Eine Stellungnahme der BTU Cottbus zum Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz wurde am Wochenende dem Ministerium von Frau Kunst übermittelt.
1. Vorbemerkung
In einer gemeinsamen Sitzung vom 26. Juli 2012 haben sich Präsidialkollegium und Senat der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus auf eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz geeinigt.
Allen Gruppen der BTU wurde im Vorfeld die Möglichkeit gegeben, sich an der Erörterung des Gesetzesentwurfs zu beteiligen. Wesentliche Kritik- und Verbesserungspunkte am Gesetzesentwurf wurden im Folgenden mit in die gemeinsame Stellungnahme eingearbeitet.
2. Kritik am Gesetzesentwurf
Begründung des Gesetzesentwurfes nicht stichhaltig
Die Begründung des Gesetzesentwurfs für die Auflösung und Neugründung ist aus der Sicht der BTU nicht nachvollziehbar. Für die Schließungen von BTU und HL als eigenständiger Universität bzw. Fachhochschule nach nur 21 Jahren ihres Bestehens fehlen ausreichende Begründungen. Die Ursachen der im Gutachten der Lausitzkommission kritisierten Forschungsdefizite werden weder analysiert, noch werden Alternativen zur Verbesserung der Situation diskutiert.
– Es wird insbesondere nicht erklärt, wie die Fusion mit einer Fachhochschule die Forschungsleistung einer Universität verbessern kann.
– Das hohe Potenzial, welches in einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der noch jungen, aber international renommierten BTU steckt, wird ebenso wie bereits erzielte Erfolge (z. B. die Einwerbung von 34 Mio. € Drittmittel im Jahr 2011) ignoriert.
Die weitreichenden Vorschläge der BTU zu deren zukünftiger Entwicklung wurden trotz „Lausitz-Dialogen“ und zahllosen Gesprächen mit dem Transformationsbeauftragten bislang kaum in die Diskussion einbezogen.
Durch geplante Auflösung und Neugründung entstehen hohe, vermeidbare Transferkosten
Die Auflösung zweier Hochschulen mit völlig unterschiedlichen Zielsetzungen und deren Zusammenfassung in einer neuen Einrichtung lässt – nach einer bereits mehrjährigen Besetzungssperre und der aktuellen, politisch bedingten Phase von Unsicherheit und Demotivation – viele Jahre des Reibungsverlustes in Forschung und Lehre mit entsprechend hohen Transferkosten, Verlust der Markenwerte und Gefährdung langjähriger Kooperationen mit der Wirtschaft sowie damit einhergehend, Ausfälle bei den Drittmitteleinnahmen erwarten.
Hochschulautonomie wird massiv eingeschränkt
Die Hochschulautonomie wird faktisch durch den Gesetzesentwurf hinsichtlich der akademischen Organisationsstruktur und der Selbstverwaltung auf lange Zeit außer Kraft gesetzt.
Bedeutung der BTU und HL als eigenständige Einrichtungen in der Region wird unterschätzt
Der Tatsache, dass die BTU einen wichtigen Wirtschaftsfaktor für die Lausitz darstellt und durch die klare universitäre Ausrichtung in den vergangenen Jahren tausende junger Menschen in die Region gezogen hat, wird keinerlei Rechnung getragen. Stattdessen wird suggeriert, dass die neue „Universität“ eine höhere Attraktivität besitzen wird.
Vor dem Hintergrund der demographischen Situation Brandenburgs und der Region Lausitz sind diese Aspekte von besonderer Bedeutung. Nur eine differenzierte Hochschullandschaft kann substanzielle Beiträge zur Dämpfung der negativen demographischen Entwicklung und des damit verbundenen, sich schon abzeichnenden Fachkräftemangels leisten.
Auch deswegen hat sich die Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz dezidiert für den Erhalt zweier eigenständiger Hochschulen in der Lausitz ausgesprochen. Die Hochschulstrukturkommission des Landes Brandenburg hat sich diesem Urteil weitgehend angeschlossen.
Durch den Gesetzesentwurf wird ein bisher unbekannter und unbewährter Hochschultyp mit diffusem Profil und den damit verbundenen Risiken hinsichtlich Wettbewerbs- und Überlebensfähigkeit geschaffen. Diesem Experiment wird einem in der Wissenschafts-landschaft bewährten Hochschultypus und dem klaren Profil einer Universität vorgezogen.
