Die Energiewende ist die Ablösung fossiler Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) als Quelle menschlicher Energieversorgung mit dem Ziel, einem Klimawandel durch Freisetzung von in Millionen Jahren gespeichertem CO2 zu verhindern. Kriege um endliche Rohstoffquellen sollen beendet bzw. verhindert werden.
Die Energiewende basiert auf Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik, die gestatten, ausschließlich solare, also erneuerbare Energiequellen für die Gewinnung von Nutzenergie zu verwenden.
Im Industriezeitalter hat sich die Energieversorgung zu einem beherrschenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Insbesondere die Elektroenergieerzeugung wurde in den letzten 150 Jahren in einen Konzentrationsprozess zentralisierter Dampferzeugergroßkraftwerke zu einem hochsubventionierten Industriezweig entwickelt, dessen Markt sich überwiegend privatkapitalistisch organisierte Oligopole untereinander aufgeteilt haben.
Im Nachwendedeutschland wurde die DDR-Energiewirtschaft durch Privatisierung in diesen Prozess einbezogen. Mehrfach wurden Bestandteile des Industriezweiges weiter verkauft. Eine angeblich beabsichtigte Entflechtung der Monopolstrukturen zur „Liberalisierung des Energiemarktes“ hat damit nicht stattgefunden. Letzter Käufer der Kohle- und Energieindustrie unserer Region ist der schwedische Energiekonzern Vattenfall. Tuomo Hattaka ist Europa-Chef dieses weltweit agierenden Unternehmens.
Energieversorgung ist wesentlicher Bestandteil kommunaler Daseinsfürsorge. Um sie weitgehend autark und von privatwirtschaftlichen Ausbeutungsverhältnissen frei zu gestalten, wird sie dezentral organisiert mit dem Ziel, Energie aus regenerativen Quellen vorrangig dezentral dort zu nutzen, wo sie gesammelt und gespeichert wurde.
Die derzeitige Übergangsperiode ist vom Widerspruch zwischen dem herkömmlichen System der zentralisierten Nutzenergieerzeugung und weiträumigen Verteilung und dem dezentralen System der Nutzenergieerzeugung und ihrer lokalen bzw. regionalen Verwendung gekennzeichnet. Ungenügend regelbare Grundlast aus zentralisierten Großkraftwerken steht weiträumig erzeugte unstetige Energie aus regenerativen Quellen gegenüber. Um daraus ein nachhaltiges System regenerativer Energieerzeugung zu entwickeln, sind zunächst Anlagen erforderlich, um überschüssig erzeugte Nutzenergie zu speichern. Sie fällt immer öfter und immer mehr an, je mehr das Aufkommen von Elektroenergie aus Windkraft, Photovoltaik und Biogas wächst.
Dieses Wachstum verdanken wir dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das weltweit beispielhaft die staatliche Anschubfinanzierung von Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen ermöglicht.
Braunkohlengroßkraftwerke sind wegen der veralteten Dampferzeugertechnologie ungeeignet, kurzzeitig tageszeitlich und meteorologisch bedingte Schwankungen des Aufkommens erneuerbarer Energien auszugleichen. Zwangsweise muss immer häufiger mehr erzeugte Energie aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen ungenutzt abgeschaltet werden. Das ist notwendig, um die Netzstabilität zu erhalten und Stromausfälle zu verhindern. Die Ausfallentschädigung wird den Haushalten auferlegt. Großverbraucher entziehen sich dieser Umlage.
Für Braunkohleverstromung sind die staatlichen Subventionen wesentlich höher als die Kosten der Anschubförderung erneuerbarer Energien durch das EEG. Ohne indirekte staatliche Subventionen wäre der Betrieb von Braunkohlengroßkraftwerken bereits jetzt für die Betreiber unrentabel.
Sowohl für die zentralisierte fossile als auch für die dezentrale regenerative Elektroenergieversorgung muss mit Speichern und Verbrauchsmanagement Netzeinspeisung und –Belastung in Übereinstimmung gehalten werden. Wegen ihrer trägen Lastwechselreaktion sind Grundlasteinspeisungen eine Störgröße. Der Ausgleich der Unstetigkeit erneuerbarer Quellen erfordert das 750-fache Speichervolumen der vorhandenen Pumpspeicher.(1)
Das Gasnetz kann für massenhaft errichtete Mini-Blockheizkraftwerke, so genannte Schwarmkraftwerke, genutzt werden. Der Betreiber eines Kraftwerksschwarmes kann regionale Netzeinspeise- und Netzentnahmeschwankungen nahezu in Echtzeit ausgleichen. Die zwischengespeicherte Abwärme der Gasmotor-Generatoren wird für Warmwasseraufbereitung, Heizung, Kühlung und Raumklima genutzt.
Im Land Brandenburg wird gegenwärtig bereits mehr als 65 % des Bedarfs an Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Insgesamt wird dreimal so viel Elektroenergie erzeugt, wie das Land selbst verbraucht.(2)
Vattenfall hält nach wie vor am Dauerbetrieb großer Grundlastkraftwerke fest und fordert für den Abtransport überschüssigen Stromes Netzausbau auf Kosten der Steuerzahler. Anstatt in Energiespeicher zu investieren, droht das Management die Pumpspeicherkraftwerke des Unternehmens wegen Unwirtschaftlichkeit stillzulegen.(3)
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 27.08.2012 will Herr Hattaka, neue Marktanteile bei der Erzeugung und dem Management „sauberer“ Energie gewinnen: „Windparks an Land und auf hoher See, Kraftwerke, die mit Biomasse laufen, mehr dezentrale Energieproduktion und ein Wandel weg von großen Kraftwerken in der Nähe der Zentren hin zu kleinen dezentralen Anlagen fernab der Verbraucher“ formuliert er seine Marktstrategie. “Wir brauchen aber auch noch viele Jahre konventionelle Kraftwerke, “ fügt er hinzu und meint damit die Dampferzeuger-Großkraftwerke. Ein Ersatzkraftwerk mit CO2-Abscheidung in Jänschwalde fordert er weiterhin, in der Hoffnung die eindeutig abgelehnte CO2 –Verpressung doch noch durchzusetzen, um die zu erwartende Preisdegression für erneuerbare Energien zu verhindern. Deshalb kündigt er bis 2020 um bis zu 30 % steigende Preise von Stromrechnungen für Privatkunden an.
Es ist Fakt, dass die elektroenergetische Selbstversorgung aus Fotovoltaik schon in weniger als 5 Jahren auch ohne staatliche Förderung selbst mit Batteriespeichern preisgünstiger sein wird, als der Strom aus dem Netz.(4)
Setzt das Vattenfall-Management darauf, dass das Wahlverhalten der Bevölkerung auch weiterhin die Befreiung von Umlagen und Mehrwertsteuern für Großverbraucher duldet, zu denen die Braunkohltagebaue des Konzerns gehören?
Um Wähler zu täuschen, ist ihm Werbung für die „Company“ mit Großanzeigen in unseren regionalen Medien nicht zu teuer. Unter anderen die LR, der Märkische Bote und der Cottbuser Wochenkurier unterziehen sich dafür der Selbstzensur zur Verhinderung öffentlicher Kritik an den Machenschaften des Konzernmanagements.
Der schwedische Staat hat vor Jahren Anteile bei deutschen Energiekonzernen erworben. Das Risiko dieser Kapitaltransaktionen will er nun dem deutschen Steuerzahler anhängen, indem er ihn auf Entschädigung seiner Geschäftsverluste aus der Energiewende verklagt. Andererseits kann sich Vattenfall der Bevölkerung gegenüber ebenso wenig für Haftpflicht von Havarien versichern, wie seine deutschen Mitinhaber des Energieoligopols. Unverfroren fordert Vattenfall trotzdem vom deutschen Staat Entschädigung für die Stilllegung der erworbenen Pannen-Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel. Mit der Umwidmung in eine GmbH entzieht sich der Konzern allen Zukunftsrisiken und Verpflichtungen, zu denen die Abfindung der Beschäftigten bei Insolvenz gehört. Das Oligopol beherrscht noch immer 80 % des deutschen Energiemarktes!
Dem neoliberalen globalen Mainstream folgend, unterstützt das gegenwärtige energiepolitische Regierungshandeln die mit Hilfe des Herrn Hattaka auf quasi koloniale Ausbeutung ausgerichtete Konzernstrategie.
Wie könnte sonst die Ausbremsung der Energiewende durch Dauerbetrieb umweltschädlicher Großkraftwerke mit überflüssiger Grundlastproduktion weiterhin begünstigt werden?
Womit haben sich die Eigentümer und Manager der Unternehmen mit hohem Energieverbrauch verdient, zu Lasten der übrigen Verbraucher hochgradig subventioniert zu werden?
Weshalb werden die Betreiber von Braunkohletagebauen nicht gesetzlich verpflichtet, an Stelle der ausgekohlten Braunkohlenflöze Tiefbauten für Energiespeicheranlagen zu hinterlassen?
Ist es nicht die neoliberale Wirtschaftspolitik, die zur Umverteilung des in gesellschaftlicher Arbeit hervorgebrachten Reichtums von unten nach oben führt? Sie verhindert flächendeckenden Mindestlohn nach unten und gestattet exzessive Höhen von Managervergütungen und der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach oben.
Herr Hattaka baut darauf, die Bevölkerung zur erneuten Wahl von Politikern der Bundesregierung und von Landesregierungen zu übertölpeln, die unsinnigen Anti-Autarkie-Bestrebungen in der Energieversorgung folgen und sich auf Kosten der Steuerzahler weiterhin in die Abhängigkeit des Oligopols der Energiekonzerne kaufen und benutzen lassen.
Die Energiewendelogik des Herrn Hattaka ist die Logik eines Managers, der sich gegen das Gemeinwohl für die Verfolgung der Partialinteressen von Kapitaleignern verdingt.
Wer klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die vom Oligopol der Energiekonzerne verursachte Verletzung Artikel 14 (2) des Grundgesetzes? „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ist mit Weisheit nicht zwischen Staats- und Privateigentum unterschieden worden.
(1) Volker Quaschning „Würde da nicht das Licht ausgehen?“, erschienen in Sonne Wind und Wärme 07/2012 S. 10-12
(2) Henning Heidemanns, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg in einem Vortrag zum 14. Energietag Brandenburg am 06. September 2012
(3) Tuomo Hattaka „Das Wachstum bringen die Erneuerbaren“, Frankfurter Rundschau vom 15.September 2012 http:www.fr-online.de/wirtschaft/interview—das-wachstum—bringen-die-erneuerbaren-,1472780,17200772.html
(4) Autorenkollektiv „Der unterschätze Markt“, erschienen in
BWK Bd. 64 (2012) Nr. 7/8, S.25-28
Foto: Warnstreik der IG Metall am 7.Mai 2012 vor dem KW Jänschwalde (Foto: Dieter Brendahl)
Die Energiewende ist die Ablösung fossiler Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) als Quelle menschlicher Energieversorgung mit dem Ziel, einem Klimawandel durch Freisetzung von in Millionen Jahren gespeichertem CO2 zu verhindern. Kriege um endliche Rohstoffquellen sollen beendet bzw. verhindert werden.
