Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat mit Anklageschrift vom 04.10.2018 gegen einen zur Tat zur Zeit 20-jährigen Mann aus Dresden Anklage wegen fahrlässiger Tötung vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Cottbus erhoben. Das Gericht hat die Anklageschrift an den Angeschuldigten und den Verteidiger zugestellt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Amtsgericht noch nicht entschieden. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen am 15.04.2017 gegen 0:27 Uhr als Führer eines Pkw im Bereich der Stadthalle von Cottbus (Berliner Straße im Bereich der Haltestelle Stadthalle) einen Unfall verursacht zu haben, indem er mit der als Fußgängerin auf der Fahrbahn befindlichen Geschädigten zusammenstieß.
Der Fall sorgte damals für großes Aufsehen, die Fußgängerin war eine Studentin der BTU Cottbus-Senftenberg aus Ägypten.
Bei dem Zusammenstoß zog sich die Geschädigte multiple Verletzungen, insbesondere im Kopfbereich, zu. Am 18.04.2017 verstarb die Geschädigte aufgrund der bei dem Unfall erlittenen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, die in diesem Verkehrsbereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um etwa 20 km/h überschritten zu haben und geht davon aus, dass bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die tödlichen Folgen für die Geschädigte vermeidbar gewesen wären. Dabei stützt sich die Staatsanwaltschaft laut Anklageschrift auf vorliegende Gutachten des Brandenburgischen Landesinstitutes für Rechtsmedizin sowie eines Sachverständigen der DEKRA.
In der Anklageschrift sind neben den beiden Sachverständigen insgesamt 19 Zeug*innen benannt. Über die Zulassung der Nebenklage durch die Eltern der Geschädigten ist noch nicht entschieden.
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