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NIEDERLAUSITZ aktuell

Falken-Musikwettbewerb 2010 – 15. Wettbewerb für das instrumentale und vokale Musizieren der Jugend unter der Schirmherrschaft der FALKEN OFFICE PRODUCTS GmbH Peitz

7:11 Uhr | 19. Februar 2010
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Mit dem Falken-Musikwettbewerb fördern die Falken Office Products GmbH, die Stadt Peitz und der Landkreis Spree-Neiße junge Künstler, die ihr Können als Solist oder Ensemblemitglied auf dem Konzertpodium präsentieren wollen. Damit leisten alle Partner und Initiatoren einen wesentlichen Beitrag für die musikalische Jugendbildung im Landkreis Spree-Neiße. Dieser Wettbewerb versteht sich einerseits als Förderprogramm für musikalisch ambitionierte und talentierte junge Menschen und zeigt andererseits Maßstäbe für die Art und die Qualität des Musizierens bei der Auseinandersetzung mit Werkschöpfungen unterschiedlicher Epochen.

B. Preise

1. Falken-Wanderpokal dotiert mit 500 EUR für die höchste Gesamtpunktzahl
2. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe I
3. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe II
4. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe III
5. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe IV
6. Förderpreis der Stadt Peitz dotiert mit 125 EUR für den für die höchste Punktzahl in der Duo/Ensemble-Wertung
7. Förderpreis des Landkreises Spree-Neiße dotiert mit 125 EUR für die interessanteste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes
8. Förderpreis des Vereins „Freunde und Förderer der Musik- und Kunstschule des Landkreises Spree-Neiße“ dotiert mit 100 EUR für den jüngsten delegierten Teilnehmer

An alle Teilnehmer am Falken-Musikwettbewerb werden eine Teilnehmeranerkennung und eine Urkunde, gefördert durch den Landkreis Spree-Neiße, übergeben.

C. Wettbewerbsbedingungen

1. Ausschreibung
Der Falken-Musikwettbewerb ist für folgende klassische Fächer ausgeschrieben:
Blasinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxofon, Trompete, Bariton, Tenorhorn, Posaune, Tuba, Waldhorn, Oboe)
Zupfinstrumente
Solo oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Gitarre, Mandoline)
Gesang
Solo mit einem Begleitinstrument oder als Gruppenwertung bis zu 4 Sängern
Streichinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in Besetzung bis zu 5 Spielern (Violine, Viola, Cello)
Akkordeon
Solo oder in Besetzung bis zu 5 Spielern
Klavier
Solo oder vierhändig
Klavier-Kammermusik
Klavier und 1 bis 5 Streich- oder Blasinstrumente
Kammermusik-Ensemble
in gemischter Besetzung bis zu 5 Spielern

2. Zugelassene Altersgruppen (Stichtag 05. Juni 2010)
Wertungsgruppe I bis 10 Jahre
Wertungsgruppe II 11 bis 13 Jahre
Wertungsgruppe III 14 bis 16 Jahre
Wertungsgruppe IV 17 bis 19 Jahre

3. Teilnahmeberechtigung für Jugendliche im Instrumental- und Vokalbereich
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen, soweit sie nicht in musikalischer Berufsausbildung stehen, in nichtmusikalischen Berufen tätig oder in Ausbildung sind. Die Ausbildung muss ausschließlich durch eine Musikschule, einen privaten Musikpädagogen oder Institution erfolgen, die keiner künstlerischen Spezial- oder Hochschule angeschlossen ist. Das Höchstalter ist 19 Jahre. In der Instrumental-Gruppenwertung können Spieler bis 20 Jahre beteiligt sein, wenn das Durchschnittsalter der Gruppe die Grenze von 19 Jahren nicht überschreitet. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz oder ihre musikalische Ausbildung im Landkreis Spree-Neiße haben.

4. Vortragsliteratur
Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden. Es sollte möglichst Originalwerke aus verschiedenen Musikepochen, darunter ein Werk aus der Musik des 20. Jahrhunderts (Komponisten geboren nach 1910), enthalten.

5. Bewertung
Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die in einer Altersgruppe angemessene künstlerische Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel-, bzw. gesangstechnische Darbietung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis, Qualität des gemeinsamen Musizierens und Musizierfreude eine Rolle.

Bewertet wird grundsätzlich die Interpretation in ihrer künstlerischen Qualität. Dabei spielt die Schwierigkeit des Werkes eine nachgeordnete Rolle. Innerhalb einer Altersgruppe werden unabhängig vom unterschiedlichen Alter der einzelnen Teilnehmer, gleiche Maßstäbe angelegt. Auswendigspiel wird nicht eigens bewertet. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt durch eine Jury. Sie hat das Recht bei Zeitüberschreitungen das Vorspiel abzubrechen.

Die Jury bewertet die Leistung mit Prädikaten und Punkten in der Vorauswahl und der Endrunde des Wettbewerbes am Wettbewerbstag wie folgt:
Teilgenommen 1,0 – 10,9 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 11,0 – 15,9 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 16,0 – 20,9 Punkte
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 21,0 – 22,9 Punkte
mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 23,0 – 25,0 Punkte

Der Wanderpokal geht an den Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktzahl und ist nicht mit dem Gewinner eines Falkenpreises identisch. Die Bewertung erfolgt durch die Juroren nach vollen Punkten von 1 bis 25. Das Ergebnis der durchschnittlichen Punktierung wird kaufmännisch gerundet. (z.Bsp. 23,5 Punkte = 24,0 Punkte; 23,4 Punkte = 23,0 Punkte)

6. Instrumentalbegleitung
Auch jugendliche Begleitpartner in der instrumentalen und vokalen Solowertung werden bewertet. Als Begleitinstrumente sind zugelassen:
Klavier, Cembalo, Gitarre und Akkordeon

7. Vortragszeit in der Solowertung
bis 10 Jahre: bis 6 Minuten
11 bis 13 Jahre: bis 8 Minuten
14 bis 16 Jahre: bis 10 Minuten
17 bis 19 Jahre: bis 15 Minuten

8. Vorspielzeit in der Gruppenwertung
bis 11 Jahre: bis 8 Minuten
12 bis 15 Jahre: bis 10 Minuten
16 bis 19 Jahre: bis 12 Minuten

9. Der Wettbewerb ist öffentlich.

10. Der Wettbewerb wird am Samstag, den 05. Juni 2010 ab 13:30 Uhr in Peitz ausgetragen.
Altersgruppe 1 – Wertungsvorspiele im Rathaus
ab Altersgruppe 2 – Wertungsvorspiele im Festungsturm
Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt im Rahmen eines festlichen Konzertes am Wettbewerbstag ab 19:30 Uhr im Festungsturm in Peitz.

11. Zum Wettbewerb werden alle Kinder und Jugendliche delegiert, die erfolgreich an der Vorauswahl teilgenommen haben und eine Bewertung von 23 – 25 Punkten erreichen konnten. Eine Delegierung in der Solowertung ist nur in einem Hauptfach zulässig.

12. Die öffentliche Vorauswahl findet am Freitag, den 07. Mai 2010 ab 14:00 Uhr im Saal des Bürgerzentrums Forst (Lausitz) und am Samstag, den 08. Mai 2010 ab 09:00 Uhr im Podiumssaal 1 des Kulturschlosses Landkreis Spree-Neiße in Spremberg statt.

