Zur Halbzeit nach drei Monaten Laufzeit wurde das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ durch bisher 11.822 Unterschriftenleistungen von Brandenburgerinnen und Brandenburgern unterstützt. Damit haben rund 0,6 Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg ihr Votum abgegeben. Von der brieflichen Eintragung machten bisher 4.939 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Das entspricht 41,8 Prozent der geleisteten Unterschriften. 6.883 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Die Beteiligung war bisher in folgenden Städten und Gemeinden am höchsten:
Gemeinde/Landkreis Unterschriften
Cottbus 6.279
Kolkwitz (Spree-Neiße) 527
Spremberg (Spree-Neiße) 453
Guben (Spree-Neiße) 401
Potsdam 266
In der Stadt Senftenberg liegen bisher 72 Unterstützerunterschriften vor. Sehr geringe Beteiligungen gab es in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel mit 18 und im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit 16 Eintragungen. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt 21 Ämtern und amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 10. April 2013 und endet am 9. Oktober 2013. Eintragungsberechtigt sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger ab dem 16. Lebensjahr. Für den Erfolg des Volksbegehrens sind 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich.
Briefwahlunterlagen und Einschreibelisten sind unter Hochschulen erhalten verfügbar. Freiwillige Helfer für Infostände können sich über die Homepage ebenfalls melden.
Zur Halbzeit nach drei Monaten Laufzeit wurde das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ durch bisher 11.822 Unterschriftenleistungen von Brandenburgerinnen und Brandenburgern unterstützt. Damit haben rund 0,6 Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg ihr Votum abgegeben. Von der brieflichen Eintragung machten bisher 4.939 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Das entspricht 41,8 Prozent der geleisteten Unterschriften. 6.883 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Die Beteiligung war bisher in folgenden Städten und Gemeinden am höchsten:
Gemeinde/Landkreis Unterschriften
Cottbus 6.279
Kolkwitz (Spree-Neiße) 527
Spremberg (Spree-Neiße) 453
Guben (Spree-Neiße) 401
Potsdam 266
In der Stadt Senftenberg liegen bisher 72 Unterstützerunterschriften vor. Sehr geringe Beteiligungen gab es in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel mit 18 und im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit 16 Eintragungen. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt 21 Ämtern und amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 10. April 2013 und endet am 9. Oktober 2013. Eintragungsberechtigt sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger ab dem 16. Lebensjahr. Für den Erfolg des Volksbegehrens sind 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich.
Briefwahlunterlagen und Einschreibelisten sind unter Hochschulen erhalten verfügbar. Freiwillige Helfer für Infostände können sich über die Homepage ebenfalls melden.
Zur Halbzeit nach drei Monaten Laufzeit wurde das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ durch bisher 11.822 Unterschriftenleistungen von Brandenburgerinnen und Brandenburgern unterstützt. Damit haben rund 0,6 Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg ihr Votum abgegeben. Von der brieflichen Eintragung machten bisher 4.939 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Das entspricht 41,8 Prozent der geleisteten Unterschriften. 6.883 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Die Beteiligung war bisher in folgenden Städten und Gemeinden am höchsten:
Gemeinde/Landkreis Unterschriften
Cottbus 6.279
Kolkwitz (Spree-Neiße) 527
Spremberg (Spree-Neiße) 453
Guben (Spree-Neiße) 401
Potsdam 266
In der Stadt Senftenberg liegen bisher 72 Unterstützerunterschriften vor. Sehr geringe Beteiligungen gab es in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel mit 18 und im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit 16 Eintragungen. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt 21 Ämtern und amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 10. April 2013 und endet am 9. Oktober 2013. Eintragungsberechtigt sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger ab dem 16. Lebensjahr. Für den Erfolg des Volksbegehrens sind 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich.
Briefwahlunterlagen und Einschreibelisten sind unter Hochschulen erhalten verfügbar. Freiwillige Helfer für Infostände können sich über die Homepage ebenfalls melden.
Zur Halbzeit nach drei Monaten Laufzeit wurde das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ durch bisher 11.822 Unterschriftenleistungen von Brandenburgerinnen und Brandenburgern unterstützt. Damit haben rund 0,6 Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg ihr Votum abgegeben. Von der brieflichen Eintragung machten bisher 4.939 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Das entspricht 41,8 Prozent der geleisteten Unterschriften. 6.883 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Die Beteiligung war bisher in folgenden Städten und Gemeinden am höchsten:
Gemeinde/Landkreis Unterschriften
Cottbus 6.279
Kolkwitz (Spree-Neiße) 527
Spremberg (Spree-Neiße) 453
Guben (Spree-Neiße) 401
Potsdam 266
In der Stadt Senftenberg liegen bisher 72 Unterstützerunterschriften vor. Sehr geringe Beteiligungen gab es in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel mit 18 und im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit 16 Eintragungen. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt 21 Ämtern und amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 10. April 2013 und endet am 9. Oktober 2013. Eintragungsberechtigt sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger ab dem 16. Lebensjahr. Für den Erfolg des Volksbegehrens sind 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich.
