Am Samstag stand für die Frauenmannschaft des LHC Cottbus das Auswärtsspiel bei der TSG Lübbenau auf dem Programm. Mit fast voller Kaderstärke und Spannung auf das Derby machte man sich auf die Reise zum Rivalen in den Spreewald. Doch der negative Höhepunkt dieses Abends passierte schon bei der Erwärmung. Interimstorfrau Annabelle Weber knickte unglücklich um. Trotz starker Schmerzen stand sie volle 60 Minuten im Tor. Wie dann in der Notaufnahme diagnostiziert wurde, ein Außenbandabriss am Sprunggelenk. Respekt für so viel Kampf und Teamgeist.
Trotz der schlechten Vorzeichen starteten die LHC – Damen gut in die Partie. Die Defensive arbeitete solide und im Angriff wurden die Chancen die man sich erarbeitete mit einer guten Quote verwertet. Über den Zwischenstand von 4 – 11 ging man mit einem 8 – 17 in die Halbzeitpause.
In der Halbzeitbesprechung wurde angemahnt nicht wie beim letzten Spiel bei der HSG Schlaubetal den Schlendrian einziehen zu lassen und weiterhin konzentriert zu Werke zu gehen. Dass die Worte des Übungsleiters ungehört blieben zeigte sich dann in der zweiten Halbzeit. Man schaltete mal einige Gänge herunter und baute die tapfer kämpfenden TSG – Damen so wieder auf und machte sich das Leben selber schwer. Die Cottbusserinnen zehrten von ihrer guten ersten Halbzeit und boten den zahlreich erschienenen LHC – Fans nur noch Magerkost. Am Ende stand ein gemeinsam mit den Fans gefeierter 24 – 28 Auswärtssieg.
Allerdings muss langsam wieder der Biss und Ehrgeiz der ersten Halbserie gezeigt werden. Will man weiterhin seinen Ansprüchen und Vorhaben gerecht zu werden. Dass dies mehr als schwierig wird zeigt unser Personaldilemma auf der Torhüterposition. Nach der Verletzung von Annabelle und den auf unbestimmte Zeit fehlenden Stammtorhüterinnen ist man weiterhin auf der verzweifelten Suche nach einer Torhüterin.
Zum Abschluss muss ein Wunsch oder Gerücht aus dem Landkreis Oder – Spree aufgeräumt werden. Sollten die Damen des LHC die sportliche Qualifikation für einen Aufstieg in die Brandenburgliga schaffen, wird das Aufstiegsrecht selbstverständlich wahrgenommen.