13. Die Anmeldung für den Instrumental- bzw. Vokalbereich muss bis zum 16. April 2010 an die Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ des Landkreises Spree-Neiße, Kleine Amtstraße 1 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgt sein.
Anmeldeformular download
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Mit dem Falken-Musikwettbewerb fördern die Falken Office Products GmbH, die Stadt Peitz und der Landkreis Spree-Neiße junge Künstler, die ihr Können als Solist oder Ensemblemitglied auf dem Konzertpodium präsentieren wollen. Damit leisten alle Partner und Initiatoren einen wesentlichen Beitrag für die musikalische Jugendbildung im Landkreis Spree-Neiße. Dieser Wettbewerb versteht sich einerseits als Förderprogramm für musikalisch ambitionierte und talentierte junge Menschen und zeigt andererseits Maßstäbe für die Art und die Qualität des Musizierens bei der Auseinandersetzung mit Werkschöpfungen unterschiedlicher Epochen.

B. Preise

1. Falken-Wanderpokal dotiert mit 500 EUR für die höchste Gesamtpunktzahl
2. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe I
3. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe II
4. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe III
5. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe IV
6. Förderpreis der Stadt Peitz dotiert mit 125 EUR für den für die höchste Punktzahl in der Duo/Ensemble-Wertung
7. Förderpreis des Landkreises Spree-Neiße dotiert mit 125 EUR für die interessanteste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes
8. Förderpreis des Vereins „Freunde und Förderer der Musik- und Kunstschule des Landkreises Spree-Neiße“ dotiert mit 100 EUR für den jüngsten delegierten Teilnehmer

An alle Teilnehmer am Falken-Musikwettbewerb werden eine Teilnehmeranerkennung und eine Urkunde, gefördert durch den Landkreis Spree-Neiße, übergeben.

C. Wettbewerbsbedingungen

1. Ausschreibung
Der Falken-Musikwettbewerb ist für folgende klassische Fächer ausgeschrieben:
Blasinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxofon, Trompete, Bariton, Tenorhorn, Posaune, Tuba, Waldhorn, Oboe)
Zupfinstrumente
Solo oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Gitarre, Mandoline)
Gesang
Solo mit einem Begleitinstrument oder als Gruppenwertung bis zu 4 Sängern
Streichinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in Besetzung bis zu 5 Spielern (Violine, Viola, Cello)
Akkordeon
Solo oder in Besetzung bis zu 5 Spielern
Klavier
Solo oder vierhändig
Klavier-Kammermusik
Klavier und 1 bis 5 Streich- oder Blasinstrumente
Kammermusik-Ensemble
in gemischter Besetzung bis zu 5 Spielern

2. Zugelassene Altersgruppen (Stichtag 05. Juni 2010)
Wertungsgruppe I bis 10 Jahre
Wertungsgruppe II 11 bis 13 Jahre
Wertungsgruppe III 14 bis 16 Jahre
Wertungsgruppe IV 17 bis 19 Jahre

3. Teilnahmeberechtigung für Jugendliche im Instrumental- und Vokalbereich
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen, soweit sie nicht in musikalischer Berufsausbildung stehen, in nichtmusikalischen Berufen tätig oder in Ausbildung sind. Die Ausbildung muss ausschließlich durch eine Musikschule, einen privaten Musikpädagogen oder Institution erfolgen, die keiner künstlerischen Spezial- oder Hochschule angeschlossen ist. Das Höchstalter ist 19 Jahre. In der Instrumental-Gruppenwertung können Spieler bis 20 Jahre beteiligt sein, wenn das Durchschnittsalter der Gruppe die Grenze von 19 Jahren nicht überschreitet. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz oder ihre musikalische Ausbildung im Landkreis Spree-Neiße haben.

4. Vortragsliteratur
Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden. Es sollte möglichst Originalwerke aus verschiedenen Musikepochen, darunter ein Werk aus der Musik des 20. Jahrhunderts (Komponisten geboren nach 1910), enthalten.

5. Bewertung
Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die in einer Altersgruppe angemessene künstlerische Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel-, bzw. gesangstechnische Darbietung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis, Qualität des gemeinsamen Musizierens und Musizierfreude eine Rolle.

Bewertet wird grundsätzlich die Interpretation in ihrer künstlerischen Qualität. Dabei spielt die Schwierigkeit des Werkes eine nachgeordnete Rolle. Innerhalb einer Altersgruppe werden unabhängig vom unterschiedlichen Alter der einzelnen Teilnehmer, gleiche Maßstäbe angelegt. Auswendigspiel wird nicht eigens bewertet. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt durch eine Jury. Sie hat das Recht bei Zeitüberschreitungen das Vorspiel abzubrechen.

Die Jury bewertet die Leistung mit Prädikaten und Punkten in der Vorauswahl und der Endrunde des Wettbewerbes am Wettbewerbstag wie folgt:
Teilgenommen 1,0 – 10,9 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 11,0 – 15,9 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 16,0 – 20,9 Punkte
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 21,0 – 22,9 Punkte
mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 23,0 – 25,0 Punkte

Der Wanderpokal geht an den Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktzahl und ist nicht mit dem Gewinner eines Falkenpreises identisch. Die Bewertung erfolgt durch die Juroren nach vollen Punkten von 1 bis 25. Das Ergebnis der durchschnittlichen Punktierung wird kaufmännisch gerundet. (z.Bsp. 23,5 Punkte = 24,0 Punkte; 23,4 Punkte = 23,0 Punkte)

6. Instrumentalbegleitung
Auch jugendliche Begleitpartner in der instrumentalen und vokalen Solowertung werden bewertet. Als Begleitinstrumente sind zugelassen:
Klavier, Cembalo, Gitarre und Akkordeon

7. Vortragszeit in der Solowertung
bis 10 Jahre: bis 6 Minuten
11 bis 13 Jahre: bis 8 Minuten
14 bis 16 Jahre: bis 10 Minuten
17 bis 19 Jahre: bis 15 Minuten

8. Vorspielzeit in der Gruppenwertung
bis 11 Jahre: bis 8 Minuten
12 bis 15 Jahre: bis 10 Minuten
16 bis 19 Jahre: bis 12 Minuten

9. Der Wettbewerb ist öffentlich.

10. Der Wettbewerb wird am Samstag, den 05. Juni 2010 ab 13:30 Uhr in Peitz ausgetragen.
Altersgruppe 1 – Wertungsvorspiele im Rathaus
ab Altersgruppe 2 – Wertungsvorspiele im Festungsturm
Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt im Rahmen eines festlichen Konzertes am Wettbewerbstag ab 19:30 Uhr im Festungsturm in Peitz.

11. Zum Wettbewerb werden alle Kinder und Jugendliche delegiert, die erfolgreich an der Vorauswahl teilgenommen haben und eine Bewertung von 23 – 25 Punkten erreichen konnten. Eine Delegierung in der Solowertung ist nur in einem Hauptfach zulässig.

12. Die öffentliche Vorauswahl findet am Freitag, den 07. Mai 2010 ab 14:00 Uhr im Saal des Bürgerzentrums Forst (Lausitz) und am Samstag, den 08. Mai 2010 ab 09:00 Uhr im Podiumssaal 1 des Kulturschlosses Landkreis Spree-Neiße in Spremberg statt.

13. Die Anmeldung für den Instrumental- bzw. Vokalbereich muss bis zum 16. April 2010 an die Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ des Landkreises Spree-Neiße, Kleine Amtstraße 1 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgt sein.
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Mit dem Falken-Musikwettbewerb fördern die Falken Office Products GmbH, die Stadt Peitz und der Landkreis Spree-Neiße junge Künstler, die ihr Können als Solist oder Ensemblemitglied auf dem Konzertpodium präsentieren wollen. Damit leisten alle Partner und Initiatoren einen wesentlichen Beitrag für die musikalische Jugendbildung im Landkreis Spree-Neiße. Dieser Wettbewerb versteht sich einerseits als Förderprogramm für musikalisch ambitionierte und talentierte junge Menschen und zeigt andererseits Maßstäbe für die Art und die Qualität des Musizierens bei der Auseinandersetzung mit Werkschöpfungen unterschiedlicher Epochen.

B. Preise

1. Falken-Wanderpokal dotiert mit 500 EUR für die höchste Gesamtpunktzahl
2. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe I
3. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe II
4. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe III
5. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe IV
6. Förderpreis der Stadt Peitz dotiert mit 125 EUR für den für die höchste Punktzahl in der Duo/Ensemble-Wertung
7. Förderpreis des Landkreises Spree-Neiße dotiert mit 125 EUR für die interessanteste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes
8. Förderpreis des Vereins „Freunde und Förderer der Musik- und Kunstschule des Landkreises Spree-Neiße“ dotiert mit 100 EUR für den jüngsten delegierten Teilnehmer

An alle Teilnehmer am Falken-Musikwettbewerb werden eine Teilnehmeranerkennung und eine Urkunde, gefördert durch den Landkreis Spree-Neiße, übergeben.

C. Wettbewerbsbedingungen

1. Ausschreibung
Der Falken-Musikwettbewerb ist für folgende klassische Fächer ausgeschrieben:
Blasinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxofon, Trompete, Bariton, Tenorhorn, Posaune, Tuba, Waldhorn, Oboe)
Zupfinstrumente
Solo oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Gitarre, Mandoline)
Gesang
Solo mit einem Begleitinstrument oder als Gruppenwertung bis zu 4 Sängern
Streichinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in Besetzung bis zu 5 Spielern (Violine, Viola, Cello)
Akkordeon
Solo oder in Besetzung bis zu 5 Spielern
Klavier
Solo oder vierhändig
Klavier-Kammermusik
Klavier und 1 bis 5 Streich- oder Blasinstrumente
Kammermusik-Ensemble
in gemischter Besetzung bis zu 5 Spielern

2. Zugelassene Altersgruppen (Stichtag 05. Juni 2010)
Wertungsgruppe I bis 10 Jahre
Wertungsgruppe II 11 bis 13 Jahre
Wertungsgruppe III 14 bis 16 Jahre
Wertungsgruppe IV 17 bis 19 Jahre

3. Teilnahmeberechtigung für Jugendliche im Instrumental- und Vokalbereich
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen, soweit sie nicht in musikalischer Berufsausbildung stehen, in nichtmusikalischen Berufen tätig oder in Ausbildung sind. Die Ausbildung muss ausschließlich durch eine Musikschule, einen privaten Musikpädagogen oder Institution erfolgen, die keiner künstlerischen Spezial- oder Hochschule angeschlossen ist. Das Höchstalter ist 19 Jahre. In der Instrumental-Gruppenwertung können Spieler bis 20 Jahre beteiligt sein, wenn das Durchschnittsalter der Gruppe die Grenze von 19 Jahren nicht überschreitet. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz oder ihre musikalische Ausbildung im Landkreis Spree-Neiße haben.

4. Vortragsliteratur
Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden. Es sollte möglichst Originalwerke aus verschiedenen Musikepochen, darunter ein Werk aus der Musik des 20. Jahrhunderts (Komponisten geboren nach 1910), enthalten.

5. Bewertung
Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die in einer Altersgruppe angemessene künstlerische Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel-, bzw. gesangstechnische Darbietung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis, Qualität des gemeinsamen Musizierens und Musizierfreude eine Rolle.

Bewertet wird grundsätzlich die Interpretation in ihrer künstlerischen Qualität. Dabei spielt die Schwierigkeit des Werkes eine nachgeordnete Rolle. Innerhalb einer Altersgruppe werden unabhängig vom unterschiedlichen Alter der einzelnen Teilnehmer, gleiche Maßstäbe angelegt. Auswendigspiel wird nicht eigens bewertet. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt durch eine Jury. Sie hat das Recht bei Zeitüberschreitungen das Vorspiel abzubrechen.

Die Jury bewertet die Leistung mit Prädikaten und Punkten in der Vorauswahl und der Endrunde des Wettbewerbes am Wettbewerbstag wie folgt:
Teilgenommen 1,0 – 10,9 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 11,0 – 15,9 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 16,0 – 20,9 Punkte
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 21,0 – 22,9 Punkte
mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 23,0 – 25,0 Punkte

Der Wanderpokal geht an den Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktzahl und ist nicht mit dem Gewinner eines Falkenpreises identisch. Die Bewertung erfolgt durch die Juroren nach vollen Punkten von 1 bis 25. Das Ergebnis der durchschnittlichen Punktierung wird kaufmännisch gerundet. (z.Bsp. 23,5 Punkte = 24,0 Punkte; 23,4 Punkte = 23,0 Punkte)

6. Instrumentalbegleitung
Auch jugendliche Begleitpartner in der instrumentalen und vokalen Solowertung werden bewertet. Als Begleitinstrumente sind zugelassen:
Klavier, Cembalo, Gitarre und Akkordeon

7. Vortragszeit in der Solowertung
bis 10 Jahre: bis 6 Minuten
11 bis 13 Jahre: bis 8 Minuten
14 bis 16 Jahre: bis 10 Minuten
17 bis 19 Jahre: bis 15 Minuten

8. Vorspielzeit in der Gruppenwertung
bis 11 Jahre: bis 8 Minuten
12 bis 15 Jahre: bis 10 Minuten
16 bis 19 Jahre: bis 12 Minuten

9. Der Wettbewerb ist öffentlich.

10. Der Wettbewerb wird am Samstag, den 05. Juni 2010 ab 13:30 Uhr in Peitz ausgetragen.
Altersgruppe 1 – Wertungsvorspiele im Rathaus
ab Altersgruppe 2 – Wertungsvorspiele im Festungsturm
Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt im Rahmen eines festlichen Konzertes am Wettbewerbstag ab 19:30 Uhr im Festungsturm in Peitz.

11. Zum Wettbewerb werden alle Kinder und Jugendliche delegiert, die erfolgreich an der Vorauswahl teilgenommen haben und eine Bewertung von 23 – 25 Punkten erreichen konnten. Eine Delegierung in der Solowertung ist nur in einem Hauptfach zulässig.

12. Die öffentliche Vorauswahl findet am Freitag, den 07. Mai 2010 ab 14:00 Uhr im Saal des Bürgerzentrums Forst (Lausitz) und am Samstag, den 08. Mai 2010 ab 09:00 Uhr im Podiumssaal 1 des Kulturschlosses Landkreis Spree-Neiße in Spremberg statt.