Briefwahlunterlagen und Einschreibelisten sind unter Hochschulen erhalten verfügbar. Freiwillige Helfer für Infostände können sich über die Homepage ebenfalls melden.
Zur Halbzeit nach drei Monaten Laufzeit wurde das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ durch bisher 11.822 Unterschriftenleistungen von Brandenburgerinnen und Brandenburgern unterstützt. Damit haben rund 0,6 Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg ihr Votum abgegeben. Von der brieflichen Eintragung machten bisher 4.939 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Das entspricht 41,8 Prozent der geleisteten Unterschriften. 6.883 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Die Beteiligung war bisher in folgenden Städten und Gemeinden am höchsten:
Gemeinde/Landkreis Unterschriften
Cottbus 6.279
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Spremberg (Spree-Neiße) 453
Guben (Spree-Neiße) 401
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Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 10. April 2013 und endet am 9. Oktober 2013. Eintragungsberechtigt sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger ab dem 16. Lebensjahr. Für den Erfolg des Volksbegehrens sind 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich.
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Zur Halbzeit nach drei Monaten Laufzeit wurde das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ durch bisher 11.822 Unterschriftenleistungen von Brandenburgerinnen und Brandenburgern unterstützt. Damit haben rund 0,6 Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg ihr Votum abgegeben. Von der brieflichen Eintragung machten bisher 4.939 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Das entspricht 41,8 Prozent der geleisteten Unterschriften. 6.883 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Die Beteiligung war bisher in folgenden Städten und Gemeinden am höchsten:
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In der Stadt Senftenberg liegen bisher 72 Unterstützerunterschriften vor. Sehr geringe Beteiligungen gab es in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel mit 18 und im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit 16 Eintragungen. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt 21 Ämtern und amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 10. April 2013 und endet am 9. Oktober 2013. Eintragungsberechtigt sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger ab dem 16. Lebensjahr. Für den Erfolg des Volksbegehrens sind 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich.
Briefwahlunterlagen und Einschreibelisten sind unter Hochschulen erhalten verfügbar. Freiwillige Helfer für Infostände können sich über die Homepage ebenfalls melden.
Zur Halbzeit nach drei Monaten Laufzeit wurde das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ durch bisher 11.822 Unterschriftenleistungen von Brandenburgerinnen und Brandenburgern unterstützt. Damit haben rund 0,6 Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg ihr Votum abgegeben. Von der brieflichen Eintragung machten bisher 4.939 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Das entspricht 41,8 Prozent der geleisteten Unterschriften. 6.883 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Die Beteiligung war bisher in folgenden Städten und Gemeinden am höchsten:
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Cottbus 6.279
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In der Stadt Senftenberg liegen bisher 72 Unterstützerunterschriften vor. Sehr geringe Beteiligungen gab es in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel mit 18 und im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit 16 Eintragungen. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt 21 Ämtern und amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 10. April 2013 und endet am 9. Oktober 2013. Eintragungsberechtigt sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger ab dem 16. Lebensjahr. Für den Erfolg des Volksbegehrens sind 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich.
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Zur Halbzeit nach drei Monaten Laufzeit wurde das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ durch bisher 11.822 Unterschriftenleistungen von Brandenburgerinnen und Brandenburgern unterstützt. Damit haben rund 0,6 Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg ihr Votum abgegeben. Von der brieflichen Eintragung machten bisher 4.939 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Das entspricht 41,8 Prozent der geleisteten Unterschriften. 6.883 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Die Beteiligung war bisher in folgenden Städten und Gemeinden am höchsten:
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In der Stadt Senftenberg liegen bisher 72 Unterstützerunterschriften vor. Sehr geringe Beteiligungen gab es in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel mit 18 und im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit 16 Eintragungen. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt 21 Ämtern und amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 10. April 2013 und endet am 9. Oktober 2013. Eintragungsberechtigt sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger ab dem 16. Lebensjahr. Für den Erfolg des Volksbegehrens sind 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich.
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