Die Wassersituation in den Flüssen der Region hat sich durch Niederschläge im Oktober entspannt. Sowohl der Landkreis Dahme-Spreewald als auch der Landkreis Spree-Neiße haben ihre Allgemeinverfügungen zum Verbot aus der Dahme und der Spree aufgehoben.
Niederschläge sorgen für Entspannung
Der Landkreis Spree-Neiße hebt mit Bekanntgabe per Allgemeinverfügung das zeitlich beschränkte Wasserentnahmeverbot für private Wasserentnahmen aus der Spree und ihren Zuflüssen wieder auf.
Da die flächendeckenden Niederschläge am 13. und 14. Oktober 2020 zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation geführt haben, sich die Vegetationsperiode dem Ende neigt und damit auch der Bewässerungsbedarf zurückgeht, kann die Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern wieder für die Allgemeinheit freigegeben werden.
Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) ist ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung des Widerrufs wieder uneingeschränkt zulässig.
Wasserentnahme aus Dahme und Spree wieder möglich
Die rechtlich gestattete Wasserentnahme aus den Oberflächengewässern der Spree und Dahme ist wieder uneingeschränkt zulässig. Dies bestätigt der heute veröffentlichte Widerruf einer Allgemeinverfügung, die durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald am 28. August 2020 erlassen worden war. Mit dem nun veröffentlichten Amtsblatt 32/2020 tritt diese Allgemeinverfügung wieder außer Kraft. Die damit verbundene Einschränkung des befristeten Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern ist ab sofort widerrufen. Die aktuelle wasserwirtschaftliche Situation und Wetterprognose macht eine weitere
Aufrechterhaltung nicht mehr erforderlich, informiert die Untere Wasserbehörde.
Nötig war die Einschränkung aufgrund der Folgen der Trockenheit der Vorjahre und durch den anhaltenden Niederschlagsmangel in Verbindung mit den hohen Temperaturen in diesem Sommer geworden. Über eine Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald war die befristete Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern des Spreesystems und dem Oberlauf der Dahme mittels Pumpvorrichtung vollständig untersagt. Diese Untersagung erstreckte sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald und das Amt Lieberose/Oberspreewald sowie die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick.