehen soll.
Ich gebe zu, dass manche Formen des ersten Protestes gegen das Vorhaben der Ministerin, die Hochschullandschaft im Süden des Landes grundlegend umzugestalten, bei mir keine Sympathie ausgelöst haben. Mit gewissem Respekt habe ich dagegen das forsche Handeln der Ministerin zur Kenntnis genommen. Denn Veränderungen im Hochschulsystem des Landes Brandenburg halte ich für nötig – des Landes, nicht bloß in der Lausitz. Und das ist das Problem.
Der wichtigste Punkt ist dabei eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg – eine der vier Forderungen der Volksinitiative. Ich unterstütze allerdings auch die anderen drei Forderungen, auch diejenige, die BTU und die Hochschule Lausitz als eigenständige Einrichtungen zu erhalten.
Meine Gründe sind einmal die Ignoranz gegenüber einer sich im Verlaufe der Auseinandersetzungen entwickelnden hochschulpolitischen Debatte im Lande und besonders an der BTU, aber auch an der Hochschule Lausitz. Hier entstanden kluge Ideen und Konzepte, die ich vor zwei oder drei Jahren nicht für möglich gehalten hätte.
Der zweite wichtige Grund für meine Unterstützung der Volksinitiative ist der vorliegende Gesetzesentwurf, der im nächsten Punkt der Tagesordnung behandelt werden soll.
1968 gab es Studentenunruhen in der Schweiz, weil ein Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen die Autonomie von Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch zentralere Verwaltung usw. einschränken sollte. So ist es letztlich auch gekommen. Erst im Jahre 2003 wurde ein Autonomieartikel wieder in dieses Gesetz aufgenommen.
Max Frisch, leider viel zu selten an brandenburgischen Theatern aufgeführt, hat sich damals als „Laie“ und „als Staatsbürger ohne Macht“, wie er schreibt, in diesen Streit eingemischt. Die Änderungen seien an den Bedürfnissen des Landes ausgerichtet, meinte die Regierung. Doch wer sagt uns, was die Bedürfnisse des Landes sind, fragt Max Frisch.
Die Studierenden wurden jedenfalls nicht einmal gefragt, geschweige denn in den Prozess einbezogen. Nicht viel besser erging es den Professoren. Die Notwendigkeit zur Veränderung alter Strukturen sahen viele. Die Regierung wollte aber „Durchregieren“ und interessierte sich dafür nicht. Ich zitiere Max Frisch:
„Das in der Schweiz wie in anderen Ländern als dringlich erkannte Bedürfnis, die Struktur der Hochschulen zu überdenken und eine neue Struktur zu erarbeiten, wirkte keineswegs verzögernd; es wurde übergangen.“
Max Frisch entwickelt dann Sympathie für die Studentenschaft, die das Gesetz in der Mehrheit ablehnt, nicht einfach so, sondern da sie das neue Gesetz nun kennt.
Kein Verständnis hatte der Schriftsteller dafür, dass die Studierenden als temporäre Erscheinung an Hochschulen angesehen wurden und deshalb von einer Mitsprache in diesem Prozess komplett ausgeschlossen waren. Er kann auch dem Versprechen nichts abgewinnen, dass später nach Verabschiedung des Gesetzes das Mitspracherecht schon gegeben sein werde.
Er schreibt: „Es ist mir unangenehm, dem Bundesrat zu melden: Wir sehen keinen Grund daran zu glauben.“
Außerdem sei „Mitsprache noch lange keine Mitbestimmung“.
Und dann formuliert er sehr hart, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf zwar um ein „Dokument formal-demokratischer Perfektion“ handele, der ganze Prozess und das Gesetz selbst aber lediglich zum Zwecke des Fortbestandes „der Schein-Demokratie“ auf den Weg gebracht wurden.
So geht es also nicht bloß darum, ob eine oder zwei Hochschulen richtig sind, ob zentral oder separat geleitet, sondern um die Frage: „Wie wollen wir regiert werden?“. Und so ist dann auch der Titel der kleinen sehr aktuellen Schrift von Max Frisch aus dem Jahre 1968: „Wie wollen wir regiert werden?“
Der demokratische Prozess der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ im Brandenburg des Jahres 2012 hat Konzepte und Ideen – intellektuelle und organisatorische Leistungen – hervorgebracht, auf die wir nicht einfach verzichten sollten.
