17:55 Uhr, 09.06.2021 | Deutschlandweiter Start für den digitalen Impfpass
Wer vollständig gegen Corona geimpft ist, soll dies jetzt digital nachweisen können. Dafür fällt in Deutschland morgen der Startschuss für den digitalen Impfpass. Details will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf einer Pressekonferenz am Donnerstag bekannt geben. Den Plänen zufolge sollen Geimpfte den Digitalpass als QR-Code unter anderem nachträglich in Arztpraxen, in den Impfzentren oder in Apotheken erhalten. Verschiedene Apps sollen ihn ab morgen bereits anzeigen können, darunter auch die Corona-Warn-App.
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17:52 Uhr, 09.06.2021 | Geänderte Öffnungszeiten an Cottbuser CTK-Abstrichstelle
Die Öffnungszeiten der Abstrichstelle am CTK sind aufgrund der niedrigen Inzidenz-Zahlen ab 14.06.2021 wie folgt geändert:
Montag / Mittwoch / Freitag von 12 bis 15 Uhr
Am Donnerstag, 10.06.2021 und Samstag, 12.06.2021 bleibt die Abstrichstelle geschlossen.
17:50 Uhr, 09.06.2021 | Landkreis Bautzen: Inzidenz fällt auf 23,0
Im Landkreis Bautzen sind bis zum Mittwoch, 9. Juni 2021, 18 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Davon handelt es sich in elf Fällen um Nachmeldungen der vergangenen sieben Tage.
50 weitere Patienten gelten als genesen. 329 Personen sind aktuell infiziert. 607 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne.
Zwölf Patienten im Alter von 66 und 93 Jahren sind verstorben. In allen Fällen handelt es sich um Nachmeldungen aus der Zeit von Anfang bis Mitte Mai. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion steigt damit seit Pandemiebeginn auf 926.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 43 Corona-Patienten behandelt, 14 davon auf einer Intensivstation.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 23,0.
Genesenen-Nachweis – neuer Link
Das Web-Formular für den Genesenen-Nachweis des Gesundheitsamtes wurde geändert. Aus technischen Gründen wurde dadurch auch der Link geändert.
Testnachweise für Schülerinnen und Schüler
Aktuell sind viele Einrichtungen und Angebote nur mit einem tagesaktuellen Corona-Test nutzbar. Zahlreiche Nachfragen erreichen das Landratsamt zur Testung von Kindern, da nicht alle Testzentren für alle Altersgruppen Schnelltests anbieten. Da im Landkreis Bautzen seit heute die Schulen wieder im Regelbetrieb arbeiten, empfiehlt das Landratsamt folgendes Vorgehen:
- Kindergartenkinder benötigen grundsätzlich keinen Test, da die Testpflicht erst ab 6 Jahren besteht.
- Auf den Nachweis eines tagesaktuellen Testes kann bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler verzichtet werden, da alle Schülerinnen und Schüler in den Schulen zwei Mal in der Woche getestet werden – der Nachweis der letzten Testung aus der Schule ist ausreichend. Ein Einbehalt des Testnachweises ist nicht notwendig, es reicht das Vorzeigen aus.
Freistaat ändert Corona-Regeln ab Montag
Der Freistaat Sachsen hat die Corona-Schutz-Verordnung überarbeitet. Diese tritt am Montag, 14. Juni 2021, in Kraft. Der genaue Wortlaut der Verordnung wird erst am Donnerstag veröffentlicht.
Neu ist, dass die 14-Tage-Frist für weitere Lockerungen bei Erreichen einer Inzidenz von unter 35 gestrichen wurde. Generell gilt, dass beim Überschreiten oder Unterschreiten von Inzidenzgrenzen auch Sonn- und Feiertage in der 5-Tages-Zählung berücksichtigt werden. Die entsprechenden Lockerungen oder Verschärfungen gelten dann ab dem übernächsten Tag.
Neu ist zudem, dass viele Lockerungen an die Auslastung der Intensivstationen mit Corona-Patienten gekoppelt sind. Bisher wurden nur Corona-Patienten auf Normalstationen berücksichtigt. Künftig gilt: Sind entweder mehr als 1.300 Betten auf der Normalstation oder 420 Betten auf den sächsischen Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt, kommt es zur Aufhebung aller Lockerungsschritte, die bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 möglich sind.
Die Kontaktbeschränkungen werden nicht verändert, eine Ausnahme stellen Familien-, Vereins- und Firmenfeiern dar, die bei einer Inzidenz unter 35 mit bis zu 50 Personen möglich sind. Das gilt für Feiern daheim oder in externen Räumlichkeiten, darunter auch der Gastronomie sofern es extra Räume sind.