13. Die Anmeldung für den Instrumental- bzw. Vokalbereich muss bis zum 16. April 2010 an die Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ des Landkreises Spree-Neiße, Kleine Amtstraße 1 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgt sein.
Anmeldeformular download
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Mit dem Falken-Musikwettbewerb fördern die Falken Office Products GmbH, die Stadt Peitz und der Landkreis Spree-Neiße junge Künstler, die ihr Können als Solist oder Ensemblemitglied auf dem Konzertpodium präsentieren wollen. Damit leisten alle Partner und Initiatoren einen wesentlichen Beitrag für die musikalische Jugendbildung im Landkreis Spree-Neiße. Dieser Wettbewerb versteht sich einerseits als Förderprogramm für musikalisch ambitionierte und talentierte junge Menschen und zeigt andererseits Maßstäbe für die Art und die Qualität des Musizierens bei der Auseinandersetzung mit Werkschöpfungen unterschiedlicher Epochen.

B. Preise

1. Falken-Wanderpokal dotiert mit 500 EUR für die höchste Gesamtpunktzahl
2. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe I
3. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe II
4. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe III
5. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe IV
6. Förderpreis der Stadt Peitz dotiert mit 125 EUR für den für die höchste Punktzahl in der Duo/Ensemble-Wertung
7. Förderpreis des Landkreises Spree-Neiße dotiert mit 125 EUR für die interessanteste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes
8. Förderpreis des Vereins „Freunde und Förderer der Musik- und Kunstschule des Landkreises Spree-Neiße“ dotiert mit 100 EUR für den jüngsten delegierten Teilnehmer

An alle Teilnehmer am Falken-Musikwettbewerb werden eine Teilnehmeranerkennung und eine Urkunde, gefördert durch den Landkreis Spree-Neiße, übergeben.

C. Wettbewerbsbedingungen

1. Ausschreibung
Der Falken-Musikwettbewerb ist für folgende klassische Fächer ausgeschrieben:
Blasinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxofon, Trompete, Bariton, Tenorhorn, Posaune, Tuba, Waldhorn, Oboe)
Zupfinstrumente
Solo oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Gitarre, Mandoline)
Gesang
Solo mit einem Begleitinstrument oder als Gruppenwertung bis zu 4 Sängern
Streichinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in Besetzung bis zu 5 Spielern (Violine, Viola, Cello)
Akkordeon
Solo oder in Besetzung bis zu 5 Spielern
Klavier
Solo oder vierhändig
Klavier-Kammermusik
Klavier und 1 bis 5 Streich- oder Blasinstrumente
Kammermusik-Ensemble
in gemischter Besetzung bis zu 5 Spielern

2. Zugelassene Altersgruppen (Stichtag 05. Juni 2010)
Wertungsgruppe I bis 10 Jahre
Wertungsgruppe II 11 bis 13 Jahre
Wertungsgruppe III 14 bis 16 Jahre
Wertungsgruppe IV 17 bis 19 Jahre

3. Teilnahmeberechtigung für Jugendliche im Instrumental- und Vokalbereich
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen, soweit sie nicht in musikalischer Berufsausbildung stehen, in nichtmusikalischen Berufen tätig oder in Ausbildung sind. Die Ausbildung muss ausschließlich durch eine Musikschule, einen privaten Musikpädagogen oder Institution erfolgen, die keiner künstlerischen Spezial- oder Hochschule angeschlossen ist. Das Höchstalter ist 19 Jahre. In der Instrumental-Gruppenwertung können Spieler bis 20 Jahre beteiligt sein, wenn das Durchschnittsalter der Gruppe die Grenze von 19 Jahren nicht überschreitet. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz oder ihre musikalische Ausbildung im Landkreis Spree-Neiße haben.

4. Vortragsliteratur
Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden. Es sollte möglichst Originalwerke aus verschiedenen Musikepochen, darunter ein Werk aus der Musik des 20. Jahrhunderts (Komponisten geboren nach 1910), enthalten.

5. Bewertung
Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die in einer Altersgruppe angemessene künstlerische Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel-, bzw. gesangstechnische Darbietung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis, Qualität des gemeinsamen Musizierens und Musizierfreude eine Rolle.

Bewertet wird grundsätzlich die Interpretation in ihrer künstlerischen Qualität. Dabei spielt die Schwierigkeit des Werkes eine nachgeordnete Rolle. Innerhalb einer Altersgruppe werden unabhängig vom unterschiedlichen Alter der einzelnen Teilnehmer, gleiche Maßstäbe angelegt. Auswendigspiel wird nicht eigens bewertet. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt durch eine Jury. Sie hat das Recht bei Zeitüberschreitungen das Vorspiel abzubrechen.

Die Jury bewertet die Leistung mit Prädikaten und Punkten in der Vorauswahl und der Endrunde des Wettbewerbes am Wettbewerbstag wie folgt:
Teilgenommen 1,0 – 10,9 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 11,0 – 15,9 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 16,0 – 20,9 Punkte
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 21,0 – 22,9 Punkte
mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 23,0 – 25,0 Punkte

Der Wanderpokal geht an den Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktzahl und ist nicht mit dem Gewinner eines Falkenpreises identisch. Die Bewertung erfolgt durch die Juroren nach vollen Punkten von 1 bis 25. Das Ergebnis der durchschnittlichen Punktierung wird kaufmännisch gerundet. (z.Bsp. 23,5 Punkte = 24,0 Punkte; 23,4 Punkte = 23,0 Punkte)

6. Instrumentalbegleitung
Auch jugendliche Begleitpartner in der instrumentalen und vokalen Solowertung werden bewertet. Als Begleitinstrumente sind zugelassen:
Klavier, Cembalo, Gitarre und Akkordeon

7. Vortragszeit in der Solowertung
bis 10 Jahre: bis 6 Minuten
11 bis 13 Jahre: bis 8 Minuten
14 bis 16 Jahre: bis 10 Minuten
17 bis 19 Jahre: bis 15 Minuten

8. Vorspielzeit in der Gruppenwertung
bis 11 Jahre: bis 8 Minuten
12 bis 15 Jahre: bis 10 Minuten
16 bis 19 Jahre: bis 12 Minuten

9. Der Wettbewerb ist öffentlich.

10. Der Wettbewerb wird am Samstag, den 05. Juni 2010 ab 13:30 Uhr in Peitz ausgetragen.
Altersgruppe 1 – Wertungsvorspiele im Rathaus
ab Altersgruppe 2 – Wertungsvorspiele im Festungsturm
Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt im Rahmen eines festlichen Konzertes am Wettbewerbstag ab 19:30 Uhr im Festungsturm in Peitz.

11. Zum Wettbewerb werden alle Kinder und Jugendliche delegiert, die erfolgreich an der Vorauswahl teilgenommen haben und eine Bewertung von 23 – 25 Punkten erreichen konnten. Eine Delegierung in der Solowertung ist nur in einem Hauptfach zulässig.

12. Die öffentliche Vorauswahl findet am Freitag, den 07. Mai 2010 ab 14:00 Uhr im Saal des Bürgerzentrums Forst (Lausitz) und am Samstag, den 08. Mai 2010 ab 09:00 Uhr im Podiumssaal 1 des Kulturschlosses Landkreis Spree-Neiße in Spremberg statt.