Zusatz „-Holding“ ist bedeutungsleer
Die im Gesetz vorgeschlagene Zusatz-Bezeichnung „-Holding“ in Verbindung mit der vorgeschlagenen Hochschulstruktur ist bedeutungsleer. Im Ergebnis würde eine einzige Hochschule im Sinne des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ohne erkennbare Struktur- und Steuerungsvorteile entstehen.
3. Vorschlag der BTU zur Reform der Lausitzer Hochschullandschaft
Die BTU hat am 07.05.2012 einen eigenen Vorschlag zur Entwicklung vorgelegt, der keiner neuen gesetzlichen Regelung bedarf. Dieser geht von den Empfehlungen der Lausitzkommission aus und entwickelt diese weiter. Teil dieses Vorschlages ist die Kooperation mit der HL in wesentlichen Strukturbereichen. Dies beinhaltet strukturelle Veränderungen von der Errichtung gemeinsamer wissenschaftlicher Einrichtungen bis zur Integration ganzer Fakultäten, den Aufbau einer gemeinsamen Studienvorbereitung und Weiterbildung sowie die Kooperation im Bereich der Graduiertenausbildung. Die Weiterentwicklung der unterschiedlichen Studienprofile und die inhaltliche
Schwerpunktsetzung soll gewährleisten, dass die jeweilige Sichtbarkeit und Attraktivität beider Einrichtungen sowie der Marken BTU und HL innerhalb und außerhalb der Region erhalten bleibt bzw. verbessert wird. Die Voraussetzungen hierfür sind in der BTU gegeben. Deren Reformfähigkeit hat sich insbesondere bei der zügigen Umsetzung der Bolognareform gezeigt.
Inhaltlich stimmen einige Entwicklungsziele im Vorschlag der BTU mit den Zielsetzungen des Gesetzesentwurfes überein, z. B. Einführung einer Studienvorbereitungsphase, der Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Studienprofilen und die Zusammenführung beider Weiterbildungseinrichtungen. Für diese Weiterentwicklung ist jedoch kein neues Gesetz zur Auflösung und Neugründung beider Einrichtungen erforderlich!
Die BTU fordert daher die Landesregierung auf, den Gesetzesentwurf zu verwerfen.
Eine Stellungnahme der BTU Cottbus zum Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz wurde am Wochenende dem Ministerium von Frau Kunst übermittelt.
1. Vorbemerkung
In einer gemeinsamen Sitzung vom 26. Juli 2012 haben sich Präsidialkollegium und Senat der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus auf eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz geeinigt.
Allen Gruppen der BTU wurde im Vorfeld die Möglichkeit gegeben, sich an der Erörterung des Gesetzesentwurfs zu beteiligen. Wesentliche Kritik- und Verbesserungspunkte am Gesetzesentwurf wurden im Folgenden mit in die gemeinsame Stellungnahme eingearbeitet.
2. Kritik am Gesetzesentwurf
Begründung des Gesetzesentwurfes nicht stichhaltig
Die Begründung des Gesetzesentwurfs für die Auflösung und Neugründung ist aus der Sicht der BTU nicht nachvollziehbar. Für die Schließungen von BTU und HL als eigenständiger Universität bzw. Fachhochschule nach nur 21 Jahren ihres Bestehens fehlen ausreichende Begründungen. Die Ursachen der im Gutachten der Lausitzkommission kritisierten Forschungsdefizite werden weder analysiert, noch werden Alternativen zur Verbesserung der Situation diskutiert.
– Es wird insbesondere nicht erklärt, wie die Fusion mit einer Fachhochschule die Forschungsleistung einer Universität verbessern kann.
– Das hohe Potenzial, welches in einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der noch jungen, aber international renommierten BTU steckt, wird ebenso wie bereits erzielte Erfolge (z. B. die Einwerbung von 34 Mio. € Drittmittel im Jahr 2011) ignoriert.
Die weitreichenden Vorschläge der BTU zu deren zukünftiger Entwicklung wurden trotz „Lausitz-Dialogen“ und zahllosen Gesprächen mit dem Transformationsbeauftragten bislang kaum in die Diskussion einbezogen.
