Letzter Anmeldungstermin ist der 29.05.2009
Wer im Land Brandenburg fischen bzw. angeln möchte, sollte unbedingt über einen Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer verfügen, denn dieser ist hier Pflicht. Für alle, die einen solchen Nachweis noch erwerben möchten bzw. müssen, bietet sich am 27. Juni in Cottbus mit der nächsten Anglerprüfung eine gute Gelegenheit.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 8:00 bis 10:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst die Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus beantragen die Zulassung zur Anglerprüfung bis zum 29. Mai 2009 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung. Zu entrichten ist dabei eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche, wenn sie am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Anmeldung erforderlich.
Das Bürgerbüro (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67) steht zur Verfügung:
am Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, am Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, am Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr und am Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist das Bürgerbüro geschlossen.
Fragen zur Anglerprüfung
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Anglerprüfung haben, können sich gern an die Untere Fischereibehörde der Stadtverwaltung wenden. Dies ist persönlich oder telefonisch (612 2363 bzw. 612 2717) dienstags von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie donnerstags von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr möglich.
Nach dem 29.05.2009 eingereichte Anmeldungen können leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Quelle: Stadt Cottbus
Letzter Anmeldungstermin ist der 29.05.2009
Wer im Land Brandenburg fischen bzw. angeln möchte, sollte unbedingt über einen Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer verfügen, denn dieser ist hier Pflicht. Für alle, die einen solchen Nachweis noch erwerben möchten bzw. müssen, bietet sich am 27. Juni in Cottbus mit der nächsten Anglerprüfung eine gute Gelegenheit.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 8:00 bis 10:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst die Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus beantragen die Zulassung zur Anglerprüfung bis zum 29. Mai 2009 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung. Zu entrichten ist dabei eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche, wenn sie am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Anmeldung erforderlich.
Das Bürgerbüro (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67) steht zur Verfügung:
am Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, am Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, am Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr und am Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist das Bürgerbüro geschlossen.
Fragen zur Anglerprüfung
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Anglerprüfung haben, können sich gern an die Untere Fischereibehörde der Stadtverwaltung wenden. Dies ist persönlich oder telefonisch (612 2363 bzw. 612 2717) dienstags von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie donnerstags von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr möglich.
Nach dem 29.05.2009 eingereichte Anmeldungen können leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Quelle: Stadt Cottbus
Letzter Anmeldungstermin ist der 29.05.2009
Wer im Land Brandenburg fischen bzw. angeln möchte, sollte unbedingt über einen Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer verfügen, denn dieser ist hier Pflicht. Für alle, die einen solchen Nachweis noch erwerben möchten bzw. müssen, bietet sich am 27. Juni in Cottbus mit der nächsten Anglerprüfung eine gute Gelegenheit.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 8:00 bis 10:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst die Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus beantragen die Zulassung zur Anglerprüfung bis zum 29. Mai 2009 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung. Zu entrichten ist dabei eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche, wenn sie am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Anmeldung erforderlich.
Das Bürgerbüro (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67) steht zur Verfügung:
am Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, am Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, am Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr und am Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist das Bürgerbüro geschlossen.
Fragen zur Anglerprüfung
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Anglerprüfung haben, können sich gern an die Untere Fischereibehörde der Stadtverwaltung wenden. Dies ist persönlich oder telefonisch (612 2363 bzw. 612 2717) dienstags von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie donnerstags von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr möglich.
Nach dem 29.05.2009 eingereichte Anmeldungen können leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Quelle: Stadt Cottbus
Letzter Anmeldungstermin ist der 29.05.2009
Wer im Land Brandenburg fischen bzw. angeln möchte, sollte unbedingt über einen Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer verfügen, denn dieser ist hier Pflicht. Für alle, die einen solchen Nachweis noch erwerben möchten bzw. müssen, bietet sich am 27. Juni in Cottbus mit der nächsten Anglerprüfung eine gute Gelegenheit.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 8:00 bis 10:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst die Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus beantragen die Zulassung zur Anglerprüfung bis zum 29. Mai 2009 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung. Zu entrichten ist dabei eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche, wenn sie am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Anmeldung erforderlich.
Das Bürgerbüro (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67) steht zur Verfügung:
am Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, am Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, am Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr und am Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist das Bürgerbüro geschlossen.
Fragen zur Anglerprüfung
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Anglerprüfung haben, können sich gern an die Untere Fischereibehörde der Stadtverwaltung wenden. Dies ist persönlich oder telefonisch (612 2363 bzw. 612 2717) dienstags von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie donnerstags von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr möglich.
Nach dem 29.05.2009 eingereichte Anmeldungen können leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Quelle: Stadt Cottbus