Die HWK Cottbus fordert eine vereinfachte Beantragung der Corona-Überbrückungshilfen. Kleinere Betriebe mit maximal fünf Mitarbeitern sollten ihre Anträge ohne Hilfe eines Steuerberaters stellen können. Außerdem sind die Hilfsprogramme laut HWK zu bürokratisch und an zu viele Bedingungen gebunden.
Die HWK Cottbus teilte dazu mit:
Für zahlreiche Handwerksbetriebe in Südbrandenburg ist die aktuelle Lockdown-Situation akut existenzbedrohend. Sie sind dringend auf die von der Bundesregierung zugesicherten Überbrückungshilfen angewiesen. Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) fordert daher eine vereinfachte und weniger bürokratische Antragstellung, damit die finanzielle Hilfe schnell und unkompliziert fließen kann. Konkret sollten kleinere Betriebe mit maximal fünf Mitarbeitern ihre Anträge auf Überbrückungshilfen stellen können, ohne dass ein Steuerberater hinzugezogen werden muss.
„Durch die Verlängerung des Lockdowns vom Dezember in den Januar starten unsere Betriebe unter erneuten Schwierigkeiten in das Jahr. Die durch die Pandemie bedingten Schließungen führen zu massiven Umsatzeinbrüchen in den Branchen wie Kosmetiker, Friseure, Autohäuser, Uhren-, Gold- und Silberschmiede, Fleischer, Bäcker, Konditoren, Wäschereien und Gebäudereiniger, Messebauer und Veranstaltungstechniker. Für diese Betriebe ist die Situation existenzbedrohend. Sie kämpfen um ihren Fortbestand“, so Peter Dreißig, Präsident der HWK Cottbus.
“Programme sind an zu viele Bedingungen gebunden”
Die finanziellen Reserven sind bereits durch den Lockdown im Frühjahr des Vorjahres aufgebraucht. Immer wieder höre ich von unseren Handwerkern, dass die Programme zu bürokratisch und an zu viele Bedingungen gebunden sind. Ein besonderes Erschwernis ist die Hinzunahme eines prüfenden Dritten. Doch die Steuerberater sind überlastet. Es dauert alles viel zu lange. Dabei ist es jetzt wichtig, dass die Mittel schnell und rechtzeitig fließen, ansonsten kann es zu spät sein. Es droht ein immenser Schaden, wenn die Hilfsangebote nicht ankommen. Es ist jetzt entscheidend, den Zugang zu den Hilfen zu erleichtern, in dem Handwerksbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten selbst einen Antrag stellen können“, so die Begründung von Peter Dreißig.
Mindestens genauso wichtig wie Wirtschaftshilfen ist, den Unternehmen, die weiterarbeiten dürfen, dies auch zu ermöglichen. „Die finanziellen Folgen der Pandemie sind noch völlig unklar“, sagt HWKHauptgeschäftsführer Knut Deutscher. „Klar ist aber, dass der Bund, die Länder und die Kommunen künftig auf jeden Cent angewiesen sein werden.“ Deshalb müssen die noch laufenden Wirtschaftskreisläufe unbedingt am Leben erhalten werden.
Lob für Kinderbetreuung
„Für die Arbeitsfähigkeit unserer Handwerksunternehmer und ihrer Beschäftigten ist die Betreuung ihrer Kinder von zentraler Bedeutung“, so Knut Deutscher. In diesem Zusammenhang lobt die Handwerkskammer Cottbus das Vorgehen der Stadt Cottbus und der Landkreise, die die Kitas weiter offen halten. „Wir wissen, dass dies für die Erzieher ein großer Kraftakt ist. Für unsere Betriebe und deren Fachkräfte ist es jedoch überlebenswichtig.“
Antragstellung
Der Antrag auf Novemberhilfe kann bis zum 31. Januar 2021, der Antrag auf Dezemberhilfe bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt in digitaler Form über das Internet-Portal des Bundes. Zur Authentifizierung ist ein ELSTER-Zertifikat notwendig.
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Red. / Presseinfo
Bild: Handwerkskammer Cottbus