Die Energiewende basiert auf Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik, die gestatten, ausschließlich solare, also erneuerbare Energiequellen für die Gewinnung von Nutzenergie zu verwenden.
Im Industriezeitalter hat sich die Energieversorgung zu einem beherrschenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Insbesondere die Elektroenergieerzeugung wurde in den letzten 150 Jahren in einen Konzentrationsprozess zentralisierter Dampferzeugergroßkraftwerke zu einem hochsubventionierten Industriezweig entwickelt, dessen Markt sich überwiegend privatkapitalistisch organisierte Oligopole untereinander aufgeteilt haben.
Im Nachwendedeutschland wurde die DDR-Energiewirtschaft durch Privatisierung in diesen Prozess einbezogen. Mehrfach wurden Bestandteile des Industriezweiges weiter verkauft. Eine angeblich beabsichtigte Entflechtung der Monopolstrukturen zur „Liberalisierung des Energiemarktes“ hat damit nicht stattgefunden. Letzter Käufer der Kohle- und Energieindustrie unserer Region ist der schwedische Energiekonzern Vattenfall. Tuomo Hattaka ist Europa-Chef dieses weltweit agierenden Unternehmens.
Energieversorgung ist wesentlicher Bestandteil kommunaler Daseinsfürsorge. Um sie weitgehend autark und von privatwirtschaftlichen Ausbeutungsverhältnissen frei zu gestalten, wird sie dezentral organisiert mit dem Ziel, Energie aus regenerativen Quellen vorrangig dezentral dort zu nutzen, wo sie gesammelt und gespeichert wurde.
Die derzeitige Übergangsperiode ist vom Widerspruch zwischen dem herkömmlichen System der zentralisierten Nutzenergieerzeugung und weiträumigen Verteilung und dem dezentralen System der Nutzenergieerzeugung und ihrer lokalen bzw. regionalen Verwendung gekennzeichnet. Ungenügend regelbare Grundlast aus zentralisierten Großkraftwerken steht weiträumig erzeugte unstetige Energie aus regenerativen Quellen gegenüber. Um daraus ein nachhaltiges System regenerativer Energieerzeugung zu entwickeln, sind zunächst Anlagen erforderlich, um überschüssig erzeugte Nutzenergie zu speichern. Sie fällt immer öfter und immer mehr an, je mehr das Aufkommen von Elektroenergie aus Windkraft, Photovoltaik und Biogas wächst.
Dieses Wachstum verdanken wir dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das weltweit beispielhaft die staatliche Anschubfinanzierung von Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen ermöglicht.
Braunkohlengroßkraftwerke sind wegen der veralteten Dampferzeugertechnologie ungeeignet, kurzzeitig tageszeitlich und meteorologisch bedingte Schwankungen des Aufkommens erneuerbarer Energien auszugleichen. Zwangsweise muss immer häufiger mehr erzeugte Energie aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen ungenutzt abgeschaltet werden. Das ist notwendig, um die Netzstabilität zu erhalten und Stromausfälle zu verhindern. Die Ausfallentschädigung wird den Haushalten auferlegt. Großverbraucher entziehen sich dieser Umlage.
Für Braunkohleverstromung sind die staatlichen Subventionen wesentlich höher als die Kosten der Anschubförderung erneuerbarer Energien durch das EEG. Ohne indirekte staatliche Subventionen wäre der Betrieb von Braunkohlengroßkraftwerken bereits jetzt für die Betreiber unrentabel.
Sowohl für die zentralisierte fossile als auch für die dezentrale regenerative Elektroenergieversorgung muss mit Speichern und Verbrauchsmanagement Netzeinspeisung und –Belastung in Übereinstimmung gehalten werden. Wegen ihrer trägen Lastwechselreaktion sind Grundlasteinspeisungen eine Störgröße. Der Ausgleich der Unstetigkeit erneuerbarer Quellen erfordert das 750-fache Speichervolumen der vorhandenen Pumpspeicher.(1)
Das Gasnetz kann für massenhaft errichtete Mini-Blockheizkraftwerke, so genannte Schwarmkraftwerke, genutzt werden. Der Betreiber eines Kraftwerksschwarmes kann regionale Netzeinspeise- und Netzentnahmeschwankungen nahezu in Echtzeit ausgleichen. Die zwischengespeicherte Abwärme der Gasmotor-Generatoren wird für Warmwasseraufbereitung, Heizung, Kühlung und Raumklima genutzt.
Im Land Brandenburg wird gegenwärtig bereits mehr als 65 % des Bedarfs an Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Insgesamt wird dreimal so viel Elektroenergie erzeugt, wie das Land selbst verbraucht.(2)
Vattenfall hält nach wie vor am Dauerbetrieb großer Grundlastkraftwerke fest und fordert für den Abtransport überschüssigen Stromes Netzausbau auf Kosten der Steuerzahler. Anstatt in Energiespeicher zu investieren, droht das Management die Pumpspeicherkraftwerke des Unternehmens wegen Unwirtschaftlichkeit stillzulegen.(3)
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 27.08.2012 will Herr Hattaka, neue Marktanteile bei der Erzeugung und dem Management „sauberer“ Energie gewinnen: „Windparks an Land und auf hoher See, Kraftwerke, die mit Biomasse laufen, mehr dezentrale Energieproduktion und ein Wandel weg von großen Kraftwerken in der Nähe der Zentren hin zu kleinen dezentralen Anlagen fernab der Verbraucher“ formuliert er seine Marktstrategie. “Wir brauchen aber auch noch viele Jahre konventionelle Kraftwerke, “ fügt er hinzu und meint damit die Dampferzeuger-Großkraftwerke. Ein Ersatzkraftwerk mit CO2-Abscheidung in Jänschwalde fordert er weiterhin, in der Hoffnung die eindeutig abgelehnte CO2 –Verpressung doch noch durchzusetzen, um die zu erwartende Preisdegression für erneuerbare Energien zu verhindern. Deshalb kündigt er bis 2020 um bis zu 30 % steigende Preise von Stromrechnungen für Privatkunden an.
Es ist Fakt, dass die elektroenergetische Selbstversorgung aus Fotovoltaik schon in weniger als 5 Jahren auch ohne staatliche Förderung selbst mit Batteriespeichern preisgünstiger sein wird, als der Strom aus dem Netz.(4)
Setzt das Vattenfall-Management darauf, dass das Wahlverhalten der Bevölkerung auch weiterhin die Befreiung von Umlagen und Mehrwertsteuern für Großverbraucher duldet, zu denen die Braunkohltagebaue des Konzerns gehören?
Um Wähler zu täuschen, ist ihm Werbung für die „Company“ mit Großanzeigen in unseren regionalen Medien nicht zu teuer. Unter anderen die LR, der Märkische Bote und der Cottbuser Wochenkurier unterziehen sich dafür der Selbstzensur zur Verhinderung öffentlicher Kritik an den Machenschaften des Konzernmanagements.
Der schwedische Staat hat vor Jahren Anteile bei deutschen Energiekonzernen erworben. Das Risiko dieser Kapitaltransaktionen will er nun dem deutschen Steuerzahler anhängen, indem er ihn auf Entschädigung seiner Geschäftsverluste aus der Energiewende verklagt. Andererseits kann sich Vattenfall der Bevölkerung gegenüber ebenso wenig für Haftpflicht von Havarien versichern, wie seine deutschen Mitinhaber des Energieoligopols. Unverfroren fordert Vattenfall trotzdem vom deutschen Staat Entschädigung für die Stilllegung der erworbenen Pannen-Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel. Mit der Umwidmung in eine GmbH entzieht sich der Konzern allen Zukunftsrisiken und Verpflichtungen, zu denen die Abfindung der Beschäftigten bei Insolvenz gehört. Das Oligopol beherrscht noch immer 80 % des deutschen Energiemarktes!
Dem neoliberalen globalen Mainstream folgend, unterstützt das gegenwärtige energiepolitische Regierungshandeln die mit Hilfe des Herrn Hattaka auf quasi koloniale Ausbeutung ausgerichtete Konzernstrategie.
Wie könnte sonst die Ausbremsung der Energiewende durch Dauerbetrieb umweltschädlicher Großkraftwerke mit überflüssiger Grundlastproduktion weiterhin begünstigt werden?
Womit haben sich die Eigentümer und Manager der Unternehmen mit hohem Energieverbrauch verdient, zu Lasten der übrigen Verbraucher hochgradig subventioniert zu werden?
Weshalb werden die Betreiber von Braunkohletagebauen nicht gesetzlich verpflichtet, an Stelle der ausgekohlten Braunkohlenflöze Tiefbauten für Energiespeicheranlagen zu hinterlassen?
Ist es nicht die neoliberale Wirtschaftspolitik, die zur Umverteilung des in gesellschaftlicher Arbeit hervorgebrachten Reichtums von unten nach oben führt? Sie verhindert flächendeckenden Mindestlohn nach unten und gestattet exzessive Höhen von Managervergütungen und der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach oben.
Herr Hattaka baut darauf, die Bevölkerung zur erneuten Wahl von Politikern der Bundesregierung und von Landesregierungen zu übertölpeln, die unsinnigen Anti-Autarkie-Bestrebungen in der Energieversorgung folgen und sich auf Kosten der Steuerzahler weiterhin in die Abhängigkeit des Oligopols der Energiekonzerne kaufen und benutzen lassen.
Die Energiewendelogik des Herrn Hattaka ist die Logik eines Managers, der sich gegen das Gemeinwohl für die Verfolgung der Partialinteressen von Kapitaleignern verdingt.
Wer klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die vom Oligopol der Energiekonzerne verursachte Verletzung Artikel 14 (2) des Grundgesetzes? „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ist mit Weisheit nicht zwischen Staats- und Privateigentum unterschieden worden.
(1) Volker Quaschning „Würde da nicht das Licht ausgehen?“, erschienen in Sonne Wind und Wärme 07/2012 S. 10-12
(2) Henning Heidemanns, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg in einem Vortrag zum 14. Energietag Brandenburg am 06. September 2012
(3) Tuomo Hattaka „Das Wachstum bringen die Erneuerbaren“, Frankfurter Rundschau vom 15.September 2012 http:www.fr-online.de/wirtschaft/interview—das-wachstum—bringen-die-erneuerbaren-,1472780,17200772.html
(4) Autorenkollektiv „Der unterschätze Markt“, erschienen in
BWK Bd. 64 (2012) Nr. 7/8, S.25-28
Foto: Warnstreik der IG Metall am 7.Mai 2012 vor dem KW Jänschwalde (Foto: Dieter Brendahl)
Die Energiewende ist die Ablösung fossiler Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) als Quelle menschlicher Energieversorgung mit dem Ziel, einem Klimawandel durch Freisetzung von in Millionen Jahren gespeichertem CO2 zu verhindern. Kriege um endliche Rohstoffquellen sollen beendet bzw. verhindert werden.