13. Die Anmeldung für den Instrumental- bzw. Vokalbereich muss bis zum 16. April 2010 an die Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ des Landkreises Spree-Neiße, Kleine Amtstraße 1 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgt sein.
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Mit dem Falken-Musikwettbewerb fördern die Falken Office Products GmbH, die Stadt Peitz und der Landkreis Spree-Neiße junge Künstler, die ihr Können als Solist oder Ensemblemitglied auf dem Konzertpodium präsentieren wollen. Damit leisten alle Partner und Initiatoren einen wesentlichen Beitrag für die musikalische Jugendbildung im Landkreis Spree-Neiße. Dieser Wettbewerb versteht sich einerseits als Förderprogramm für musikalisch ambitionierte und talentierte junge Menschen und zeigt andererseits Maßstäbe für die Art und die Qualität des Musizierens bei der Auseinandersetzung mit Werkschöpfungen unterschiedlicher Epochen.

B. Preise

1. Falken-Wanderpokal dotiert mit 500 EUR für die höchste Gesamtpunktzahl
2. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe I
3. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe II
4. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe III
5. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe IV
6. Förderpreis der Stadt Peitz dotiert mit 125 EUR für den für die höchste Punktzahl in der Duo/Ensemble-Wertung
7. Förderpreis des Landkreises Spree-Neiße dotiert mit 125 EUR für die interessanteste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes
8. Förderpreis des Vereins „Freunde und Förderer der Musik- und Kunstschule des Landkreises Spree-Neiße“ dotiert mit 100 EUR für den jüngsten delegierten Teilnehmer

An alle Teilnehmer am Falken-Musikwettbewerb werden eine Teilnehmeranerkennung und eine Urkunde, gefördert durch den Landkreis Spree-Neiße, übergeben.

C. Wettbewerbsbedingungen

1. Ausschreibung
Der Falken-Musikwettbewerb ist für folgende klassische Fächer ausgeschrieben:
Blasinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxofon, Trompete, Bariton, Tenorhorn, Posaune, Tuba, Waldhorn, Oboe)
Zupfinstrumente
Solo oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Gitarre, Mandoline)
Gesang
Solo mit einem Begleitinstrument oder als Gruppenwertung bis zu 4 Sängern
Streichinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in Besetzung bis zu 5 Spielern (Violine, Viola, Cello)
Akkordeon
Solo oder in Besetzung bis zu 5 Spielern
Klavier
Solo oder vierhändig
Klavier-Kammermusik
Klavier und 1 bis 5 Streich- oder Blasinstrumente
Kammermusik-Ensemble
in gemischter Besetzung bis zu 5 Spielern

2. Zugelassene Altersgruppen (Stichtag 05. Juni 2010)
Wertungsgruppe I bis 10 Jahre
Wertungsgruppe II 11 bis 13 Jahre
Wertungsgruppe III 14 bis 16 Jahre
Wertungsgruppe IV 17 bis 19 Jahre

3. Teilnahmeberechtigung für Jugendliche im Instrumental- und Vokalbereich
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen, soweit sie nicht in musikalischer Berufsausbildung stehen, in nichtmusikalischen Berufen tätig oder in Ausbildung sind. Die Ausbildung muss ausschließlich durch eine Musikschule, einen privaten Musikpädagogen oder Institution erfolgen, die keiner künstlerischen Spezial- oder Hochschule angeschlossen ist. Das Höchstalter ist 19 Jahre. In der Instrumental-Gruppenwertung können Spieler bis 20 Jahre beteiligt sein, wenn das Durchschnittsalter der Gruppe die Grenze von 19 Jahren nicht überschreitet. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz oder ihre musikalische Ausbildung im Landkreis Spree-Neiße haben.

4. Vortragsliteratur
Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden. Es sollte möglichst Originalwerke aus verschiedenen Musikepochen, darunter ein Werk aus der Musik des 20. Jahrhunderts (Komponisten geboren nach 1910), enthalten.

5. Bewertung
Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die in einer Altersgruppe angemessene künstlerische Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel-, bzw. gesangstechnische Darbietung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis, Qualität des gemeinsamen Musizierens und Musizierfreude eine Rolle.

Bewertet wird grundsätzlich die Interpretation in ihrer künstlerischen Qualität. Dabei spielt die Schwierigkeit des Werkes eine nachgeordnete Rolle. Innerhalb einer Altersgruppe werden unabhängig vom unterschiedlichen Alter der einzelnen Teilnehmer, gleiche Maßstäbe angelegt. Auswendigspiel wird nicht eigens bewertet. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt durch eine Jury. Sie hat das Recht bei Zeitüberschreitungen das Vorspiel abzubrechen.

Die Jury bewertet die Leistung mit Prädikaten und Punkten in der Vorauswahl und der Endrunde des Wettbewerbes am Wettbewerbstag wie folgt:
Teilgenommen 1,0 – 10,9 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 11,0 – 15,9 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 16,0 – 20,9 Punkte
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 21,0 – 22,9 Punkte
mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 23,0 – 25,0 Punkte

Der Wanderpokal geht an den Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktzahl und ist nicht mit dem Gewinner eines Falkenpreises identisch. Die Bewertung erfolgt durch die Juroren nach vollen Punkten von 1 bis 25. Das Ergebnis der durchschnittlichen Punktierung wird kaufmännisch gerundet. (z.Bsp. 23,5 Punkte = 24,0 Punkte; 23,4 Punkte = 23,0 Punkte)

6. Instrumentalbegleitung
Auch jugendliche Begleitpartner in der instrumentalen und vokalen Solowertung werden bewertet. Als Begleitinstrumente sind zugelassen:
Klavier, Cembalo, Gitarre und Akkordeon

7. Vortragszeit in der Solowertung
bis 10 Jahre: bis 6 Minuten
11 bis 13 Jahre: bis 8 Minuten
14 bis 16 Jahre: bis 10 Minuten
17 bis 19 Jahre: bis 15 Minuten

8. Vorspielzeit in der Gruppenwertung
bis 11 Jahre: bis 8 Minuten
12 bis 15 Jahre: bis 10 Minuten
16 bis 19 Jahre: bis 12 Minuten

9. Der Wettbewerb ist öffentlich.

10. Der Wettbewerb wird am Samstag, den 05. Juni 2010 ab 13:30 Uhr in Peitz ausgetragen.
Altersgruppe 1 – Wertungsvorspiele im Rathaus
ab Altersgruppe 2 – Wertungsvorspiele im Festungsturm
Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt im Rahmen eines festlichen Konzertes am Wettbewerbstag ab 19:30 Uhr im Festungsturm in Peitz.

11. Zum Wettbewerb werden alle Kinder und Jugendliche delegiert, die erfolgreich an der Vorauswahl teilgenommen haben und eine Bewertung von 23 – 25 Punkten erreichen konnten. Eine Delegierung in der Solowertung ist nur in einem Hauptfach zulässig.

12. Die öffentliche Vorauswahl findet am Freitag, den 07. Mai 2010 ab 14:00 Uhr im Saal des Bürgerzentrums Forst (Lausitz) und am Samstag, den 08. Mai 2010 ab 09:00 Uhr im Podiumssaal 1 des Kulturschlosses Landkreis Spree-Neiße in Spremberg statt.

