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NIEDERLAUSITZ aktuell

Senat der BTU Cottbus appelliert eindringlich an Landesregierung und Landtag, den Vollzug des Gesetzes auszusetzen

12:05 Uhr | 21. Mai 2013
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Der Senat der BTU Cottbus hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2013 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Senat befürwortet die Verfassungsstreitverfahren zum „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ und begrüßt das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“. Er drückt damit erneut seine Überzeugung aus, dass er dieses Gesetz für die Region und für die Entwicklung des Hochschulwesens für schädlich hält. Der Senat appelliert eindringlich an die Landesregierung und den Landtag von Brandenburg, den Vollzug des genannten Gesetzes auszusetzen und die gewonnene Zeit bis zu den Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden, die abstrakte Normenkontrollklage von Abgeordneten des Landtags und das Volksbegehren dafür zu nutzen, unter – tatsächlicher – Beteiligung der Betroffenen zu einer einvernehmlichen Lösung für die Hochschulregion zu kommen.“
Im Fall des Vollzugs des Gesetzes zum 1. Juli würden Beschlüsse und Umsetzungsakte der Hochschulleitung und der Gremien der neuen Fusionshochschule bis zu den späteren Gerichtsentscheidungen unter einem Vorbehalt stehen. Es erscheint daher sinnvoll, den Vollzug bis zu diesen Entscheidungen auszusetzen. Die aktuellen Bachelor- und Master-Studiengänge der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) werden ohnehin auch im Wintersemester 2013/14 an den Standorten in Cottbus und Senftenberg unverändert angeboten und können zu Ende studiert werden. Wenn die Fusion beider Hochschulen nicht am 1. Juli vollzogen würde, entstünde somit weder für die Betroffenen noch für das Land ein Schaden, es würden im Gegenteil zwei gut funktionierende Hochschulen weiterhin bestehen bleiben und ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können. Zudem böte sich die Chance, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zum Hintergrund
Zum 1. Juli 2013 soll aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (FH) per Gesetz die neue BTU Cottbus-Senftenberg entstehen. Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung und Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht Brandenburg eingereicht. Weitere Verfassungsbeschwerden – auch vor dem Bundesverfassungsgericht – befinden sich in der Vorbereitung. Ein Volksbegehren gegen das Gesetz ist eingeleitet worden.
Foto: Archivbild, Fotograf: Johannes Koziol

Der Senat der BTU Cottbus hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2013 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Senat befürwortet die Verfassungsstreitverfahren zum „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ und begrüßt das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“. Er drückt damit erneut seine Überzeugung aus, dass er dieses Gesetz für die Region und für die Entwicklung des Hochschulwesens für schädlich hält. Der Senat appelliert eindringlich an die Landesregierung und den Landtag von Brandenburg, den Vollzug des genannten Gesetzes auszusetzen und die gewonnene Zeit bis zu den Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden, die abstrakte Normenkontrollklage von Abgeordneten des Landtags und das Volksbegehren dafür zu nutzen, unter – tatsächlicher – Beteiligung der Betroffenen zu einer einvernehmlichen Lösung für die Hochschulregion zu kommen.“
Im Fall des Vollzugs des Gesetzes zum 1. Juli würden Beschlüsse und Umsetzungsakte der Hochschulleitung und der Gremien der neuen Fusionshochschule bis zu den späteren Gerichtsentscheidungen unter einem Vorbehalt stehen. Es erscheint daher sinnvoll, den Vollzug bis zu diesen Entscheidungen auszusetzen. Die aktuellen Bachelor- und Master-Studiengänge der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) werden ohnehin auch im Wintersemester 2013/14 an den Standorten in Cottbus und Senftenberg unverändert angeboten und können zu Ende studiert werden. Wenn die Fusion beider Hochschulen nicht am 1. Juli vollzogen würde, entstünde somit weder für die Betroffenen noch für das Land ein Schaden, es würden im Gegenteil zwei gut funktionierende Hochschulen weiterhin bestehen bleiben und ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können. Zudem böte sich die Chance, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zum Hintergrund
Zum 1. Juli 2013 soll aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (FH) per Gesetz die neue BTU Cottbus-Senftenberg entstehen. Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung und Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht Brandenburg eingereicht. Weitere Verfassungsbeschwerden – auch vor dem Bundesverfassungsgericht – befinden sich in der Vorbereitung. Ein Volksbegehren gegen das Gesetz ist eingeleitet worden.
Foto: Archivbild, Fotograf: Johannes Koziol