Landkreis Bautzen aktuell:
Entsprechend der aktuellen Inzidenz gilt für den Landkreis Bautzen zudem ab Montag für den Fall, dass die Inzidenz laut RKI bis einschließlich Sonnabend erneut mindestens einen Tag über 35 liegt:
- Erlaubt sind Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern gleichzeitig. Auflagen sind hier ein genehmigtes Hygienekonzept, Terminbuchung, Kontakterfassung sowie Testpflicht.
- Mensen und Kantinen können ohne Testpflicht, aber mit Kontakterfassung öffnen
- Die Öffnung von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Wellnesszentren und Thermen ist erlaubt. Auflagen sind ein selbst erstelltes Hygienekonzept, Kontakterfassung, tagesaktueller Test. Wichtige Information für die Freibäder: Für Minderjährige entfällt in Freibädern die Testpflicht.
- Indoorspielplätze, Zirkusse, Spielhallen, -banken, Wettannahmestellen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Kunden öffnen.
Sollte der Inzidenzwert im Landkreis Bautzen laut RKI bis einschließlich Sonnabend weiterhin unter 35 liegen, gelten dann folgende Lockerungen ab Montag, 14. Juni:
- Eine Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie ist nicht mehr notwendig.
- Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig.
- An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, die Testpflicht entfällt.
- Sport ohne Zuschauer ist ohne Test und Personenbegrenzung möglich.
- Saunen, Dampfbäder und -saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Besucher öffnen.
- Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und Kontaktnachverfolgung öffnen,
- Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, Messen im Innenbereich, Großveranstaltungen, Dampfsaunen, Dampfbäder, Saunen und Prostitutionsangebote bleibt die Testpflicht bestehen.
- https://medienservice.sachsen.de/medien/news/252834Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Schulen: Keine Maskenpflicht bei Inzidenz unter 35
Die Corona-Regeln für Schulen und Kitas im Freistaat Sachsen werden ab Montag in einer eigenen Verordnung des Kultusministeriums festgelegt und nicht mehr Bestandteil der Corona-Schutz-Verordnung.
Die neue „Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung“, die ab Montag, 14. Juni 2021, gelten wird, sieht unter anderem vor, dass die Maskenpflicht in der Schule ab einer Inzidenz unter 35 entfällt. Nach der 5+2-Regel (5 Tage unter dem Wert, Geltung ab übernächsten Tag) könnte dies bei einer entsprechend Inzidenzlage bis einschließlich Sonnabend bereits ab Montag, 14.06.2021, gelten.
Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Schulen und Kindertageseinrichtungen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im Regelbetrieb geöffnet bleiben. Ferner sind inländische Schulfahrten ab dem 14. Juni auch wieder möglich, sofern sich die jeweilige Schule im Regelbetrieb befindet. Die Verordnung gilt zunächst bis 30. Juni 2021.
17:46 Uhr, 09.06.2021 | Landkreis Görlitz: Inzidenz fällt auf 13,45
Aktuelle Zahlen des Landkreises im Überblick – Stand 09.06.2021, 0 Uhr
| Aktuell | Veränderung zum Vortag | |
|---|---|---|
| 7-Tage-Inzidenz (Landkreis) | 13,45 | – 3,96 |
| Coronafälle (gesamt) | 20.366 | + 4 |
| davon Fälle mit britischer Variante B.1.1.7 (gesamt) | 1.187 | + 4* |
| Positiv PCR-getestete Personen in Quarantäne | 77 | – 8 |
| Personen in stationärer Behandlung | 28 | – 3 |
| Todesfälle | 1.145 | + 2** |
* Die Mutationen wurden für bereits bestehende Fälle gemeldet. Erklärung: Um Virusmutationen zu erkennen, ist die Sequenzierung eines positiven PCR-Tests notwendig, sodass die Befunde erst nachträglich bekannt werden.
** Die Todesfälle beziehen sich auf den 29. Mai und 4. Juni 2021.
zur Übersicht der aktuellen Zahlen in den Kommunen (Gemeindetabelle)
Aktuell wurden im Landkreis Görlitz vier neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt. Die Neuinfektionen betreffen ausschließlich Erwachsene, verteilt auf die verschiedenen Kommunen des Landkreises Görlitz.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 13,45 je 100.000 Einwohner, der durch das RKI ermittelte Wert liegt heute bei 12,3. Abweichungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
Derzeit befinden sich 28 Menschen in medizinischer Behandlung in Kliniken des Landkreises Görlitz, acht davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Im Landkreis Görlitz sind bislang 1.187 Fälle der britischen Mutante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 nachgewiesen worden, 17 davon sind aktuell noch aktiv und stehen unter Quarantäne.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 20.366 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 77 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Am 29. Mai und 4. Juni 2021 sind zwei weitere Personen in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben. Es handelt sich um eine 93-jährige Frau und einen 90-jährigen Mann. Damit erhöht sich die Zahl der an bzw. mit Corona Verstorbenen im Landkreis Görlitz auf 1.145.
7-Tage-Inzidenz nach dem Berechnungsverfahren des Robert-Koch-Instituts (RKI)
| Tag 8 | Tag 7 | Tag 6 | Tag 5 | Tag 4 | Tag 3 | Tag 2 | Tag 1 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 02.06. | 03.06. | 04.06. | 05.06. | 06.06. | 07.06. | 08.06. | 09.06. | |
| 37,6 | 30,1 | 28,5 | 23,3 | 21,4 | 21,4 | 16,2 | 12,3 | Inzidenz |
* bezogen auf Neuinfektionen je 100.000 Einwohner nach Meldung des RKI,
Stand: 09.06.2021 08:48:28
Quelle: Robert Koch-Institut (RKI), RKI-Dashboard
17:06 Uhr, 09.06.2021 | OSL: Inzidenz leicht auf 11,0 angestiegen
| Landkreis OSL | |
| Neufälle im 24h-Vergleich | 4 |
| bestätigte Fälle gesamt | 7.383 |
| aktuelle Fälle | 47 |
| davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung | 1 |
| Genesene | 7072 |
| Sterbefälle | 264 |
| in Quarantäne | 114 |
Stand: 09.06.2021 (Quelle: http://corona.rki.de)
Mehr unter > Corona-Statistik Oberspreewald-Lausitz
Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100/150/165, gelten ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Unterschreitet ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen an 5 aufeinander folgenden Werktagen* die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100/150/165, so treten an dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen außer Kraft.
(* Sonn- und Feiertage zählen nicht als Werktage)
| Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz | |
| 03.06.2021 | 25,6 |
| 04.06.2021 | 20,1 |
| 05.06.2021 | 17,4 |
| 06.06.2021 | 14,6 |
| 07.06.2021 | 14,6 |
| 08.06.2021 | 10,1 |
| 09.06.2021 | 11,0 |
17:00 Uhr, 09.06.2021 | LDS: Inzidenz sinkt auf 12,9
| Aktuelle Fallzahlen LDS laut Dashboard LAVG | |
| bestätigte Infektionen | 7.062 |
| Veränderung zum Vortag | +1 |
| Todesfälle | 249 |
| Genesene | 6.760 |
| aktuell infizierte Personen | 53 |
| davon in stationärer Behandlung | 2 |
| 7-Tage-Inzidenz | 12,9 |
| (Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des LAVG und derer des Landkreises Dahme-Spreewald zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen.) | |
| Entwicklung 7-Tage-Inzidenz im LDS | |||||||
| Datum | 09.06. | 08.06. | 07.06. | 06.06. | 05.06. | 04.06. | 03.06. |
| Inzidenz | 12,9 | 15,2 | 13,5 | 12,9 | 17,0 | 15,8 | 17,0 |
16:55 Uhr, 09.06.2021 | Oder-Spree: Inzidenz steigt auf 9,5
Im Landkreis Oder-Spree ist laut Statistik des Robert Koch-Instituts vom 9. Juni die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der nachgewiesenen Fälle einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner, im Vergleich zum Vortag leicht gestiegen und liegt jetzt bei 9,5 – der Wert für Brandenburg bei 11,1. Im Laufe des gestrigen Tages wurden vier neue Infektionen registriert, während der vergangenen sieben Tage waren es kreisweit 17 neue Fälle.
Kumuliert wurden im Kreisgebiet seit Beginn des Pandemiegeschehens 8194 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der im Kontext mit dem Coronavirus in Oder-Spree zu beklagenden Todesfälle hat sich nicht erhöht und liegt weiterhin bei 311. Bisher gelten 7832 Infizierte als genesen. Damit sind am heutigen Tag 51 Personen mit Wohnsitz im Landkreis Oder-Spree nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Vrus infiziert.
Datengrundlage für diese Veröffentlichung ist die Meldesoftware SurvNet des Robert Koch-Instituts.
16:21 Uhr, 09.06.2021 | Spree-Neiße: Inzidenz steigt auf 11,4
| Aktuelle Fallzahlen im Landkreis | Stand: 09.06.2021 |
| Bestätigte Infektionen insgesamt | 7635 |
| Veränderung zum Vortag | + 8 |
| davon stationäre Behandlung | 1 |
| Angeordnete Quarantäne (nicht enthalten positiv Getestete) | 72 |
| davon geheilt | 7276 |
| Anzahl der Todesfälle durch/oder in Verbindung mit Covid-19 | 196 |
| Aktuell infizierte Personen | 163 |
| 7-Tage-Inzidenzwert * | 11.4 |
* Anzahl Neuinfektionen der letzten 7 Tage / 113720 (Einwohner LKSPN) * 100000
(Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des LAVG und derer des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen können.)
Infektionsfälle im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
| Kommune | Anzahl bestätigt |
|---|---|
| Amt Burg (Spreewald) | 703 |
| Amt Döbern-Land | 730 (+ 4) |
| Amt Peitz | 573 |
| Gemeinde Kolkwitz | 528 (+ 1) |
| Gemeinde Neuhausen/Spree | 299 (+ 1) |
| Gemeinde Schenkendöbern | 239 (+ 1) |
| nicht im Landkreis | 95 |
| Stadt Drebkau | 338 |
| Stadt Forst (Lausitz) | 1154 (+ 1) |
| Stadt Guben | 1097 |
| Stadt Spremberg | 1648 |
| Stadt Welzow | 231 |
7-Tage-Inzidenz Übersicht
| 09.06.2021 | 11.4 |
| 08.06.2021 | 9.7 |
| 07.06.2021 | 8.8 |
| 06.06.2021 | 9.7 |
| 05.06.2021 | 14.1 |
| 04.06.2021 | 22.0 |
| 03.06.2021 | 29.0 |
14:33 Uhr, 09.06.2021 | Inzidenzwert in Cottbus angestiegen
Der Inzidenzwert in Cottbus ist leicht angestiegen und liegt aktuell bei elf. Das gab die Stadt heute bekannt. Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden drei Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
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12:05 Uhr, 09.06.2021 | Impfupdate: Schutzimpfungen in Brandenburg
In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 1.101.150 Menschen eine Erstimpfung erhalten. 563.273 Menschen sind vollständig geimpft (das entspricht 43,7 % und 22,3 % der Bevölkerung). Insgesamt wurden nach Angaben des Impflogistik-Stabes 1.630.880 Impfungen verabreicht (Stand 08.06.2021). Das sind 36.901 mehr Impfungen als am Vortag gemeldet.
11:22 Uhr, 09.06.2021 | 41 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 1.100
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 41 erhöht. So sind insgesamt 108.616 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 09.06.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). Aktuell werden 72 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 28 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 25 beatmet werden. In Brandenburg sind ungefähr 103.700 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt rund 1.100.
Landkreis / | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 09.06., 00:00 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | 7-Tage-Fallzahl | Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) |
Barnim | +3 | 6.085 | 8,1 | 15 | 223 (+0) |
Brandenburg a. d. H. | +1 | 2.328 | 1,4 | 1 | 87 (+2) |
Cottbus/Chóśebuz | +2 | 5.915 | 9,0 | 9 | 204 (+0) |
Dahme-Spreewald | +1 | 7.062 | 12,9 | 22 | 249 (+0) |
Elbe-Elster | +4 | 7.117 | 21,6 | 22 | 245 (+0) |
Frankfurt (Oder) | +1 | 2.245 | 12,1 | 7 | 111 (+0) |
Havelland | +1 | 6.253 | 11,0 | 18 | 181 (+0) |
Märkisch-Oderland | +2 | 6.940 | 8,2 | 16 | 275 (+0) |
Oberhavel | +2 | 8.359 | 14,6 | 31 | 270 (+0) |