13. Die Anmeldung für den Instrumental- bzw. Vokalbereich muss bis zum 16. April 2010 an die Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ des Landkreises Spree-Neiße, Kleine Amtstraße 1 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgt sein.
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Mit dem Falken-Musikwettbewerb fördern die Falken Office Products GmbH, die Stadt Peitz und der Landkreis Spree-Neiße junge Künstler, die ihr Können als Solist oder Ensemblemitglied auf dem Konzertpodium präsentieren wollen. Damit leisten alle Partner und Initiatoren einen wesentlichen Beitrag für die musikalische Jugendbildung im Landkreis Spree-Neiße. Dieser Wettbewerb versteht sich einerseits als Förderprogramm für musikalisch ambitionierte und talentierte junge Menschen und zeigt andererseits Maßstäbe für die Art und die Qualität des Musizierens bei der Auseinandersetzung mit Werkschöpfungen unterschiedlicher Epochen.

B. Preise

1. Falken-Wanderpokal dotiert mit 500 EUR für die höchste Gesamtpunktzahl
2. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe I
3. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe II
4. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe III
5. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe IV
6. Förderpreis der Stadt Peitz dotiert mit 125 EUR für den für die höchste Punktzahl in der Duo/Ensemble-Wertung
7. Förderpreis des Landkreises Spree-Neiße dotiert mit 125 EUR für die interessanteste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes
8. Förderpreis des Vereins „Freunde und Förderer der Musik- und Kunstschule des Landkreises Spree-Neiße“ dotiert mit 100 EUR für den jüngsten delegierten Teilnehmer

An alle Teilnehmer am Falken-Musikwettbewerb werden eine Teilnehmeranerkennung und eine Urkunde, gefördert durch den Landkreis Spree-Neiße, übergeben.

C. Wettbewerbsbedingungen

1. Ausschreibung
Der Falken-Musikwettbewerb ist für folgende klassische Fächer ausgeschrieben:
Blasinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxofon, Trompete, Bariton, Tenorhorn, Posaune, Tuba, Waldhorn, Oboe)
Zupfinstrumente
Solo oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Gitarre, Mandoline)
Gesang
Solo mit einem Begleitinstrument oder als Gruppenwertung bis zu 4 Sängern
Streichinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in Besetzung bis zu 5 Spielern (Violine, Viola, Cello)
Akkordeon
Solo oder in Besetzung bis zu 5 Spielern
Klavier
Solo oder vierhändig
Klavier-Kammermusik
Klavier und 1 bis 5 Streich- oder Blasinstrumente
Kammermusik-Ensemble
in gemischter Besetzung bis zu 5 Spielern

2. Zugelassene Altersgruppen (Stichtag 05. Juni 2010)
Wertungsgruppe I bis 10 Jahre
Wertungsgruppe II 11 bis 13 Jahre
Wertungsgruppe III 14 bis 16 Jahre
Wertungsgruppe IV 17 bis 19 Jahre

3. Teilnahmeberechtigung für Jugendliche im Instrumental- und Vokalbereich
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen, soweit sie nicht in musikalischer Berufsausbildung stehen, in nichtmusikalischen Berufen tätig oder in Ausbildung sind. Die Ausbildung muss ausschließlich durch eine Musikschule, einen privaten Musikpädagogen oder Institution erfolgen, die keiner künstlerischen Spezial- oder Hochschule angeschlossen ist. Das Höchstalter ist 19 Jahre. In der Instrumental-Gruppenwertung können Spieler bis 20 Jahre beteiligt sein, wenn das Durchschnittsalter der Gruppe die Grenze von 19 Jahren nicht überschreitet. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz oder ihre musikalische Ausbildung im Landkreis Spree-Neiße haben.

4. Vortragsliteratur
Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden. Es sollte möglichst Originalwerke aus verschiedenen Musikepochen, darunter ein Werk aus der Musik des 20. Jahrhunderts (Komponisten geboren nach 1910), enthalten.

5. Bewertung
Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die in einer Altersgruppe angemessene künstlerische Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel-, bzw. gesangstechnische Darbietung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis, Qualität des gemeinsamen Musizierens und Musizierfreude eine Rolle.

Bewertet wird grundsätzlich die Interpretation in ihrer künstlerischen Qualität. Dabei spielt die Schwierigkeit des Werkes eine nachgeordnete Rolle. Innerhalb einer Altersgruppe werden unabhängig vom unterschiedlichen Alter der einzelnen Teilnehmer, gleiche Maßstäbe angelegt. Auswendigspiel wird nicht eigens bewertet. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt durch eine Jury. Sie hat das Recht bei Zeitüberschreitungen das Vorspiel abzubrechen.

Die Jury bewertet die Leistung mit Prädikaten und Punkten in der Vorauswahl und der Endrunde des Wettbewerbes am Wettbewerbstag wie folgt:
Teilgenommen 1,0 – 10,9 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 11,0 – 15,9 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 16,0 – 20,9 Punkte
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 21,0 – 22,9 Punkte
mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 23,0 – 25,0 Punkte

Der Wanderpokal geht an den Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktzahl und ist nicht mit dem Gewinner eines Falkenpreises identisch. Die Bewertung erfolgt durch die Juroren nach vollen Punkten von 1 bis 25. Das Ergebnis der durchschnittlichen Punktierung wird kaufmännisch gerundet. (z.Bsp. 23,5 Punkte = 24,0 Punkte; 23,4 Punkte = 23,0 Punkte)

6. Instrumentalbegleitung
Auch jugendliche Begleitpartner in der instrumentalen und vokalen Solowertung werden bewertet. Als Begleitinstrumente sind zugelassen:
Klavier, Cembalo, Gitarre und Akkordeon

7. Vortragszeit in der Solowertung
bis 10 Jahre: bis 6 Minuten
11 bis 13 Jahre: bis 8 Minuten
14 bis 16 Jahre: bis 10 Minuten
17 bis 19 Jahre: bis 15 Minuten

8. Vorspielzeit in der Gruppenwertung
bis 11 Jahre: bis 8 Minuten
12 bis 15 Jahre: bis 10 Minuten
16 bis 19 Jahre: bis 12 Minuten

9. Der Wettbewerb ist öffentlich.

10. Der Wettbewerb wird am Samstag, den 05. Juni 2010 ab 13:30 Uhr in Peitz ausgetragen.
Altersgruppe 1 – Wertungsvorspiele im Rathaus
ab Altersgruppe 2 – Wertungsvorspiele im Festungsturm
Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt im Rahmen eines festlichen Konzertes am Wettbewerbstag ab 19:30 Uhr im Festungsturm in Peitz.

11. Zum Wettbewerb werden alle Kinder und Jugendliche delegiert, die erfolgreich an der Vorauswahl teilgenommen haben und eine Bewertung von 23 – 25 Punkten erreichen konnten. Eine Delegierung in der Solowertung ist nur in einem Hauptfach zulässig.

12. Die öffentliche Vorauswahl findet am Freitag, den 07. Mai 2010 ab 14:00 Uhr im Saal des Bürgerzentrums Forst (Lausitz) und am Samstag, den 08. Mai 2010 ab 09:00 Uhr im Podiumssaal 1 des Kulturschlosses Landkreis Spree-Neiße in Spremberg statt.

