In Cottbus wurde ein 56-jähriger Mann nach einer Auseinandersetzung schwer verletzt. Ein 16-jähriger Tatverdächtiger sitzt nach richterlichem Beschluss in Untersuchungshaft, während eine 14-Jährige freigelassen wurde. Der Mann wurde notoperiert und befindet sich in kritischem Zustand. Die Ermittlungen zur Tat dauern an.
Tatverdächtiger in Haft
Nach der gewaltsamen Auseinandersetzung am frühen Donnerstagmorgen in einem Hochhaus in der Cottbuser Stadtpromenade, bei der ein 56-Jähriger schwer verletzt wurde, befindet sich der 16-jährige Tatverdächtige laut Polizei nun in einer Justizvollzugsanstalt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat ein Richter am Amtsgericht Cottbus Freitagmittag Haftbefehl erlassen. Die zweite 14 Jahre alte Tatverdächtige wurde zuvor auf Weisung der Staatsanwaltschaft entlassen und ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zum genauen Hergang und den Hintergründen dauern an.
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Polizei fand Mann nach lautstarkem Streit schwer verletzt
Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Stadtpromenade informierten die Polizei am Donnerstagmorgen gegen 4:00 Uhr über lautstarken Lärm und eine körperliche Auseinandersetzung im Hausflur des Hauses. Polizeibeamte stellten wenig später einen schwer verletzten Mann fest. Rettungskräfte brachten 56-jährigen Deutschen zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus. Ebenfalls in dem Haus wurden zwei Jugendliche angetroffen, die nach derzeitigen Erkenntnissen an der Auseinandersetzung beteiligt waren. Das 14-jährige Mädchen und der 16 Jahre alte Junge ebenfalls deutscher Nationalität wurden vorläufig festgenommen und zur Polizeiinspektion gebracht.
Weitere Polizeimeldungen aus Cottbus
Cottbus: Beamte kontrollierten am Samstag zur Nachtzeit im Stadtgebiet von Cottbus einen Pkw Skoda und dessen 38-fährige Fahrzeugführerin. Während der Kontrolle wurde bekannt, dass die Fahrzeugführerin nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ermittlungen ergaben, dass die Fahrerin bereits wegen dem gleichen Delikt in Erscheinung getreten ist. Sie und den Fahrzeughalter erwarten nun entsprechende Strafverfahren.
Wenig später wurde ein Pkw Audi einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Fahrzeugführerin konnte den eingesetzten Beamten ebenfalls keinen Führerschein aushändigen, da sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich, außerdem gab es Hinweise auf den vorherigen Konsum von Betäubungsmitteln. Eine beweissichere Blutprobe wurde entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Da auch in diesem Fall der Fahrzeughalter eine andere Person war, muss sich dieser ebenfalls vor Gericht verantworten.
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