Die Energiewende basiert auf Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik, die gestatten, ausschließlich solare, also erneuerbare Energiequellen für die Gewinnung von Nutzenergie zu verwenden.
Im Industriezeitalter hat sich die Energieversorgung zu einem beherrschenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Insbesondere die Elektroenergieerzeugung wurde in den letzten 150 Jahren in einen Konzentrationsprozess zentralisierter Dampferzeugergroßkraftwerke zu einem hochsubventionierten Industriezweig entwickelt, dessen Markt sich überwiegend privatkapitalistisch organisierte Oligopole untereinander aufgeteilt haben.
Im Nachwendedeutschland wurde die DDR-Energiewirtschaft durch Privatisierung in diesen Prozess einbezogen. Mehrfach wurden Bestandteile des Industriezweiges weiter verkauft. Eine angeblich beabsichtigte Entflechtung der Monopolstrukturen zur „Liberalisierung des Energiemarktes“ hat damit nicht stattgefunden. Letzter Käufer der Kohle- und Energieindustrie unserer Region ist der schwedische Energiekonzern Vattenfall. Tuomo Hattaka ist Europa-Chef dieses weltweit agierenden Unternehmens.
Energieversorgung ist wesentlicher Bestandteil kommunaler Daseinsfürsorge. Um sie weitgehend autark und von privatwirtschaftlichen Ausbeutungsverhältnissen frei zu gestalten, wird sie dezentral organisiert mit dem Ziel, Energie aus regenerativen Quellen vorrangig dezentral dort zu nutzen, wo sie gesammelt und gespeichert wurde.
Die derzeitige Übergangsperiode ist vom Widerspruch zwischen dem herkömmlichen System der zentralisierten Nutzenergieerzeugung und weiträumigen Verteilung und dem dezentralen System der Nutzenergieerzeugung und ihrer lokalen bzw. regionalen Verwendung gekennzeichnet. Ungenügend regelbare Grundlast aus zentralisierten Großkraftwerken steht weiträumig erzeugte unstetige Energie aus regenerativen Quellen gegenüber. Um daraus ein nachhaltiges System regenerativer Energieerzeugung zu entwickeln, sind zunächst Anlagen erforderlich, um überschüssig erzeugte Nutzenergie zu speichern. Sie fällt immer öfter und immer mehr an, je mehr das Aufkommen von Elektroenergie aus Windkraft, Photovoltaik und Biogas wächst.
Dieses Wachstum verdanken wir dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das weltweit beispielhaft die staatliche Anschubfinanzierung von Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen ermöglicht.
Braunkohlengroßkraftwerke sind wegen der veralteten Dampferzeugertechnologie ungeeignet, kurzzeitig tageszeitlich und meteorologisch bedingte Schwankungen des Aufkommens erneuerbarer Energien auszugleichen. Zwangsweise muss immer häufiger mehr erzeugte Energie aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen ungenutzt abgeschaltet werden. Das ist notwendig, um die Netzstabilität zu erhalten und Stromausfälle zu verhindern. Die Ausfallentschädigung wird den Haushalten auferlegt. Großverbraucher entziehen sich dieser Umlage.
Für Braunkohleverstromung sind die staatlichen Subventionen wesentlich höher als die Kosten der Anschubförderung erneuerbarer Energien durch das EEG. Ohne indirekte staatliche Subventionen wäre der Betrieb von Braunkohlengroßkraftwerken bereits jetzt für die Betreiber unrentabel.
Sowohl für die zentralisierte fossile als auch für die dezentrale regenerative Elektroenergieversorgung muss mit Speichern und Verbrauchsmanagement Netzeinspeisung und –Belastung in Übereinstimmung gehalten werden. Wegen ihrer trägen Lastwechselreaktion sind Grundlasteinspeisungen eine Störgröße. Der Ausgleich der Unstetigkeit erneuerbarer Quellen erfordert das 750-fache Speichervolumen der vorhandenen Pumpspeicher.(1)
Das Gasnetz kann für massenhaft errichtete Mini-Blockheizkraftwerke, so genannte Schwarmkraftwerke, genutzt werden. Der Betreiber eines Kraftwerksschwarmes kann regionale Netzeinspeise- und Netzentnahmeschwankungen nahezu in Echtzeit ausgleichen. Die zwischengespeicherte Abwärme der Gasmotor-Generatoren wird für Warmwasseraufbereitung, Heizung, Kühlung und Raumklima genutzt.
Im Land Brandenburg wird gegenwärtig bereits mehr als 65 % des Bedarfs an Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Insgesamt wird dreimal so viel Elektroenergie erzeugt, wie das Land selbst verbraucht.(2)
Vattenfall hält nach wie vor am Dauerbetrieb großer Grundlastkraftwerke fest und fordert für den Abtransport überschüssigen Stromes Netzausbau auf Kosten der Steuerzahler. Anstatt in Energiespeicher zu investieren, droht das Management die Pumpspeicherkraftwerke des Unternehmens wegen Unwirtschaftlichkeit stillzulegen.(3)
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 27.08.2012 will Herr Hattaka, neue Marktanteile bei der Erzeugung und dem Management „sauberer“ Energie gewinnen: „Windparks an Land und auf hoher See, Kraftwerke, die mit Biomasse laufen, mehr dezentrale Energieproduktion und ein Wandel weg von großen Kraftwerken in der Nähe der Zentren hin zu kleinen dezentralen Anlagen fernab der Verbraucher“ formuliert er seine Marktstrategie. “Wir brauchen aber auch noch viele Jahre konventionelle Kraftwerke, “ fügt er hinzu und meint damit die Dampferzeuger-Großkraftwerke. Ein Ersatzkraftwerk mit CO2-Abscheidung in Jänschwalde fordert er weiterhin, in der Hoffnung die eindeutig abgelehnte CO2 –Verpressung doch noch durchzusetzen, um die zu erwartende Preisdegression für erneuerbare Energien zu verhindern. Deshalb kündigt er bis 2020 um bis zu 30 % steigende Preise von Stromrechnungen für Privatkunden an.
Es ist Fakt, dass die elektroenergetische Selbstversorgung aus Fotovoltaik schon in weniger als 5 Jahren auch ohne staatliche Förderung selbst mit Batteriespeichern preisgünstiger sein wird, als der Strom aus dem Netz.(4)
Setzt das Vattenfall-Management darauf, dass das Wahlverhalten der Bevölkerung auch weiterhin die Befreiung von Umlagen und Mehrwertsteuern für Großverbraucher duldet, zu denen die Braunkohltagebaue des Konzerns gehören?
Um Wähler zu täuschen, ist ihm Werbung für die „Company“ mit Großanzeigen in unseren regionalen Medien nicht zu teuer. Unter anderen die LR, der Märkische Bote und der Cottbuser Wochenkurier unterziehen sich dafür der Selbstzensur zur Verhinderung öffentlicher Kritik an den Machenschaften des Konzernmanagements.
Der schwedische Staat hat vor Jahren Anteile bei deutschen Energiekonzernen erworben. Das Risiko dieser Kapitaltransaktionen will er nun dem deutschen Steuerzahler anhängen, indem er ihn auf Entschädigung seiner Geschäftsverluste aus der Energiewende verklagt. Andererseits kann sich Vattenfall der Bevölkerung gegenüber ebenso wenig für Haftpflicht von Havarien versichern, wie seine deutschen Mitinhaber des Energieoligopols. Unverfroren fordert Vattenfall trotzdem vom deutschen Staat Entschädigung für die Stilllegung der erworbenen Pannen-Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel. Mit der Umwidmung in eine GmbH entzieht sich der Konzern allen Zukunftsrisiken und Verpflichtungen, zu denen die Abfindung der Beschäftigten bei Insolvenz gehört. Das Oligopol beherrscht noch immer 80 % des deutschen Energiemarktes!
Dem neoliberalen globalen Mainstream folgend, unterstützt das gegenwärtige energiepolitische Regierungshandeln die mit Hilfe des Herrn Hattaka auf quasi koloniale Ausbeutung ausgerichtete Konzernstrategie.
Wie könnte sonst die Ausbremsung der Energiewende durch Dauerbetrieb umweltschädlicher Großkraftwerke mit überflüssiger Grundlastproduktion weiterhin begünstigt werden?
Womit haben sich die Eigentümer und Manager der Unternehmen mit hohem Energieverbrauch verdient, zu Lasten der übrigen Verbraucher hochgradig subventioniert zu werden?
Weshalb werden die Betreiber von Braunkohletagebauen nicht gesetzlich verpflichtet, an Stelle der ausgekohlten Braunkohlenflöze Tiefbauten für Energiespeicheranlagen zu hinterlassen?
Ist es nicht die neoliberale Wirtschaftspolitik, die zur Umverteilung des in gesellschaftlicher Arbeit hervorgebrachten Reichtums von unten nach oben führt? Sie verhindert flächendeckenden Mindestlohn nach unten und gestattet exzessive Höhen von Managervergütungen und der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach oben.
Herr Hattaka baut darauf, die Bevölkerung zur erneuten Wahl von Politikern der Bundesregierung und von Landesregierungen zu übertölpeln, die unsinnigen Anti-Autarkie-Bestrebungen in der Energieversorgung folgen und sich auf Kosten der Steuerzahler weiterhin in die Abhängigkeit des Oligopols der Energiekonzerne kaufen und benutzen lassen.
Die Energiewendelogik des Herrn Hattaka ist die Logik eines Managers, der sich gegen das Gemeinwohl für die Verfolgung der Partialinteressen von Kapitaleignern verdingt.
Wer klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die vom Oligopol der Energiekonzerne verursachte Verletzung Artikel 14 (2) des Grundgesetzes? „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ist mit Weisheit nicht zwischen Staats- und Privateigentum unterschieden worden.
(1) Volker Quaschning „Würde da nicht das Licht ausgehen?“, erschienen in Sonne Wind und Wärme 07/2012 S. 10-12
(2) Henning Heidemanns, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg in einem Vortrag zum 14. Energietag Brandenburg am 06. September 2012
(3) Tuomo Hattaka „Das Wachstum bringen die Erneuerbaren“, Frankfurter Rundschau vom 15.September 2012 http:www.fr-online.de/wirtschaft/interview—das-wachstum—bringen-die-erneuerbaren-,1472780,17200772.html
(4) Autorenkollektiv „Der unterschätze Markt“, erschienen in
BWK Bd. 64 (2012) Nr. 7/8, S.25-28
Foto: Warnstreik der IG Metall am 7.Mai 2012 vor dem KW Jänschwalde (Foto: Dieter Brendahl)
Die Energiewende ist die Ablösung fossiler Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) als Quelle menschlicher Energieversorgung mit dem Ziel, einem Klimawandel durch Freisetzung von in Millionen Jahren gespeichertem CO2 zu verhindern. Kriege um endliche Rohstoffquellen sollen beendet bzw. verhindert werden.
Die Energiewende basiert auf Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik, die gestatten, ausschließlich solare, also erneuerbare Energiequellen für die Gewinnung von Nutzenergie zu verwenden.
Im Industriezeitalter hat sich die Energieversorgung zu einem beherrschenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Insbesondere die Elektroenergieerzeugung wurde in den letzten 150 Jahren in einen Konzentrationsprozess zentralisierter Dampferzeugergroßkraftwerke zu einem hochsubventionierten Industriezweig entwickelt, dessen Markt sich überwiegend privatkapitalistisch organisierte Oligopole untereinander aufgeteilt haben.
Im Nachwendedeutschland wurde die DDR-Energiewirtschaft durch Privatisierung in diesen Prozess einbezogen. Mehrfach wurden Bestandteile des Industriezweiges weiter verkauft. Eine angeblich beabsichtigte Entflechtung der Monopolstrukturen zur „Liberalisierung des Energiemarktes“ hat damit nicht stattgefunden. Letzter Käufer der Kohle- und Energieindustrie unserer Region ist der schwedische Energiekonzern Vattenfall. Tuomo Hattaka ist Europa-Chef dieses weltweit agierenden Unternehmens.
Energieversorgung ist wesentlicher Bestandteil kommunaler Daseinsfürsorge. Um sie weitgehend autark und von privatwirtschaftlichen Ausbeutungsverhältnissen frei zu gestalten, wird sie dezentral organisiert mit dem Ziel, Energie aus regenerativen Quellen vorrangig dezentral dort zu nutzen, wo sie gesammelt und gespeichert wurde.
Die derzeitige Übergangsperiode ist vom Widerspruch zwischen dem herkömmlichen System der zentralisierten Nutzenergieerzeugung und weiträumigen Verteilung und dem dezentralen System der Nutzenergieerzeugung und ihrer lokalen bzw. regionalen Verwendung gekennzeichnet. Ungenügend regelbare Grundlast aus zentralisierten Großkraftwerken steht weiträumig erzeugte unstetige Energie aus regenerativen Quellen gegenüber. Um daraus ein nachhaltiges System regenerativer Energieerzeugung zu entwickeln, sind zunächst Anlagen erforderlich, um überschüssig erzeugte Nutzenergie zu speichern. Sie fällt immer öfter und immer mehr an, je mehr das Aufkommen von Elektroenergie aus Windkraft, Photovoltaik und Biogas wächst.
Dieses Wachstum verdanken wir dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das weltweit beispielhaft die staatliche Anschubfinanzierung von Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen ermöglicht.
Braunkohlengroßkraftwerke sind wegen der veralteten Dampferzeugertechnologie ungeeignet, kurzzeitig tageszeitlich und meteorologisch bedingte Schwankungen des Aufkommens erneuerbarer Energien auszugleichen. Zwangsweise muss immer häufiger mehr erzeugte Energie aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen ungenutzt abgeschaltet werden. Das ist notwendig, um die Netzstabilität zu erhalten und Stromausfälle zu verhindern. Die Ausfallentschädigung wird den Haushalten auferlegt. Großverbraucher entziehen sich dieser Umlage.
Für Braunkohleverstromung sind die staatlichen Subventionen wesentlich höher als die Kosten der Anschubförderung erneuerbarer Energien durch das EEG. Ohne indirekte staatliche Subventionen wäre der Betrieb von Braunkohlengroßkraftwerken bereits jetzt für die Betreiber unrentabel.
Sowohl für die zentralisierte fossile als auch für die dezentrale regenerative Elektroenergieversorgung muss mit Speichern und Verbrauchsmanagement Netzeinspeisung und –Belastung in Übereinstimmung gehalten werden. Wegen ihrer trägen Lastwechselreaktion sind Grundlasteinspeisungen eine Störgröße. Der Ausgleich der Unstetigkeit erneuerbarer Quellen erfordert das 750-fache Speichervolumen der vorhandenen Pumpspeicher.(1)
Das Gasnetz kann für massenhaft errichtete Mini-Blockheizkraftwerke, so genannte Schwarmkraftwerke, genutzt werden. Der Betreiber eines Kraftwerksschwarmes kann regionale Netzeinspeise- und Netzentnahmeschwankungen nahezu in Echtzeit ausgleichen. Die zwischengespeicherte Abwärme der Gasmotor-Generatoren wird für Warmwasseraufbereitung, Heizung, Kühlung und Raumklima genutzt.
Im Land Brandenburg wird gegenwärtig bereits mehr als 65 % des Bedarfs an Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Insgesamt wird dreimal so viel Elektroenergie erzeugt, wie das Land selbst verbraucht.(2)
Vattenfall hält nach wie vor am Dauerbetrieb großer Grundlastkraftwerke fest und fordert für den Abtransport überschüssigen Stromes Netzausbau auf Kosten der Steuerzahler. Anstatt in Energiespeicher zu investieren, droht das Management die Pumpspeicherkraftwerke des Unternehmens wegen Unwirtschaftlichkeit stillzulegen.(3)
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 27.08.2012 will Herr Hattaka, neue Marktanteile bei der Erzeugung und dem Management „sauberer“ Energie gewinnen: „Windparks an Land und auf hoher See, Kraftwerke, die mit Biomasse laufen, mehr dezentrale Energieproduktion und ein Wandel weg von großen Kraftwerken in der Nähe der Zentren hin zu kleinen dezentralen Anlagen fernab der Verbraucher“ formuliert er seine Marktstrategie. “Wir brauchen aber auch noch viele Jahre konventionelle Kraftwerke, “ fügt er hinzu und meint damit die Dampferzeuger-Großkraftwerke. Ein Ersatzkraftwerk mit CO2-Abscheidung in Jänschwalde fordert er weiterhin, in der Hoffnung die eindeutig abgelehnte CO2 –Verpressung doch noch durchzusetzen, um die zu erwartende Preisdegression für erneuerbare Energien zu verhindern. Deshalb kündigt er bis 2020 um bis zu 30 % steigende Preise von Stromrechnungen für Privatkunden an.
Es ist Fakt, dass die elektroenergetische Selbstversorgung aus Fotovoltaik schon in weniger als 5 Jahren auch ohne staatliche Förderung selbst mit Batteriespeichern preisgünstiger sein wird, als der Strom aus dem Netz.(4)
Setzt das Vattenfall-Management darauf, dass das Wahlverhalten der Bevölkerung auch weiterhin die Befreiung von Umlagen und Mehrwertsteuern für Großverbraucher duldet, zu denen die Braunkohltagebaue des Konzerns gehören?
Um Wähler zu täuschen, ist ihm Werbung für die „Company“ mit Großanzeigen in unseren regionalen Medien nicht zu teuer. Unter anderen die LR, der Märkische Bote und der Cottbuser Wochenkurier unterziehen sich dafür der Selbstzensur zur Verhinderung öffentlicher Kritik an den Machenschaften des Konzernmanagements.
Der schwedische Staat hat vor Jahren Anteile bei deutschen Energiekonzernen erworben. Das Risiko dieser Kapitaltransaktionen will er nun dem deutschen Steuerzahler anhängen, indem er ihn auf Entschädigung seiner Geschäftsverluste aus der Energiewende verklagt. Andererseits kann sich Vattenfall der Bevölkerung gegenüber ebenso wenig für Haftpflicht von Havarien versichern, wie seine deutschen Mitinhaber des Energieoligopols. Unverfroren fordert Vattenfall trotzdem vom deutschen Staat Entschädigung für die Stilllegung der erworbenen Pannen-Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel. Mit der Umwidmung in eine GmbH entzieht sich der Konzern allen Zukunftsrisiken und Verpflichtungen, zu denen die Abfindung der Beschäftigten bei Insolvenz gehört. Das Oligopol beherrscht noch immer 80 % des deutschen Energiemarktes!
Dem neoliberalen globalen Mainstream folgend, unterstützt das gegenwärtige energiepolitische Regierungshandeln die mit Hilfe des Herrn Hattaka auf quasi koloniale Ausbeutung ausgerichtete Konzernstrategie.
Wie könnte sonst die Ausbremsung der Energiewende durch Dauerbetrieb umweltschädlicher Großkraftwerke mit überflüssiger Grundlastproduktion weiterhin begünstigt werden?
Womit haben sich die Eigentümer und Manager der Unternehmen mit hohem Energieverbrauch verdient, zu Lasten der übrigen Verbraucher hochgradig subventioniert zu werden?
Weshalb werden die Betreiber von Braunkohletagebauen nicht gesetzlich verpflichtet, an Stelle der ausgekohlten Braunkohlenflöze Tiefbauten für Energiespeicheranlagen zu hinterlassen?
Ist es nicht die neoliberale Wirtschaftspolitik, die zur Umverteilung des in gesellschaftlicher Arbeit hervorgebrachten Reichtums von unten nach oben führt? Sie verhindert flächendeckenden Mindestlohn nach unten und gestattet exzessive Höhen von Managervergütungen und der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach oben.
Herr Hattaka baut darauf, die Bevölkerung zur erneuten Wahl von Politikern der Bundesregierung und von Landesregierungen zu übertölpeln, die unsinnigen Anti-Autarkie-Bestrebungen in der Energieversorgung folgen und sich auf Kosten der Steuerzahler weiterhin in die Abhängigkeit des Oligopols der Energiekonzerne kaufen und benutzen lassen.
Die Energiewendelogik des Herrn Hattaka ist die Logik eines Managers, der sich gegen das Gemeinwohl für die Verfolgung der Partialinteressen von Kapitaleignern verdingt.
Wer klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die vom Oligopol der Energiekonzerne verursachte Verletzung Artikel 14 (2) des Grundgesetzes? „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ist mit Weisheit nicht zwischen Staats- und Privateigentum unterschieden worden.
(1) Volker Quaschning „Würde da nicht das Licht ausgehen?“, erschienen in Sonne Wind und Wärme 07/2012 S. 10-12
(2) Henning Heidemanns, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg in einem Vortrag zum 14. Energietag Brandenburg am 06. September 2012
(3) Tuomo Hattaka „Das Wachstum bringen die Erneuerbaren“, Frankfurter Rundschau vom 15.September 2012 http:www.fr-online.de/wirtschaft/interview—das-wachstum—bringen-die-erneuerbaren-,1472780,17200772.html
(4) Autorenkollektiv „Der unterschätze Markt“, erschienen in
BWK Bd. 64 (2012) Nr. 7/8, S.25-28
Foto: Warnstreik der IG Metall am 7.Mai 2012 vor dem KW Jänschwalde (Foto: Dieter Brendahl)
Die Energiewende ist die Ablösung fossiler Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) als Quelle menschlicher Energieversorgung mit dem Ziel, einem Klimawandel durch Freisetzung von in Millionen Jahren gespeichertem CO2 zu verhindern. Kriege um endliche Rohstoffquellen sollen beendet bzw. verhindert werden.
