Zoll beschlagnahmt rund 110 Kilogramm nicht zugelassene Feuerwerkskörper
Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) haben bei Kontrollen am vergangenen Wochenende mehr als 5.100 Feuerwerkskörper ohne die erforderlichen Prüf- und Kennzeichen festgestellt und beschlagnahmt.
Am Samstagmittag wurden die Zöllner bei der Kontrolle eines deutschen Pkw an der Stadtbrücke in Frankfurt (Oder) fündig. Im Kofferraum transportierten die 19 und 17 Jahre alten Fahrzeuginsassen mehr als 4.500 Feuerwerkskörper, die allesamt weder ein Prüfzeichen der BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) noch das aktuelle „CE“-Prüfzeichen trugen.
Darüber hinaus stellten die Zöllner insgesamt 200 Knallpatronen fest, den für einen legalen Erwerb notwendigen Munitionserwerbsschein konnten die beiden Fahrzeuginsassen nicht vorlegen. „Bei den beschlagnahmten Feuerwerkskörpern handelt es sich überwiegend um Böller und Kugelbomben, die aufgrund der verwendeten Materialien und Mengen selbst mit ordnungsgemäßen Prüf- und Kennzeichen nur an Personen mit einer besonderen Erlaubnis, also beispielsweise an Feuerwerker, abgegeben werden dürften“, sagte dazu Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder).
„In den Händen nicht qualifizierter Personen gehen von diesen Feuerwerkskörpern erhebliche Gefahren für die Personen selbst und für unbeteiligte Dritte aus“.
Bei weiteren Kontrollen in Hohenwutzen beschlagnahmten die Zöllner am Sonntagnachmittag weitere rund 600 nicht zugelassene Feuerwerkskörper.
Gegen alle Beteiligten wurden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet, es drohen Geldstrafen, bei schweren Verstößen sogar bis zu drei Jahre Haft. Hinzu kommt, dass die spätere Vernichtung der Feuerwerkskörper, die sehr kostspielig ist, ebenfalls von den jeweiligen Beteiligten zu zahlen ist.
Quelle & Foto: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)