Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern die Geflügelpest in einem Legehennen-Betrieb ausgebrochen ist, erstreckt sich das Beobachtungsgebiet bis nach Brandenburg. Das sogenannte Beobachtungsgebiet wurde zehn Kilometer um den Ausbruchsort eingerichtet. Da der betroffene Betrieb rund vier Kilometer von Brandenburg entfernt ist, gehört auch der Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Teilen zum Beobachtungsgebiet.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg teilte dazu mit:
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern) ist in einem Legehennen-Betrieb der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Der betroffene Betrieb liegt rund vier Kilometer von der Grenze zu Brandenburg entfernt, es wurde ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. Damit gehört auch der Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Teilen zum Beobachtungsgebiet.
Regelungen innerhalb des Beobachtungsgebietes
Laut Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gilt für Geflügelhalter innerhalb des Beobachtungsgebietes unter anderem die strenge Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und eine Stallpflicht für das gesamte Geflügel.
Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Bislang sind keine Geflügelpestfälle beim Nutzgeflügel im Beobachtungsgebiet auf Brandenburgischer Seite aufgetreten. Dennoch rufe ich zu höchster Wachsamkeit auf. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Erregers und auch eines möglichen Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen ist hoch. Landesweit intensivieren wir weiter das Geflügelpest-Monitoring und bitten um besondere Vorsicht. Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel ist unbedingt zu vermeiden. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter und Einstreu oder sonstigen Gegenständen haben.“
Drei Vogelpest-Fälle bisher in Brandenburg
In Brandenburg wurden in diesem Herbst bislang drei Fälle von HPAI H5N8 bei Wildvögeln nachgewiesen, erstmals am 7. November im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels. Bei der Geflügelpest („Vogelgrippe“) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.
Red. / Presseinfo