Die Energiewende basiert auf Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik, die gestatten, ausschließlich solare, also erneuerbare Energiequellen für die Gewinnung von Nutzenergie zu verwenden.
Im Industriezeitalter hat sich die Energieversorgung zu einem beherrschenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Insbesondere die Elektroenergieerzeugung wurde in den letzten 150 Jahren in einen Konzentrationsprozess zentralisierter Dampferzeugergroßkraftwerke zu einem hochsubventionierten Industriezweig entwickelt, dessen Markt sich überwiegend privatkapitalistisch organisierte Oligopole untereinander aufgeteilt haben.
Im Nachwendedeutschland wurde die DDR-Energiewirtschaft durch Privatisierung in diesen Prozess einbezogen. Mehrfach wurden Bestandteile des Industriezweiges weiter verkauft. Eine angeblich beabsichtigte Entflechtung der Monopolstrukturen zur „Liberalisierung des Energiemarktes“ hat damit nicht stattgefunden. Letzter Käufer der Kohle- und Energieindustrie unserer Region ist der schwedische Energiekonzern Vattenfall. Tuomo Hattaka ist Europa-Chef dieses weltweit agierenden Unternehmens.
Energieversorgung ist wesentlicher Bestandteil kommunaler Daseinsfürsorge. Um sie weitgehend autark und von privatwirtschaftlichen Ausbeutungsverhältnissen frei zu gestalten, wird sie dezentral organisiert mit dem Ziel, Energie aus regenerativen Quellen vorrangig dezentral dort zu nutzen, wo sie gesammelt und gespeichert wurde.
Die derzeitige Übergangsperiode ist vom Widerspruch zwischen dem herkömmlichen System der zentralisierten Nutzenergieerzeugung und weiträumigen Verteilung und dem dezentralen System der Nutzenergieerzeugung und ihrer lokalen bzw. regionalen Verwendung gekennzeichnet. Ungenügend regelbare Grundlast aus zentralisierten Großkraftwerken steht weiträumig erzeugte unstetige Energie aus regenerativen Quellen gegenüber. Um daraus ein nachhaltiges System regenerativer Energieerzeugung zu entwickeln, sind zunächst Anlagen erforderlich, um überschüssig erzeugte Nutzenergie zu speichern. Sie fällt immer öfter und immer mehr an, je mehr das Aufkommen von Elektroenergie aus Windkraft, Photovoltaik und Biogas wächst.
Dieses Wachstum verdanken wir dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das weltweit beispielhaft die staatliche Anschubfinanzierung von Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen ermöglicht.
Braunkohlengroßkraftwerke sind wegen der veralteten Dampferzeugertechnologie ungeeignet, kurzzeitig tageszeitlich und meteorologisch bedingte Schwankungen des Aufkommens erneuerbarer Energien auszugleichen. Zwangsweise muss immer häufiger mehr erzeugte Energie aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen ungenutzt abgeschaltet werden. Das ist notwendig, um die Netzstabilität zu erhalten und Stromausfälle zu verhindern. Die Ausfallentschädigung wird den Haushalten auferlegt. Großverbraucher entziehen sich dieser Umlage.
Für Braunkohleverstromung sind die staatlichen Subventionen wesentlich höher als die Kosten der Anschubförderung erneuerbarer Energien durch das EEG. Ohne indirekte staatliche Subventionen wäre der Betrieb von Braunkohlengroßkraftwerken bereits jetzt für die Betreiber unrentabel.
Sowohl für die zentralisierte fossile als auch für die dezentrale regenerative Elektroenergieversorgung muss mit Speichern und Verbrauchsmanagement Netzeinspeisung und –Belastung in Übereinstimmung gehalten werden. Wegen ihrer trägen Lastwechselreaktion sind Grundlasteinspeisungen eine Störgröße. Der Ausgleich der Unstetigkeit erneuerbarer Quellen erfordert das 750-fache Speichervolumen der vorhandenen Pumpspeicher.(1)
Das Gasnetz kann für massenhaft errichtete Mini-Blockheizkraftwerke, so genannte Schwarmkraftwerke, genutzt werden. Der Betreiber eines Kraftwerksschwarmes kann regionale Netzeinspeise- und Netzentnahmeschwankungen nahezu in Echtzeit ausgleichen. Die zwischengespeicherte Abwärme der Gasmotor-Generatoren wird für Warmwasseraufbereitung, Heizung, Kühlung und Raumklima genutzt.
Im Land Brandenburg wird gegenwärtig bereits mehr als 65 % des Bedarfs an Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Insgesamt wird dreimal so viel Elektroenergie erzeugt, wie das Land selbst verbraucht.(2)
Vattenfall hält nach wie vor am Dauerbetrieb großer Grundlastkraftwerke fest und fordert für den Abtransport überschüssigen Stromes Netzausbau auf Kosten der Steuerzahler. Anstatt in Energiespeicher zu investieren, droht das Management die Pumpspeicherkraftwerke des Unternehmens wegen Unwirtschaftlichkeit stillzulegen.(3)
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 27.08.2012 will Herr Hattaka, neue Marktanteile bei der Erzeugung und dem Management „sauberer“ Energie gewinnen: „Windparks an Land und auf hoher See, Kraftwerke, die mit Biomasse laufen, mehr dezentrale Energieproduktion und ein Wandel weg von großen Kraftwerken in der Nähe der Zentren hin zu kleinen dezentralen Anlagen fernab der Verbraucher“ formuliert er seine Marktstrategie. “Wir brauchen aber auch noch viele Jahre konventionelle Kraftwerke, “ fügt er hinzu und meint damit die Dampferzeuger-Großkraftwerke. Ein Ersatzkraftwerk mit CO2-Abscheidung in Jänschwalde fordert er weiterhin, in der Hoffnung die eindeutig abgelehnte CO2 –Verpressung doch noch durchzusetzen, um die zu erwartende Preisdegression für erneuerbare Energien zu verhindern. Deshalb kündigt er bis 2020 um bis zu 30 % steigende Preise von Stromrechnungen für Privatkunden an.
Es ist Fakt, dass die elektroenergetische Selbstversorgung aus Fotovoltaik schon in weniger als 5 Jahren auch ohne staatliche Förderung selbst mit Batteriespeichern preisgünstiger sein wird, als der Strom aus dem Netz.(4)
Setzt das Vattenfall-Management darauf, dass das Wahlverhalten der Bevölkerung auch weiterhin die Befreiung von Umlagen und Mehrwertsteuern für Großverbraucher duldet, zu denen die Braunkohltagebaue des Konzerns gehören?
Um Wähler zu täuschen, ist ihm Werbung für die „Company“ mit Großanzeigen in unseren regionalen Medien nicht zu teuer. Unter anderen die LR, der Märkische Bote und der Cottbuser Wochenkurier unterziehen sich dafür der Selbstzensur zur Verhinderung öffentlicher Kritik an den Machenschaften des Konzernmanagements.
Der schwedische Staat hat vor Jahren Anteile bei deutschen Energiekonzernen erworben. Das Risiko dieser Kapitaltransaktionen will er nun dem deutschen Steuerzahler anhängen, indem er ihn auf Entschädigung seiner Geschäftsverluste aus der Energiewende verklagt. Andererseits kann sich Vattenfall der Bevölkerung gegenüber ebenso wenig für Haftpflicht von Havarien versichern, wie seine deutschen Mitinhaber des Energieoligopols. Unverfroren fordert Vattenfall trotzdem vom deutschen Staat Entschädigung für die Stilllegung der erworbenen Pannen-Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel. Mit der Umwidmung in eine GmbH entzieht sich der Konzern allen Zukunftsrisiken und Verpflichtungen, zu denen die Abfindung der Beschäftigten bei Insolvenz gehört. Das Oligopol beherrscht noch immer 80 % des deutschen Energiemarktes!
Dem neoliberalen globalen Mainstream folgend, unterstützt das gegenwärtige energiepolitische Regierungshandeln die mit Hilfe des Herrn Hattaka auf quasi koloniale Ausbeutung ausgerichtete Konzernstrategie.
Wie könnte sonst die Ausbremsung der Energiewende durch Dauerbetrieb umweltschädlicher Großkraftwerke mit überflüssiger Grundlastproduktion weiterhin begünstigt werden?
Womit haben sich die Eigentümer und Manager der Unternehmen mit hohem Energieverbrauch verdient, zu Lasten der übrigen Verbraucher hochgradig subventioniert zu werden?
Weshalb werden die Betreiber von Braunkohletagebauen nicht gesetzlich verpflichtet, an Stelle der ausgekohlten Braunkohlenflöze Tiefbauten für Energiespeicheranlagen zu hinterlassen?
Ist es nicht die neoliberale Wirtschaftspolitik, die zur Umverteilung des in gesellschaftlicher Arbeit hervorgebrachten Reichtums von unten nach oben führt? Sie verhindert flächendeckenden Mindestlohn nach unten und gestattet exzessive Höhen von Managervergütungen und der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach oben.
Herr Hattaka baut darauf, die Bevölkerung zur erneuten Wahl von Politikern der Bundesregierung und von Landesregierungen zu übertölpeln, die unsinnigen Anti-Autarkie-Bestrebungen in der Energieversorgung folgen und sich auf Kosten der Steuerzahler weiterhin in die Abhängigkeit des Oligopols der Energiekonzerne kaufen und benutzen lassen.
Die Energiewendelogik des Herrn Hattaka ist die Logik eines Managers, der sich gegen das Gemeinwohl für die Verfolgung der Partialinteressen von Kapitaleignern verdingt.
Wer klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die vom Oligopol der Energiekonzerne verursachte Verletzung Artikel 14 (2) des Grundgesetzes? „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ist mit Weisheit nicht zwischen Staats- und Privateigentum unterschieden worden.
(1) Volker Quaschning „Würde da nicht das Licht ausgehen?“, erschienen in Sonne Wind und Wärme 07/2012 S. 10-12
(2) Henning Heidemanns, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg in einem Vortrag zum 14. Energietag Brandenburg am 06. September 2012
(3) Tuomo Hattaka „Das Wachstum bringen die Erneuerbaren“, Frankfurter Rundschau vom 15.September 2012 http:www.fr-online.de/wirtschaft/interview—das-wachstum—bringen-die-erneuerbaren-,1472780,17200772.html
(4) Autorenkollektiv „Der unterschätze Markt“, erschienen in
BWK Bd. 64 (2012) Nr. 7/8, S.25-28
Foto: Warnstreik der IG Metall am 7.Mai 2012 vor dem KW Jänschwalde (Foto: Dieter Brendahl)
Die Energiewende ist die Ablösung fossiler Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) als Quelle menschlicher Energieversorgung mit dem Ziel, einem Klimawandel durch Freisetzung von in Millionen Jahren gespeichertem CO2 zu verhindern. Kriege um endliche Rohstoffquellen sollen beendet bzw. verhindert werden.
Die Energiewende basiert auf Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik, die gestatten, ausschließlich solare, also erneuerbare Energiequellen für die Gewinnung von Nutzenergie zu verwenden.
Im Industriezeitalter hat sich die Energieversorgung zu einem beherrschenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Insbesondere die Elektroenergieerzeugung wurde in den letzten 150 Jahren in einen Konzentrationsprozess zentralisierter Dampferzeugergroßkraftwerke zu einem hochsubventionierten Industriezweig entwickelt, dessen Markt sich überwiegend privatkapitalistisch organisierte Oligopole untereinander aufgeteilt haben.
Im Nachwendedeutschland wurde die DDR-Energiewirtschaft durch Privatisierung in diesen Prozess einbezogen. Mehrfach wurden Bestandteile des Industriezweiges weiter verkauft. Eine angeblich beabsichtigte Entflechtung der Monopolstrukturen zur „Liberalisierung des Energiemarktes“ hat damit nicht stattgefunden. Letzter Käufer der Kohle- und Energieindustrie unserer Region ist der schwedische Energiekonzern Vattenfall. Tuomo Hattaka ist Europa-Chef dieses weltweit agierenden Unternehmens.
Energieversorgung ist wesentlicher Bestandteil kommunaler Daseinsfürsorge. Um sie weitgehend autark und von privatwirtschaftlichen Ausbeutungsverhältnissen frei zu gestalten, wird sie dezentral organisiert mit dem Ziel, Energie aus regenerativen Quellen vorrangig dezentral dort zu nutzen, wo sie gesammelt und gespeichert wurde.
Die derzeitige Übergangsperiode ist vom Widerspruch zwischen dem herkömmlichen System der zentralisierten Nutzenergieerzeugung und weiträumigen Verteilung und dem dezentralen System der Nutzenergieerzeugung und ihrer lokalen bzw. regionalen Verwendung gekennzeichnet. Ungenügend regelbare Grundlast aus zentralisierten Großkraftwerken steht weiträumig erzeugte unstetige Energie aus regenerativen Quellen gegenüber. Um daraus ein nachhaltiges System regenerativer Energieerzeugung zu entwickeln, sind zunächst Anlagen erforderlich, um überschüssig erzeugte Nutzenergie zu speichern. Sie fällt immer öfter und immer mehr an, je mehr das Aufkommen von Elektroenergie aus Windkraft, Photovoltaik und Biogas wächst.
Dieses Wachstum verdanken wir dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das weltweit beispielhaft die staatliche Anschubfinanzierung von Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen ermöglicht.
Braunkohlengroßkraftwerke sind wegen der veralteten Dampferzeugertechnologie ungeeignet, kurzzeitig tageszeitlich und meteorologisch bedingte Schwankungen des Aufkommens erneuerbarer Energien auszugleichen. Zwangsweise muss immer häufiger mehr erzeugte Energie aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen ungenutzt abgeschaltet werden. Das ist notwendig, um die Netzstabilität zu erhalten und Stromausfälle zu verhindern. Die Ausfallentschädigung wird den Haushalten auferlegt. Großverbraucher entziehen sich dieser Umlage.
Für Braunkohleverstromung sind die staatlichen Subventionen wesentlich höher als die Kosten der Anschubförderung erneuerbarer Energien durch das EEG. Ohne indirekte staatliche Subventionen wäre der Betrieb von Braunkohlengroßkraftwerken bereits jetzt für die Betreiber unrentabel.
Sowohl für die zentralisierte fossile als auch für die dezentrale regenerative Elektroenergieversorgung muss mit Speichern und Verbrauchsmanagement Netzeinspeisung und –Belastung in Übereinstimmung gehalten werden. Wegen ihrer trägen Lastwechselreaktion sind Grundlasteinspeisungen eine Störgröße. Der Ausgleich der Unstetigkeit erneuerbarer Quellen erfordert das 750-fache Speichervolumen der vorhandenen Pumpspeicher.(1)
Das Gasnetz kann für massenhaft errichtete Mini-Blockheizkraftwerke, so genannte Schwarmkraftwerke, genutzt werden. Der Betreiber eines Kraftwerksschwarmes kann regionale Netzeinspeise- und Netzentnahmeschwankungen nahezu in Echtzeit ausgleichen. Die zwischengespeicherte Abwärme der Gasmotor-Generatoren wird für Warmwasseraufbereitung, Heizung, Kühlung und Raumklima genutzt.
Im Land Brandenburg wird gegenwärtig bereits mehr als 65 % des Bedarfs an Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Insgesamt wird dreimal so viel Elektroenergie erzeugt, wie das Land selbst verbraucht.(2)
Vattenfall hält nach wie vor am Dauerbetrieb großer Grundlastkraftwerke fest und fordert für den Abtransport überschüssigen Stromes Netzausbau auf Kosten der Steuerzahler. Anstatt in Energiespeicher zu investieren, droht das Management die Pumpspeicherkraftwerke des Unternehmens wegen Unwirtschaftlichkeit stillzulegen.(3)
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 27.08.2012 will Herr Hattaka, neue Marktanteile bei der Erzeugung und dem Management „sauberer“ Energie gewinnen: „Windparks an Land und auf hoher See, Kraftwerke, die mit Biomasse laufen, mehr dezentrale Energieproduktion und ein Wandel weg von großen Kraftwerken in der Nähe der Zentren hin zu kleinen dezentralen Anlagen fernab der Verbraucher“ formuliert er seine Marktstrategie. “Wir brauchen aber auch noch viele Jahre konventionelle Kraftwerke, “ fügt er hinzu und meint damit die Dampferzeuger-Großkraftwerke. Ein Ersatzkraftwerk mit CO2-Abscheidung in Jänschwalde fordert er weiterhin, in der Hoffnung die eindeutig abgelehnte CO2 –Verpressung doch noch durchzusetzen, um die zu erwartende Preisdegression für erneuerbare Energien zu verhindern. Deshalb kündigt er bis 2020 um bis zu 30 % steigende Preise von Stromrechnungen für Privatkunden an.
Es ist Fakt, dass die elektroenergetische Selbstversorgung aus Fotovoltaik schon in weniger als 5 Jahren auch ohne staatliche Förderung selbst mit Batteriespeichern preisgünstiger sein wird, als der Strom aus dem Netz.(4)
Setzt das Vattenfall-Management darauf, dass das Wahlverhalten der Bevölkerung auch weiterhin die Befreiung von Umlagen und Mehrwertsteuern für Großverbraucher duldet, zu denen die Braunkohltagebaue des Konzerns gehören?
Um Wähler zu täuschen, ist ihm Werbung für die „Company“ mit Großanzeigen in unseren regionalen Medien nicht zu teuer. Unter anderen die LR, der Märkische Bote und der Cottbuser Wochenkurier unterziehen sich dafür der Selbstzensur zur Verhinderung öffentlicher Kritik an den Machenschaften des Konzernmanagements.
Der schwedische Staat hat vor Jahren Anteile bei deutschen Energiekonzernen erworben. Das Risiko dieser Kapitaltransaktionen will er nun dem deutschen Steuerzahler anhängen, indem er ihn auf Entschädigung seiner Geschäftsverluste aus der Energiewende verklagt. Andererseits kann sich Vattenfall der Bevölkerung gegenüber ebenso wenig für Haftpflicht von Havarien versichern, wie seine deutschen Mitinhaber des Energieoligopols. Unverfroren fordert Vattenfall trotzdem vom deutschen Staat Entschädigung für die Stilllegung der erworbenen Pannen-Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel. Mit der Umwidmung in eine GmbH entzieht sich der Konzern allen Zukunftsrisiken und Verpflichtungen, zu denen die Abfindung der Beschäftigten bei Insolvenz gehört. Das Oligopol beherrscht noch immer 80 % des deutschen Energiemarktes!
Dem neoliberalen globalen Mainstream folgend, unterstützt das gegenwärtige energiepolitische Regierungshandeln die mit Hilfe des Herrn Hattaka auf quasi koloniale Ausbeutung ausgerichtete Konzernstrategie.
Wie könnte sonst die Ausbremsung der Energiewende durch Dauerbetrieb umweltschädlicher Großkraftwerke mit überflüssiger Grundlastproduktion weiterhin begünstigt werden?
Womit haben sich die Eigentümer und Manager der Unternehmen mit hohem Energieverbrauch verdient, zu Lasten der übrigen Verbraucher hochgradig subventioniert zu werden?
Weshalb werden die Betreiber von Braunkohletagebauen nicht gesetzlich verpflichtet, an Stelle der ausgekohlten Braunkohlenflöze Tiefbauten für Energiespeicheranlagen zu hinterlassen?
Ist es nicht die neoliberale Wirtschaftspolitik, die zur Umverteilung des in gesellschaftlicher Arbeit hervorgebrachten Reichtums von unten nach oben führt? Sie verhindert flächendeckenden Mindestlohn nach unten und gestattet exzessive Höhen von Managervergütungen und der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach oben.
Herr Hattaka baut darauf, die Bevölkerung zur erneuten Wahl von Politikern der Bundesregierung und von Landesregierungen zu übertölpeln, die unsinnigen Anti-Autarkie-Bestrebungen in der Energieversorgung folgen und sich auf Kosten der Steuerzahler weiterhin in die Abhängigkeit des Oligopols der Energiekonzerne kaufen und benutzen lassen.
Die Energiewendelogik des Herrn Hattaka ist die Logik eines Managers, der sich gegen das Gemeinwohl für die Verfolgung der Partialinteressen von Kapitaleignern verdingt.
Wer klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die vom Oligopol der Energiekonzerne verursachte Verletzung Artikel 14 (2) des Grundgesetzes? „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ist mit Weisheit nicht zwischen Staats- und Privateigentum unterschieden worden.
(1) Volker Quaschning „Würde da nicht das Licht ausgehen?“, erschienen in Sonne Wind und Wärme 07/2012 S. 10-12
(2) Henning Heidemanns, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg in einem Vortrag zum 14. Energietag Brandenburg am 06. September 2012
(3) Tuomo Hattaka „Das Wachstum bringen die Erneuerbaren“, Frankfurter Rundschau vom 15.September 2012 http:www.fr-online.de/wirtschaft/interview—das-wachstum—bringen-die-erneuerbaren-,1472780,17200772.html
(4) Autorenkollektiv „Der unterschätze Markt“, erschienen in
BWK Bd. 64 (2012) Nr. 7/8, S.25-28
Foto: Warnstreik der IG Metall am 7.Mai 2012 vor dem KW Jänschwalde (Foto: Dieter Brendahl)
Die Energiewende ist die Ablösung fossiler Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) als Quelle menschlicher Energieversorgung mit dem Ziel, einem Klimawandel durch Freisetzung von in Millionen Jahren gespeichertem CO2 zu verhindern. Kriege um endliche Rohstoffquellen sollen beendet bzw. verhindert werden.