Durch geplante Auflösung und Neugründung entstehen hohe, vermeidbare Transferkosten
Die Auflösung zweier Hochschulen mit völlig unterschiedlichen Zielsetzungen und deren Zusammenfassung in einer neuen Einrichtung lässt – nach einer bereits mehrjährigen Besetzungssperre und der aktuellen, politisch bedingten Phase von Unsicherheit und Demotivation – viele Jahre des Reibungsverlustes in Forschung und Lehre mit entsprechend hohen Transferkosten, Verlust der Markenwerte und Gefährdung langjähriger Kooperationen mit der Wirtschaft sowie damit einhergehend, Ausfälle bei den Drittmitteleinnahmen erwarten.
Hochschulautonomie wird massiv eingeschränkt
Die Hochschulautonomie wird faktisch durch den Gesetzesentwurf hinsichtlich der akademischen Organisationsstruktur und der Selbstverwaltung auf lange Zeit außer Kraft gesetzt.
Bedeutung der BTU und HL als eigenständige Einrichtungen in der Region wird unterschätzt
Der Tatsache, dass die BTU einen wichtigen Wirtschaftsfaktor für die Lausitz darstellt und durch die klare universitäre Ausrichtung in den vergangenen Jahren tausende junger Menschen in die Region gezogen hat, wird keinerlei Rechnung getragen. Stattdessen wird suggeriert, dass die neue „Universität“ eine höhere Attraktivität besitzen wird.
Vor dem Hintergrund der demographischen Situation Brandenburgs und der Region Lausitz sind diese Aspekte von besonderer Bedeutung. Nur eine differenzierte Hochschullandschaft kann substanzielle Beiträge zur Dämpfung der negativen demographischen Entwicklung und des damit verbundenen, sich schon abzeichnenden Fachkräftemangels leisten.
Auch deswegen hat sich die Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz dezidiert für den Erhalt zweier eigenständiger Hochschulen in der Lausitz ausgesprochen. Die Hochschulstrukturkommission des Landes Brandenburg hat sich diesem Urteil weitgehend angeschlossen.
Durch den Gesetzesentwurf wird ein bisher unbekannter und unbewährter Hochschultyp mit diffusem Profil und den damit verbundenen Risiken hinsichtlich Wettbewerbs- und Überlebensfähigkeit geschaffen. Diesem Experiment wird einem in der Wissenschafts-landschaft bewährten Hochschultypus und dem klaren Profil einer Universität vorgezogen.
Zusatz „-Holding“ ist bedeutungsleer
Die im Gesetz vorgeschlagene Zusatz-Bezeichnung „-Holding“ in Verbindung mit der vorgeschlagenen Hochschulstruktur ist bedeutungsleer. Im Ergebnis würde eine einzige Hochschule im Sinne des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ohne erkennbare Struktur- und Steuerungsvorteile entstehen.
3. Vorschlag der BTU zur Reform der Lausitzer Hochschullandschaft
Die BTU hat am 07.05.2012 einen eigenen Vorschlag zur Entwicklung vorgelegt, der keiner neuen gesetzlichen Regelung bedarf. Dieser geht von den Empfehlungen der Lausitzkommission aus und entwickelt diese weiter. Teil dieses Vorschlages ist die Kooperation mit der HL in wesentlichen Strukturbereichen. Dies beinhaltet strukturelle Veränderungen von der Errichtung gemeinsamer wissenschaftlicher Einrichtungen bis zur Integration ganzer Fakultäten, den Aufbau einer gemeinsamen Studienvorbereitung und Weiterbildung sowie die Kooperation im Bereich der Graduiertenausbildung. Die Weiterentwicklung der unterschiedlichen Studienprofile und die inhaltliche
Schwerpunktsetzung soll gewährleisten, dass die jeweilige Sichtbarkeit und Attraktivität beider Einrichtungen sowie der Marken BTU und HL innerhalb und außerhalb der Region erhalten bleibt bzw. verbessert wird. Die Voraussetzungen hierfür sind in der BTU gegeben. Deren Reformfähigkeit hat sich insbesondere bei der zügigen Umsetzung der Bolognareform gezeigt.
Inhaltlich stimmen einige Entwicklungsziele im Vorschlag der BTU mit den Zielsetzungen des Gesetzesentwurfes überein, z. B. Einführung einer Studienvorbereitungsphase, der Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Studienprofilen und die Zusammenführung beider Weiterbildungseinrichtungen. Für diese Weiterentwicklung ist jedoch kein neues Gesetz zur Auflösung und Neugründung beider Einrichtungen erforderlich!
Die BTU fordert daher die Landesregierung auf, den Gesetzesentwurf zu verwerfen.
