Rund 35.000 Wohngeldempfänger in Brandenburg können sich freuen: in diesem Jahr erhalten viele deutlich mehr Wohngeld als in den Jahren zuvor. Darüber informierte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann in Potsdam. Die neu aufgelegte „Mieterfibel“ des Ministeriums informiert über die neuen Regeln beim Wohngeld und beantwortet viele für Mieter wichtige Fragen rund um das Mietrecht.
„Mit dem Wohngeld unterstützen wir Menschen mit geringem Einkommen dabei, sich eine angemessene Wohnung leisten zu können. Damit helfen wir nicht nur, ein menschliches Grundbedürfnis zu befriedigen, wir leisten damit auch einen Beitrag zum sozialen Frieden. Wohngeld ist aber kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann heute in Potsdam.
Seit Januar 2009 gilt bundesweit ein neues Wohngeldrecht, das vor allem für Rentner und Familien mit geringem Einkommen ein höheres Wohngeld bedeuten kann. Die Wohngeldsätze wurden um acht Prozent angehoben. Auch die Miethöchstbeträge, also die bei der Wohngeldberechnung maximal anzurechnende Miethöhe, wurden um 10 Prozent angehoben. Neu ist zudem, dass erstmalig eine Pauschale für die Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt wird und dass nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.
Die durchschnittliche Wohngeldhöhe im Land Brandenburg wird ersten Berechnungen zufolge wahrscheinlich von bisher rund 73 Euro pro Monat auf bis zu 115 Euro ansteigen. Voraussichtlich werden in diesem Jahr rund 52 Millionen Euro Wohngeld über die 41 Wohngeldstellen der Städte, Ämter und Landkreise ausgereicht, das ist fast doppelt so viel wie 2008. Das Wohngeld wird vom Land finanziert. Die Hälfte erstattet der Bund den Ländern zurück.
Über die Neuerungen beim Wohngeld und viele andere für Mieter wichtige Fragen informiert die neue „Mieterfibel”. Beginnend mit Tipps zur Wohnungssuche werden Fragen rund um das Mietverhältnis, z. B. zum Vertragsabschluss, zur Höhe der Miete, zu Betriebskosten, hier insbesondere zu den Themen Heizkosten, Wärmecontracting und Energieausweis, sowie zu Schönheitsreparaturen und Wohnungsmängeln erläutert.
Dellmann: „Die Mieterfibel klärt in aller Kürze über die Rechtslage bei den häufigsten Konfliktfällen zwischen Mieter und Vermieter auf. Wer sich auskennt, kann besser verhandeln. Bevor die Gerichte bemüht werden, sollte der Weg eines Schiedsverfahrens beschritten werden. Hier können Konflikte am Tisch einer neutralen Instanz häufig gelöst werden.”
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Rund 35.000 Wohngeldempfänger in Brandenburg können sich freuen: in diesem Jahr erhalten viele deutlich mehr Wohngeld als in den Jahren zuvor. Darüber informierte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann in Potsdam. Die neu aufgelegte „Mieterfibel“ des Ministeriums informiert über die neuen Regeln beim Wohngeld und beantwortet viele für Mieter wichtige Fragen rund um das Mietrecht.
„Mit dem Wohngeld unterstützen wir Menschen mit geringem Einkommen dabei, sich eine angemessene Wohnung leisten zu können. Damit helfen wir nicht nur, ein menschliches Grundbedürfnis zu befriedigen, wir leisten damit auch einen Beitrag zum sozialen Frieden. Wohngeld ist aber kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann heute in Potsdam.
Seit Januar 2009 gilt bundesweit ein neues Wohngeldrecht, das vor allem für Rentner und Familien mit geringem Einkommen ein höheres Wohngeld bedeuten kann. Die Wohngeldsätze wurden um acht Prozent angehoben. Auch die Miethöchstbeträge, also die bei der Wohngeldberechnung maximal anzurechnende Miethöhe, wurden um 10 Prozent angehoben. Neu ist zudem, dass erstmalig eine Pauschale für die Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt wird und dass nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.
Die durchschnittliche Wohngeldhöhe im Land Brandenburg wird ersten Berechnungen zufolge wahrscheinlich von bisher rund 73 Euro pro Monat auf bis zu 115 Euro ansteigen. Voraussichtlich werden in diesem Jahr rund 52 Millionen Euro Wohngeld über die 41 Wohngeldstellen der Städte, Ämter und Landkreise ausgereicht, das ist fast doppelt so viel wie 2008. Das Wohngeld wird vom Land finanziert. Die Hälfte erstattet der Bund den Ländern zurück.
Über die Neuerungen beim Wohngeld und viele andere für Mieter wichtige Fragen informiert die neue „Mieterfibel”. Beginnend mit Tipps zur Wohnungssuche werden Fragen rund um das Mietverhältnis, z. B. zum Vertragsabschluss, zur Höhe der Miete, zu Betriebskosten, hier insbesondere zu den Themen Heizkosten, Wärmecontracting und Energieausweis, sowie zu Schönheitsreparaturen und Wohnungsmängeln erläutert.
Dellmann: „Die Mieterfibel klärt in aller Kürze über die Rechtslage bei den häufigsten Konfliktfällen zwischen Mieter und Vermieter auf. Wer sich auskennt, kann besser verhandeln. Bevor die Gerichte bemüht werden, sollte der Weg eines Schiedsverfahrens beschritten werden. Hier können Konflikte am Tisch einer neutralen Instanz häufig gelöst werden.”