Die Energiewende basiert auf Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik, die gestatten, ausschließlich solare, also erneuerbare Energiequellen für die Gewinnung von Nutzenergie zu verwenden.
Im Industriezeitalter hat sich die Energieversorgung zu einem beherrschenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Insbesondere die Elektroenergieerzeugung wurde in den letzten 150 Jahren in einen Konzentrationsprozess zentralisierter Dampferzeugergroßkraftwerke zu einem hochsubventionierten Industriezweig entwickelt, dessen Markt sich überwiegend privatkapitalistisch organisierte Oligopole untereinander aufgeteilt haben.
Im Nachwendedeutschland wurde die DDR-Energiewirtschaft durch Privatisierung in diesen Prozess einbezogen. Mehrfach wurden Bestandteile des Industriezweiges weiter verkauft. Eine angeblich beabsichtigte Entflechtung der Monopolstrukturen zur „Liberalisierung des Energiemarktes“ hat damit nicht stattgefunden. Letzter Käufer der Kohle- und Energieindustrie unserer Region ist der schwedische Energiekonzern Vattenfall. Tuomo Hattaka ist Europa-Chef dieses weltweit agierenden Unternehmens.
Energieversorgung ist wesentlicher Bestandteil kommunaler Daseinsfürsorge. Um sie weitgehend autark und von privatwirtschaftlichen Ausbeutungsverhältnissen frei zu gestalten, wird sie dezentral organisiert mit dem Ziel, Energie aus regenerativen Quellen vorrangig dezentral dort zu nutzen, wo sie gesammelt und gespeichert wurde.
Die derzeitige Übergangsperiode ist vom Widerspruch zwischen dem herkömmlichen System der zentralisierten Nutzenergieerzeugung und weiträumigen Verteilung und dem dezentralen System der Nutzenergieerzeugung und ihrer lokalen bzw. regionalen Verwendung gekennzeichnet. Ungenügend regelbare Grundlast aus zentralisierten Großkraftwerken steht weiträumig erzeugte unstetige Energie aus regenerativen Quellen gegenüber. Um daraus ein nachhaltiges System regenerativer Energieerzeugung zu entwickeln, sind zunächst Anlagen erforderlich, um überschüssig erzeugte Nutzenergie zu speichern. Sie fällt immer öfter und immer mehr an, je mehr das Aufkommen von Elektroenergie aus Windkraft, Photovoltaik und Biogas wächst.
Dieses Wachstum verdanken wir dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das weltweit beispielhaft die staatliche Anschubfinanzierung von Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen ermöglicht.
Braunkohlengroßkraftwerke sind wegen der veralteten Dampferzeugertechnologie ungeeignet, kurzzeitig tageszeitlich und meteorologisch bedingte Schwankungen des Aufkommens erneuerbarer Energien auszugleichen. Zwangsweise muss immer häufiger mehr erzeugte Energie aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen ungenutzt abgeschaltet werden. Das ist notwendig, um die Netzstabilität zu erhalten und Stromausfälle zu verhindern. Die Ausfallentschädigung wird den Haushalten auferlegt. Großverbraucher entziehen sich dieser Umlage.
Für Braunkohleverstromung sind die staatlichen Subventionen wesentlich höher als die Kosten der Anschubförderung erneuerbarer Energien durch das EEG. Ohne indirekte staatliche Subventionen wäre der Betrieb von Braunkohlengroßkraftwerken bereits jetzt für die Betreiber unrentabel.
Sowohl für die zentralisierte fossile als auch für die dezentrale regenerative Elektroenergieversorgung muss mit Speichern und Verbrauchsmanagement Netzeinspeisung und –Belastung in Übereinstimmung gehalten werden. Wegen ihrer trägen Lastwechselreaktion sind Grundlasteinspeisungen eine Störgröße. Der Ausgleich der Unstetigkeit erneuerbarer Quellen erfordert das 750-fache Speichervolumen der vorhandenen Pumpspeicher.(1)
Das Gasnetz kann für massenhaft errichtete Mini-Blockheizkraftwerke, so genannte Schwarmkraftwerke, genutzt werden. Der Betreiber eines Kraftwerksschwarmes kann regionale Netzeinspeise- und Netzentnahmeschwankungen nahezu in Echtzeit ausgleichen. Die zwischengespeicherte Abwärme der Gasmotor-Generatoren wird für Warmwasseraufbereitung, Heizung, Kühlung und Raumklima genutzt.
Im Land Brandenburg wird gegenwärtig bereits mehr als 65 % des Bedarfs an Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Insgesamt wird dreimal so viel Elektroenergie erzeugt, wie das Land selbst verbraucht.(2)
Vattenfall hält nach wie vor am Dauerbetrieb großer Grundlastkraftwerke fest und fordert für den Abtransport überschüssigen Stromes Netzausbau auf Kosten der Steuerzahler. Anstatt in Energiespeicher zu investieren, droht das Management die Pumpspeicherkraftwerke des Unternehmens wegen Unwirtschaftlichkeit stillzulegen.(3)
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 27.08.2012 will Herr Hattaka, neue Marktanteile bei der Erzeugung und dem Management „sauberer“ Energie gewinnen: „Windparks an Land und auf hoher See, Kraftwerke, die mit Biomasse laufen, mehr dezentrale Energieproduktion und ein Wandel weg von großen Kraftwerken in der Nähe der Zentren hin zu kleinen dezentralen Anlagen fernab der Verbraucher“ formuliert er seine Marktstrategie. “Wir brauchen aber auch noch viele Jahre konventionelle Kraftwerke, “ fügt er hinzu und meint damit die Dampferzeuger-Großkraftwerke. Ein Ersatzkraftwerk mit CO2-Abscheidung in Jänschwalde fordert er weiterhin, in der Hoffnung die eindeutig abgelehnte CO2 –Verpressung doch noch durchzusetzen, um die zu erwartende Preisdegression für erneuerbare Energien zu verhindern. Deshalb kündigt er bis 2020 um bis zu 30 % steigende Preise von Stromrechnungen für Privatkunden an.
Es ist Fakt, dass die elektroenergetische Selbstversorgung aus Fotovoltaik schon in weniger als 5 Jahren auch ohne staatliche Förderung selbst mit Batteriespeichern preisgünstiger sein wird, als der Strom aus dem Netz.(4)
Setzt das Vattenfall-Management darauf, dass das Wahlverhalten der Bevölkerung auch weiterhin die Befreiung von Umlagen und Mehrwertsteuern für Großverbraucher duldet, zu denen die Braunkohltagebaue des Konzerns gehören?
Um Wähler zu täuschen, ist ihm Werbung für die „Company“ mit Großanzeigen in unseren regionalen Medien nicht zu teuer. Unter anderen die LR, der Märkische Bote und der Cottbuser Wochenkurier unterziehen sich dafür der Selbstzensur zur Verhinderung öffentlicher Kritik an den Machenschaften des Konzernmanagements.
Der schwedische Staat hat vor Jahren Anteile bei deutschen Energiekonzernen erworben. Das Risiko dieser Kapitaltransaktionen will er nun dem deutschen Steuerzahler anhängen, indem er ihn auf Entschädigung seiner Geschäftsverluste aus der Energiewende verklagt. Andererseits kann sich Vattenfall der Bevölkerung gegenüber ebenso wenig für Haftpflicht von Havarien versichern, wie seine deutschen Mitinhaber des Energieoligopols. Unverfroren fordert Vattenfall trotzdem vom deutschen Staat Entschädigung für die Stilllegung der erworbenen Pannen-Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel. Mit der Umwidmung in eine GmbH entzieht sich der Konzern allen Zukunftsrisiken und Verpflichtungen, zu denen die Abfindung der Beschäftigten bei Insolvenz gehört. Das Oligopol beherrscht noch immer 80 % des deutschen Energiemarktes!
Dem neoliberalen globalen Mainstream folgend, unterstützt das gegenwärtige energiepolitische Regierungshandeln die mit Hilfe des Herrn Hattaka auf quasi koloniale Ausbeutung ausgerichtete Konzernstrategie.
Wie könnte sonst die Ausbremsung der Energiewende durch Dauerbetrieb umweltschädlicher Großkraftwerke mit überflüssiger Grundlastproduktion weiterhin begünstigt werden?
Womit haben sich die Eigentümer und Manager der Unternehmen mit hohem Energieverbrauch verdient, zu Lasten der übrigen Verbraucher hochgradig subventioniert zu werden?
Weshalb werden die Betreiber von Braunkohletagebauen nicht gesetzlich verpflichtet, an Stelle der ausgekohlten Braunkohlenflöze Tiefbauten für Energiespeicheranlagen zu hinterlassen?
Ist es nicht die neoliberale Wirtschaftspolitik, die zur Umverteilung des in gesellschaftlicher Arbeit hervorgebrachten Reichtums von unten nach oben führt? Sie verhindert flächendeckenden Mindestlohn nach unten und gestattet exzessive Höhen von Managervergütungen und der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach oben.
Herr Hattaka baut darauf, die Bevölkerung zur erneuten Wahl von Politikern der Bundesregierung und von Landesregierungen zu übertölpeln, die unsinnigen Anti-Autarkie-Bestrebungen in der Energieversorgung folgen und sich auf Kosten der Steuerzahler weiterhin in die Abhängigkeit des Oligopols der Energiekonzerne kaufen und benutzen lassen.
Die Energiewendelogik des Herrn Hattaka ist die Logik eines Managers, der sich gegen das Gemeinwohl für die Verfolgung der Partialinteressen von Kapitaleignern verdingt.
Wer klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die vom Oligopol der Energiekonzerne verursachte Verletzung Artikel 14 (2) des Grundgesetzes? „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ist mit Weisheit nicht zwischen Staats- und Privateigentum unterschieden worden.
(1) Volker Quaschning „Würde da nicht das Licht ausgehen?“, erschienen in Sonne Wind und Wärme 07/2012 S. 10-12
(2) Henning Heidemanns, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg in einem Vortrag zum 14. Energietag Brandenburg am 06. September 2012
(3) Tuomo Hattaka „Das Wachstum bringen die Erneuerbaren“, Frankfurter Rundschau vom 15.September 2012 http:www.fr-online.de/wirtschaft/interview—das-wachstum—bringen-die-erneuerbaren-,1472780,17200772.html
(4) Autorenkollektiv „Der unterschätze Markt“, erschienen in
BWK Bd. 64 (2012) Nr. 7/8, S.25-28
Foto: Warnstreik der IG Metall am 7.Mai 2012 vor dem KW Jänschwalde (Foto: Dieter Brendahl)
Die Energiewende ist die Ablösung fossiler Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) als Quelle menschlicher Energieversorgung mit dem Ziel, einem Klimawandel durch Freisetzung von in Millionen Jahren gespeichertem CO2 zu verhindern. Kriege um endliche Rohstoffquellen sollen beendet bzw. verhindert werden.
Die Energiewende basiert auf Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik, die gestatten, ausschließlich solare, also erneuerbare Energiequellen für die Gewinnung von Nutzenergie zu verwenden.
Im Industriezeitalter hat sich die Energieversorgung zu einem beherrschenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Insbesondere die Elektroenergieerzeugung wurde in den letzten 150 Jahren in einen Konzentrationsprozess zentralisierter Dampferzeugergroßkraftwerke zu einem hochsubventionierten Industriezweig entwickelt, dessen Markt sich überwiegend privatkapitalistisch organisierte Oligopole untereinander aufgeteilt haben.
Im Nachwendedeutschland wurde die DDR-Energiewirtschaft durch Privatisierung in diesen Prozess einbezogen. Mehrfach wurden Bestandteile des Industriezweiges weiter verkauft. Eine angeblich beabsichtigte Entflechtung der Monopolstrukturen zur „Liberalisierung des Energiemarktes“ hat damit nicht stattgefunden. Letzter Käufer der Kohle- und Energieindustrie unserer Region ist der schwedische Energiekonzern Vattenfall. Tuomo Hattaka ist Europa-Chef dieses weltweit agierenden Unternehmens.
Energieversorgung ist wesentlicher Bestandteil kommunaler Daseinsfürsorge. Um sie weitgehend autark und von privatwirtschaftlichen Ausbeutungsverhältnissen frei zu gestalten, wird sie dezentral organisiert mit dem Ziel, Energie aus regenerativen Quellen vorrangig dezentral dort zu nutzen, wo sie gesammelt und gespeichert wurde.
Die derzeitige Übergangsperiode ist vom Widerspruch zwischen dem herkömmlichen System der zentralisierten Nutzenergieerzeugung und weiträumigen Verteilung und dem dezentralen System der Nutzenergieerzeugung und ihrer lokalen bzw. regionalen Verwendung gekennzeichnet. Ungenügend regelbare Grundlast aus zentralisierten Großkraftwerken steht weiträumig erzeugte unstetige Energie aus regenerativen Quellen gegenüber. Um daraus ein nachhaltiges System regenerativer Energieerzeugung zu entwickeln, sind zunächst Anlagen erforderlich, um überschüssig erzeugte Nutzenergie zu speichern. Sie fällt immer öfter und immer mehr an, je mehr das Aufkommen von Elektroenergie aus Windkraft, Photovoltaik und Biogas wächst.
Dieses Wachstum verdanken wir dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das weltweit beispielhaft die staatliche Anschubfinanzierung von Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen ermöglicht.
Braunkohlengroßkraftwerke sind wegen der veralteten Dampferzeugertechnologie ungeeignet, kurzzeitig tageszeitlich und meteorologisch bedingte Schwankungen des Aufkommens erneuerbarer Energien auszugleichen. Zwangsweise muss immer häufiger mehr erzeugte Energie aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen ungenutzt abgeschaltet werden. Das ist notwendig, um die Netzstabilität zu erhalten und Stromausfälle zu verhindern. Die Ausfallentschädigung wird den Haushalten auferlegt. Großverbraucher entziehen sich dieser Umlage.
Für Braunkohleverstromung sind die staatlichen Subventionen wesentlich höher als die Kosten der Anschubförderung erneuerbarer Energien durch das EEG. Ohne indirekte staatliche Subventionen wäre der Betrieb von Braunkohlengroßkraftwerken bereits jetzt für die Betreiber unrentabel.
Sowohl für die zentralisierte fossile als auch für die dezentrale regenerative Elektroenergieversorgung muss mit Speichern und Verbrauchsmanagement Netzeinspeisung und –Belastung in Übereinstimmung gehalten werden. Wegen ihrer trägen Lastwechselreaktion sind Grundlasteinspeisungen eine Störgröße. Der Ausgleich der Unstetigkeit erneuerbarer Quellen erfordert das 750-fache Speichervolumen der vorhandenen Pumpspeicher.(1)
Das Gasnetz kann für massenhaft errichtete Mini-Blockheizkraftwerke, so genannte Schwarmkraftwerke, genutzt werden. Der Betreiber eines Kraftwerksschwarmes kann regionale Netzeinspeise- und Netzentnahmeschwankungen nahezu in Echtzeit ausgleichen. Die zwischengespeicherte Abwärme der Gasmotor-Generatoren wird für Warmwasseraufbereitung, Heizung, Kühlung und Raumklima genutzt.
Im Land Brandenburg wird gegenwärtig bereits mehr als 65 % des Bedarfs an Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Insgesamt wird dreimal so viel Elektroenergie erzeugt, wie das Land selbst verbraucht.(2)
Vattenfall hält nach wie vor am Dauerbetrieb großer Grundlastkraftwerke fest und fordert für den Abtransport überschüssigen Stromes Netzausbau auf Kosten der Steuerzahler. Anstatt in Energiespeicher zu investieren, droht das Management die Pumpspeicherkraftwerke des Unternehmens wegen Unwirtschaftlichkeit stillzulegen.(3)
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 27.08.2012 will Herr Hattaka, neue Marktanteile bei der Erzeugung und dem Management „sauberer“ Energie gewinnen: „Windparks an Land und auf hoher See, Kraftwerke, die mit Biomasse laufen, mehr dezentrale Energieproduktion und ein Wandel weg von großen Kraftwerken in der Nähe der Zentren hin zu kleinen dezentralen Anlagen fernab der Verbraucher“ formuliert er seine Marktstrategie. “Wir brauchen aber auch noch viele Jahre konventionelle Kraftwerke, “ fügt er hinzu und meint damit die Dampferzeuger-Großkraftwerke. Ein Ersatzkraftwerk mit CO2-Abscheidung in Jänschwalde fordert er weiterhin, in der Hoffnung die eindeutig abgelehnte CO2 –Verpressung doch noch durchzusetzen, um die zu erwartende Preisdegression für erneuerbare Energien zu verhindern. Deshalb kündigt er bis 2020 um bis zu 30 % steigende Preise von Stromrechnungen für Privatkunden an.
Es ist Fakt, dass die elektroenergetische Selbstversorgung aus Fotovoltaik schon in weniger als 5 Jahren auch ohne staatliche Förderung selbst mit Batteriespeichern preisgünstiger sein wird, als der Strom aus dem Netz.(4)
Setzt das Vattenfall-Management darauf, dass das Wahlverhalten der Bevölkerung auch weiterhin die Befreiung von Umlagen und Mehrwertsteuern für Großverbraucher duldet, zu denen die Braunkohltagebaue des Konzerns gehören?
Um Wähler zu täuschen, ist ihm Werbung für die „Company“ mit Großanzeigen in unseren regionalen Medien nicht zu teuer. Unter anderen die LR, der Märkische Bote und der Cottbuser Wochenkurier unterziehen sich dafür der Selbstzensur zur Verhinderung öffentlicher Kritik an den Machenschaften des Konzernmanagements.
Der schwedische Staat hat vor Jahren Anteile bei deutschen Energiekonzernen erworben. Das Risiko dieser Kapitaltransaktionen will er nun dem deutschen Steuerzahler anhängen, indem er ihn auf Entschädigung seiner Geschäftsverluste aus der Energiewende verklagt. Andererseits kann sich Vattenfall der Bevölkerung gegenüber ebenso wenig für Haftpflicht von Havarien versichern, wie seine deutschen Mitinhaber des Energieoligopols. Unverfroren fordert Vattenfall trotzdem vom deutschen Staat Entschädigung für die Stilllegung der erworbenen Pannen-Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel. Mit der Umwidmung in eine GmbH entzieht sich der Konzern allen Zukunftsrisiken und Verpflichtungen, zu denen die Abfindung der Beschäftigten bei Insolvenz gehört. Das Oligopol beherrscht noch immer 80 % des deutschen Energiemarktes!
Dem neoliberalen globalen Mainstream folgend, unterstützt das gegenwärtige energiepolitische Regierungshandeln die mit Hilfe des Herrn Hattaka auf quasi koloniale Ausbeutung ausgerichtete Konzernstrategie.
Wie könnte sonst die Ausbremsung der Energiewende durch Dauerbetrieb umweltschädlicher Großkraftwerke mit überflüssiger Grundlastproduktion weiterhin begünstigt werden?
Womit haben sich die Eigentümer und Manager der Unternehmen mit hohem Energieverbrauch verdient, zu Lasten der übrigen Verbraucher hochgradig subventioniert zu werden?
Weshalb werden die Betreiber von Braunkohletagebauen nicht gesetzlich verpflichtet, an Stelle der ausgekohlten Braunkohlenflöze Tiefbauten für Energiespeicheranlagen zu hinterlassen?
Ist es nicht die neoliberale Wirtschaftspolitik, die zur Umverteilung des in gesellschaftlicher Arbeit hervorgebrachten Reichtums von unten nach oben führt? Sie verhindert flächendeckenden Mindestlohn nach unten und gestattet exzessive Höhen von Managervergütungen und der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach oben.
Herr Hattaka baut darauf, die Bevölkerung zur erneuten Wahl von Politikern der Bundesregierung und von Landesregierungen zu übertölpeln, die unsinnigen Anti-Autarkie-Bestrebungen in der Energieversorgung folgen und sich auf Kosten der Steuerzahler weiterhin in die Abhängigkeit des Oligopols der Energiekonzerne kaufen und benutzen lassen.
Die Energiewendelogik des Herrn Hattaka ist die Logik eines Managers, der sich gegen das Gemeinwohl für die Verfolgung der Partialinteressen von Kapitaleignern verdingt.
Wer klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die vom Oligopol der Energiekonzerne verursachte Verletzung Artikel 14 (2) des Grundgesetzes? „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ist mit Weisheit nicht zwischen Staats- und Privateigentum unterschieden worden.
(1) Volker Quaschning „Würde da nicht das Licht ausgehen?“, erschienen in Sonne Wind und Wärme 07/2012 S. 10-12
(2) Henning Heidemanns, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg in einem Vortrag zum 14. Energietag Brandenburg am 06. September 2012
(3) Tuomo Hattaka „Das Wachstum bringen die Erneuerbaren“, Frankfurter Rundschau vom 15.September 2012 http:www.fr-online.de/wirtschaft/interview—das-wachstum—bringen-die-erneuerbaren-,1472780,17200772.html
(4) Autorenkollektiv „Der unterschätze Markt“, erschienen in
BWK Bd. 64 (2012) Nr. 7/8, S.25-28
Foto: Warnstreik der IG Metall am 7.Mai 2012 vor dem KW Jänschwalde (Foto: Dieter Brendahl)