Eine Stellungnahme der BTU Cottbus zum Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz wurde am Wochenende dem Ministerium von Frau Kunst übermittelt.
1. Vorbemerkung
In einer gemeinsamen Sitzung vom 26. Juli 2012 haben sich Präsidialkollegium und Senat der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus auf eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz geeinigt.
Allen Gruppen der BTU wurde im Vorfeld die Möglichkeit gegeben, sich an der Erörterung des Gesetzesentwurfs zu beteiligen. Wesentliche Kritik- und Verbesserungspunkte am Gesetzesentwurf wurden im Folgenden mit in die gemeinsame Stellungnahme eingearbeitet.
2. Kritik am Gesetzesentwurf
Begründung des Gesetzesentwurfes nicht stichhaltig
Die Begründung des Gesetzesentwurfs für die Auflösung und Neugründung ist aus der Sicht der BTU nicht nachvollziehbar. Für die Schließungen von BTU und HL als eigenständiger Universität bzw. Fachhochschule nach nur 21 Jahren ihres Bestehens fehlen ausreichende Begründungen. Die Ursachen der im Gutachten der Lausitzkommission kritisierten Forschungsdefizite werden weder analysiert, noch werden Alternativen zur Verbesserung der Situation diskutiert.
– Es wird insbesondere nicht erklärt, wie die Fusion mit einer Fachhochschule die Forschungsleistung einer Universität verbessern kann.
– Das hohe Potenzial, welches in einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der noch jungen, aber international renommierten BTU steckt, wird ebenso wie bereits erzielte Erfolge (z. B. die Einwerbung von 34 Mio. € Drittmittel im Jahr 2011) ignoriert.
Die weitreichenden Vorschläge der BTU zu deren zukünftiger Entwicklung wurden trotz „Lausitz-Dialogen“ und zahllosen Gesprächen mit dem Transformationsbeauftragten bislang kaum in die Diskussion einbezogen.
Durch geplante Auflösung und Neugründung entstehen hohe, vermeidbare Transferkosten
Die Auflösung zweier Hochschulen mit völlig unterschiedlichen Zielsetzungen und deren Zusammenfassung in einer neuen Einrichtung lässt – nach einer bereits mehrjährigen Besetzungssperre und der aktuellen, politisch bedingten Phase von Unsicherheit und Demotivation – viele Jahre des Reibungsverlustes in Forschung und Lehre mit entsprechend hohen Transferkosten, Verlust der Markenwerte und Gefährdung langjähriger Kooperationen mit der Wirtschaft sowie damit einhergehend, Ausfälle bei den Drittmitteleinnahmen erwarten.
Hochschulautonomie wird massiv eingeschränkt
Die Hochschulautonomie wird faktisch durch den Gesetzesentwurf hinsichtlich der akademischen Organisationsstruktur und der Selbstverwaltung auf lange Zeit außer Kraft gesetzt.
Bedeutung der BTU und HL als eigenständige Einrichtungen in der Region wird unterschätzt
Der Tatsache, dass die BTU einen wichtigen Wirtschaftsfaktor für die Lausitz darstellt und durch die klare universitäre Ausrichtung in den vergangenen Jahren tausende junger Menschen in die Region gezogen hat, wird keinerlei Rechnung getragen. Stattdessen wird suggeriert, dass die neue „Universität“ eine höhere Attraktivität besitzen wird.
Vor dem Hintergrund der demographischen Situation Brandenburgs und der Region Lausitz sind diese Aspekte von besonderer Bedeutung. Nur eine differenzierte Hochschullandschaft kann substanzielle Beiträge zur Dämpfung der negativen demographischen Entwicklung und des damit verbundenen, sich schon abzeichnenden Fachkräftemangels leisten.
Auch deswegen hat sich die Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz dezidiert für den Erhalt zweier eigenständiger Hochschulen in der Lausitz ausgesprochen. Die Hochschulstrukturkommission des Landes Brandenburg hat sich diesem Urteil weitgehend angeschlossen.
Durch den Gesetzesentwurf wird ein bisher unbekannter und unbewährter Hochschultyp mit diffusem Profil und den damit verbundenen Risiken hinsichtlich Wettbewerbs- und Überlebensfähigkeit geschaffen. Diesem Experiment wird einem in der Wissenschafts-landschaft bewährten Hochschultypus und dem klaren Profil einer Universität vorgezogen.
