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NIEDERLAUSITZ aktuell

Nebel – Mehr als nur trübe Aussicht

14:39 Uhr | 10. November 2010
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Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Tipps für Fahrten bei Nebel:
– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
– Sehen und gesehen werden! für saubere Scheinwerfer und Rückleuchten sorgen, rechtzeitig Licht einschalten!
– ausreichend Abstand halten! empfohlener Sicherheitsabstand bei Nebel: Abstand in Metern gleich gefahrene Geschwindigkeit!
– Vorausschauend und äußerst aufmerksam fahren/ Bremsbereit sein!
Eine Information des Polizei des Schutzbereiches Dahme-Spreewald
Foto 1 © M.Minderhoud (wikipedia.org)
Foto 2: Archivbild

Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Tipps für Fahrten bei Nebel:
– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
– Sehen und gesehen werden! für saubere Scheinwerfer und Rückleuchten sorgen, rechtzeitig Licht einschalten!
– ausreichend Abstand halten! empfohlener Sicherheitsabstand bei Nebel: Abstand in Metern gleich gefahrene Geschwindigkeit!
– Vorausschauend und äußerst aufmerksam fahren/ Bremsbereit sein!
Eine Information des Polizei des Schutzbereiches Dahme-Spreewald
Foto 1 © M.Minderhoud (wikipedia.org)
Foto 2: Archivbild

Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Tipps für Fahrten bei Nebel:
– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
– Sehen und gesehen werden! für saubere Scheinwerfer und Rückleuchten sorgen, rechtzeitig Licht einschalten!
– ausreichend Abstand halten! empfohlener Sicherheitsabstand bei Nebel: Abstand in Metern gleich gefahrene Geschwindigkeit!
– Vorausschauend und äußerst aufmerksam fahren/ Bremsbereit sein!
Eine Information des Polizei des Schutzbereiches Dahme-Spreewald
Foto 1 © M.Minderhoud (wikipedia.org)
Foto 2: Archivbild

Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Tipps für Fahrten bei Nebel:
– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
– Sehen und gesehen werden! für saubere Scheinwerfer und Rückleuchten sorgen, rechtzeitig Licht einschalten!
– ausreichend Abstand halten! empfohlener Sicherheitsabstand bei Nebel: Abstand in Metern gleich gefahrene Geschwindigkeit!
– Vorausschauend und äußerst aufmerksam fahren/ Bremsbereit sein!
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Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Tipps für Fahrten bei Nebel:
– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
– Sehen und gesehen werden! für saubere Scheinwerfer und Rückleuchten sorgen, rechtzeitig Licht einschalten!
– ausreichend Abstand halten! empfohlener Sicherheitsabstand bei Nebel: Abstand in Metern gleich gefahrene Geschwindigkeit!
– Vorausschauend und äußerst aufmerksam fahren/ Bremsbereit sein!
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Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Tipps für Fahrten bei Nebel:
– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
– Sehen und gesehen werden! für saubere Scheinwerfer und Rückleuchten sorgen, rechtzeitig Licht einschalten!
– ausreichend Abstand halten! empfohlener Sicherheitsabstand bei Nebel: Abstand in Metern gleich gefahrene Geschwindigkeit!
– Vorausschauend und äußerst aufmerksam fahren/ Bremsbereit sein!
Eine Information des Polizei des Schutzbereiches Dahme-Spreewald
Foto 1 © M.Minderhoud (wikipedia.org)
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Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter und auch nur dann, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Fehlverhalten führt zu unangenehmen und zum Teil gefährlichen Blendungen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
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– Sicht weg- Gas weg! rechtzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit, bereits bei Erkennen der Nebelbank, nicht erst, wenn man in diese eingefahren ist, starkes Bremsen in der Nebelbank ist äußerst gefährlich!
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Spätestens beim ersten Freikratzen der Autoscheiben vor einigen Tagen hat jeder bemerkt, dass der Sommer nun endgültig vorbei ist. Es beginnt die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit, auf die sich die Kraftfahrer einstellen und vorbereiten sollten.
Eine besondere Begleiterscheinung der Wetterlage in den vergangenen Tagen war zum Teil starker Nebel. Durch das Abkühlen warmer und feuchter Luft in Bodennähe entsteht besonders im Herbst Nebel, der die Sichtweiten zum Teil unter 50 Meter sinken lässt. Diese „Waschküche“ lässt das Empfinden für die eigene gefahrene Geschwindigkeit verloren gehen, man schließt sich gern dem Vordermann an und orientiert sich an dessen Rückleuchten. Dabei wird häufig der erforderliche Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und man vergisst, dass der Vordermann auch nicht mehr sieht, als man selbst – eine trügerische Sicherheit und ein gefährliches Verhalten! Weiterhin wird vergessen, dass bei Nebel bereits ab Temperaturen um 3 Grad Glatteisgefahr besteht.
Gemäß § 3 Absatz 1 der StVO schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Ein sicherer Anhaltspunkt sind die Leitpfosten auf Autobahnen, die im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Fahrer von Gefahrguttransporten müssen bei diesen Witterungsverhältnissen sogar die Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen. Fahrern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist dann gemäß § 18 Absatz 11 der StVO verboten, den äußerst linken Fahrstreifen zu benutzen, ebenso bei Glatteis oder Schneeglätte.
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Starke Sturmböen haben heute Nachmittag in Kolkwitz für einen Feuerwehreinsatz gesorgt. Wie Blaulichtreport Lausitz von vor Ort berichtete, drohte ein...

