Immer mehr Menschen versuchen ihren Pensionsantritt bereits während ihres Arbeitslebens zu gestalten. Dabei geht es darum, sich bereits Zeit seines Arbeitslebens auf die Pension vorzubereiten. Die Vorteile dabei sind die Flexibilität, die sich zwangsläufig aus der Gestaltungsform ergibt.
Im Fachjargon heißt diese Form des flexiblen Pensionsübertritts die Altersteilzeitvertrag. Da es in Übereinstimmung mit dem Dienstgeber zu erfolgen hat, braucht es eine Vereinbarung zwischen dem Dienstnehmer und dem Dienstgeber, welche meist in Form eines Vertrages erfolgt. Dieser Altersteilzeitvertrag wird bereits Jahre vor de Pensionsantritt unterzeichnet. Hier dient der Vertrag auch der Sicherheit des Dienstnehmers. Gerade ältere Dienstnehmer, die es mitunter schwer auf dem Arbeitsmarkt haben, können sich mit dieser Form einer Vereinbarung rechtlich absichern und damit das Recht auf ihre Altersteilzeit sichern. Der gleitende Übergang in die Pension wird damit geplant und Überraschungen auf beiden Seiten bleiben aus. Diese Regelung wurde durch die deutsche Politik bereits vor über 10 Jahren geschaffen und mehrfach novelliert. Die Änderungen betreffen vor allem die Ausdehnung der Altersteilzeit. Außerdem gibt es Neuerungen im Bereich der notwendigen Beschäftigungsdauer und der Rekrutierung einer Ersatzarbeitskraft.
Grundsätze des Modells
Grundsätzlich ist die Altersteilzeit zum Teil sehr detailliert geregelt. Im Grunde genommen kann ein Dienstnehmer die Arbeitszeit im Laufe der Jahre um etwa die Hälfte des ursprünglichen Pensums reduzieren. Der Dienstgeber hat weiterhin die Möglichkeit, das Arbeitspensum mit dem Dienstnehmer abzusprechen. Der Vorteil liegt aber klar beim Dienstnehmer. Man nehme zum Beispiel nur die Höhe der Pensionsbezüge als Beispiel heran. Hier verliert der Dienstnehmer bei Inanspruchnahme des Modells keine Pensionsansprüche. Zudem wird dem Dienstnehmer auch bei seinen Arbeitslosenansprüchen nichts weggenommen. Dazu kommen auch noch gesicherte Ansprüche gegenüber der Krankenkasse. All diese Vorteile bleiben dem Mitarbeiter und dies, obwohl er weniger als zuvor arbeitet. Im Prinzip hat er die Zeit ohnedies bereits vorweg eingearbeitet.
Vorteile des Modells sind klar erkennbar
Dies erfolgte in Absprache mit dem Dienstgeber. Die Beiträge werden weiterhin durch den Arbeitgeber bezahlt. Die Leistungen als Ausgleichszahlungen kommen zum Teil auch aus dem Fonds der Arbeitslosenversicherung. Diese Form wird dann als Altersteilzeit benannt und ist auch in der öffentlichen Debatte ein Begriff. Der Vorteil liegt also in einer gesicherten Planung des Vorruhestandes.