Manches braucht noch Zeit, anderes ist als Aufgabe klar. Ist wirklich diese Eile geboten? Bleibt dabei nicht kluge demokratische Mitbestimmung auf der Strecke?
Quelle: Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Natürlich ist es möglich, dass sich 42.000 Menschen im Kollektiv irren. Und natürlich ist es auch möglich, dass einzelne und selbst von sich und ihrer Sache besonders überzeugte Menschen recht haben, obwohl große Demonstrationen und eine Volksinitiative dagegen sprechen. Es könnte doch aber auch sein, dass sich Positionen verändern, dass Polarisierungen sich als unproduktiv erweisen. Denn Demokratie ist ein kompliziertes Ding im richtigen Leben und auf jeden Fall mehr als eine mathematische Übung oder die Macht der größeren Zahl.
Wer je an einer Universität gearbeitet hat, der weiß, mit welchem konservativen Beharrungsvermögen selbst die kreativsten Lehrstühle und Institute agieren können, wenn es um sie selber betreffende strukturelle Veränderungen gehen soll.
Ich gebe zu, dass manche Formen des ersten Protestes gegen das Vorhaben der Ministerin, die Hochschullandschaft im Süden des Landes grundlegend umzugestalten, bei mir keine Sympathie ausgelöst haben. Mit gewissem Respekt habe ich dagegen das forsche Handeln der Ministerin zur Kenntnis genommen. Denn Veränderungen im Hochschulsystem des Landes Brandenburg halte ich für nötig – des Landes, nicht bloß in der Lausitz. Und das ist das Problem.
Der wichtigste Punkt ist dabei eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg – eine der vier Forderungen der Volksinitiative. Ich unterstütze allerdings auch die anderen drei Forderungen, auch diejenige, die BTU und die Hochschule Lausitz als eigenständige Einrichtungen zu erhalten.
Meine Gründe sind einmal die Ignoranz gegenüber einer sich im Verlaufe der Auseinandersetzungen entwickelnden hochschulpolitischen Debatte im Lande und besonders an der BTU, aber auch an der Hochschule Lausitz. Hier entstanden kluge Ideen und Konzepte, die ich vor zwei oder drei Jahren nicht für möglich gehalten hätte.
Der zweite wichtige Grund für meine Unterstützung der Volksinitiative ist der vorliegende Gesetzesentwurf, der im nächsten Punkt der Tagesordnung behandelt werden soll.
1968 gab es Studentenunruhen in der Schweiz, weil ein Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen die Autonomie von Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch zentralere Verwaltung usw. einschränken sollte. So ist es letztlich auch gekommen. Erst im Jahre 2003 wurde ein Autonomieartikel wieder in dieses Gesetz aufgenommen.
Max Frisch, leider viel zu selten an brandenburgischen Theatern aufgeführt, hat sich damals als „Laie“ und „als Staatsbürger ohne Macht“, wie er schreibt, in diesen Streit eingemischt. Die Änderungen seien an den Bedürfnissen des Landes ausgerichtet, meinte die Regierung. Doch wer sagt uns, was die Bedürfnisse des Landes sind, fragt Max Frisch.
Die Studierenden wurden jedenfalls nicht einmal gefragt, geschweige denn in den Prozess einbezogen. Nicht viel besser erging es den Professoren. Die Notwendigkeit zur Veränderung alter Strukturen sahen viele. Die Regierung wollte aber „Durchregieren“ und interessierte sich dafür nicht. Ich zitiere Max Frisch:
„Das in der Schweiz wie in anderen Ländern als dringlich erkannte Bedürfnis, die Struktur der Hochschulen zu überdenken und eine neue Struktur zu erarbeiten, wirkte keineswegs verzögernd; es wurde übergangen.“
Max Frisch entwickelt dann Sympathie für die Studentenschaft, die das Gesetz in der Mehrheit ablehnt, nicht einfach so, sondern da sie das neue Gesetz nun kennt.
Kein Verständnis hatte der Schriftsteller dafür, dass die Studierenden als temporäre Erscheinung an Hochschulen angesehen wurden und deshalb von einer Mitsprache in diesem Prozess komplett ausgeschlossen waren. Er kann auch dem Versprechen nichts abgewinnen, dass später nach Verabschiedung des Gesetzes das Mitspracherecht schon gegeben sein werde.
