Immer wieder gab es auf dem Viehmarkt Probleme mit widerrechtlich abgestellten PKW oder geparkten Lastkraftwagen. Zum 22. Juli 2011 wurde deshalb die Beschilderung der Zufahrten geändert.
Zu Veranstaltungen, wie beispielsweise dem Trödelmarkt, erfolgt jetzt 72 Stunden vor Beginn der Nutzung eine Vollsperrung des Platzes.
Für Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen aufwärts ist das Befahren des Viehmarktes künftig generell untersagt, da der Zustand des Platzes durch die damit verbundene Belastung weiter verschlechtert würde.
Quelle: Stadt Cottbus
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Mit dem morgigen Montag beginnt auch in Südbrandenburg der Verkauf von Feuerwerk. Zum Jahreswechsel 2025/2026 gelten dafür klare gesetzliche Vorgaben....





