Nach seiner Rede in der Stadtverordnetenversammlung am 28.11.2018, in der sich der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch eindeutig zu den Vorgängen um das Grundstück in der Branitzer Siedlung äußerte, reichte die Branitz Garden GmbH Klage und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am Landgericht Cottbus eingereicht. Er sprach in der Stadtverordnetenversammlung davon, dass sich die Stadt nicht erpressen ließe.
Der Streit schwelt seit Monaten, die Branitz Garden GmbH will in der Branitzer Siedlung (Cottbuser Ortsteil Sandow) in direkter Nähe zum Branitzer Park auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei bis zu 150 Eigenheime errichten. Vor kurzem hatten sie die Bäume am Straßenrand der L49 nach Forst abgeholzt und Plakate mit Sprüchen angebracht. Das Baurecht ist in der Sache eindeutig, gekauft hatten die neuen Eigentümer das Gelände mit einer landwirtschaftlichen Nutzungsgenehmigung.
Die einstweilige Verfügung vom 5.12.2018 wurde durch das Gericht bereits abgelehnt. Das Unternehmen wird durch den Rechtsanwalt Frank Mittag vertreten. Er sitzt auch für die neue Fraktion “Unser Cottbus/FDP” als sachkundiger Einwohner im Rechtsausschuss der Stadt. Das Gelände gehört zum Außengelände des Branitzer Parks und die Stadt stellte mehrfach klar, dass dort keine Wohnbebauung zugelassen werde.
Laut Plänen des Investors sollen auf dem etwas mehr als 12 Hektar großen Gelände 150 Einzelgrundstücke mit mindestens jeweils 600 Quadratmetern entstehen. Eine Möglichkeit der Wohnbebauung würde den Wert des Grundstücks um ein vielfaches multiplizieren.
Holger Kelch äußerte sich auf der jüngsten Stadtverordnetenversammlung zu den Vorgängen am Landgericht Cottbus. Eine geforderte Unterlassungserklärung vom 05.12.2018 wurde durch die anwaltliche Vertretung der Stadt Cottbus abgelehnt. Das Landgericht Cottbus hatte den Antrag auf einstweilige Verfügung am 13.12.2018 mit der Begründung abgelehnt, dass die Äußerung des Oberbürgermeisters nicht im Sinne des Straftatbestandes nach Paragraf 253 des Strafgesetzbuches vorgenommen worden ist. Die Kosten trägt der Kläger. Jürgen Maresch, Mitglied der Fraktion Unser Cottbus/FDP hatte genau das nach der Novembersitzung bezweifelt und geäußert, dass keine sachgerechte Begründung für die Äußerungen des Oberbürgermeisters dargelegt wurden. In der jetzigen Sitzung war Jürgen Maresch nicht anwesend. Holger Kelch bemängelte auch, dass die Unterlassungserklärung am 05.12. bei ihm eintraf und er sie bis zum 06.12.2018 unterschreiben sollte und so keinerlei Möglichkeit hatte, die Angelegenheit außergerichtlich klären zu können.