Er schreibt: „Es ist mir unangenehm, dem Bundesrat zu melden: Wir sehen keinen Grund daran zu glauben.“
Außerdem sei „Mitsprache noch lange keine Mitbestimmung“.
Und dann formuliert er sehr hart, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf zwar um ein „Dokument formal-demokratischer Perfektion“ handele, der ganze Prozess und das Gesetz selbst aber lediglich zum Zwecke des Fortbestandes „der Schein-Demokratie“ auf den Weg gebracht wurden.
So geht es also nicht bloß darum, ob eine oder zwei Hochschulen richtig sind, ob zentral oder separat geleitet, sondern um die Frage: „Wie wollen wir regiert werden?“. Und so ist dann auch der Titel der kleinen sehr aktuellen Schrift von Max Frisch aus dem Jahre 1968: „Wie wollen wir regiert werden?“
Der demokratische Prozess der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ im Brandenburg des Jahres 2012 hat Konzepte und Ideen – intellektuelle und organisatorische Leistungen – hervorgebracht, auf die wir nicht einfach verzichten sollten.
Manches braucht noch Zeit, anderes ist als Aufgabe klar. Ist wirklich diese Eile geboten? Bleibt dabei nicht kluge demokratische Mitbestimmung auf der Strecke?
Quelle: Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Natürlich ist es möglich, dass sich 42.000 Menschen im Kollektiv irren. Und natürlich ist es auch möglich, dass einzelne und selbst von sich und ihrer Sache besonders überzeugte Menschen recht haben, obwohl große Demonstrationen und eine Volksinitiative dagegen sprechen. Es könnte doch aber auch sein, dass sich Positionen verändern, dass Polarisierungen sich als unproduktiv erweisen. Denn Demokratie ist ein kompliziertes Ding im richtigen Leben und auf jeden Fall mehr als eine mathematische Übung oder die Macht der größeren Zahl.
Wer je an einer Universität gearbeitet hat, der weiß, mit welchem konservativen Beharrungsvermögen selbst die kreativsten Lehrstühle und Institute agieren können, wenn es um sie selber betreffende strukturelle Veränderungen gehen soll.
Ich gebe zu, dass manche Formen des ersten Protestes gegen das Vorhaben der Ministerin, die Hochschullandschaft im Süden des Landes grundlegend umzugestalten, bei mir keine Sympathie ausgelöst haben. Mit gewissem Respekt habe ich dagegen das forsche Handeln der Ministerin zur Kenntnis genommen. Denn Veränderungen im Hochschulsystem des Landes Brandenburg halte ich für nötig – des Landes, nicht bloß in der Lausitz. Und das ist das Problem.
Der wichtigste Punkt ist dabei eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg – eine der vier Forderungen der Volksinitiative. Ich unterstütze allerdings auch die anderen drei Forderungen, auch diejenige, die BTU und die Hochschule Lausitz als eigenständige Einrichtungen zu erhalten.
Meine Gründe sind einmal die Ignoranz gegenüber einer sich im Verlaufe der Auseinandersetzungen entwickelnden hochschulpolitischen Debatte im Lande und besonders an der BTU, aber auch an der Hochschule Lausitz. Hier entstanden kluge Ideen und Konzepte, die ich vor zwei oder drei Jahren nicht für möglich gehalten hätte.
Der zweite wichtige Grund für meine Unterstützung der Volksinitiative ist der vorliegende Gesetzesentwurf, der im nächsten Punkt der Tagesordnung behandelt werden soll.
1968 gab es Studentenunruhen in der Schweiz, weil ein Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen die Autonomie von Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch zentralere Verwaltung usw. einschränken sollte. So ist es letztlich auch gekommen. Erst im Jahre 2003 wurde ein Autonomieartikel wieder in dieses Gesetz aufgenommen.
Max Frisch, leider viel zu selten an brandenburgischen Theatern aufgeführt, hat sich damals als „Laie“ und „als Staatsbürger ohne Macht“, wie er schreibt, in diesen Streit eingemischt. Die Änderungen seien an den Bedürfnissen des Landes ausgerichtet, meinte die Regierung. Doch wer sagt uns, was die Bedürfnisse des Landes sind, fragt Max Frisch.
