Großes „Bildungs-Los“: Stipendium für berufliche Weiterbildung
21 junge Frauen und Männer haben auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus für die kommenden drei Jahre ein Weiterbildungsstipendium des Bundesforschungsministeriums erhalten.
Die IHK Cottbus bietet umfassende Beratung für alle Interessenten an beruflicher Fort- und Weiterbildung – insbesondere zu Fördermöglichkeiten. Jährlich absolvieren rund 400 Menschen bei der IHK Cottbus eine Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie bilden sich zum Beispiel zum Fachwirt, Industriemeister oder Betriebswirt fort.
„Weiterbildung wirkt“, sagt Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus. „Zwei Drittel aller Absolventen einer IHK-Aufstiegsfortbildung verbessern sich beruflich durch ein höheres Gehalt oder einen größeren Verantwortungsbereich.“
Dass Weiterbildung wirkt, findet auch Madlen Knabe aus Kolkwitz. Sie ist eine der 21 Stipendiaten, die über die kommenden drei Jahre gefördert werden. “Ich habe mich sehr über die Aufnahme in das Begabtenprogramm gefreut. Meine guten Leistungen haben sich hier ausgezahlt und ich bekomme jetzt die IHK-Aufstiegsfortbildung zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin finanziert.”
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an Berufseinsteiger. Konkret geht es um Stipendien, die von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) vergeben werden. Das Programm unterstützt begabte junge Fachkräfte, die eine Aufstiegsfortbildung, ein berufsbegleitendes Studium oder eine fachbezogene Weiterbildung absolvieren möchten. Gefördert werden Personen unter 25 Jahren mit besonderen Leistungen in Ausbildung und Beruf, zum Beispiel einem sehr guten Berufsausbildungsabschluss, mit insgesamt maximal 6.000 EUR. Zurzeit werden im Bereich der IHK Cottbus 65 Stipendiaten über einen Zeitraum von drei Jahren mit insgesamt über 85.000 Euro gefördert – unter anderem bei Fortbildungen zum/-r Geprüften Industriemeister/-in Metall, Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in oder der Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung.
Auch wer bereits länger im Beruf tätig ist, kann Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung nutzen: Mit dem Aufstiegsstipendium fördert die Bundesregierung besonders begabte Berufstätige, die erstmals ein berufsbegleitendes oder Vollzeitstudium aufnehmen möchten. Eine Altersgrenze gibt es nicht; die Kandidaten müssen aber eine Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.
Weitere Informationen zur Weiterbildungs- und Aufstiegsförderung bei der IHK Cottbus, Sabine Feldmann, Tel. 0355 365-1270 oder
[email protected].
Details zu Fördervoraussetzungen und –umfang: www.sbb-stipendien.de/sbb.html
Foto: Lisa Mattner
Quelle: Industrie- und Handelskammer Cottbus