Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die vom Land Brandenburg vorgelegte Linie Ende Juni bestimmt. Damit ist der Weg frei für die weitere Detailplanung. Die Ortsumgehung Neuzelle/Eisenhüttenstadt im Zuge der B 112 ist Bestandteil einer großräumigen Verbindung zwischen den Oberzentren Cottbus und Frankfurt (Oder) sowie den Mittelzentren Forst, Guben und Eisenhüttenstadt. Die Gesamtinvestition liegt bei etwa 61 Millionen Euro. Druch den Neubau soll Eisenhüttenstadt entlastet und Neuzelle vom Durchgangsverkehr großteils befreit werden.
Grobentwurf wird erarbeitet. Start zwischen Streichwitz und Wellmitz
Die Ortsumgehungen Eisenhüttenstadt und Neuzelle sind im aktuellen Bundesverkehrswegeplan enthalten und können auf der Grundlage der Linienbestimmung weitergeplant und umgesetzt werden. Die Gesamtlänge beträgt rund 15 Kilometer. Die Straße ist zweispurig mit wechselseitigen Überholmöglichkeiten (Regelquerschnitt RQ 15,5) vorgesehen. Es sind 17 Bauwerke, wie Brücken, Durchlässe usw. geplant.
Die vom Bund bestätigte Variante 6 entspricht mit geringen Modifizierungen der bereits im Raumordnungsverfahren als Vorzugslösung herausgestellten Variante mit den im Verfahren geforderten Fortschreibungen. Diese Variante wurde aus straßenbaulicher und umweltfachlicher Sicht als beste Lösung herausgearbeitet. Bei dieser Variante entwickelt sich die Trasse im Süden aus der B 112 zwischen den beiden Einmündungen nach Streichwitz und nach Wellmitz. Sie umgeht Kummro, einem Ortsteil von Neuzelle, östlich in einem Abstand von 120 m bis 350 m. Im weiteren Verlauf werden das hochsensible FFH-Gebiet Dorchetal und die L 452 in einer Baulücke der Ortslage Kummro gequert. Zur Reduzierung der Beeinträchtigungen erfolgt diese Querung mit einer 225 Meter langen Talbrücke. Die Trasse führt östlich an Möbiskruge und Diehlo vorbei. Die Abstände zur Wohnbebauung von Möbiskruge und Diehlo betragen zwischen 100 und 350 Meter.
Nach der Querung der B 246 umgeht die Trasse dann westlich das Gewerbegebiet „Grube Präsident“ mit der VEO-Deponie, umfährt die nördlichen Ausläufer der Schönfließer Wohnbebauung und bindet nördlich der bestehenden Kreuzung der L 43 / Haupteinfahrt Arcelor in die vorhandene Linienführung der B 112 ein.
Nach der Bestätigung der Vorzugsvariante (Linienbestimmung) durch den Bund wird nun ein Grobentwurf erarbeitet, der die Grundlage von Informationsveranstaltungen in der Region ist. Ab 2021 ist die Erarbeitung von Entwurfsunterlagen geplant als Grundlage für die Planfeststellung (Baugenehmigung).
Statement
Verkehrsminister Guido Beermann: „Ich freue mich, dass für den Lückenschluss der Oder-Lausitz-Straße zwischen Cottbus und Frankfurt (Oder) eine wichtige Hürde genommen ist. Der Bund hat unserer vorgeschlagenen Variante zugestimmt. Damit können die weiteren Planungen starten. Mit der neuen Straße wollen wir die Menschen in Eisenhüttenstadt und Neuzelle vom Durchgangsverkehr entlasten und auch der Wirtschaft in der Region gute Verkehrsbedingungen bieten. Noch in diesem Jahr wollen wir den Grobentwurf vorstellen und mit Betroffenen diskutieren.“