Die Studierenden wurden jedenfalls nicht einmal gefragt, geschweige denn in den Prozess einbezogen. Nicht viel besser erging es den Professoren. Die Notwendigkeit zur Veränderung alter Strukturen sahen viele. Die Regierung wollte aber „Durchregieren“ und interessierte sich dafür nicht. Ich zitiere Max Frisch:
„Das in der Schweiz wie in anderen Ländern als dringlich erkannte Bedürfnis, die Struktur der Hochschulen zu überdenken und eine neue Struktur zu erarbeiten, wirkte keineswegs verzögernd; es wurde übergangen.“
Max Frisch entwickelt dann Sympathie für die Studentenschaft, die das Gesetz in der Mehrheit ablehnt, nicht einfach so, sondern da sie das neue Gesetz nun kennt.
Kein Verständnis hatte der Schriftsteller dafür, dass die Studierenden als temporäre Erscheinung an Hochschulen angesehen wurden und deshalb von einer Mitsprache in diesem Prozess komplett ausgeschlossen waren. Er kann auch dem Versprechen nichts abgewinnen, dass später nach Verabschiedung des Gesetzes das Mitspracherecht schon gegeben sein werde.
Er schreibt: „Es ist mir unangenehm, dem Bundesrat zu melden: Wir sehen keinen Grund daran zu glauben.“
Außerdem sei „Mitsprache noch lange keine Mitbestimmung“.
Und dann formuliert er sehr hart, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf zwar um ein „Dokument formal-demokratischer Perfektion“ handele, der ganze Prozess und das Gesetz selbst aber lediglich zum Zwecke des Fortbestandes „der Schein-Demokratie“ auf den Weg gebracht wurden.
So geht es also nicht bloß darum, ob eine oder zwei Hochschulen richtig sind, ob zentral oder separat geleitet, sondern um die Frage: „Wie wollen wir regiert werden?“. Und so ist dann auch der Titel der kleinen sehr aktuellen Schrift von Max Frisch aus dem Jahre 1968: „Wie wollen wir regiert werden?“
Der demokratische Prozess der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ im Brandenburg des Jahres 2012 hat Konzepte und Ideen – intellektuelle und organisatorische Leistungen – hervorgebracht, auf die wir nicht einfach verzichten sollten.
Manches braucht noch Zeit, anderes ist als Aufgabe klar. Ist wirklich diese Eile geboten? Bleibt dabei nicht kluge demokratische Mitbestimmung auf der Strecke?
Quelle: Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Natürlich ist es möglich, dass sich 42.000 Menschen im Kollektiv irren. Und natürlich ist es auch möglich, dass einzelne und selbst von sich und ihrer Sache besonders überzeugte Menschen recht haben, obwohl große Demonstrationen und eine Volksinitiative dagegen sprechen. Es könnte doch aber auch sein, dass sich Positionen verändern, dass Polarisierungen sich als unproduktiv erweisen. Denn Demokratie ist ein kompliziertes Ding im richtigen Leben und auf jeden Fall mehr als eine mathematische Übung oder die Macht der größeren Zahl.
Wer je an einer Universität gearbeitet hat, der weiß, mit welchem konservativen Beharrungsvermögen selbst die kreativsten Lehrstühle und Institute agieren können, wenn es um sie selber betreffende strukturelle Veränderungen gehen soll.
Ich gebe zu, dass manche Formen des ersten Protestes gegen das Vorhaben der Ministerin, die Hochschullandschaft im Süden des Landes grundlegend umzugestalten, bei mir keine Sympathie ausgelöst haben. Mit gewissem Respekt habe ich dagegen das forsche Handeln der Ministerin zur Kenntnis genommen. Denn Veränderungen im Hochschulsystem des Landes Brandenburg halte ich für nötig – des Landes, nicht bloß in der Lausitz. Und das ist das Problem.
Der wichtigste Punkt ist dabei eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg – eine der vier Forderungen der Volksinitiative. Ich unterstütze allerdings auch die anderen drei Forderungen, auch diejenige, die BTU und die Hochschule Lausitz als eigenständige Einrichtungen zu erhalten.
Meine Gründe sind einmal die Ignoranz gegenüber einer sich im Verlaufe der Auseinandersetzungen entwickelnden hochschulpolitischen Debatte im Lande und besonders an der BTU, aber auch an der Hochschule Lausitz. Hier entstanden kluge Ideen und Konzepte, die ich vor zwei oder drei Jahren nicht für möglich gehalten hätte.
Der zweite wichtige Grund für meine Unterstützung der Volksinitiative ist der vorliegende Gesetzesentwurf, der im nächsten Punkt der Tagesordnung behandelt werden soll.
1968 gab es Studentenunruhen in der Schweiz, weil ein Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen die Autonomie von Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch zentralere Verwaltung usw. einschränken sollte. So ist es letztlich auch gekommen. Erst im Jahre 2003 wurde ein Autonomieartikel wieder in dieses Gesetz aufgenommen.
Max Frisch, leider viel zu selten an brandenburgischen Theatern aufgeführt, hat sich damals als „Laie“ und „als Staatsbürger ohne Macht“, wie er schreibt, in diesen Streit eingemischt. Die Änderungen seien an den Bedürfnissen des Landes ausgerichtet, meinte die Regierung. Doch wer sagt uns, was die Bedürfnisse des Landes sind, fragt Max Frisch.
Die Studierenden wurden jedenfalls nicht einmal gefragt, geschweige denn in den Prozess einbezogen. Nicht viel besser erging es den Professoren. Die Notwendigkeit zur Veränderung alter Strukturen sahen viele. Die Regierung wollte aber „Durchregieren“ und interessierte sich dafür nicht. Ich zitiere Max Frisch:
„Das in der Schweiz wie in anderen Ländern als dringlich erkannte Bedürfnis, die Struktur der Hochschulen zu überdenken und eine neue Struktur zu erarbeiten, wirkte keineswegs verzögernd; es wurde übergangen.“
Max Frisch entwickelt dann Sympathie für die Studentenschaft, die das Gesetz in der Mehrheit ablehnt, nicht einfach so, sondern da sie das neue Gesetz nun kennt.
Kein Verständnis hatte der Schriftsteller dafür, dass die Studierenden als temporäre Erscheinung an Hochschulen angesehen wurden und deshalb von einer Mitsprache in diesem Prozess komplett ausgeschlossen waren. Er kann auch dem Versprechen nichts abgewinnen, dass später nach Verabschiedung des Gesetzes das Mitspracherecht schon gegeben sein werde.
Er schreibt: „Es ist mir unangenehm, dem Bundesrat zu melden: Wir sehen keinen Grund daran zu glauben.“
Außerdem sei „Mitsprache noch lange keine Mitbestimmung“.
Und dann formuliert er sehr hart, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf zwar um ein „Dokument formal-demokratischer Perfektion“ handele, der ganze Prozess und das Gesetz selbst aber lediglich zum Zwecke des Fortbestandes „der Schein-Demokratie“ auf den Weg gebracht wurden.
So geht es also nicht bloß darum, ob eine oder zwei Hochschulen richtig sind, ob zentral oder separat geleitet, sondern um die Frage: „Wie wollen wir regiert werden?“. Und so ist dann auch der Titel der kleinen sehr aktuellen Schrift von Max Frisch aus dem Jahre 1968: „Wie wollen wir regiert werden?“
Der demokratische Prozess der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ im Brandenburg des Jahres 2012 hat Konzepte und Ideen – intellektuelle und organisatorische Leistungen – hervorgebracht, auf die wir nicht einfach verzichten sollten.
Manches braucht noch Zeit, anderes ist als Aufgabe klar. Ist wirklich diese Eile geboten? Bleibt dabei nicht kluge demokratische Mitbestimmung auf der Strecke?
Quelle: Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Natürlich ist es möglich, dass sich 42.000 Menschen im Kollektiv irren. Und natürlich ist es auch möglich, dass einzelne und selbst von sich und ihrer Sache besonders überzeugte Menschen recht haben, obwohl große Demonstrationen und eine Volksinitiative dagegen sprechen. Es könnte doch aber auch sein, dass sich Positionen verändern, dass Polarisierungen sich als unproduktiv erweisen. Denn Demokratie ist ein kompliziertes Ding im richtigen Leben und auf jeden Fall mehr als eine mathematische Übung oder die Macht der größeren Zahl.
Wer je an einer Universität gearbeitet hat, der weiß, mit welchem konservativen Beharrungsvermögen selbst die kreativsten Lehrstühle und Institute agieren können, wenn es um sie selber betreffende strukturelle Veränderungen gehen soll.