13. Die Anmeldung für den Instrumental- bzw. Vokalbereich muss bis zum 16. April 2010 an die Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ des Landkreises Spree-Neiße, Kleine Amtstraße 1 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgt sein.
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Mit dem Falken-Musikwettbewerb fördern die Falken Office Products GmbH, die Stadt Peitz und der Landkreis Spree-Neiße junge Künstler, die ihr Können als Solist oder Ensemblemitglied auf dem Konzertpodium präsentieren wollen. Damit leisten alle Partner und Initiatoren einen wesentlichen Beitrag für die musikalische Jugendbildung im Landkreis Spree-Neiße. Dieser Wettbewerb versteht sich einerseits als Förderprogramm für musikalisch ambitionierte und talentierte junge Menschen und zeigt andererseits Maßstäbe für die Art und die Qualität des Musizierens bei der Auseinandersetzung mit Werkschöpfungen unterschiedlicher Epochen.

B. Preise

1. Falken-Wanderpokal dotiert mit 500 EUR für die höchste Gesamtpunktzahl
2. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe I
3. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe II
4. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe III
5. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe IV
6. Förderpreis der Stadt Peitz dotiert mit 125 EUR für den für die höchste Punktzahl in der Duo/Ensemble-Wertung
7. Förderpreis des Landkreises Spree-Neiße dotiert mit 125 EUR für die interessanteste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes
8. Förderpreis des Vereins „Freunde und Förderer der Musik- und Kunstschule des Landkreises Spree-Neiße“ dotiert mit 100 EUR für den jüngsten delegierten Teilnehmer

An alle Teilnehmer am Falken-Musikwettbewerb werden eine Teilnehmeranerkennung und eine Urkunde, gefördert durch den Landkreis Spree-Neiße, übergeben.

C. Wettbewerbsbedingungen

1. Ausschreibung
Der Falken-Musikwettbewerb ist für folgende klassische Fächer ausgeschrieben:
Blasinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxofon, Trompete, Bariton, Tenorhorn, Posaune, Tuba, Waldhorn, Oboe)
Zupfinstrumente
Solo oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Gitarre, Mandoline)
Gesang
Solo mit einem Begleitinstrument oder als Gruppenwertung bis zu 4 Sängern
Streichinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in Besetzung bis zu 5 Spielern (Violine, Viola, Cello)
Akkordeon
Solo oder in Besetzung bis zu 5 Spielern
Klavier
Solo oder vierhändig
Klavier-Kammermusik
Klavier und 1 bis 5 Streich- oder Blasinstrumente
Kammermusik-Ensemble
in gemischter Besetzung bis zu 5 Spielern

2. Zugelassene Altersgruppen (Stichtag 05. Juni 2010)
Wertungsgruppe I bis 10 Jahre
Wertungsgruppe II 11 bis 13 Jahre
Wertungsgruppe III 14 bis 16 Jahre
Wertungsgruppe IV 17 bis 19 Jahre

3. Teilnahmeberechtigung für Jugendliche im Instrumental- und Vokalbereich
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen, soweit sie nicht in musikalischer Berufsausbildung stehen, in nichtmusikalischen Berufen tätig oder in Ausbildung sind. Die Ausbildung muss ausschließlich durch eine Musikschule, einen privaten Musikpädagogen oder Institution erfolgen, die keiner künstlerischen Spezial- oder Hochschule angeschlossen ist. Das Höchstalter ist 19 Jahre. In der Instrumental-Gruppenwertung können Spieler bis 20 Jahre beteiligt sein, wenn das Durchschnittsalter der Gruppe die Grenze von 19 Jahren nicht überschreitet. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz oder ihre musikalische Ausbildung im Landkreis Spree-Neiße haben.

4. Vortragsliteratur
Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden. Es sollte möglichst Originalwerke aus verschiedenen Musikepochen, darunter ein Werk aus der Musik des 20. Jahrhunderts (Komponisten geboren nach 1910), enthalten.

5. Bewertung
Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die in einer Altersgruppe angemessene künstlerische Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel-, bzw. gesangstechnische Darbietung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis, Qualität des gemeinsamen Musizierens und Musizierfreude eine Rolle.

Bewertet wird grundsätzlich die Interpretation in ihrer künstlerischen Qualität. Dabei spielt die Schwierigkeit des Werkes eine nachgeordnete Rolle. Innerhalb einer Altersgruppe werden unabhängig vom unterschiedlichen Alter der einzelnen Teilnehmer, gleiche Maßstäbe angelegt. Auswendigspiel wird nicht eigens bewertet. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt durch eine Jury. Sie hat das Recht bei Zeitüberschreitungen das Vorspiel abzubrechen.

Die Jury bewertet die Leistung mit Prädikaten und Punkten in der Vorauswahl und der Endrunde des Wettbewerbes am Wettbewerbstag wie folgt:
Teilgenommen 1,0 – 10,9 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 11,0 – 15,9 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 16,0 – 20,9 Punkte
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 21,0 – 22,9 Punkte
mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 23,0 – 25,0 Punkte

Der Wanderpokal geht an den Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktzahl und ist nicht mit dem Gewinner eines Falkenpreises identisch. Die Bewertung erfolgt durch die Juroren nach vollen Punkten von 1 bis 25. Das Ergebnis der durchschnittlichen Punktierung wird kaufmännisch gerundet. (z.Bsp. 23,5 Punkte = 24,0 Punkte; 23,4 Punkte = 23,0 Punkte)

6. Instrumentalbegleitung
Auch jugendliche Begleitpartner in der instrumentalen und vokalen Solowertung werden bewertet. Als Begleitinstrumente sind zugelassen:
Klavier, Cembalo, Gitarre und Akkordeon

7. Vortragszeit in der Solowertung
bis 10 Jahre: bis 6 Minuten
11 bis 13 Jahre: bis 8 Minuten
14 bis 16 Jahre: bis 10 Minuten
17 bis 19 Jahre: bis 15 Minuten

8. Vorspielzeit in der Gruppenwertung
bis 11 Jahre: bis 8 Minuten
12 bis 15 Jahre: bis 10 Minuten
16 bis 19 Jahre: bis 12 Minuten

9. Der Wettbewerb ist öffentlich.

10. Der Wettbewerb wird am Samstag, den 05. Juni 2010 ab 13:30 Uhr in Peitz ausgetragen.
Altersgruppe 1 – Wertungsvorspiele im Rathaus
ab Altersgruppe 2 – Wertungsvorspiele im Festungsturm
Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt im Rahmen eines festlichen Konzertes am Wettbewerbstag ab 19:30 Uhr im Festungsturm in Peitz.

11. Zum Wettbewerb werden alle Kinder und Jugendliche delegiert, die erfolgreich an der Vorauswahl teilgenommen haben und eine Bewertung von 23 – 25 Punkten erreichen konnten. Eine Delegierung in der Solowertung ist nur in einem Hauptfach zulässig.

12. Die öffentliche Vorauswahl findet am Freitag, den 07. Mai 2010 ab 14:00 Uhr im Saal des Bürgerzentrums Forst (Lausitz) und am Samstag, den 08. Mai 2010 ab 09:00 Uhr im Podiumssaal 1 des Kulturschlosses Landkreis Spree-Neiße in Spremberg statt.