Der Senat der BTU Cottbus hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2013 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Senat befürwortet die Verfassungsstreitverfahren zum „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ und begrüßt das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“. Er drückt damit erneut seine Überzeugung aus, dass er dieses Gesetz für die Region und für die Entwicklung des Hochschulwesens für schädlich hält. Der Senat appelliert eindringlich an die Landesregierung und den Landtag von Brandenburg, den Vollzug des genannten Gesetzes auszusetzen und die gewonnene Zeit bis zu den Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden, die abstrakte Normenkontrollklage von Abgeordneten des Landtags und das Volksbegehren dafür zu nutzen, unter – tatsächlicher – Beteiligung der Betroffenen zu einer einvernehmlichen Lösung für die Hochschulregion zu kommen.“
Im Fall des Vollzugs des Gesetzes zum 1. Juli würden Beschlüsse und Umsetzungsakte der Hochschulleitung und der Gremien der neuen Fusionshochschule bis zu den späteren Gerichtsentscheidungen unter einem Vorbehalt stehen. Es erscheint daher sinnvoll, den Vollzug bis zu diesen Entscheidungen auszusetzen. Die aktuellen Bachelor- und Master-Studiengänge der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) werden ohnehin auch im Wintersemester 2013/14 an den Standorten in Cottbus und Senftenberg unverändert angeboten und können zu Ende studiert werden. Wenn die Fusion beider Hochschulen nicht am 1. Juli vollzogen würde, entstünde somit weder für die Betroffenen noch für das Land ein Schaden, es würden im Gegenteil zwei gut funktionierende Hochschulen weiterhin bestehen bleiben und ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können. Zudem böte sich die Chance, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zum Hintergrund
Zum 1. Juli 2013 soll aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (FH) per Gesetz die neue BTU Cottbus-Senftenberg entstehen. Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung und Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht Brandenburg eingereicht. Weitere Verfassungsbeschwerden – auch vor dem Bundesverfassungsgericht – befinden sich in der Vorbereitung. Ein Volksbegehren gegen das Gesetz ist eingeleitet worden.
Foto: Archivbild, Fotograf: Johannes Koziol

Der Senat der BTU Cottbus hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2013 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Senat befürwortet die Verfassungsstreitverfahren zum „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ und begrüßt das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“. Er drückt damit erneut seine Überzeugung aus, dass er dieses Gesetz für die Region und für die Entwicklung des Hochschulwesens für schädlich hält. Der Senat appelliert eindringlich an die Landesregierung und den Landtag von Brandenburg, den Vollzug des genannten Gesetzes auszusetzen und die gewonnene Zeit bis zu den Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden, die abstrakte Normenkontrollklage von Abgeordneten des Landtags und das Volksbegehren dafür zu nutzen, unter – tatsächlicher – Beteiligung der Betroffenen zu einer einvernehmlichen Lösung für die Hochschulregion zu kommen.“
Im Fall des Vollzugs des Gesetzes zum 1. Juli würden Beschlüsse und Umsetzungsakte der Hochschulleitung und der Gremien der neuen Fusionshochschule bis zu den späteren Gerichtsentscheidungen unter einem Vorbehalt stehen. Es erscheint daher sinnvoll, den Vollzug bis zu diesen Entscheidungen auszusetzen. Die aktuellen Bachelor- und Master-Studiengänge der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) werden ohnehin auch im Wintersemester 2013/14 an den Standorten in Cottbus und Senftenberg unverändert angeboten und können zu Ende studiert werden. Wenn die Fusion beider Hochschulen nicht am 1. Juli vollzogen würde, entstünde somit weder für die Betroffenen noch für das Land ein Schaden, es würden im Gegenteil zwei gut funktionierende Hochschulen weiterhin bestehen bleiben und ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können. Zudem böte sich die Chance, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zum Hintergrund
Zum 1. Juli 2013 soll aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (FH) per Gesetz die neue BTU Cottbus-Senftenberg entstehen. Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung und Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht Brandenburg eingereicht. Weitere Verfassungsbeschwerden – auch vor dem Bundesverfassungsgericht – befinden sich in der Vorbereitung. Ein Volksbegehren gegen das Gesetz ist eingeleitet worden.
Foto: Archivbild, Fotograf: Johannes Koziol