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Rund 35.000 Wohngeldempfänger in Brandenburg können sich freuen: in diesem Jahr erhalten viele deutlich mehr Wohngeld als in den Jahren zuvor. Darüber informierte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann in Potsdam. Die neu aufgelegte „Mieterfibel“ des Ministeriums informiert über die neuen Regeln beim Wohngeld und beantwortet viele für Mieter wichtige Fragen rund um das Mietrecht.
„Mit dem Wohngeld unterstützen wir Menschen mit geringem Einkommen dabei, sich eine angemessene Wohnung leisten zu können. Damit helfen wir nicht nur, ein menschliches Grundbedürfnis zu befriedigen, wir leisten damit auch einen Beitrag zum sozialen Frieden. Wohngeld ist aber kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann heute in Potsdam.
Seit Januar 2009 gilt bundesweit ein neues Wohngeldrecht, das vor allem für Rentner und Familien mit geringem Einkommen ein höheres Wohngeld bedeuten kann. Die Wohngeldsätze wurden um acht Prozent angehoben. Auch die Miethöchstbeträge, also die bei der Wohngeldberechnung maximal anzurechnende Miethöhe, wurden um 10 Prozent angehoben. Neu ist zudem, dass erstmalig eine Pauschale für die Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt wird und dass nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.
Die durchschnittliche Wohngeldhöhe im Land Brandenburg wird ersten Berechnungen zufolge wahrscheinlich von bisher rund 73 Euro pro Monat auf bis zu 115 Euro ansteigen. Voraussichtlich werden in diesem Jahr rund 52 Millionen Euro Wohngeld über die 41 Wohngeldstellen der Städte, Ämter und Landkreise ausgereicht, das ist fast doppelt so viel wie 2008. Das Wohngeld wird vom Land finanziert. Die Hälfte erstattet der Bund den Ländern zurück.
Über die Neuerungen beim Wohngeld und viele andere für Mieter wichtige Fragen informiert die neue „Mieterfibel”. Beginnend mit Tipps zur Wohnungssuche werden Fragen rund um das Mietverhältnis, z. B. zum Vertragsabschluss, zur Höhe der Miete, zu Betriebskosten, hier insbesondere zu den Themen Heizkosten, Wärmecontracting und Energieausweis, sowie zu Schönheitsreparaturen und Wohnungsmängeln erläutert.
Dellmann: „Die Mieterfibel klärt in aller Kürze über die Rechtslage bei den häufigsten Konfliktfällen zwischen Mieter und Vermieter auf. Wer sich auskennt, kann besser verhandeln. Bevor die Gerichte bemüht werden, sollte der Weg eines Schiedsverfahrens beschritten werden. Hier können Konflikte am Tisch einer neutralen Instanz häufig gelöst werden.”
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Rund 35.000 Wohngeldempfänger in Brandenburg können sich freuen: in diesem Jahr erhalten viele deutlich mehr Wohngeld als in den Jahren zuvor. Darüber informierte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann in Potsdam. Die neu aufgelegte „Mieterfibel“ des Ministeriums informiert über die neuen Regeln beim Wohngeld und beantwortet viele für Mieter wichtige Fragen rund um das Mietrecht.
„Mit dem Wohngeld unterstützen wir Menschen mit geringem Einkommen dabei, sich eine angemessene Wohnung leisten zu können. Damit helfen wir nicht nur, ein menschliches Grundbedürfnis zu befriedigen, wir leisten damit auch einen Beitrag zum sozialen Frieden. Wohngeld ist aber kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann heute in Potsdam.
Seit Januar 2009 gilt bundesweit ein neues Wohngeldrecht, das vor allem für Rentner und Familien mit geringem Einkommen ein höheres Wohngeld bedeuten kann. Die Wohngeldsätze wurden um acht Prozent angehoben. Auch die Miethöchstbeträge, also die bei der Wohngeldberechnung maximal anzurechnende Miethöhe, wurden um 10 Prozent angehoben. Neu ist zudem, dass erstmalig eine Pauschale für die Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt wird und dass nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.
Die durchschnittliche Wohngeldhöhe im Land Brandenburg wird ersten Berechnungen zufolge wahrscheinlich von bisher rund 73 Euro pro Monat auf bis zu 115 Euro ansteigen. Voraussichtlich werden in diesem Jahr rund 52 Millionen Euro Wohngeld über die 41 Wohngeldstellen der Städte, Ämter und Landkreise ausgereicht, das ist fast doppelt so viel wie 2008. Das Wohngeld wird vom Land finanziert. Die Hälfte erstattet der Bund den Ländern zurück.
Über die Neuerungen beim Wohngeld und viele andere für Mieter wichtige Fragen informiert die neue „Mieterfibel”. Beginnend mit Tipps zur Wohnungssuche werden Fragen rund um das Mietverhältnis, z. B. zum Vertragsabschluss, zur Höhe der Miete, zu Betriebskosten, hier insbesondere zu den Themen Heizkosten, Wärmecontracting und Energieausweis, sowie zu Schönheitsreparaturen und Wohnungsmängeln erläutert.
Dellmann: „Die Mieterfibel klärt in aller Kürze über die Rechtslage bei den häufigsten Konfliktfällen zwischen Mieter und Vermieter auf. Wer sich auskennt, kann besser verhandeln. Bevor die Gerichte bemüht werden, sollte der Weg eines Schiedsverfahrens beschritten werden. Hier können Konflikte am Tisch einer neutralen Instanz häufig gelöst werden.”
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung