Die Bundesregierung hat ein zusätzliches Kreditprogramm für kleine bis mittlere Unternehmen beschlossen und einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise gespannt. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein. „Mit dem neuen KfW-Schnellkredit 2020 können kleine bis mittlere Unternehmen mit einer raschen Liquiditätshilfe unterstützt werden. Das KfW-Darlehen hat eine Höhe von drei Monatsumsätzen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro und beinhaltet eine vollständige Haftungsfreistellung für den Finanzierungspartner“, so der Lausitzer Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Schulze.
Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:
Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
- Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.
Weiterer Baustein
Peter Kopf, Präsident der IHK Cottbus: „Die Erleichterungen beim Kreditprogramm sind ein richtiger und konsequenter Schritt. Ich hoffe, dass das Geld nun schnell in den Betrieben ankommt. Dort wird es dringend benötigt. Das gilt insbesondere für zehntausende, bislang kerngesunde mittelständische Unternehmen, für die es bislang keine passenden Liquiditätshilfen gab. Auf diese Mittelstandslücke und den Bedarf an zu 100 Prozent staatlich abgesicherten Krediten hatte der DIHK daher intensiv hingewiesen. Die häufig auf behördliche Anordnung geschlossenen Unternehmen leisten einen wichtigen Solidarbeitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie brauchen jetzt staatliche Unterstützung, weil sie aktuell zum Schutz unserer aller Gesundheit nicht wirtschaften können: Ihr Umsatz ist quasi über Nacht ohne eigenes Verschulden eingebrochen und liegt in vielen Branchen bei null. Selbst gute Rücklagen sind da schnell aufgebraucht. Wir hatten wiederholt aus der Praxis berichtet, dass solche Unternehmen bei ihrem Kreditinstitut kaum Chancen auf eine Überbrückungsfinanzierung bekamen. Das wollen wir niemandem ankreiden, der Risiken professionell bewerten soll. Gerade deshalb sind aber die neuen Kreditgarantien der Bundesregierung mit einer vollständigen staatlichen Absicherung der richtige Weg.”
„Das neue Kreditprogramm ist ein weiterer Baustein, um die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt so gut wie möglich durch diese Krise zu bringen“, so der CDU-Abgeordnete weiter. Die Maßnahme ist auch aufgrund von Hinweisen der Wirtschaft auf den Weg gebracht worden.
Für Schulze ist nun wichtig, dass das Programm zügig umgesetzt wird: „Die Hilfe muss schnell vor Ort bei den Unternehmen ankommen.“