Der Senat der BTU Cottbus hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2013 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Senat befürwortet die Verfassungsstreitverfahren zum „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ und begrüßt das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“. Er drückt damit erneut seine Überzeugung aus, dass er dieses Gesetz für die Region und für die Entwicklung des Hochschulwesens für schädlich hält. Der Senat appelliert eindringlich an die Landesregierung und den Landtag von Brandenburg, den Vollzug des genannten Gesetzes auszusetzen und die gewonnene Zeit bis zu den Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden, die abstrakte Normenkontrollklage von Abgeordneten des Landtags und das Volksbegehren dafür zu nutzen, unter – tatsächlicher – Beteiligung der Betroffenen zu einer einvernehmlichen Lösung für die Hochschulregion zu kommen.“
Im Fall des Vollzugs des Gesetzes zum 1. Juli würden Beschlüsse und Umsetzungsakte der Hochschulleitung und der Gremien der neuen Fusionshochschule bis zu den späteren Gerichtsentscheidungen unter einem Vorbehalt stehen. Es erscheint daher sinnvoll, den Vollzug bis zu diesen Entscheidungen auszusetzen. Die aktuellen Bachelor- und Master-Studiengänge der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) werden ohnehin auch im Wintersemester 2013/14 an den Standorten in Cottbus und Senftenberg unverändert angeboten und können zu Ende studiert werden. Wenn die Fusion beider Hochschulen nicht am 1. Juli vollzogen würde, entstünde somit weder für die Betroffenen noch für das Land ein Schaden, es würden im Gegenteil zwei gut funktionierende Hochschulen weiterhin bestehen bleiben und ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können. Zudem böte sich die Chance, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zum Hintergrund
Zum 1. Juli 2013 soll aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (FH) per Gesetz die neue BTU Cottbus-Senftenberg entstehen. Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung und Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht Brandenburg eingereicht. Weitere Verfassungsbeschwerden – auch vor dem Bundesverfassungsgericht – befinden sich in der Vorbereitung. Ein Volksbegehren gegen das Gesetz ist eingeleitet worden.
Foto: Archivbild, Fotograf: Johannes Koziol

Der Senat der BTU Cottbus hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2013 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Senat befürwortet die Verfassungsstreitverfahren zum „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ und begrüßt das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“. Er drückt damit erneut seine Überzeugung aus, dass er dieses Gesetz für die Region und für die Entwicklung des Hochschulwesens für schädlich hält. Der Senat appelliert eindringlich an die Landesregierung und den Landtag von Brandenburg, den Vollzug des genannten Gesetzes auszusetzen und die gewonnene Zeit bis zu den Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden, die abstrakte Normenkontrollklage von Abgeordneten des Landtags und das Volksbegehren dafür zu nutzen, unter – tatsächlicher – Beteiligung der Betroffenen zu einer einvernehmlichen Lösung für die Hochschulregion zu kommen.“
Im Fall des Vollzugs des Gesetzes zum 1. Juli würden Beschlüsse und Umsetzungsakte der Hochschulleitung und der Gremien der neuen Fusionshochschule bis zu den späteren Gerichtsentscheidungen unter einem Vorbehalt stehen. Es erscheint daher sinnvoll, den Vollzug bis zu diesen Entscheidungen auszusetzen. Die aktuellen Bachelor- und Master-Studiengänge der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) werden ohnehin auch im Wintersemester 2013/14 an den Standorten in Cottbus und Senftenberg unverändert angeboten und können zu Ende studiert werden. Wenn die Fusion beider Hochschulen nicht am 1. Juli vollzogen würde, entstünde somit weder für die Betroffenen noch für das Land ein Schaden, es würden im Gegenteil zwei gut funktionierende Hochschulen weiterhin bestehen bleiben und ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können. Zudem böte sich die Chance, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zum Hintergrund
Zum 1. Juli 2013 soll aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (FH) per Gesetz die neue BTU Cottbus-Senftenberg entstehen. Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung und Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht Brandenburg eingereicht. Weitere Verfassungsbeschwerden – auch vor dem Bundesverfassungsgericht – befinden sich in der Vorbereitung. Ein Volksbegehren gegen das Gesetz ist eingeleitet worden.
Foto: Archivbild, Fotograf: Johannes Koziol

