Das der Innenenminister des Landes Brandenburg die Stadt Guben bei einem Präventionsprojekt unterstützt – und wenn es auch nur 15.000 Euro sind- unterstütze ich ausdrücklich. Aber was ist mit Städten wie Forst, Cottbus oder Spremberg? Auch diese liegen im Bereich der Grenze und werden von Kriminalität heimgesucht.
Gleichwohl ändert dieses Projekt im Grunde nichts an einer verfehlten Polizeireform. Es war das Land Brandenburg- das trotz mannigfaltiger Warnungen- die Hälfte aller Präventionsstellen bei der Polizei gestrichen hat. Es war das Land Brandenburg, dass völlig willkürlich Polizeidienststellen weggestrichen hat. Der Gipfel der Scheinheiligkeit erreicht man mit verschiedenen Aufforderungen an die Bundespolitik und den Verweis auf die Bundespolizei. Um es deutlich zu machen: Unter grenzpolizeilicher Sicht ist die Bundespolizei völlig überrepräsentiert an der Grenze zu Polen. Mit den eingeschränkten Zuständigkeiten der Bundespolizei kann man eben keine verfehlte Politik mit der Landespolizei kaschieren.
Für die unmittelbar – auch Guben – betreffende Kriminalität ist in erster Linie die Landespolizei Brandenburg originär zuständig. Es ist gut, dass die Bundespolizei aus politischen Gründen weiter ihren Dienst an der Grenze zu Polen tut. Wenn man aber die Aufgriffszahlen der Bundespolizei im eigenen Zuständigkeitsbereich sieht, dann ist der Verbleib an sich polizeilich nicht mehr zu rechtfertigen. Insoweit sollte die Landesregierung zügig in Verhandlungen mit dem Bund eintreten und bestimmte Zuständigkeiten auch an die Bundespolizei übertragen. Hierfür bedarf es Regelungen im Polizeigesetz des Landes Brandenburg und selbstverständlich auch eng definierter verfassungsrechtlich fester Bedingungen.