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NIEDERLAUSITZ aktuell

Längere Anspruchsdauern für ältere Arbeitslosengeld-Bezieher beschlossen – Bundesagentur für Arbeit stellt Bescheide um

12:03 Uhr | 19. Februar 2008
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Rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 erhöht sich für ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos werden, die maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld. Die höhere Anspruchsdauer ist dabei vom Alter und den zuvor zurückgelegten Versicherungszeiten des Arbeitnehmers abhängig. Auch für Arbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Leistungen erhalten haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Anspruchsdauer erhöht. Alle potenziell betroffenen Leistungsfälle werden durch die Agenturen für Arbeit überprüft. In den Agenturen für Arbeit beginnt ab heute die große Sonderaktion. Schätzungsweise eine halbe Million Leistungsfälle müssen geprüft werden. Kunden, die von der Besserstellung profitieren, werden automatisch von den Agenturen für Arbeit informiert. Bis zum 30. Mai 2008 wird die Aktion abgeschlossen. Die Agenturen werden Leistungsunterbrechungen so weit wie möglich vermeiden. Damit die Fälle möglicht schnell bearbeitet werden können, soll
te von Nachfragen abgesehen werden.
Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.
In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 erhöht sich für ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos werden, die maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld. Die höhere Anspruchsdauer ist dabei vom Alter und den zuvor zurückgelegten Versicherungszeiten des Arbeitnehmers abhängig. Auch für Arbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Leistungen erhalten haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Anspruchsdauer erhöht. Alle potenziell betroffenen Leistungsfälle werden durch die Agenturen für Arbeit überprüft. In den Agenturen für Arbeit beginnt ab heute die große Sonderaktion. Schätzungsweise eine halbe Million Leistungsfälle müssen geprüft werden. Kunden, die von der Besserstellung profitieren, werden automatisch von den Agenturen für Arbeit informiert. Bis zum 30. Mai 2008 wird die Aktion abgeschlossen. Die Agenturen werden Leistungsunterbrechungen so weit wie möglich vermeiden. Damit die Fälle möglicht schnell bearbeitet werden können, soll
te von Nachfragen abgesehen werden.
Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.
In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 erhöht sich für ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos werden, die maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld. Die höhere Anspruchsdauer ist dabei vom Alter und den zuvor zurückgelegten Versicherungszeiten des Arbeitnehmers abhängig. Auch für Arbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Leistungen erhalten haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Anspruchsdauer erhöht. Alle potenziell betroffenen Leistungsfälle werden durch die Agenturen für Arbeit überprüft. In den Agenturen für Arbeit beginnt ab heute die große Sonderaktion. Schätzungsweise eine halbe Million Leistungsfälle müssen geprüft werden. Kunden, die von der Besserstellung profitieren, werden automatisch von den Agenturen für Arbeit informiert. Bis zum 30. Mai 2008 wird die Aktion abgeschlossen. Die Agenturen werden Leistungsunterbrechungen so weit wie möglich vermeiden. Damit die Fälle möglicht schnell bearbeitet werden können, soll
te von Nachfragen abgesehen werden.
Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.
In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 erhöht sich für ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos werden, die maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld. Die höhere Anspruchsdauer ist dabei vom Alter und den zuvor zurückgelegten Versicherungszeiten des Arbeitnehmers abhängig. Auch für Arbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Leistungen erhalten haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Anspruchsdauer erhöht. Alle potenziell betroffenen Leistungsfälle werden durch die Agenturen für Arbeit überprüft. In den Agenturen für Arbeit beginnt ab heute die große Sonderaktion. Schätzungsweise eine halbe Million Leistungsfälle müssen geprüft werden. Kunden, die von der Besserstellung profitieren, werden automatisch von den Agenturen für Arbeit informiert. Bis zum 30. Mai 2008 wird die Aktion abgeschlossen. Die Agenturen werden Leistungsunterbrechungen so weit wie möglich vermeiden. Damit die Fälle möglicht schnell bearbeitet werden können, soll
te von Nachfragen abgesehen werden.
Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.
In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 erhöht sich für ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos werden, die maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld. Die höhere Anspruchsdauer ist dabei vom Alter und den zuvor zurückgelegten Versicherungszeiten des Arbeitnehmers abhängig. Auch für Arbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Leistungen erhalten haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Anspruchsdauer erhöht. Alle potenziell betroffenen Leistungsfälle werden durch die Agenturen für Arbeit überprüft. In den Agenturen für Arbeit beginnt ab heute die große Sonderaktion. Schätzungsweise eine halbe Million Leistungsfälle müssen geprüft werden. Kunden, die von der Besserstellung profitieren, werden automatisch von den Agenturen für Arbeit informiert. Bis zum 30. Mai 2008 wird die Aktion abgeschlossen. Die Agenturen werden Leistungsunterbrechungen so weit wie möglich vermeiden. Damit die Fälle möglicht schnell bearbeitet werden können, soll
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Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.
In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 erhöht sich für ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos werden, die maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld. Die höhere Anspruchsdauer ist dabei vom Alter und den zuvor zurückgelegten Versicherungszeiten des Arbeitnehmers abhängig. Auch für Arbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Leistungen erhalten haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Anspruchsdauer erhöht. Alle potenziell betroffenen Leistungsfälle werden durch die Agenturen für Arbeit überprüft. In den Agenturen für Arbeit beginnt ab heute die große Sonderaktion. Schätzungsweise eine halbe Million Leistungsfälle müssen geprüft werden. Kunden, die von der Besserstellung profitieren, werden automatisch von den Agenturen für Arbeit informiert. Bis zum 30. Mai 2008 wird die Aktion abgeschlossen. Die Agenturen werden Leistungsunterbrechungen so weit wie möglich vermeiden. Damit die Fälle möglicht schnell bearbeitet werden können, soll
te von Nachfragen abgesehen werden.
Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.
In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 erhöht sich für ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos werden, die maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld. Die höhere Anspruchsdauer ist dabei vom Alter und den zuvor zurückgelegten Versicherungszeiten des Arbeitnehmers abhängig. Auch für Arbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Leistungen erhalten haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Anspruchsdauer erhöht. Alle potenziell betroffenen Leistungsfälle werden durch die Agenturen für Arbeit überprüft. In den Agenturen für Arbeit beginnt ab heute die große Sonderaktion. Schätzungsweise eine halbe Million Leistungsfälle müssen geprüft werden. Kunden, die von der Besserstellung profitieren, werden automatisch von den Agenturen für Arbeit informiert. Bis zum 30. Mai 2008 wird die Aktion abgeschlossen. Die Agenturen werden Leistungsunterbrechungen so weit wie möglich vermeiden. Damit die Fälle möglicht schnell bearbeitet werden können, soll
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Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.
In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.
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Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.
In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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