Wie die Staatsanwaltschaft Cottbus heute mitteilte, ist der für die “Aufnahme von Ermittlungen erforderliche Anfangsverdacht für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten nicht ergeben”.
Die Presseerklärung im Wortlaut:
Die Staatsanwaltschaft wird auf die von Rechtsanwalt Mittag gegen den Oberbürgermeister der Stadt Cottbus, einen Beigeordneten und einen Prozessvertreter der Stadtverwaltung erstattete Strafanzeige im Streit um die Altanschließerbeiträge keine Ermittlungen aufnehmen.
Nach Prüfung des Anzeigenvorbringens hat sich der für die Aufnahme von Ermittlungen erforderliche Anfangsverdacht für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten nicht ergeben.
Klein
Oberstaatsanwältin
Quelle: Staatsanwaltschaft Cottbus / Statne rěcnikojstwo Chośebuz
Wie die Staatsanwaltschaft Cottbus heute mitteilte, ist der für die “Aufnahme von Ermittlungen erforderliche Anfangsverdacht für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten nicht ergeben”.
Die Presseerklärung im Wortlaut:
Die Staatsanwaltschaft wird auf die von Rechtsanwalt Mittag gegen den Oberbürgermeister der Stadt Cottbus, einen Beigeordneten und einen Prozessvertreter der Stadtverwaltung erstattete Strafanzeige im Streit um die Altanschließerbeiträge keine Ermittlungen aufnehmen.
Nach Prüfung des Anzeigenvorbringens hat sich der für die Aufnahme von Ermittlungen erforderliche Anfangsverdacht für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten nicht ergeben.
Klein
Oberstaatsanwältin
Quelle: Staatsanwaltschaft Cottbus / Statne rěcnikojstwo Chośebuz
Wie die Staatsanwaltschaft Cottbus heute mitteilte, ist der für die “Aufnahme von Ermittlungen erforderliche Anfangsverdacht für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten nicht ergeben”.
Die Presseerklärung im Wortlaut:
Die Staatsanwaltschaft wird auf die von Rechtsanwalt Mittag gegen den Oberbürgermeister der Stadt Cottbus, einen Beigeordneten und einen Prozessvertreter der Stadtverwaltung erstattete Strafanzeige im Streit um die Altanschließerbeiträge keine Ermittlungen aufnehmen.
Nach Prüfung des Anzeigenvorbringens hat sich der für die Aufnahme von Ermittlungen erforderliche Anfangsverdacht für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten nicht ergeben.
Klein
Oberstaatsanwältin
Quelle: Staatsanwaltschaft Cottbus / Statne rěcnikojstwo Chośebuz
Wie die Staatsanwaltschaft Cottbus heute mitteilte, ist der für die “Aufnahme von Ermittlungen erforderliche Anfangsverdacht für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten nicht ergeben”.
Die Presseerklärung im Wortlaut:
Die Staatsanwaltschaft wird auf die von Rechtsanwalt Mittag gegen den Oberbürgermeister der Stadt Cottbus, einen Beigeordneten und einen Prozessvertreter der Stadtverwaltung erstattete Strafanzeige im Streit um die Altanschließerbeiträge keine Ermittlungen aufnehmen.
Nach Prüfung des Anzeigenvorbringens hat sich der für die Aufnahme von Ermittlungen erforderliche Anfangsverdacht für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten nicht ergeben.
Klein
Oberstaatsanwältin
Quelle: Staatsanwaltschaft Cottbus / Statne rěcnikojstwo Chośebuz