Nach der Rekordhitze vom Mittwoch erreicht nun die zweite Hitzewelle die Region. Es werden Termperaturen bis 37 Grad Celsius, die sich bis zu 41 Grad anfühlen können, erwartet. Aktuell (10:46 Uhr) zu den vier heißesten Städten Deutschlands (Seehausen 10 Uhr: 32 Grad, Gardelegen 31.1 Grad, Genthin 31,0 Grad, Cottbus 30,9 Grad). Es weht ein Südwestwind mit 16 km/h Böen bis 40 km/h sind möglich. Der deutsche Wetterdienst hat für die Region neben der Hitzewarnung (bis 19 Uhr) auch eine UV-Warnung herausgegeben, sie gilt von 11 bis 17 Uhr. Längere Aufenthalte im Freien sollten vermieden und entsprechende Schutzmaßnahmen vorgenommen werden. Im gesamten Land Brandenburg herrscht die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5.
Der Juni 2019 geht als wärmster Juni seit 1981 in die Geschichte ein. Die deutschlandweite Durchschnittstemperatur von 19,8 Grad Celsius im Juni wurde in diesem Jahr um 4,4 Grad überschritten, im Osten teilweise bis zu sechs Grad. Darüber hinaus ist er mit 300 Sonnenstunden der sonnenreichste seit 1951, im Vergleich zum Durchschnitt schien die Sonne im Juni 2019 150% der durchschnittlichen Werte. Er war gleichzeitig sehr trocken, es fielen nur 55L Regen pro Quadratmeter, was 64% des Durchschnittsniederschlags im Juni entspricht. Auch bei der Anzahl der Tage über 30 Grad stellte die Region neue Rekorde auf, bisher lagen sie bei 8 Tagen in Cottbus, in diesem Jahr waren es bereits 15 im Juni.
Die UV-Strahlung erreicht ungewohnt hohe Werte. Schutzmaßnahmen sind unbedingt erforderlich. Zwischen 11 und 15 Uhr sollten Sie lange Aufenthalte in der Sonne vermeiden. Auch im Schatten gehören ein sonnendichtes Hemd, lange Hosen, Sonnencreme (SPF 15+), Sonnenbrille und ein breitkrempiger Hut zum sonnengerechten Verhalten.
UV-Schutztipps
Starke Sonnenbestrahlung meiden
Unternehmungen auf die Morgen- und Nachmittagsstunden legen.
Mittags zwischen 11 und 15 Uhr drinnen oder im Schatten aufhalten.
Babys im ersten Lebensjahr nicht der direkten Sonne aussetzen.
Bei Aktivitäten im Freien auf den UV-Index achten: zum Beispiel www.uv-index.de.
Sonnengerechte Kleidung und Sonnenbrille
Textiler Sonnenschutz besteht aus: dicht gewebten T-Shirts oder Hemden, Tuch, Kappe oder Hut mit Schirm und Nackenschutz sowie Schuhen, die den Fußrücken schützen. Bei Sonnenschutzkleidung auf die Kennzeichnung achten: UV-Protection-Factor UPF 30 oder Prüfsiegel „UV-Standard 801“.
Sonnenbrille tragen. Einen geeigneten UV-Schutz bietet die Kennzeichnung DIN EN ISO12312-1E mit dem Standard „UV-400“.
Sonnenschutzmittel
Sonnenschutzmittel nicht verwenden, um den Aufenthalt in der Sonne zu verlängern.
Unbekleidete Hautpartien mit Sonnenschutzmitteln eincremen.
Sonnencremes mit Lichtschutzfaktor LSF 30 benutzen, die einen UVA- und UVB-Schutz bieten und keine Duftstoffe enthalten.
Vor dem Sonnenaufenthalt Sonnencreme dick und gleichmäßig auftragen und besonders auf die „Sonnenterassen“ des Körpers achten: Nase, Ohren, Lippen, Schultern und Fußrücken.
Eincremen nach zwei Stunden wiederholen, nach dem Baden ebenfalls.
Achtung: Das wiederholte Eincremen verlängert nicht die Sonnenschutzzeit.
Babys im ersten Jahr nicht mit Sonnencreme eincremen.
Quelle: nach Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. (BfS, ADP, DWD und weitere Institutionen arbeiten im UV-Schutz-Bündnis zusammen.)
Richtiges Verhalten im Wald
Waldbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus fahrlässiger Unachtsamkeit oder durch vorsätzliche Brandstiftung.
- Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe, außer an hierzu ausdrücklich ausgewiesenen Plätzen!
- Nicht Rauchen und keine Zigarettenreste fortwerfen! Dies gilt auch für die Autofahrt durch oder entlang eines Waldes!
- Keine Glasabfälle liegen lassen, sie könnten bei Sonnenbestrahlung als Brennglas wirken!
- Nicht mit dem Fahrzeug über entzündlichem Untergrund parken! Der Katalysator eines Kraftfahrzeugs erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen! Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkflächen!