Das Sächsische Oberbergamt hat mit der Hochkippe Scheibe eine zusätzliche Fläche im Tagebau Lohsa II für das Betreten gesperrt. Bereits im Dezember 2019 wurde dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Fläche ist nach Rutschungen im Herbst 2018 und im Frühling 2019 zum seit 2011 geltenden Sperrbereich hinzugefügt worden, weil plötzliches Setzungsfließen beziehungsweise Verflüssigungsgrundbrüche drohen.
Bisher verlief die Sperrlinie im Nordwestbereich von Lohsa II direkt am Ufer. Die Hochkippe existiert seit den 1980er Jahren und bot den Einwohnern der umliegenden Orte einen Blick über den sich füllenden Restsee. Der Bergbausanierer LMBV ist jetzt angewiesen, neue Verbotsschilder aufzustellen. Die Hochkippe Scheibe befindet sich bei Weißkollm östlich der Kreisstraße zwischen Tiegling und Burg.
Hintergrund laut LMBV:
Hintergrund: Die Kippenflächen und Restlöcher in dem Gefahrenbereich entstanden durch den Braunkohlenbergbau im Tagebau III Werminghoff (Baufelder Ill bis V), später Tagebau Lohsa genannt, und den Tagebau Scheibe südöstlich und nordöstlich von Lohsa. lm Tagebau Lohsa wurde im Zeitraum 1950 bis 1984 in den Baufeldern III bis V das 2. Lausitzer Flöz abgebaut. Der angefallene Abraum wurde entsprechend der technologischen Entwicklung ab 1960 als lnnenkippe aufgefahren. lm gesamten Bereich ist die AFB – Kippe vorhanden.
Die AFB-Kippe bildet die heutige Geländeoberfläche, welche planiert und rekultiviert wurde. Die Verkippung erfolgte in den Jahren 1965 – 1967. Die Kippenmächtigkeit beträgt 40 – 45 m. Unmittelbar nordwestlich des Tagebaus Lohsa wurde ab dem Jahr 1982 der Tagebau Scheibe aufgeschlossen. Die Aufschlussmassen wurden in den Jahren 1984 bis 1987 im Nordwesten des Restloches des Tagebaus Lohsa als Hochkippe Scheibe aufgeschüttet. Die Kippenmischböden weisen lockere bis sehr lockere Lagerungsverhältnisse auf und sind verflüssigungs- und grundbruchgefährdet. Die Flächen sind durch den Grundwasserwiederanstieg betroffen.
Mit Schreiben vom 31. Januar 2011 erließ das Sächsische Oberbergamt eine Allgemeinverfügung für den Bereich des ehemaligen Tagebaus Ill Werminghoff/ Lohsa, die anschließend unter der Bezeichnung „Geotechnischer Sperrbereich lnnenkippe Lohsa II” geführt wurde. Das Ziel war der Schutz der Öffentlichkeit vor möglichen Auswirkungen der Sanierung sowie der vorliegenden geotechnischen Gefährdungen.
Die Allgemeinverfügung wurde mit Schreiben vom 6. März 2017 räumlich angepasst. Insgesamt wurden 400 ha freigegeben. lm Herbst 2018 und im Frühjahr 2019 ereigneten sich im Bereich der Hochfläche Nordmarkscheide Geländeeinbrüche und Rutschungen mit großflächigen Geländeabsenkungen von bis zu 6 m. Die Rutschung reicht bereichsweise an den Stützkörper der Außenkippe Scheibe heran (Rütteldamm), wobei der Stützkörper eine weitere Ausbreitung des Ereignisses verhindert hat. Der Stützkörper ist funktionell unbeschädigt.
Die Rutschungsmassen breiteten sich nach Westen, Norden und Osten in den Speicher Lohsa aus. Im Ergebnis der Rutschung und dem Abrutschen des Vorlandes liegt die Bruchkontur innerhalb des Rütteldammes, der damit dem Wind- und Wellenschlag ausgeliefert ist (Staulamelle). Das erforderliche Ausgleichsprofil im Stützkörper und dessen Vorland ist nicht mehr gegeben.
Mittel- bis langfristig ist hier mit selbstständigen bzw. windwellenbedingten Umbildungen zu rechnen. Im Falle einer raumgreifenden Verflüssigung der wassergesättigten, unverdichteten Kippe ist die hinter dem Stützkörper befindliche Böschung der Hochkippe nicht ausreichend sicher gegen ein Versagen. Bei einem ausreichend ausgedehnten Böschungsbruch der Hochkippe kann es zudem zu einem „Überströmen“ des Stützkörpers kommen.
Gemäß Festlegung vom 22.10.2010 verläuft die Geotechnische Sperrbereichsgrenze im Stützkörperbereich und dabei im Abschnitt mit vorgelagerter Hochfläche an der Vordergrenze des Stützkörpers. Im Ergebnis der Ereignisse im Herbst 2018 und im Frühjahr 2019 wurde nun die Hochkippe der Außenkippe Scheibe in den Geotechnischen Sperrbereich einbezogen. Die Geotechnische Sperrbereichsgrenze verläuft nunmehr westlich der Hochkippe Scheibe. Die LMBV mbH wurde vom Sächsischen Oberbergamt angewiesen, die Beschilderung entlang der neu definierten Sperrgrenze aufzustellen.
Fotos: LMBV