Die Landesregierung hat gestern den Entwurf eines Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes beschlossen. Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke sagte dazu in Potsdam: „Mit dieser Novelle leisten wir einen spürbaren Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft im Land Brandenburg.“
Anpassungsbedarf bestand für das Landesabfallrecht auch wegen neuer Regelungen beim Bund und der EU. Dabei geht es in erster Linie um die Vorschriften zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung.
Das neue Gesetz trägt der wachsenden Bedeutung des Bodenschutzes im Bund Rechnung. Die bodenschutzrechtlichen Regelungen wurden vollständig überarbeitet und dem neuen Bundesbodenschutzrecht angepasst. Aus dem Brandenburgischen Abfallgesetz wird so das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz.
Das Brandenburgische Abfallgesetz ist seit seinem Inkrafttreten im Jahre 1997 mehrfach geändert worden, ohne dass aber der Grundbestand der Vorschriften überarbeitet worden wäre.
Die Vorschriften zu folgenden Bereichen wurden gestrafft und zusammengefasst: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, kommunale Abfallwirtschaftskonzepte und –bilanzen, Entsorgungssatzungen, Abfallkataster beziehungsweise Auskünfte zu Abfallbeseitigung und Abfallverwertung, Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Überwachungsvorschriften und Duldungspflichten. Außerdem wird eine Möglichkeit zur partiellen Aufgabenerweiterung für die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH eröffnet.
Quelle: Staatskanzlei
Die Landesregierung hat gestern den Entwurf eines Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes beschlossen. Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke sagte dazu in Potsdam: „Mit dieser Novelle leisten wir einen spürbaren Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft im Land Brandenburg.“
Anpassungsbedarf bestand für das Landesabfallrecht auch wegen neuer Regelungen beim Bund und der EU. Dabei geht es in erster Linie um die Vorschriften zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung.
Das neue Gesetz trägt der wachsenden Bedeutung des Bodenschutzes im Bund Rechnung. Die bodenschutzrechtlichen Regelungen wurden vollständig überarbeitet und dem neuen Bundesbodenschutzrecht angepasst. Aus dem Brandenburgischen Abfallgesetz wird so das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz.
Das Brandenburgische Abfallgesetz ist seit seinem Inkrafttreten im Jahre 1997 mehrfach geändert worden, ohne dass aber der Grundbestand der Vorschriften überarbeitet worden wäre.
Die Vorschriften zu folgenden Bereichen wurden gestrafft und zusammengefasst: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, kommunale Abfallwirtschaftskonzepte und –bilanzen, Entsorgungssatzungen, Abfallkataster beziehungsweise Auskünfte zu Abfallbeseitigung und Abfallverwertung, Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Überwachungsvorschriften und Duldungspflichten. Außerdem wird eine Möglichkeit zur partiellen Aufgabenerweiterung für die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH eröffnet.
Quelle: Staatskanzlei
Die Landesregierung hat gestern den Entwurf eines Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes beschlossen. Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke sagte dazu in Potsdam: „Mit dieser Novelle leisten wir einen spürbaren Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft im Land Brandenburg.“
Anpassungsbedarf bestand für das Landesabfallrecht auch wegen neuer Regelungen beim Bund und der EU. Dabei geht es in erster Linie um die Vorschriften zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung.
Das neue Gesetz trägt der wachsenden Bedeutung des Bodenschutzes im Bund Rechnung. Die bodenschutzrechtlichen Regelungen wurden vollständig überarbeitet und dem neuen Bundesbodenschutzrecht angepasst. Aus dem Brandenburgischen Abfallgesetz wird so das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz.
Das Brandenburgische Abfallgesetz ist seit seinem Inkrafttreten im Jahre 1997 mehrfach geändert worden, ohne dass aber der Grundbestand der Vorschriften überarbeitet worden wäre.
Die Vorschriften zu folgenden Bereichen wurden gestrafft und zusammengefasst: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, kommunale Abfallwirtschaftskonzepte und –bilanzen, Entsorgungssatzungen, Abfallkataster beziehungsweise Auskünfte zu Abfallbeseitigung und Abfallverwertung, Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Überwachungsvorschriften und Duldungspflichten. Außerdem wird eine Möglichkeit zur partiellen Aufgabenerweiterung für die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH eröffnet.
Quelle: Staatskanzlei
Die Landesregierung hat gestern den Entwurf eines Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes beschlossen. Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke sagte dazu in Potsdam: „Mit dieser Novelle leisten wir einen spürbaren Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft im Land Brandenburg.“
Anpassungsbedarf bestand für das Landesabfallrecht auch wegen neuer Regelungen beim Bund und der EU. Dabei geht es in erster Linie um die Vorschriften zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung.
Das neue Gesetz trägt der wachsenden Bedeutung des Bodenschutzes im Bund Rechnung. Die bodenschutzrechtlichen Regelungen wurden vollständig überarbeitet und dem neuen Bundesbodenschutzrecht angepasst. Aus dem Brandenburgischen Abfallgesetz wird so das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz.
Das Brandenburgische Abfallgesetz ist seit seinem Inkrafttreten im Jahre 1997 mehrfach geändert worden, ohne dass aber der Grundbestand der Vorschriften überarbeitet worden wäre.
Die Vorschriften zu folgenden Bereichen wurden gestrafft und zusammengefasst: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, kommunale Abfallwirtschaftskonzepte und –bilanzen, Entsorgungssatzungen, Abfallkataster beziehungsweise Auskünfte zu Abfallbeseitigung und Abfallverwertung, Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Überwachungsvorschriften und Duldungspflichten. Außerdem wird eine Möglichkeit zur partiellen Aufgabenerweiterung für die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH eröffnet.
Quelle: Staatskanzlei