13. Die Anmeldung für den Instrumental- bzw. Vokalbereich muss bis zum 16. April 2010 an die Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ des Landkreises Spree-Neiße, Kleine Amtstraße 1 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgt sein.
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Mit dem Falken-Musikwettbewerb fördern die Falken Office Products GmbH, die Stadt Peitz und der Landkreis Spree-Neiße junge Künstler, die ihr Können als Solist oder Ensemblemitglied auf dem Konzertpodium präsentieren wollen. Damit leisten alle Partner und Initiatoren einen wesentlichen Beitrag für die musikalische Jugendbildung im Landkreis Spree-Neiße. Dieser Wettbewerb versteht sich einerseits als Förderprogramm für musikalisch ambitionierte und talentierte junge Menschen und zeigt andererseits Maßstäbe für die Art und die Qualität des Musizierens bei der Auseinandersetzung mit Werkschöpfungen unterschiedlicher Epochen.

B. Preise

1. Falken-Wanderpokal dotiert mit 500 EUR für die höchste Gesamtpunktzahl
2. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe I
3. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe II
4. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe III
5. Falken-Preis dotiert mit 150 EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe IV
6. Förderpreis der Stadt Peitz dotiert mit 125 EUR für den für die höchste Punktzahl in der Duo/Ensemble-Wertung
7. Förderpreis des Landkreises Spree-Neiße dotiert mit 125 EUR für die interessanteste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes
8. Förderpreis des Vereins „Freunde und Förderer der Musik- und Kunstschule des Landkreises Spree-Neiße“ dotiert mit 100 EUR für den jüngsten delegierten Teilnehmer

An alle Teilnehmer am Falken-Musikwettbewerb werden eine Teilnehmeranerkennung und eine Urkunde, gefördert durch den Landkreis Spree-Neiße, übergeben.

C. Wettbewerbsbedingungen

1. Ausschreibung
Der Falken-Musikwettbewerb ist für folgende klassische Fächer ausgeschrieben:
Blasinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxofon, Trompete, Bariton, Tenorhorn, Posaune, Tuba, Waldhorn, Oboe)
Zupfinstrumente
Solo oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Gitarre, Mandoline)
Gesang
Solo mit einem Begleitinstrument oder als Gruppenwertung bis zu 4 Sängern
Streichinstrumente
Solo mit einem Begleitinstrument oder in Besetzung bis zu 5 Spielern (Violine, Viola, Cello)
Akkordeon
Solo oder in Besetzung bis zu 5 Spielern
Klavier
Solo oder vierhändig
Klavier-Kammermusik
Klavier und 1 bis 5 Streich- oder Blasinstrumente
Kammermusik-Ensemble
in gemischter Besetzung bis zu 5 Spielern

2. Zugelassene Altersgruppen (Stichtag 05. Juni 2010)
Wertungsgruppe I bis 10 Jahre
Wertungsgruppe II 11 bis 13 Jahre
Wertungsgruppe III 14 bis 16 Jahre
Wertungsgruppe IV 17 bis 19 Jahre

3. Teilnahmeberechtigung für Jugendliche im Instrumental- und Vokalbereich
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen, soweit sie nicht in musikalischer Berufsausbildung stehen, in nichtmusikalischen Berufen tätig oder in Ausbildung sind. Die Ausbildung muss ausschließlich durch eine Musikschule, einen privaten Musikpädagogen oder Institution erfolgen, die keiner künstlerischen Spezial- oder Hochschule angeschlossen ist. Das Höchstalter ist 19 Jahre. In der Instrumental-Gruppenwertung können Spieler bis 20 Jahre beteiligt sein, wenn das Durchschnittsalter der Gruppe die Grenze von 19 Jahren nicht überschreitet. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz oder ihre musikalische Ausbildung im Landkreis Spree-Neiße haben.

4. Vortragsliteratur
Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden. Es sollte möglichst Originalwerke aus verschiedenen Musikepochen, darunter ein Werk aus der Musik des 20. Jahrhunderts (Komponisten geboren nach 1910), enthalten.

5. Bewertung
Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die in einer Altersgruppe angemessene künstlerische Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel-, bzw. gesangstechnische Darbietung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis, Qualität des gemeinsamen Musizierens und Musizierfreude eine Rolle.

Bewertet wird grundsätzlich die Interpretation in ihrer künstlerischen Qualität. Dabei spielt die Schwierigkeit des Werkes eine nachgeordnete Rolle. Innerhalb einer Altersgruppe werden unabhängig vom unterschiedlichen Alter der einzelnen Teilnehmer, gleiche Maßstäbe angelegt. Auswendigspiel wird nicht eigens bewertet. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt durch eine Jury. Sie hat das Recht bei Zeitüberschreitungen das Vorspiel abzubrechen.

Die Jury bewertet die Leistung mit Prädikaten und Punkten in der Vorauswahl und der Endrunde des Wettbewerbes am Wettbewerbstag wie folgt:
Teilgenommen 1,0 – 10,9 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 11,0 – 15,9 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 16,0 – 20,9 Punkte
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 21,0 – 22,9 Punkte
mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 23,0 – 25,0 Punkte

Der Wanderpokal geht an den Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktzahl und ist nicht mit dem Gewinner eines Falkenpreises identisch. Die Bewertung erfolgt durch die Juroren nach vollen Punkten von 1 bis 25. Das Ergebnis der durchschnittlichen Punktierung wird kaufmännisch gerundet. (z.Bsp. 23,5 Punkte = 24,0 Punkte; 23,4 Punkte = 23,0 Punkte)

6. Instrumentalbegleitung
Auch jugendliche Begleitpartner in der instrumentalen und vokalen Solowertung werden bewertet. Als Begleitinstrumente sind zugelassen:
Klavier, Cembalo, Gitarre und Akkordeon

7. Vortragszeit in der Solowertung
bis 10 Jahre: bis 6 Minuten
11 bis 13 Jahre: bis 8 Minuten
14 bis 16 Jahre: bis 10 Minuten
17 bis 19 Jahre: bis 15 Minuten

8. Vorspielzeit in der Gruppenwertung
bis 11 Jahre: bis 8 Minuten
12 bis 15 Jahre: bis 10 Minuten
16 bis 19 Jahre: bis 12 Minuten

9. Der Wettbewerb ist öffentlich.

10. Der Wettbewerb wird am Samstag, den 05. Juni 2010 ab 13:30 Uhr in Peitz ausgetragen.
Altersgruppe 1 – Wertungsvorspiele im Rathaus
ab Altersgruppe 2 – Wertungsvorspiele im Festungsturm
Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt im Rahmen eines festlichen Konzertes am Wettbewerbstag ab 19:30 Uhr im Festungsturm in Peitz.

11. Zum Wettbewerb werden alle Kinder und Jugendliche delegiert, die erfolgreich an der Vorauswahl teilgenommen haben und eine Bewertung von 23 – 25 Punkten erreichen konnten. Eine Delegierung in der Solowertung ist nur in einem Hauptfach zulässig.

12. Die öffentliche Vorauswahl findet am Freitag, den 07. Mai 2010 ab 14:00 Uhr im Saal des Bürgerzentrums Forst (Lausitz) und am Samstag, den 08. Mai 2010 ab 09:00 Uhr im Podiumssaal 1 des Kulturschlosses Landkreis Spree-Neiße in Spremberg statt.

13. Die Anmeldung für den Instrumental- bzw. Vokalbereich muss bis zum 16. April 2010 an die Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ des Landkreises Spree-Neiße, Kleine Amtstraße 1 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgt sein.
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