Zusatz „-Holding“ ist bedeutungsleer
Die im Gesetz vorgeschlagene Zusatz-Bezeichnung „-Holding“ in Verbindung mit der vorgeschlagenen Hochschulstruktur ist bedeutungsleer. Im Ergebnis würde eine einzige Hochschule im Sinne des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ohne erkennbare Struktur- und Steuerungsvorteile entstehen.
3. Vorschlag der BTU zur Reform der Lausitzer Hochschullandschaft
Die BTU hat am 07.05.2012 einen eigenen Vorschlag zur Entwicklung vorgelegt, der keiner neuen gesetzlichen Regelung bedarf. Dieser geht von den Empfehlungen der Lausitzkommission aus und entwickelt diese weiter. Teil dieses Vorschlages ist die Kooperation mit der HL in wesentlichen Strukturbereichen. Dies beinhaltet strukturelle Veränderungen von der Errichtung gemeinsamer wissenschaftlicher Einrichtungen bis zur Integration ganzer Fakultäten, den Aufbau einer gemeinsamen Studienvorbereitung und Weiterbildung sowie die Kooperation im Bereich der Graduiertenausbildung. Die Weiterentwicklung der unterschiedlichen Studienprofile und die inhaltliche
Schwerpunktsetzung soll gewährleisten, dass die jeweilige Sichtbarkeit und Attraktivität beider Einrichtungen sowie der Marken BTU und HL innerhalb und außerhalb der Region erhalten bleibt bzw. verbessert wird. Die Voraussetzungen hierfür sind in der BTU gegeben. Deren Reformfähigkeit hat sich insbesondere bei der zügigen Umsetzung der Bolognareform gezeigt.
Inhaltlich stimmen einige Entwicklungsziele im Vorschlag der BTU mit den Zielsetzungen des Gesetzesentwurfes überein, z. B. Einführung einer Studienvorbereitungsphase, der Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Studienprofilen und die Zusammenführung beider Weiterbildungseinrichtungen. Für diese Weiterentwicklung ist jedoch kein neues Gesetz zur Auflösung und Neugründung beider Einrichtungen erforderlich!
Die BTU fordert daher die Landesregierung auf, den Gesetzesentwurf zu verwerfen.
Eine Stellungnahme der BTU Cottbus zum Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz wurde am Wochenende dem Ministerium von Frau Kunst übermittelt.
1. Vorbemerkung
In einer gemeinsamen Sitzung vom 26. Juli 2012 haben sich Präsidialkollegium und Senat der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus auf eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz geeinigt.
Allen Gruppen der BTU wurde im Vorfeld die Möglichkeit gegeben, sich an der Erörterung des Gesetzesentwurfs zu beteiligen. Wesentliche Kritik- und Verbesserungspunkte am Gesetzesentwurf wurden im Folgenden mit in die gemeinsame Stellungnahme eingearbeitet.
2. Kritik am Gesetzesentwurf
Begründung des Gesetzesentwurfes nicht stichhaltig
Die Begründung des Gesetzesentwurfs für die Auflösung und Neugründung ist aus der Sicht der BTU nicht nachvollziehbar. Für die Schließungen von BTU und HL als eigenständiger Universität bzw. Fachhochschule nach nur 21 Jahren ihres Bestehens fehlen ausreichende Begründungen. Die Ursachen der im Gutachten der Lausitzkommission kritisierten Forschungsdefizite werden weder analysiert, noch werden Alternativen zur Verbesserung der Situation diskutiert.
– Es wird insbesondere nicht erklärt, wie die Fusion mit einer Fachhochschule die Forschungsleistung einer Universität verbessern kann.
– Das hohe Potenzial, welches in einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der noch jungen, aber international renommierten BTU steckt, wird ebenso wie bereits erzielte Erfolge (z. B. die Einwerbung von 34 Mio. € Drittmittel im Jahr 2011) ignoriert.
Die weitreichenden Vorschläge der BTU zu deren zukünftiger Entwicklung wurden trotz „Lausitz-Dialogen“ und zahllosen Gesprächen mit dem Transformationsbeauftragten bislang kaum in die Diskussion einbezogen.