Oberspreewald-Lausitz | +4 | 7.383 | 11,0 | 12 | 264 (+0) |
Oder-Spree | +4 | 8.194 | 9,5 | 17 | 311 (+0) |
Ostprignitz-Ruppin | +0 | 4.133 | 3,0 | 3 | 152 (+0) |
Potsdam | +4 | 7.095 | 15,0 | 27 | 242 (+0) |
Potsdam-Mittelmark | +1 | 7.873 | 10,6 | 23 | 204 (+0) |
Prignitz | +0 | 3.232 | 3,9 | 3 | 164 (+0) |
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa | +8 | 7.635 | 11,4 | 13 | 196 (+0) |
Teltow-Fläming | +2 | 6.858 | 23,5 | 40 | 208 (+2) |
Uckermark | +1 | 3.909 | 0,8 | 1 | 165 (+1) |
Brandenburg gesamt | +41 | 108.616 | 11,1 | 280 | 3.751 (+5) |
Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis / |
09.06. |
08.06. |
07.06. | Sonntag 06.06. |
05.06. |
04.06. |
03.06. |
02.06. |
01.06. |
31.05. |
Barnim | 8,1 | 9,7 | 7,0 | 7,0 | 9,2 | 12,4 | 11,3 | 11,3 | 14,0 | 14,0 |
Brandenburg a. d. H. | 1,4 | 2,8 | 5,5 | 5,5 | 8,3 | 12,5 | 20,8 | 42,9 | 40,2 | 37,4 |
Cottbus | 9,0 | 10,0 | 10,0 | 9,0 | 11,0 | 11,0 | 15,0 | 20,1 | 20,1 | 23,1 |
Dahme-Spreewald | 12,9 | 15,2 | 13,5 | 12,9 | 17,0 | 15,8 | 17,0 | 17,6 | 17,6 | 17,0 |
Elbe-Elster | 21,6 | 21,6 | 21,6 | 18,7 | 20,6 | 21,6 | 27,5 | 29,5 | 26,5 | 29,5 |
Frankfurt (Oder) | 12,1 | 19,0 | 19,0 | 17,3 | 19,0 | 17,3 | 20,8 | 26,0 | 20,8 | 24,2 |
Havelland | 11,0 | 16,0 | 14,7 | 20,9 | 23,9 | 22,7 | 26,4 | 28,2 | 23,9 | 23,3 |
Märkisch-Oderland | 8,2 | 8,2 | 8,7 | 9,2 | 8,2 | 7,7 | 12,8 | 13,3 | 13,8 | 14,3 |
Oberhavel | 14,6 | 16,4 | 16,9 | 16,0 | 15,5 | 16,9 | 19,7 | 20,2 | 17,4 | 17,4 |
Oberspreewald-Lausitz | 11,0 | 10,1 | 14,6 | 14,6 | 17,4 | 20,1 | 25,6 | 36,6 | 30,2 | 30,2 |
Oder-Spree | 9,5 | 8,9 | 9,5 | 7,8 | 8,4 | 12,3 | 18,5 | 15,7 | 13,4 | 14,0 |
Ostprignitz-Ruppin | 3,0 | 7,1 | 7,1 | 7,1 | 5,1 | 5,1 | 8,1 | 9,1 | 6,1 | 6,1 |
Potsdam | 15,0 | 15,5 | 16,6 | 17,7 | 16,1 | 11,6 | 16,6 | 17,7 | 15,0 | 16,1 |
Potsdam-Mittelmark | 10,6 | 14,3 | 14,8 | 17,1 | 17,1 | 15,7 | 19,4 | 18,9 | 16,2 | 16,2 |
Prignitz | 3,9 | 9,2 | 9,2 | 9,2 | 7,9 | 6,6 | 9,2 | 11,8 | 10,5 | 10,5 |
Spree-Neiße | 11,4 | 9,7 | 8,8 | 9,7 | 14,1 | 22,0 | 29,9 | 31,7 | 27,3 | 27,3 |
Teltow-Fläming | 23,5 | 27,1 | 27,1 | 24,7 | 24,1 | 22,4 | 30,0 | 22,9 | 18,8 | 18,8 |
Uckermark | 0,8 | 2,5 | 3,4 | 4,2 | 4,2 | 7,6 | 16,0 | 18,5 | 17,7 | 16,8 |
Brandenburg gesamt | 11,1 | 12,9 | 13,0 | 13,2 | 14,1 | 14,7 | 19,1 | 20,5 | 18,4 | 18,7 |
7-Tage-Inzidenz ≤ 50 | Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100/150/165, gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG). Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des § 28b IfSG an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100/150/165, so treten an dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b IfSG außer Kraft. Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 50, findet frühestens ab dem 31. Mai 2021 in den Schulen der Primarstufe und frühestens ab dem 7. Juni 2021 in allen weiteren Schulen der Unterricht als Präsenzunterricht statt (§ 17 Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). |
7-Tage-Inzidenz > 50 und ≤ 100 | |
7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150 | |
7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165 | |
7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200 | |
7-Tage-Inzidenz ≥ 200 | |
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI> bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.







