Ab dem heutigen 9. Mai können auch in Brandenburg die öffentlichen Musik- und Kunstschulen unter Einhaltung von Schutzvorkehrungen, Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen. Der Betrieb startet zunächst eingeschränkt: Ab Montag sind der Einzelunterricht und der Unterricht in kleinen Gruppen bis zu fünf Personen wieder erlaubt. Nicht nur die allgemeinbildenden Schulen, sondern auch die 35 öffentlichen Musik- und Kunstschulen im Land waren sieben Wochen lang geschlossen. Der Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg hatte sich für die schrittweise Wiederöffnung eingesetzt und begrüßt nun den Schritt der Landesregierung: „Selbstverständlich setzen wir alle Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien und der Mitarbeiter der Musik- und Kunstschulen verantwortungsvoll um. Aber wichtig ist es, den Kindern und Jugendlichen endlich wieder Kontinuität für ihre musikalische und künstlerische Bildung zu ermöglichen“, betont die Vorsitzende Gerrit Große.
Bis zu fünf Schüler möglich
Die Musik- und Kunstschulen haben in den Wochen des Lockdowns mit großem Engagement der Lehrkräfte viel unternommen, um die Schülerinnen und Schüler trotz der Einschränkungen über den Online-Unterricht zu unterstützen. Aber digitale Mittel sind auf längere Zeit kein Ersatz für den künstlerischen Unterricht in der gewohnten Qualität.
Gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in der ab dem 8. Mai gültigen Fassung sind „mit jeweils bis zu fünf Schülerinnen und/oder Schülern […] der Instrumentalunterricht an Musikschulen […] sowie der Unterricht an sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen“ erlaubt. Bei allen Maßnahmen und Lockerungen müssen immer die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
In Fächern wie Gesang und Blasinstrumente wurden die Schutzmaßnahmen aufgrund des erhöhten Ausstoßes von Aerosolen nochmals ausgeweitet. Konzerte, Orchesterproben und das Zusammenkommen großer Musik-, Tanz- und Theaterensembles sind der jetzigen Verordnung nach weiterhin nicht zulässig.
Informationen zum Start einzelner Unterrichtsangebote sind auf den Webseiten der jeweiligen Musik- und Kunstschulen zu finden.