Ich gebe zu, dass manche Formen des ersten Protestes gegen das Vorhaben der Ministerin, die Hochschullandschaft im Süden des Landes grundlegend umzugestalten, bei mir keine Sympathie ausgelöst haben. Mit gewissem Respekt habe ich dagegen das forsche Handeln der Ministerin zur Kenntnis genommen. Denn Veränderungen im Hochschulsystem des Landes Brandenburg halte ich für nötig – des Landes, nicht bloß in der Lausitz. Und das ist das Problem.
Der wichtigste Punkt ist dabei eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg – eine der vier Forderungen der Volksinitiative. Ich unterstütze allerdings auch die anderen drei Forderungen, auch diejenige, die BTU und die Hochschule Lausitz als eigenständige Einrichtungen zu erhalten.
Meine Gründe sind einmal die Ignoranz gegenüber einer sich im Verlaufe der Auseinandersetzungen entwickelnden hochschulpolitischen Debatte im Lande und besonders an der BTU, aber auch an der Hochschule Lausitz. Hier entstanden kluge Ideen und Konzepte, die ich vor zwei oder drei Jahren nicht für möglich gehalten hätte.
Der zweite wichtige Grund für meine Unterstützung der Volksinitiative ist der vorliegende Gesetzesentwurf, der im nächsten Punkt der Tagesordnung behandelt werden soll.
1968 gab es Studentenunruhen in der Schweiz, weil ein Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen die Autonomie von Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch zentralere Verwaltung usw. einschränken sollte. So ist es letztlich auch gekommen. Erst im Jahre 2003 wurde ein Autonomieartikel wieder in dieses Gesetz aufgenommen.
Max Frisch, leider viel zu selten an brandenburgischen Theatern aufgeführt, hat sich damals als „Laie“ und „als Staatsbürger ohne Macht“, wie er schreibt, in diesen Streit eingemischt. Die Änderungen seien an den Bedürfnissen des Landes ausgerichtet, meinte die Regierung. Doch wer sagt uns, was die Bedürfnisse des Landes sind, fragt Max Frisch.
Die Studierenden wurden jedenfalls nicht einmal gefragt, geschweige denn in den Prozess einbezogen. Nicht viel besser erging es den Professoren. Die Notwendigkeit zur Veränderung alter Strukturen sahen viele. Die Regierung wollte aber „Durchregieren“ und interessierte sich dafür nicht. Ich zitiere Max Frisch:
„Das in der Schweiz wie in anderen Ländern als dringlich erkannte Bedürfnis, die Struktur der Hochschulen zu überdenken und eine neue Struktur zu erarbeiten, wirkte keineswegs verzögernd; es wurde übergangen.“
Max Frisch entwickelt dann Sympathie für die Studentenschaft, die das Gesetz in der Mehrheit ablehnt, nicht einfach so, sondern da sie das neue Gesetz nun kennt.
Kein Verständnis hatte der Schriftsteller dafür, dass die Studierenden als temporäre Erscheinung an Hochschulen angesehen wurden und deshalb von einer Mitsprache in diesem Prozess komplett ausgeschlossen waren. Er kann auch dem Versprechen nichts abgewinnen, dass später nach Verabschiedung des Gesetzes das Mitspracherecht schon gegeben sein werde.
Er schreibt: „Es ist mir unangenehm, dem Bundesrat zu melden: Wir sehen keinen Grund daran zu glauben.“
Außerdem sei „Mitsprache noch lange keine Mitbestimmung“.
Und dann formuliert er sehr hart, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf zwar um ein „Dokument formal-demokratischer Perfektion“ handele, der ganze Prozess und das Gesetz selbst aber lediglich zum Zwecke des Fortbestandes „der Schein-Demokratie“ auf den Weg gebracht wurden.
So geht es also nicht bloß darum, ob eine oder zwei Hochschulen richtig sind, ob zentral oder separat geleitet, sondern um die Frage: „Wie wollen wir regiert werden?“. Und so ist dann auch der Titel der kleinen sehr aktuellen Schrift von Max Frisch aus dem Jahre 1968: „Wie wollen wir regiert werden?“
Der demokratische Prozess der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ im Brandenburg des Jahres 2012 hat Konzepte und Ideen – intellektuelle und organisatorische Leistungen – hervorgebracht, auf die wir nicht einfach verzichten sollten.
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