Der Senat der BTU Cottbus hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2013 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Senat befürwortet die Verfassungsstreitverfahren zum „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ und begrüßt das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“. Er drückt damit erneut seine Überzeugung aus, dass er dieses Gesetz für die Region und für die Entwicklung des Hochschulwesens für schädlich hält. Der Senat appelliert eindringlich an die Landesregierung und den Landtag von Brandenburg, den Vollzug des genannten Gesetzes auszusetzen und die gewonnene Zeit bis zu den Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden, die abstrakte Normenkontrollklage von Abgeordneten des Landtags und das Volksbegehren dafür zu nutzen, unter – tatsächlicher – Beteiligung der Betroffenen zu einer einvernehmlichen Lösung für die Hochschulregion zu kommen.“
Im Fall des Vollzugs des Gesetzes zum 1. Juli würden Beschlüsse und Umsetzungsakte der Hochschulleitung und der Gremien der neuen Fusionshochschule bis zu den späteren Gerichtsentscheidungen unter einem Vorbehalt stehen. Es erscheint daher sinnvoll, den Vollzug bis zu diesen Entscheidungen auszusetzen. Die aktuellen Bachelor- und Master-Studiengänge der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) werden ohnehin auch im Wintersemester 2013/14 an den Standorten in Cottbus und Senftenberg unverändert angeboten und können zu Ende studiert werden. Wenn die Fusion beider Hochschulen nicht am 1. Juli vollzogen würde, entstünde somit weder für die Betroffenen noch für das Land ein Schaden, es würden im Gegenteil zwei gut funktionierende Hochschulen weiterhin bestehen bleiben und ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können. Zudem böte sich die Chance, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zum Hintergrund
Zum 1. Juli 2013 soll aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (FH) per Gesetz die neue BTU Cottbus-Senftenberg entstehen. Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung und Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht Brandenburg eingereicht. Weitere Verfassungsbeschwerden – auch vor dem Bundesverfassungsgericht – befinden sich in der Vorbereitung. Ein Volksbegehren gegen das Gesetz ist eingeleitet worden.
Foto: Archivbild, Fotograf: Johannes Koziol

Der Senat der BTU Cottbus hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2013 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Senat befürwortet die Verfassungsstreitverfahren zum „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ und begrüßt das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“. Er drückt damit erneut seine Überzeugung aus, dass er dieses Gesetz für die Region und für die Entwicklung des Hochschulwesens für schädlich hält. Der Senat appelliert eindringlich an die Landesregierung und den Landtag von Brandenburg, den Vollzug des genannten Gesetzes auszusetzen und die gewonnene Zeit bis zu den Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden, die abstrakte Normenkontrollklage von Abgeordneten des Landtags und das Volksbegehren dafür zu nutzen, unter – tatsächlicher – Beteiligung der Betroffenen zu einer einvernehmlichen Lösung für die Hochschulregion zu kommen.“
Im Fall des Vollzugs des Gesetzes zum 1. Juli würden Beschlüsse und Umsetzungsakte der Hochschulleitung und der Gremien der neuen Fusionshochschule bis zu den späteren Gerichtsentscheidungen unter einem Vorbehalt stehen. Es erscheint daher sinnvoll, den Vollzug bis zu diesen Entscheidungen auszusetzen. Die aktuellen Bachelor- und Master-Studiengänge der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) werden ohnehin auch im Wintersemester 2013/14 an den Standorten in Cottbus und Senftenberg unverändert angeboten und können zu Ende studiert werden. Wenn die Fusion beider Hochschulen nicht am 1. Juli vollzogen würde, entstünde somit weder für die Betroffenen noch für das Land ein Schaden, es würden im Gegenteil zwei gut funktionierende Hochschulen weiterhin bestehen bleiben und ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können. Zudem böte sich die Chance, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zum Hintergrund
Zum 1. Juli 2013 soll aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (FH) per Gesetz die neue BTU Cottbus-Senftenberg entstehen. Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung und Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht Brandenburg eingereicht. Weitere Verfassungsbeschwerden – auch vor dem Bundesverfassungsgericht – befinden sich in der Vorbereitung. Ein Volksbegehren gegen das Gesetz ist eingeleitet worden.
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NL-Eventtipps für das Pfingstwochenende in der Lausitz