Durch geplante Auflösung und Neugründung entstehen hohe, vermeidbare Transferkosten
Die Auflösung zweier Hochschulen mit völlig unterschiedlichen Zielsetzungen und deren Zusammenfassung in einer neuen Einrichtung lässt – nach einer bereits mehrjährigen Besetzungssperre und der aktuellen, politisch bedingten Phase von Unsicherheit und Demotivation – viele Jahre des Reibungsverlustes in Forschung und Lehre mit entsprechend hohen Transferkosten, Verlust der Markenwerte und Gefährdung langjähriger Kooperationen mit der Wirtschaft sowie damit einhergehend, Ausfälle bei den Drittmitteleinnahmen erwarten.
Hochschulautonomie wird massiv eingeschränkt
Die Hochschulautonomie wird faktisch durch den Gesetzesentwurf hinsichtlich der akademischen Organisationsstruktur und der Selbstverwaltung auf lange Zeit außer Kraft gesetzt.
Bedeutung der BTU und HL als eigenständige Einrichtungen in der Region wird unterschätzt
Der Tatsache, dass die BTU einen wichtigen Wirtschaftsfaktor für die Lausitz darstellt und durch die klare universitäre Ausrichtung in den vergangenen Jahren tausende junger Menschen in die Region gezogen hat, wird keinerlei Rechnung getragen. Stattdessen wird suggeriert, dass die neue „Universität“ eine höhere Attraktivität besitzen wird.
Vor dem Hintergrund der demographischen Situation Brandenburgs und der Region Lausitz sind diese Aspekte von besonderer Bedeutung. Nur eine differenzierte Hochschullandschaft kann substanzielle Beiträge zur Dämpfung der negativen demographischen Entwicklung und des damit verbundenen, sich schon abzeichnenden Fachkräftemangels leisten.
Auch deswegen hat sich die Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz dezidiert für den Erhalt zweier eigenständiger Hochschulen in der Lausitz ausgesprochen. Die Hochschulstrukturkommission des Landes Brandenburg hat sich diesem Urteil weitgehend angeschlossen.
Durch den Gesetzesentwurf wird ein bisher unbekannter und unbewährter Hochschultyp mit diffusem Profil und den damit verbundenen Risiken hinsichtlich Wettbewerbs- und Überlebensfähigkeit geschaffen. Diesem Experiment wird einem in der Wissenschafts-landschaft bewährten Hochschultypus und dem klaren Profil einer Universität vorgezogen.
Zusatz „-Holding“ ist bedeutungsleer
Die im Gesetz vorgeschlagene Zusatz-Bezeichnung „-Holding“ in Verbindung mit der vorgeschlagenen Hochschulstruktur ist bedeutungsleer. Im Ergebnis würde eine einzige Hochschule im Sinne des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ohne erkennbare Struktur- und Steuerungsvorteile entstehen.
3. Vorschlag der BTU zur Reform der Lausitzer Hochschullandschaft
Die BTU hat am 07.05.2012 einen eigenen Vorschlag zur Entwicklung vorgelegt, der keiner neuen gesetzlichen Regelung bedarf. Dieser geht von den Empfehlungen der Lausitzkommission aus und entwickelt diese weiter. Teil dieses Vorschlages ist die Kooperation mit der HL in wesentlichen Strukturbereichen. Dies beinhaltet strukturelle Veränderungen von der Errichtung gemeinsamer wissenschaftlicher Einrichtungen bis zur Integration ganzer Fakultäten, den Aufbau einer gemeinsamen Studienvorbereitung und Weiterbildung sowie die Kooperation im Bereich der Graduiertenausbildung. Die Weiterentwicklung der unterschiedlichen Studienprofile und die inhaltliche
Schwerpunktsetzung soll gewährleisten, dass die jeweilige Sichtbarkeit und Attraktivität beider Einrichtungen sowie der Marken BTU und HL innerhalb und außerhalb der Region erhalten bleibt bzw. verbessert wird. Die Voraussetzungen hierfür sind in der BTU gegeben. Deren Reformfähigkeit hat sich insbesondere bei der zügigen Umsetzung der Bolognareform gezeigt.
Inhaltlich stimmen einige Entwicklungsziele im Vorschlag der BTU mit den Zielsetzungen des Gesetzesentwurfes überein, z. B. Einführung einer Studienvorbereitungsphase, der Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Studienprofilen und die Zusammenführung beider Weiterbildungseinrichtungen. Für diese Weiterentwicklung ist jedoch kein neues Gesetz zur Auflösung und Neugründung beider Einrichtungen erforderlich!
Die BTU fordert daher die Landesregierung auf, den Gesetzesentwurf zu verwerfen.