Büro BahnStadt Planungsgesellschaft und Bahnhofsentwicklung mbH 

Bauarbeiten beginnen: Startschuss für neues Fahrradparkhaus in Cottbus

6. Juni 2025

Am Cottbuser Hauptbahnhof haben die Bauarbeiten für das erste Fahrradparkhaus begonnen. Wie die Stadt mitteilte, startet nach der laufenden Kampfmittelsondierung...

Stadt Finsterwalde/Anna-Lena Aßmus

Wasserturmspitze in Finsterwalde erfolgreich montiert

6. Juni 2025

Gestern erhielt der Finsterwalder Wasserturm nach mehrjährigen Restaurierungsarbeiten seine Spitze zurück. Wie die Sängerstadt mitteilte, verfolgten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger...

Tierschutzligadorf Neuhausen/Spree

Lausitzer Tiere: Karamell sucht Geborgenheit und will bei dir ankommen

5. Juni 2025

Ein niedlicher, kluger und verschmuster Vierbeiner wartet im Tierschutzligadorf Neuhausen/Spree derzeit auf seinen zweiten Lebensweg. Pudelrüde Karamell wurde Anfang Mai...

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Newsticker

Sport-Update: Erstmals Deutsche Geocaching-Meisterschaft in Cottbus

18:40 Uhr | 6. Juni 2025 | 141 Leser

Unwettereinsatz in Kolkwitz: Feuerwehr verhinderte Baumsturz

18:25 Uhr | 6. Juni 2025 | 4.2k Leser

Nachwuchs im Cottbuser Tierpark: Süßes Tapir-Baby geboren!

16:20 Uhr | 6. Juni 2025 | 906 Leser

Elbe-Elster: Schwerer Unfall auf B101. Eine Tote, ein Schwerverletzter

16:05 Uhr | 6. Juni 2025 | 6.9k Leser

Gemeinsam für ein sicheres Cottbus: Erstmals Präventionspreis verliehen

15:53 Uhr | 6. Juni 2025 | 101 Leser

Baustelle in Elsterwerda: Sanierung der B101 startet am 10. Juni

15:32 Uhr | 6. Juni 2025 | 339 Leser

Meistgelesen

Fliegerbombe in Cottbus erfolgreich entschärft. Sperrkreis aufgehoben

03.Juni 2025 | 30.2k Leser

Brand in Cottbus: Feuerwehr zu Baustoffhandel alarmiert

06.Juni 2025 | 12.1k Leser

Kampfmittel in Lübbenau erfolgreich gesprengt – Sperrungen aufgehoben

05.Juni 2025 | 12k Leser

Cottbus: Unfall an Kreuzung – zwei Kinder verletzt

04.Juni 2025 | 9.4k Leser

Toter aus der Spree in Cottbus geborgen

04.Juni 2025 | 9k Leser

Rohrbruch in Cottbus: Vollsperrung & Störung der Wasserversorgung

02.Juni 2025 | 7.7k Leser

VideoNews

Zweites Bahngleis zw. Cottbus und Lübbenau kommt | Baustart in 2026 und 30-Minuten-Takt soll folgen
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Das langersehnte zweite Bahngleis zwischen Cottbus und Lübbenau kommt. Im Jahr 2026 soll Baustart sein. Das haben die Deutsche Bahn sowie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke nach einer gemeinsamen Sitzung in ...Cottbus bekanntgegeben. Das zweite Gleis soll Ende 2027 fertig sein und dann den 30-Minuten-Takt zwischen Cottbus und Berlin ermöglichen.

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Cottbus | Tapir-Baby Matteo im Tierpark geboren
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Vor wenigen Tagen hat Tapir-Dame Bonita im Tierpark in Cottbus Nachwuchs bekommen! Der kleine Matteo ist wohlauf, wiegt mittlerweile schon gut 10 Kilogramm und kann ab sofort im Tapirhaus besucht ...werden. Damit wohnen jetzt insgesamt vier Tapire im Tierpark zusammen. Wie Tierparkdirektor Dr. Kämmerling heute mitteilte, ist ein Tapir leider vor wenigen Wochen an einer Lungenentzündung verstorben. Ebenso das Licht der Lausitz erblickt haben auch kleine Kaiserschnurrbarttamarine, Flamingos und Kapuzineraffen.

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Taufe ICE 4 auf Cottbus/Chóśebuz | Statements zur Taufe und ICE-Halt in Cottbus?
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Ein ICE 4 trägt ab sofort den Namen Cottbus/Chóśebuz. Ob Cottbus aber auch künftig Haltebahnhof eines ICEs wird, darum wollen Stadt und Land zumindest weiter kämpfen, so die Aussagen ...in den heutigen Statements unserer NL-Talks bei der Zugtaufe im Cottbuser Bahnwerk.

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