16:00 Uhr | 5. Juni 2025 | 279.8k Leser

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Toter aus der Spree in Cottbus geborgen

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Rohrbruch in Cottbus: Vollsperrung & Störung der Wasserversorgung

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Pkw landet im Gleisbett bei Lauchhammer – Bahnstrecke gesperrt

01.Juni 2025 | 7.6k Leser

VideoNews

Sport-Update #25 | Cottbus erstmals Austragungsort für Deutsche Geocaching-Meisterschaft & Verlosung
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Sport frei! In unserem Sport-Update Cottbus #25 dreht sich alles um die 19. Deutsche Geocaching-Meisterschaft, die erstmals in Cottbus ausgetragen wird – und zwar am 14. Juni! Im Videotalk stellen ...wir euch das Team „Mystery Master Lausitz“ vor, das als Titelverteidiger die Meisterschaft in die Lausitz geholt hat. Über 11 kreative Stationen verteilt sich der Wettkampf durch die ganze Stadt – mit dabei sind 19 Teams aus dem gesamten deutschsprachigen Raum.

VERLOSUNG 🍀🍀🍀
Wir verlosen 3 Freistarts für das Run & Bike bei den Cottbuser OstseeSportspielen vom 13. bis 15. Juni! Teilnahme bei Facebook & Instagram.

💪 Gemeinsam mit dem Stadtsportbund und der Sparkasse Spree-Neiße liefern wir euch regelmäßig Updates aus der Cottbuser Sportfamilie und verlosen mit jeder Folge auch einige coole Überraschungen an Euch!

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Lübbenau | Erfolgreiche Sprengung von Weltkriegsgranate am 04.06.2025
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Entwarnung in Lübbenau! Die deutsche Sprenggranate aus dem Zweiten Weltkrieg ist erfolgreich entschärft worden. Das KMBD-Team um Sprengmeister Enrico Schnick konnte das Kampfmittel sicher sprengen. Die Sperrungen rund um das ...Baufeld Südkopf sind somit aufgehoben. Der Bahnverkehr rollt wieder an.

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Cottbus | Seniorenaktionstag am Stadthallenvorplatz, Mitmachstationen mit Rollator-Parcours & Gewinn
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Unter dem Motto „Sicher & Mobil – Für mehr Bewegung, gute Pflege und Lebensfreude“ lädt ein breites Netzwerk aus dem Sanitätshaus Zimmermann, dem Pflegestützpunkt Cottbus und weiteren Partnern morgen zum ...Aktionstag auf den Stadthallenvorplatz ein. Wie die Stadt heute mitteilte, können ältere Menschen aus Cottbus und Umgebung in der Zeit von 9 bis 13 Uhr an Mitmachstationen und Infoständen rund um Gesundheit und Mobilität aktiv werden. Angeboten werden beispielsweise Rollator-Parcours, Seh- und Hörtests bis hin zu Gedächtnisübungen und Sofortgewinnen am Glücksrad. Die Veranstaltung ist Teil der Cottbuser Präventionswoche und soll sich insbesondere auch an mobilitätseingeschränkte Menschen richten.

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